Protocol of the Session on April 24, 2008

(Udo Pastörs, NPD: Aber für Hartz-IV-Empfänger immer noch sehr viel.)

Das heißt, dass wir in Deutschland etwa 11 Prozent unseres Einkommens für Lebensmittel, insbesondere in den neuen Bundesländern 11,3 Prozent des Einkommens für Lebensmittel aufbringen.

Und eine zweite Vorbemerkung ist mir noch sehr wichtig. Wenn wir uns die Preisentwicklung für Lebensmittel anschauen, und zwar die Zahlen der ZMP, dann nehmen wir zur Kenntnis, dass insbesondere bei Grundnahrungsmitteln die Lebensmittelpreise gefallen sind im letzten Quartal. Insbesondere die aktuellen Ergebnisse zeigen, dass die Preisentwicklung bei Molkereiprodukten, Eiern, Brot und Gefl ügel zum Stillstand gekommen ist und dass bei Fleisch- und Wurstwaren die Preise seit über einem Jahr stabil sind. So viel zu der Ausgangsbemerkung.

Wenn ich auf die Frage antworten darf: Die Preise bilden sich nun mal an den Märkten. Das trifft sowohl für die Erzeuger- als auch für die Verbraucherpreise zu. In einigen Fällen werden Preise jedoch auch durch Eingriffe natürlich beeinfl usst. Als Beispiel dafür kann die EUMilchmarktordnung genannt werden. Ich habe immer betont, wir wollen weg von den Subventionen in Richtung von Exporterstattungen. Die Marktordnungen sollen abgeschafft werden. Dies halte ich für richtig und für zwingend notwendig, um damit auch anderen, insbesondere den Entwicklungsländern, die Chance zu geben, mit Agrarprodukten auf die Märkte zu kommen oder auch die eigene Entwicklung voranzutreiben.

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Exporterstattungen in der Europäischen Union im letzten Jahr drastisch zurückgegangen sind, nämlich von geplanten 10 Milliarden Euro sind insgesamt 1,4 Milliarden Euro nur an Exporterstattungen vorgenommen worden. Der staatliche Einfl uss auf die Märkte wird generell schwächer werden. Das heißt, der Staat zieht sich aus dieser Ausgabe zurück. Darauf müssen sich alle Marktteilnehmer einstellen.

Der freier werdende Markt birgt natürlich auch stärkere Schwankungen in Richtung der Gesamtpreisentwicklung in sich. Besondere Ereignisse werden dann nicht mehr oder nicht mehr so stark in den Preisinstrumenten und den Marktinstrumenten abgebildet. Es wäre jedoch aus meiner persönlichen Sicht ein falsches Signal, auf die nun aktuell bestehende Situation erneut mit staatli

chen Eingriffen reagieren zu wollen. Es würde uns damit nicht gelingen, tatsächlich die Subventionsspirale endlich abzubauen, zurückzudrängen, sondern wir sehen es so, dass es Aufgabe des Staates ist, vielmehr für gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb des Systems zu sorgen.

Und deswegen will ich ausdrücklich bei der Milch noch mal betonen, für die Milch gilt, die Milchquote wird 2015 auslaufen. Wir werden dann keinen limitierten Markt mehr haben. Und hinsichtlich der Gestaltungsmöglichkeiten für die Wirtschaft, für die Landwirtschaft werden damit neue Chancen, aber auch Risiken entstehen. Damit sagen wir ausdrücklich, die Instrumente, die wir nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen, liegen in der Investitionsförderung. Dieses machen wir seit Jahren. Im Übrigen will ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass Mecklenburg-Vorpommern, was die Entwicklung der Milchproduktion anbetrifft, sehr positiv vorangekommen ist. Das zeigt sich unter anderem auch in der Übernahme von Quoten aus anderen Regionen Deutschlands, insbesondere aus den neuen Ländern. Immerhin 17 Millionen Kilogramm Milch sind zusätzlich an Quoten nach Mecklenburg-Vorpommern hineingefl ossen.

Erste Zusatzfrage: Welche Möglichkeiten gibt es für die Regierung noch, den Missbrauch wirtschaftlicher Macht und die Ausbeutung von Landwirten im Rahmen dieses ökonomischen Systems zu beschränken oder zu beseitigen?

