Protocol of the Session on June 5, 2008

Liest man das, liebe Kolleginnen und Kollegen, könnte man meinen, es sei alles in bester Ordnung. Doch der Schein trügt, denn um die Konversion oder, besser gesagt, um die Unterstützung der Landesregierung für die Konversionskommunen ist es in jüngster Vergangenheit ziemlich ruhig geworden. Das ist eine Einschätzung, die von Bürgermeistern der Konversionskommunen anlässlich der Konferenz „Konversion und Stadtumbau“ – organisiert von meiner Fraktion im März dieses Jahres in Stavenhagen – getroffen wurde. Ich werde später noch einmal darauf zurückkommen. Es liegt jedoch an Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, nachzuweisen, ob diese Einschätzung stimmt, die Kritiken berechtigt sind oder alles in Butter ist,

(Gino Leonhard, FDP: Ist es nicht.)

vorausgesetzt, Sie lehnen unseren Antrag nicht ab. Eine Ablehnung wäre ohnehin nur schwer zu begründen und nicht zu begreifen, da Punkt 1 unseres Antrages inhaltlich mit Ihrer Koalitionsvereinbarung übereinstimmt. Ich will mich aber nicht voreilig freuen, liebe Kolleginnen und Kollegen, denn die sprichwörtlichen Pferde vor der sprichwörtlichen Apotheke sind so etwas wie ein Wesensmerkmal dieser Koalition.

(Ilka Lochner-Borst, CDU: Na, na, na, na!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der Strukturreform der Bundeswehr in den Jahren 2001 und 2004 traten für viele Bundeswehrstandorte tief greifende Veränderungen in der Wirtschafts- zur Infrastruktur ein. Bevölkerungsrückgang, Kaufkraftverlust und zusätzliche finanzielle Belastungen beeinträchtigten die Konversionskommunen in ihren Entwicklungen. Anders als die damalige CDU-Fraktion und anfänglich auch die SPD-Fraktion, die den Eindruck erwecken wollten, die Bundesregierung, also die eigenen Parteifreunde, und die Bundeswehr wären von ihren Strukturreformplänen abzubringen, hat DIE LINKE von Anfang an die Vokabel „Konversion“ in die politischen Debatten eingebracht und entsprechende Konzepte vorgelegt. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, Standortschließungen der Bundeswehr, aber auch die Folgen der sogenannten alten Konversion, also die Folgen der Standortschließung in der Westgruppe der russischen Streitkräfte und der Nationalen Volksarmee, sind für die betroffenen Kommunen eine besondere Situation. Diese besonderen Situationen bedürfen einer besonderen Förderung und Unterstützung. Deshalb ist die Formulierung im rot-schwarzen Koalitionsvertrag gut.

Doch wie sieht die Praxis aus? Im Doppelhaus halt 2004/2005 – Sie werden sich erinnern, wer zu dieser Zeit regierte – findet man die Haushaltsstelle „Kommunales Infrastrukturprogramm“. Darin heißt es unter anderem, ich zitiere: „Weitere 3 Mio. EUR für Maßnahmen

der Standortkonversion werden dem kommunalen Infrastrukturprogramm zugeordnet.“ Zitatende. Weiter heißt es: „Zur Förderung finanzschwacher Kommunen sind“ im Einzelplan 11 „Landesmittel in Höhe von 5.000 TEUR als Kofinanzierungshilfe für die genannten Programme und soweit möglich auch für die Standortkonversion veranschlagt.“ Zitatende.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, schaut man dagegen in den aktuellen Haushaltsplan des Wirtschaftsministeriums, findet man bei diesen Haushaltsstellen einen Strich. Dagegen gibt es einen Haushaltstitel mit der Überschrift „Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der Standortoffensive Mecklenburg-Vorpommern“ mit ganzen 500.000 Euro für Vermarktungsinitiativen für Konversionsstandorte, eingeordnet neben fünf weiteren Schwerpunkten. Unter der Maßnahmegruppe 60 „EFRE 2007 bis 2013“ findet man dann noch die Beschreibung, ich zitiere: „Außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe ,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ ist die Förderung zoologischer Gärten und Einrichtungen sowie die Nutzbarmachung ehemals militärisch genutzter Liegenschaften vorgesehen.“

Und genau hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, setzt die Kritik der Konversionskommunen an. Die Konversionskommunen sind keine zoologischen Einrichtungen, die Konversionskommunen sind besonderen Belastungen ausgesetzt und bedürfen daher – ich wiederhole mich – einer besonderen Förderung und Unterstützung. Eine Unterordnung der Förderung für Konversionen, die vielfältiger ist als die Investorensuche, unter die Bedingungen einer allgemeinen Wirtschaftsförderung ist kontraproduktiv, weil schwerfällig, bürokratisch und damit hemmend. Deshalb wollen wir mit unserem Antrag auch konkret wissen, welche Förderinstrumentarien für die besonderen Förderzwecke der Konversion zur Verfügung stehen.

