Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich beginnen mit einer kurzen Bemerkung zur Rede von Herrn Pastörs.
Ich glaube, Herr Pastörs hat einmal mehr deutlich gemacht, dass seine Organisation in keiner Weise das deutsche Grundgesetz akzeptiert,
Und einmal mehr, Herr Pastörs, haben Sie deutlich gemacht, dass es sicherlich sinnvoll ist, die Verfassungsmäßigkeit Ihrer Organisation einer entsprechenden Prüfung zu unterziehen,
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig. – Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Raimund Borrmann, NPD)
Meine Damen und Herren, jetzt aber zum Thema. Und da möchte ich als Erstes auf die Verwunderung der FDP eingehen.
Ich denke schon, dass es – und Sie haben es selbst gesagt –, wenn es darum geht, am 16. und 17. Oktober erste Entscheidungen zu treffen,
dann sinnvoll ist, in diesem Parlament auch im Rahmen einer Aktuellen Stunde über ein solches Thema zu reden.
dass sie dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat, denn, meine Damen und Herren, hier gibt es so viele Anträge, die darauf abzielen, dass wir uns als Parlament in die Bundesgesetzgebung einbringen sollen, dass wir Einfluss nehmen sollen auf den Bund.
Warum eigentlich nicht zu dem Thema? Insofern ist es genau richtig, das hier zu diskutieren. Und ich wünsche mir, dass wir das auch weiterhin hier in diesem Plenum diskutieren werden.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich als Erstes feststellen, dass wir tatsächlich stolz sein können auf das,
Ich denke, durch eine solide und zuverlässige Finanzpolitik ist es uns gelungen, erst den Haushalt zu konsolidieren,
zweitens einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen und drittens die erste Schuldentilgung vorzunehmen.
Ich denke, das findet deutschlandweit Anerkennung, und ich bin immer wieder verwundert, dass wir das dann hier im Lande in einzelnen Bereichen immer noch kritisch betrachten. Deutschlandweit erlebe ich immer wieder große Anerkennung für diese Finanzpolitik.
Aber auch das, was wir in der Wirtschaftspolitik erreicht haben, lässt sich durchaus sehen. Wir haben eine sehr hohe Dynamik im wirtschaftlichen Wachstum und auch in der Arbeitsmarktpolitik konnten wir gute Ergebnisse realisieren. Das heißt, wir haben eine zurückgehende Arbeitslosigkeit, wir haben mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Ich denke, meine Damen und Herren, das sind Erfolge, die dazu beigetragen haben, dass Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr das Schmuddelkind der Nation ist, sondern heute in einer anderen Liga spielt, und darauf, denke ich, können wir im Lande Mecklenburg-Vorpommern durchaus stolz sein.
Aber, meine Damen und Herren, auch mit diesen Erfolgen sind wir keinesfalls ein Geberland. Und insofern dürfen wir uns diese Erfolge natürlich auch nicht durch bundespolitische Entscheidungen infrage stellen lassen. Man darf, so glaube ich, feststellen, dass die Vorschläge der Föderalismuskommission, so, wie sie jetzt auf dem Tisch liegen, in keiner Weise geeignet sind, um diese erfreuliche Entwicklung in unserem Bundesland weiter positiv zu begleiten. Insbesondere die vorgeschlagene Steuerautonomie und der sich damit entwickelnde Wettbewerbsföderalismus würde für unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern erhebliche Standortnachteile bedeuten.
Auch die Konsolidierungshilfe, so, wie sie jetzt vorgeschlagen ist, ist sicherlich ein falsches Signal. Es werden, meine Damen und Herren, die belohnt, die bisher wenig für eine Haushaltskonsolidierung getan haben. Die, die sich dieser Problematik intensiv gestellt haben, sollen bestraft werden. Sicherlich verschließen wir uns nicht der Solidarität im föderalistischen System, aber es muss doch schon die Frage erlaubt sein, warum zum Beispiel Länder wie Schleswig-Holstein oder SachsenAnhalt mit gleichen beziehungsweise teilweise besseren Voraussetzungen als unser Bundesland MecklenburgVorpommern die Konsolidierung nicht aus eigener Kraft schaffen sollten. Insofern, wenn man dann über Konsolidierungshilfe reden möchte, und das kann man durchaus tun, sollte man aber dafür sehr klare und harte Kriterien festschreiben, die dann sicherstellen, dass wirklich das Ziel der Föderalismusreform, nämlich die entsprechenden Finanzverhältnisse in Deutschland zu ordnen, auch erreicht wird.
Eine Frage besonderer Bedeutung im Rahmen der Föderalismusreform II sind die Schuldenregelungen und Schuldengrenzen. Es ist unstrittig – und das ist in allen Diskussionen heute deutlich geworden –, dass die bisherigen Regelungen der dringenden Überarbeitung bedürfen. Sicherlich gibt es gegenwärtig zu diesem Thema sehr unterschiedliche Vorschläge in der Diskussion, da wird man die Diskussion weiterzuführen haben. Ziel muss es aber auf jeden Fall sein, dass wir tatsächlich die Staatsverschuldung absenken auf null und in der Staatsverschuldung dahin kommen, wo wir in MecklenburgVorpommern schon sind, nämlich Schulden zu tilgen.
Es geht ganz einfach nicht so weiter, wie es in den letzten Jahrzehnten gelaufen ist, dass wir die Schulden immer weiter aufbauen, sondern hier müssen wir auch im Interesse derer, die nach uns kommen, verfahren.
Es freut mich, dass Sie das so anerkennen und mich nun gleich noch befördert haben. Also ich bin Ihnen da sehr dankbar.
Aber, meine Damen und Herren, wenn wir über Schuldenregelungen reden, müssen wir natürlich auch Möglichkeiten einräumen, um dann auf konjunkturelle Schwankungen reagieren zu können.
Steuerautonomie und Konsolidierungshilfe in der jetzt vorgeschlagenen Form würden in jedem Falle nachteilig für unser Bundesland wirken. Insofern muss man die bisher vorliegenden Vorschläge der Föderalismuskommission beziehungsweise des Bundesfinanzministeriums im Interesse unseres Landes Mecklenburg-Vorpommern parteiübergreifend sehr kritisch begleiten beziehungsweise so, wie es unser Fraktionsvorsitzender der CDU schon gesagt hat, zum gegenwärtigen Zeitpunkt ablehnen.
Ich freue mich aber darauf, dass wir diese Diskussion intensiv weiterführen werden. Ich gehe auch davon aus, dass wir uns parteiübergreifend im Interesse unseres Landes in diese Diskussion auch auf Bundesebene einbringen werden.