Zunächst einmal, Sie haben Punkt 1 c Ihres Papiers zurückgezogen. Ich stelle fest, zumindest insoweit gehen wir noch anständig miteinander um. Ich fi nde das in Ordnung, ich begrüße das.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: An uns soll es nicht liegen.)
Ich habe Ihnen vorher gesagt, ob Sie nicht Punkt 1 d auch zurückziehen wollen. Das haben Sie verneint. Dies ist Ihr Recht, aber Sie müssen akzeptieren, dass Sie dann an diesem Punkt 1 d auch gemessen werden.
Und der Kollege Ringguth hat schon darauf hingewiesen, Sie haben gesagt, wir beziehen uns mit unserer Stellungnahme auf Seitenzahlen und wenn ihr jetzt was verändert, dann verschieben sich die Seitenzahlen, die Bezüge stimmen nicht mehr. Dann habe ich in der Kommission gesagt, na gut, nehmen wir römische Seitenzahlen, machen ein Block mit diesen römischen Zahlen und dann stimmen die Bezüge. Und als wir geguckt haben, als das Sekretariat geguckt hat, wo sind denn diese Bezüge, wo müssen wir dann natürlich auch im Minderheitenvotum diese römischen Zahlen verwenden, haben wir nicht eine einzige Stelle gefunden.
Frau Gramkow, wenn Sie sagen, das war Ihr Fehler, dann nehme ich dieses gern zur Kenntnis. Nur wenn wir sagen, das war überfl üssig, das brauchen wir nicht, das können wir beerdigen, dann hätten wir das alle locker beerdigt in dieser Enquetekommission, so, wie wir andere Dinge auch beerdigt haben. Das Problem ist nur, ich sehe einen Antrag der Fraktion DIE LINKE, in dem in der Begründung zum Punkt 1 d ausgiebig die Enquetekommission angezählt wird,
Da, meine Damen und Herren, frage ich mich doch: Was soll denn dieser Unfug? Und von der Fraktion, die uns sehr gerne in oberlehrerhafter und arroganter Manier sagt, sie möchte gerne endlich mal über Inhalte diskutieren, kriege ich dann Vorträge über römische und ara
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Zurufe von Irene Müller, DIE LINKE, und Raimund Borrmann, NPD)
Und noch etwas: Sie sagen, das Papier entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen. Eine Enquetekommission muss Untersuchungen anstellen, Gutachten anfordern, Anhörungen machen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es hat in den Beratungen der Enquetekommission in diesem Teil einen einzigen Antrag auf ein Gutachten gegeben. Dieser Antrag kam von Herrn Andrejewski und dieser Antrag zielte darauf ab, den Aufgabenbestand der Kreise, soweit es verfassungsmäßig irgendwie zulässig ist, zu reduzieren. Und dass wir mit diesem Ziel, eine der kommunalen Ebenen des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgabenmäßig so weit wie möglich zu entblößen, nicht konform gehen, alle demokratischen Fraktionen nicht konform gehen, hatte zur Folge, dass wir diesen Antrag ganz, ganz breit abgelehnt haben.
Einen anderen Antrag auf ein Gutachten hat es in dieser Enquetekommission nicht gegeben. Und nun frage ich Sie, Frau Měšťan: Wo waren denn Ihre Anträge, welche Gutachter wir hören sollen?
Wo waren denn Ihre Vorschläge, welche Gutachten wir einholen sollen? Fehlanzeige, meine Damen und Herren!
Und weiter: Sie sagen, wir brauchen Anhörungen, wir haben keine Anhörungen gemacht. Es gab in dieser Enquetekommission einen einzigen Antrag auf Anhörung, einen umfassenden Antrag, gebe ich gerne zu.
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, der ist aber zurückgezogen worden. – Helmut Holter, DIE LINKE: Am Ende.)
Und vorhin habe ich aus der LINKEN im Zwischenruf gehört, die böse Mehrheit. Wollen Sie etwa behaupten, wir hätten diesen Antrag abgelehnt? Wir haben ihn nicht abgelehnt. Der Antrag ist vom Antragsteller zurückgezogen worden und Sie werden von uns nicht erwarten, dass wir Anträgen zustimmen, die der Antragsteller nicht aufrechterhält.
