Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Entschuldigung, dass ich Ihnen meinen zweiten Auftritt nicht ersparen kann, aber ich habe so das Gefühl, vielleicht sollten wir den Ball wieder ein bisschen herunterholen.
Mitunter schafft man es auch ganz schnell durch eine Bemerkung, andere Leute auf den Baum zu bringen und dann die Reaktion nicht mehr abzukönnen. Insofern werde ich mir jetzt erst einmal verkneifen, Herrn Kreher eine Note zu geben für das, was er uns da inhaltlich angeboten hat. Nur mal so die Empfehlung, sich vielleicht mit dem Erlass selbst zu befassen, dann könnten wir endlich das unsägliche Wort wenigstens unter Bildungspolitikern weglassen, ansonsten erwarte ich gar nichts mehr.
Aber insofern könnte es mir auch relativ egal sein, das ist irgendwo so eine Kollegensolidarität. Verzeihen Sie mir an der Stelle!
Ich will noch einmal ein bisschen differenzierter mit dem Thema umgehen. Ich glaube, ich habe es vorhin auch gemacht. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die große Mehrheit der Anzuhörenden – und ich übertrage das auch –, die große Gruppe der Bevölkerung sagt, jawohl, sie tut es vom Prinzip, vom Grundsatz her. Was sich im Einzelnen abspielt in der Kritik von Verordnungen, von einzelnen Formulierungen und vielleicht auch von Ansätzen, ist das übliche Geschäft. Wenn ich mich erinnere, was wir zum Thema Schulgesetz an unterschiedlichen Meinungen hier entgegengenommen haben, dann hätte es mehrheitlich kein LHG gegeben, denn die große Meinung an den Universitäten war damals die Auffassung, das ist ein ganz fürchterliches Gesetz. Seit vier Jahren höre ich, wir haben mit das fortschrittlichste Gesetz in diesem Land. Das Gesetz hat sich nicht geändert, aber die Bewertung dessen. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen. Ich erinnere mich an die brachialen Kritiken, als wir das dreigliedrige Schulsystem in die Regionale Schule überführt haben. Das war des Teufels. Was wir uns von einigen Verbänden angehört haben, war die Prognostizierung des Untergangs des Abendlandes.
sie haben damals was völlig Richtiges getan, auch gegen den Widerstand, nämlich Schulstandorte im Sinne von Kindern und Entfernungen in einem Flächenland zu entwickeln. Also das Bewusstsein wächst, obwohl das Gesetz nach wie vor das Gleiche sagt, und zwar, es gibt Regionale Schulen.
Ich bin davon überzeugt, dass Anhörungen durch verschiedene Interessenvertreter logischerweise verschiedene Interessen zum Ausdruck bringen. Und ich bin davon überzeugt, dass wir es gerade beim Bildungsthema bei keiner Thematik schaffen werden, dass alle sagen, ja, jetzt ist es gut. Da bin ich langsam schmerzerfahren und kann es abwägen.
Und ich sehe auch die Beispiele, die Herr Bluhm bei dem Thema jetzt gewählt hat. Ich nehme mir gern mal den Philologenverband. Er hat ausschnitthaft gesagt, was der Philologenverband an der Verordnung gern besser gehabt hätte, nämlich einheitliche – nicht nur in unserem Bundesland Standard, sondern er wollte das gleich bundesweit – Benotungen mit sechs Noten. Also er hat auch ganz klar gesagt, er würde gern wieder bundesweit Noten haben. Ich muss jetzt keine Föderalismusdebatte aufmachen, um einfach zu sagen, dass wir an der Stelle nicht so wollen und auch nicht so können. Also wird man diesem Philologenverband nicht hundertprozentig gerecht, wenn man jetzt dreist noch mal anfängt, die Modalitäten der Verordnung umzubasteln. Man wird es auch nicht schaffen, davon bin ich fest überzeugt, aus diesen vier gewählten Bewertungsgraden einvernehmlich welche zu finden, bei denen alle sagen, ja, das bildet es ab. Auch das ist wieder eine Kunst, die niemand kann. Insofern werden wir immer am Anfang der Debatte welche haben, die sich da nicht aufgenommen fühlen.
Und ich sage es noch einmal: Diese Verordnung spiegelt nicht in umfassend glücklicher Weise, aber doch rechtlich sicher das wider, was wir eigentlich wollten und was im Schulgesetz steht, denn eine schriftliche Beurteilung von Schülern ist nicht ausgehebelt. Diese Noten sind additiv, zumindest in den Endjahren, ganz deutlich da, sie werden also ergänzt. Diese beiden Bezeichnungen sind nicht die einzige Aussage zum Arbeits- und Sozialverhalten und es ist ganz deutlich dafür gesorgt, falls es da noch Unklarheiten gibt, haben wir demnächst wieder eine Schulgesetznovelle.
Was jetzt Abschlusszeugnisse anbelangt, will ich noch einmal ganz deutlich sagen, wir haben uns darauf verständigt, dass diese graduierte Bewertung bis Klasse 8 auf die Notenzeugnisse direkt kommt. Vielleicht sollten wir sie dann mal nach unten setzen, denn daher kommt ja der Name Kopfnoten, weil die früher immer oben waren.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Dann sind es Fußnoten. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)
und dann haben wir endlich den Namen aus dem Verkehr. Wir haben dann Fußnoten. Es sind keine Noten, Herr Methling.
Das ist überhaupt nicht das Thema, nein. Wir haben vier graduierte Bewertungen. Sie haben sicherlich vorhin zugehört, Herr Bluhm hat sie noch einmal genannt: vorbildlich, gut, befriedigend und entwicklungsbedürftig. Ich meine, das ist schon ein sensibles Herangehen. Davon sind drei Bewertungsgrade im Prinzip positiv und der eine ist zumindest noch nicht grottenschlecht. Also man kann bei dem Thema durchaus noch einiges machen,
aber ich glaube, man hat sich darüber auch schon Gedanken gemacht. Ich unterstelle mal den Erarbeitern der Verordnung, dass die das nicht aus der Hüfte getan haben, dass die sich in anderen Bundesländern umgeguckt haben, und ich unterstelle auch, dass es schon im kleinsten Kreise riesige Streitgespräche gegeben hat, ist a oder b richtig oder sollten wir lieber c nehmen. Das ist so üblich unter Bildungspolitikern, das muss man auch mal ein bisschen unaufgeregt sehen.
Aber diese sind im Prinzip vorrangig auf die innere Entwicklung gerichtet, um gar nicht so sehr einem Schüler eine Zukunftschance zu vermasseln. Ich sage das mal ganz deutlich, denn dieses Beiblatt ab Klasse 8 sorgt zumindest dafür. Der Einwand war ja richtig, denn wenn die Arbeitgeber in diesem Bundesland wissen, dass es dies gibt, werden sie sich ihren Teil denken, wenn das dann nicht dabei ist.
Vielleicht werden sie es sogar nachfordern, das ist denkbar. Aber jede Schülerin, jeder Schüler, die sich in anderen Bundesländern bewerben – da ist das sehr unterschiedlich im Standard –, hat eine Chancengleichheit, hat aber auch eine sehr große und notwendige Chance,
die positiven Entwicklungen zu dokumentieren. Ich bin davon überzeugt, eine Mehrheit von Schülern wird sehr gern das Beiblatt hintragen und sagen, Mathematik war nur 4, aber ich möchte ja gern hier im handwerklichen Bereich etwas machen und hier steht,