Wir wollen weiterhin erreichen, dass die IMAG-Standortkonversion hinsichtlich ihrer Koordinierungs- und Steuerungsfunktionen wieder aktiver wird. Denn das ist die nächste Kritik der Konversionskommunen. Sie sagen, dass die Arbeit der IMAG-Standortkonversion kaum oder überhaupt nicht mehr spürbar ist.

Schließlich wollen wir wissen, wie die Landesregierung den Erfüllungsstand der Konversionspartnerschaft im Land, insbesondere der ökonomischen, städtebaulichen und landesplanerischen, arbeitsmarktpolitischen und umweltpolitischen Zielstellungen einschätzt.

In ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage teilt die Landesregierung diesbezüglich auf Drucksache 5/1320 mit, ich zitiere: „Die Bundeswehrstrukturreformen von 2001 und 2004 werden zeitverzögert umgesetzt. Dies hat zur Folge, dass die Konversionsbemühungen des Landes und der Kommunen nicht abgeschlossen sein können.“ Zitatende. Na toll, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das weiß ich selbst, weil ich in einer Konversionskommune lebe. Ist es denn aber nicht notwendig, den erreichten Zwischenstand zu analysieren, um künftige Strategien ableiten zu können? Wir meinen, ja. Deshalb verlangen wir mit unserem Antrag eine entsprechende Unterrichtung durch die Landesregierung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn es im Antrag nicht explizit erwähnt wurde, erwarten wir von der Landesregierung weiterhin stärkeren Druck gegenüber der Bundesebene. Denn eine wirkungsvolle Hilfe des Bundes ist bislang, mit Ausnahme der Unterstützung

bei der Vermarktung der ehemaligen Liegenschaften, ausgeblieben. Eine schon früher geforderte Überprüfung und Reform geltender Verwaltungsvorschriften zum Konversionsverfahren, insbesondere in den Ressorts Verteidigung beziehungsweise Finanzen, ist ausgeblieben. Ein verbindliches rechtsstaatliches Verfahren zur Regelung von Pflichten und Lasten im Konversionsprozess fehlt nach wie vor.

So gab es zum Beispiel 2007 vermögensrechtliche Ansprüche auf Teilflächen der ehemaligen LützowKaserne in Basepohl über das Strafrechtsrehabilitierungsgesetz. Durch die Abschaffung des Investitionsvorranggesetzes auf Bundesebene konnte diese absurde Situation entstehen. Der Bürgermeister der Reuterstadt Stavenhagen kritisierte hier den Mangel der Bundesgesetzgebung auf schon erwähnter Konversionskonferenz deutlich. Allein dieser Rechtsstreit bescherte eine Verzögerung von einem dreiviertel Jahr und war für alle ein Investitionshemmnis, denn durch die unsichere Situation konnten potenzielle Investoren keine Fördermittel beantragen und dadurch konnten auch keine Bauvorbereitungen getroffen werden. Es stellt sich also die Frage, ob der Landesregierung solche Hemmnisse bekannt sind, und, wenn ja, was sie dagegen tut.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in den zurückliegenden Jahren auf dem Gebiet der Konversion gemeinsam viel erreicht. Dafür bin ich vor allen Dingen den Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion sehr dankbar. Das in Stavenhagen entwickelte Modell der gleitenden Konversion hat bundesweit für Interesse und Nachahmung gesorgt. Die 2006 unterzeichnete Konversionspartnerschaft zwischen dem Land, den Konversionskommunen, der Bundeswehr und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist ebenso bundesweit einmalig. Um diesen Vorsprung im Interesse der zahlreichen Konversionskommunen nicht leichtfertig zu verspielen, bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Herr Ritter.