Und wo, meine Damen und Herren, waren die Anträge der LINKEN? Welche Sachverständigen wollten Sie hören? Welche Betroffenen wollten Sie einladen? Null!
Ich sage Ihnen hier in aller Klarheit: Was hat eigentlich die Obfrau Gabi Měšťan in unseren Obleuterunden zum Gang der Beratungen vorgeschlagen? Wo hat sie gesagt, da, da, da und da müssen wir inhaltlich diskutieren, das brauchen wir? Nun sind die übrigen Obleute meine Zeugen. Null! Und ich sage Ihnen, meine Damen und Herren
von der LINKEN, in einer Enquetekommission sind wir nicht im Kino. Wenn Sie ins Kino gehen, dann können Sie sich in die Polster knallen, den Film anglotzen und nachher sagen, der Film war Mist.
Aber wenn Sie in einer Enquetekommission sitzen, dann erwarten wir Ihre Mitarbeit. Da können Sie sich nicht passiv hinsetzen,
keinen Antrag für einen Sachverständigen stellen, keinen Antrag für eine Anhörung stellen, keinen Vorschlag für inhaltliche Diskussionen stellen und dann am Ende sagen, das war alles Mist, wir haben ja keine Sachverständigen gehört, wir haben keine Gutachten und wir haben nicht inhaltlich diskutiert.
Das ist Ihre Mitverantwortung, wenn dem so wäre. Und ich glaube, der Hintergrund solcher Aussagen ist ein ganz anderer.
Aber lassen Sie mich noch auf den Punkt 1 b eingehen: Sie sagen, dieses Papier ist rechtswidrig, es enthält Beschlussempfehlungen, das dürfen wir nicht. Nun, meine Damen und Herren – Kollege Ringguth ist darauf teilweise schon eingegangen und Kollegin Holznagel wird es noch tun –, wir haben Regelungen für Ausschüsse, wir haben Regelungen für Enquetekommissionen, die beziehen sich dann auf das Untersuchungsausschussgesetz und sagen, die sollen Bericht erstatten. Eine nähere Regelung, wie diese Berichterstattung aussieht, enthält das Gesetz nicht. Und das Urteil, das Sie zitieren, Kollegin Měšťan, muss man sehr genau lesen. Ich glaube nicht, dass sich aus Gesetz oder aus Urteil ein Verbot, wohlgemerkt, ein Verbot für eine relativ präzise, relativ genaue Empfehlung an den Landtag herleiten lässt, dieses oder jenes zu tun.
Der Landtag hat selbst gesagt, er möchte einen Bericht zu dieser Unterrichtung. Er möchte von uns etwas gesagt bekommen, wie er mit diesem Papier umgehen soll, und genau dies tut die Mehrheit der Enquetekommission.
Meine Damen und Herren, schauen wir uns doch bitte mal andere Berichte an. Ich habe mir zum Beispiel den letzten Bericht des Bürgerbeauftragten angeschaut und natürlich empfi ehlt uns der Bürgerbeauftragte eine ganz klare gesetzgeberische Verhaltensweise. Er sagt, macht bitte ein Nachbarschaftsgesetz. Nun kann man darüber streiten, ob wir dieser Empfehlung folgen wollen oder ob wir dieser Empfehlung nicht folgen wollen.
Das ist unser Recht des Parlaments, aber niemand wird dem Bürgerbeauftragten das Recht streitig machen,
Oder, gehen wir noch einen Schritt weiter, schauen wir nicht zum Bürgerbeauftragten, schauen wir in den Bericht des Datenschutzbeauftragten. Der letzte Bericht des Datenschutzbeauftragten – es hat mich Zeit gekostet zu zählen, meine Damen und Herren –, der letzte Bericht des Datenschutzbeauftragten enthält 57 Empfehlungen an die Landesregierung und den Landtag
Und diese Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten gehen so weit, dass er uns Empfehlungen gibt, wie wir unsere eigene Geschäftsordnung des Landtages zu gestalten haben oder nicht.
Und da sage ich Ihnen genauso, wir haben als Landtag das Recht, solchen Empfehlungen zu folgen, wir haben auch das Recht, ihnen nicht zu folgen, selbstverständlich, aber niemand macht hier dem Datenschutzbeauftragten das Recht streitig, solche Empfehlungen abzugeben.