dass diese deutschen Tugenden sogar wieder Platz in der Benotung finden. Der preußische Geist kommt zurück und das ist auch gut so.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das ist ja die überflüssigste Rede, die hier heute gehalten wurde. – Zurufe von Dr. Margret Seemann, SPD, und Udo Pastörs, NPD)
Wenn wir dem Antrag der Linkspartei also dennoch zustimmen, dann deshalb, weil sich die meisten Anregungen der Experten gar nicht gegen die Kopfnoten als solche ausgesprochen haben, sondern nur gegen die dilettantische Durchführung dieser Sache in der Verordnung.
(Karin Strenz, CDU: Wir sind hier in Mecklen- burg. Das gehört doch gar nicht zu Preußen. – Udo Pastörs, NPD: Aber preußische Tugenden.)
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Dr. Margret Seemann, SPD: Jawohl. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Meine Damen und Herren, in einem Interview des heutigen Tages lese ich von Herrn Minister, ich darf zitieren: „Wir wollen mündige Bürger“
„und dazu ist die direkte Auseinandersetzung wichtig. Wir wollen Informationen aufnehmen, anregen, Fragen sammeln.“
Nun nach der Debatte heute hier habe ich eher das Gefühl, es geht ausschließlich um entsprechende Bewertungen, wenn sie in den Kram passen, und nicht um die kritischen Stellungnahmen.
Zweite Bemerkung: Ich habe nicht vernommen, woher Sie wirklich die gesetzliche Basis für Ihre vorliegende Verordnung nehmen. Ich habe deutlich formuliert, dass aus unserer Sicht in den Paragrafen 62 und 69 die entsprechende Ermächtigung und die gesetzliche Grundlage nicht dafür existieren. Dass Sie im Koalitionsvertrag, meine Damen und Herren von CDU und SPD, das vereinbart haben, ist in Ordnung. Dass Sie es umsetzen, ist auch in Ordnung, aber die Reihenfolge ist zu beachten. Wenn Sie es denn umsetzen wollen, dann gehört dazu zuerst die Änderung des Gesetzes, um auf der Grundlage des geänderten Gesetzes die entsprechende Verordnung zu machen.
Dritte Bemerkung: Also ich weiß ja nicht, ob wir auf verschiedenen Veranstaltungen waren. Ich habe fast von wirklich jedem, der in der Anhörung war, kritische Bemerkungen zu der vorliegenden Verordnung vernommen.
Ich darf einfach mal aus drei vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen zitieren, weil es noch nicht möglich ist, das Protokoll zu zitieren, und ich will Ihnen das nicht ersparen. Aus der Stellungnahme der Bildungskommission mit dem Anschreiben von Herrn Domisch: „Das im Entwurf vorgesehene Verfahren zur Einführung graduierter Bewertungen des Arbeits- und Sozialverhaltens sichert weder einheitliche Bewertungsmaßstäbe, wie sie im SchulG MV gefordert sind, noch können Sie die möglichen Adressaten die gewünschten kompetenzorientierten Informationen liefern. Das geplante Verfahren ist intransparent, subjektiv und ungerecht. Der damit verbundene bürokratische Arbeitsaufwand in den Schulen stärkt weder die dem Arbeits- und Sozialverhalten zugrunde liegenden Kompetenzen der Schüler noch die Erziehungsfunktion der Schule.“
Ich darf zitieren aus der Stellungnahme des VBE. Das ist ja ein Verband, den der Minister sehr gut in- und auswendig kennt. In Bezug auf die Frage 7 des Fragenkataloges „Welche Aussagekraft haben die in der Verordnung angeführten ,Bewertungsgrade‘?“ schreibt der VBE, ich zitiere: „Die Bewertungsgrade lassen große Interpretationsmöglichkeiten zu. Zumindest die Einschätzung ,entwicklungsbedürftig‘ entspricht sprachlich nicht den schulischen Anforderungen. Bewertungsgrade sollen mit den üblichen der Schule (sehr gut bis ungenügend) übereinstimmen,“
„um nicht für zusätzliche Unsicherheiten mit Bewertungen bei Schülern und Eltern zu sorgen“, Herr Ringguth.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Angelika Gramkow, DIE LINKE: Sehr richtig. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)
Und genau deswegen zitiere ich es wieder. Antwort des Philologenverbandes auf die Frage 6: „Wichtig ist zunächst eine einheitliche Regelung für Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen und dies nicht der Lehrerkonferenz jeder Schule zu überlassen. So haben die Wirtschaft und alle Arbeitgeber die Möglichkeit, die Noten unterschiedlicher Schulen zu vergleichen. Dazu gehört auch, dass es zentrale Indikatoren der Einschätzung des Arbeits- und Sozialverhaltens gibt und diese bekannt sind. Außerdem sollte eine Vergleichbarkeit mit anderen Bundesländern hergestellt werden.“ Mit der Verordnung – Fehlanzeige.