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Als Erster hat ums Wort gebeten der Minister für Verkehr, Bau und Landesentwicklung in Vertretung für den Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Herr Dr. Ebnet. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich vertrete erneut den Wirtschaftsminister und trage sein Redemanuskript vor. Der Text lautet wie folgt:

In Mecklenburg-Vorpommern sind zahlreiche Regionen, Städte und Gemeinden von Veränderungen der Stationierung und der Präsenz militärischer Einheiten betroffen. Sie stehen vor großen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen. Anfang der 90er Jahre zogen die ehemaligen sowjetischen Streitkräfte ab. In den Jahren 2001 und 2004 gab es neue Entscheidungen zum Stationierungskonzept der Bundeswehr. Derartige Veränderungen bedeuten vor allem eine Reduzierung des personellen und strukturellen Umfangs der Streitkräfte. Es gibt einen Abbau von Zivilbeschäftigten in den Streitkräften und militärisch genutzte Infrastruktur wird aufgegeben.

Die Landesregierung sieht die Bewältigung der Konversion militärischer Liegenschaften als wichtiges wirtschaftliches und gesellschaftspolitisches Problem an. Diese Prozesse strukturpolitisch abzufedern, ist eine gemeinsame Aufgabe der Kommunen und des Landes unter Mitwirkung des Bundes als Flächeneigentümer. Zugleich bietet die Landesregierung Hilfen, damit die anstehenden Umstrukturierungsprozesse bewältigt werden können. Die Landesregierung unterstützte zielgerichtete Investitionen der Kommunen. Das bezog sich auf militärisch genutzte Liegenschaften, die beispielsweise für Unternehmensansiedlungen, als Wohnimmobilien, als Verwaltungsgebäude der Kommunen oder für die Tourismusbranche vorbereitet werden sollten. Diese Hilfe ist auch in den kommenden Jahren erforderlich und im Koalitionsvertrag unter Punkt 41 formuliert.

Auf der Grundlage der Konversionsrichtlinie hatte in der Förderperiode 2000 bis 2006 das Land die Gemeinden bei der Umsetzung von Vorhaben der Standortkonversion unterstützt. 57 Vorhaben wurden bezuschusst, und zwar bei Abriss, Räumung, Entsiegelung und Renaturierung ehemaliger militärischer Flächen. Fördermittel wurden ferner eingesetzt zur Vorbereitung, Verbesserung und Wiederherstellung der Infrastruktur. Hilfe erhielten Kommunen zum Beispiel beim Konversionsmanagement und bei Konversionskonzeptionen. Die Unterstützung des lokalen Konversionsmanagements der betroffenen Kommune gemeinsam mit dem Bund stand dabei im Vordergrund. Das Land ist weiterhin bemüht, in Zusammenarbeit mit dem Bund und den Kommunen Nachnutzungskonzepte für Konversionsstandorte zu entwickeln. Damit sollen Voraussetzungen für Unternehmensansiedlungen und somit für neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Meine Damen und Herren, im Operationellen Programm des EFRE für 2007 bis 2013 ist vorgesehen, auch zukünftig für Konversionsmaßnahmen einen Zuschuss zu gewähren. Basis ist die Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Ein entsprechender Richtlinienentwurf befindet sich derzeit im Abstimmungsverfahren. Er sieht die Zusammenlegung der Richtlinien für eine kleinräumige Infrastruktur- und Standortkonversion vor. Das bedeutet, die Landesregierung kann auch zukünftig im Einzelfall Erfolg versprechende Investitionsvorhaben, sofern sie nicht aus anderen Förderprogrammen unterstützt werden können, fördern. Damit hilft sie den von Konversion betroffenen Standorten, um tragfähige zivile Strukturen aufzubauen.

Die bisherigen Vermarktungsinitiativen der Konversionsstandorte sind sehr vielfältig und zielgerichtet. Das erfolgt unter anderem durch Broschüren, Messeauftritte und die Internetplattform Investguide. Begünstigend für die Standorte wirken sich eine attraktive städtebauliche Situation und eine verbesserte Umweltsituation aus.

Meine Damen und Herren, alle Unterstützungsmaßnahmen der Landesregierung dienen vorrangig dem Ziel, dass mehr wettbewerbsfähige Arbeits- und Ausbildungsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt entstehen. Deshalb hat die Landesregierung mit der für die Verwertung der Standorte zuständigen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, der Wehrbereichsverwaltung Nord, und den Standortgemeinden eine Konversionspartnerschaft vereinbart. Mit ihr können die Maßnahmen zur Verwertung der Liegenschaften koordiniert werden, damit sie zivil nachgenutzt werden können.

Wirtschaftliche, soziale, städtebauliche und landesplanerische Folgen sowie Umweltfolgen können von den Konversionspartnern nur gemeinsam in einem andauernden Prozess gelöst werden. Der entscheidende Initiator ist hierbei die von der Standortschließung betroffene Kommune. Die Kommune kann die zivile Entwicklung der ehemaligen Bundeswehrliegenschaft ordnen, indem sie einen Flächennutzungs- und Bebauungsplan erarbeitet. Das dient zugleich der Stadtentwicklung.