Und um das sozusagen noch zu untersetzen, aus der Antwort auf die Frage 7: „Wir halten vier Bewertungsgrade nicht für sinnvoll, da dadurch eine Vergleichbarkeit mit der Notengebung in den Fächern nicht gegeben ist. Daher plädieren wir für sechs Notengrade.“ Nun, das ist sozusagen ja das Dilemma.
Und mit Verlaub, wenn die Mehrheit der Bevölkerung so unisono gefragt wird, wie sie das denn mit den Kopfnoten sieht,
ist klar, dass die Mehrheit dann sagt, ja, es ist okay, wir wollen das Sozial- und Arbeitsverhalten bewertet haben. Da ist ja unisono in der Gesellschaft Konsens.
Die Frage ist doch aber, nicht einfach nur durch Mehrheiten zu entscheiden, sondern bildungspolitisch, bildungswissenschaftlich, pädagogisch sinnvoll.
Und da sind wir doch an dem Punkt. Es waren eben in der Anhörung nicht nur die Vertreter der beiden Kirchen, sondern auch Vertreter anderer Verbände, die gesagt haben, wenn man das schon macht, dann soll man es zumindest in Bezug auf das Abschlusszeugnis anerkennen, weil das nämlich in einer Art und Weise herangezogen wird, die in das Belieben gestellt wird. Die einen wollen es haben, die anderen wollen es nicht haben. Was soll denn das? Die Frage, die beantwortet wird oder nicht beantwortet wird, ist die, die sich auch in der Anhörung dargestellt hat: Was ist mit 11 und 12, wieso bei 10 aufhören? Das sind also Fragen, die nach wie vor offen sind. Und ein Schnellschuss, meine Damen und Herren von der Koalition, nützt uns an dieser Stelle eben gar nichts.
Es bleibt dabei, wenn ich vier Bewertungsgrade einführe oder fünf oder sechs oder acht, um das noch mehr auszudifferenzieren, es bleibt ein Bewertungsgrad.
Demjenigen, der dann sozusagen auf diesen Bewertungsgrad guckt, wird vorgegaukelt, das ist eine allumfassende Bewertung dieses Schülers für das Arbeits- und Sozialverhalten. Na, was soll denn das? Also von daher ist das, was in dem Erlass geregelt ist, aus unserer
Sicht gar nicht falsch, eine umfassende Gesamteinschätzung des Sozial- und Arbeitsverhaltens zu machen. Das ist doch in Ordnung. Die Frage ist nur, ob es runtergebrochen werden muss auf einen dieser vier eigenartigen Bewertungsgrade.
Mit Verlaub, der vorliegende Erlass, die Verordnung zur Beurteilung und Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens – und im Übrigen steht auch bei uns im Antrag nichts von Kopfnoten – heißt, ich darf noch mal zitieren Paragraf 2 Absatz 1: „Eine graduierte Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens erfolgt für jeden Schüler“ und so weiter. Dann heißt es unter Paragraf 4 „Bewertungsgrade“: „Für die Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens gelten folgende Bewertungsgrade: vorbildlich“, dies ist dann erläutert, „gut“ wird ebenfalls erläutert, „zufriedenstellend“ ist erläutert und „entwicklungsbedürftig“. Und wenn das da steht, ja, was ist das denn?
Von daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann ich es Ihnen nicht ersparen und komme auf die grundlegende gesetzliche Ausgangslage zurück. Das geltende Gesetz dieses Landes sagt, dass das Arbeits- und Sozialverhalten eines Schülers in Mecklenburg-Vorpommern durch eine schriftliche Einschätzung zu bewerten ist und nicht durch einen Grad, wie auch immer er geartet ist.