Die kommunale Handlungsfähigkeit wird durch die gewonnenen Erfahrungen im Entwicklungs-, Liegenschafts- und Prozessmanagement gestärkt. Dieses Management ist allerdings auch erheblich mit Aufwand und Zeit sowie mit dem notwendigen personellen Know-how verbunden. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus kann für die Kommune ein zeitlich begrenztes professionelles Konversionsmanagement durch externe Experten begleiten. Hierzu gibt es im Land erfolgreiche Beispiele. Ich nenne die Standorte Eggesin, Stavenhagen oder Demen.

Konversionsregionen verfolgen arbeitsmarktpolitisch das Ziel, die Arbeitskräfte und ihre Qualifikationen an die sich verändernden Wirtschaftsstrukturen anzupassen. Um Neuansiedlungen auf Konversionsflächen zu unterstützen, erfolgt eine wirtschaftsnahe und zielgerichtete Qualifizierung von Arbeitskräften.

Umweltpolitische Zielsetzung der Konversion ist es, mögliche Altlasten auf den betroffenen Flächen zu identifizieren und zu beseitigen. Mit erheblichem Aufwand wurde in den vergangenen Jahren eine wichtige Arbeit geleistet als notwendige Voraussetzung für eine nachhaltig orientierte Strukturpolitik. Ökologie sowie Ökonomie bestimmten die Bewältigung der Altlastenproblematik gleichermaßen.

Beim Erwerb des Standortes durch die Kommune können vorhandene Förderprogramme für die Lösung von Konversionsaufgaben genutzt werden. Mecklenburg-Vorpommern hat seit 1993 fortlaufend unter Einsatz von Mitteln der Europäischen Gemeinschaftsinitiative KONVER beziehungsweise des EFRE sowie mit Mitteln des Landes eigene Fördermöglichkeiten geschaffen. Das hilft den Kommunen, die Lasten zu tragen, die durch den Abzug der Bundeswehr entstanden sind.

Um wirtschaftliche Verwertungen der Konversionsstandorte zu befördern, hat sich das Modell der gleitenden Konversion bewährt. Es beinhaltet eine zivile Anschlussnutzung der von der Bundeswehr freigegebenen Flächen bei gleichzeitig weitergeführter militärischer Nutzung des Standortes. Am Beispiel des Standortes Stavenhagen wurde Folgendes deutlich: Gleitende Konversion kann wirtschaftliche Verwertungen befördern und negative Folgen von Standortschließungen verringern.

Die interministerielle Arbeitsgruppe Standortkonversion unter Federführung des Wirtschaftsministeriums berät und begleitet Standortkommunen bei der Entwicklung und Realisierung von Nachnutzungsmöglichkeiten. Sie ist ein Instrument zur Umsetzung dieser Vorhaben und setzt ihre Arbeit bedarfsgerecht fort.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Man merkt es nur nicht.)

Ich will auch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Anschlussnutzung Bundeswehrliegenschaften“ in MecklenburgVorpommern erwähnen. Sie tagt in regelmäßigen Abständen und stellt den Informationsaustausch zwischen den

an der Konversion beteiligten Kommunen, dem Land und dem Bund sicher.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung betrachtet alle von mir genannten Maßnahmen und Aktivitäten auch zukünftig als notwendig. Sie wird sie im erforderlichen Umfang verantwortungsvoll fortführen.

Das war der Text des Wirtschaftsministers. – Danke sehr.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Danke schön, Herr Minister.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Schwarz. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Lieber Kollege Ritter, es gibt nichts, was man nicht besser machen kann. Zweifellos hat die rot-rote Koalition damals vieles bewegt. Bemerkenswert ist, dass gerade in einem Zeitraum, wo diese großen Steuerausfälle sind, sich das Land zur Konversion bekannt hat.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Ich möchte diese Gelegenheit nutzen und noch einmal zurückspringen in die Jahre 2001 bis 2004, wo die beiden Strukturreformen stattgefunden haben. Ich weiß noch, was für ein Aufschrei durch dieses Land ging,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Sehr richtig.)

als es hieß, es sollen Standorte geschlossen werden.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Das weiß ich noch. Da gab es Leute, die standen am Zaun und weinten, die weinen heute noch. Aber dann gab es einen Mann, der hat die Ärmel hochgekrempelt – und das sage ich ganz deutlich –, und zwar unser Ministerpräsident. Er hat es noch einmal versucht und in den Verhandlungen hinbekommen,

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)