Ich denke, dass wir eine klare Linie fahren. Wir werden erleben, dass wir mit dem Health Check, mit der Gesundheitsüberprüfung der EUAgrarpolitik, weitere Maßnahmen einleiten werden mit dem Ziel, die Landwirtschaft als multifunktionellen wettbewerbsfähigen Träger der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Räumen weiter auszugestalten. Und dieses wird sich auch wie ein roter Faden durch die Maßnahmen der Landesregierung, was die Investitionsförderpolitik anbetrifft, weiterverfolgen lassen.

Zweite Zusatzfrage: Halten Sie eine Radikalisierung von Bauern mit gewaltsamen Auseinandersetzungen für möglich?

(Udo Pastörs, NPD: Frankreich zum Beispiel.)

Sie können sich vorstellen, dass ich von Radikalisierungen erstens überhaupt nichts halte und zweitens, das beste System, das wir zurzeit auf dieser Erde haben, ist die soziale Marktwirtschaft.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP)

Sie haben nicht auf meine Frage geantwortet. Ich habe gefragt, ob Sie das für möglich halten.

(Michael Andrejewski, NPD: Wenn wir sie hätten.)

Herr Borrmann, bitte nicht kommentieren. Der Minister antwortet und diese Antwort nehmen Sie bitte entgegen.

Ich denke, ich habe eine klare Antwort gegeben. Wenn Sie die Antwort nicht verstehen, dann ist das Ihr Problem.

(Zurufe von Stefan Köster, NPD, und Tino Müller, NPD)

Die ist nicht verstehbar. Danke.

(Michael Andrejewski, NPD: Das versteht keiner. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Herr Borrmann, ich habe heute mehrfach auf die Geschäftsordnung hingewiesen und auf die Einhaltung gedrängt.

(Raimund Borrmann, NPD: Das gilt aber auch für die Minister.)

Ich habe Ihnen dazu noch einmal einen Hinweis gegeben. Sie haben diese Sache wieder nicht berücksichtigt. Aus diesem Grunde erteile ich Ihnen gemäß Paragraf 97 unserer Geschäftsordnung einen Ordnungsruf.

(Raimund Borrmann, NPD: Danke, Frau Präsidentin! – Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Herr Borrmann, Sie wissen, dass Sie gemäß unserer Geschäftsordnung auch die Ordnungsmaßnahmen des Präsidiums nicht zu kommentieren haben. Sie erhalten einen weiteren Ordnungsruf wegen Missachtung des Präsidiums.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß Paragraf 65 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung ist die Dauer der Fragestunde auf eine Stunde begrenzt. Demzufolge werden die Fragen, die wir in der heutigen Fragestunde aus Zeitgründen nicht mehr beantworten konnten, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt für heute erledigt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17, und zwar zunächst 17a) Beratung des Zwischenberichts der Enquete-Kommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ zu der Unterrichtung durch die Landesregierung „Ziele, Leitbild und Leitlinien der Landesregierung für eine Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern“ (Drucksache 5/1059) gemäß Beschluss des Landtages vom 12. Dezember 2007 (Drucksache 5/1105), auf Drucksache 5/1380(neu), in Verbindung mit b) Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Umsetzung der Empfehlung der Enquete-Kommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ aus dem Zwischenbericht, Drucksache 5/1380, auf Drucksache 5/1409, in Verbindung mit c) Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Enquete-Bericht als rechtswidrig zurückweisen, auf Drucksache 5/1415.

Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ zu der Unterrichtung durch die Landesregierung „Ziele, Leitbild und Leitlinien der Landesregierung für eine Kreisgebietsreform in MecklenburgVorpommern“ (Drucksache 5/1059) gemäß Beschluss des Landtages vom 12. Dezember 2007 (Drucksache 5/1105) – Drucksache 5/1380(neu) –

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU: Umsetzung der Empfehlung der EnqueteKommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ aus dem Zwischenbericht – Drucksache 5/1380 – – Drucksache 5/1409 –

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Enquete-Bericht als rechtswidrig zurückweisen – Drucksache 5/1415 –

Das Wort zur Berichterstattung zum Zwischenbericht der Enquetekommission hat die Abgeordnete Frau Tegtmeier von der Fraktion der SPD. Entschuldigung, das ist hier offensichtlich falsch vermerkt worden. Herr Müller hat selbstverständlich das Wort. Bitte, Herr Müller.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Beschluss vom 20. September des Jahres 2007 hat dieser Landtag den Arbeitsauftrag der Enquetekommission, die der Landtag bereits früher eingerichtet hatte, erweitert. Hintergrund für diese Entscheidung war das Urteil des Landesverfassungsgerichts, mit dem das Verwaltungsmodernisierungsgesetz in Teilen für nicht vereinbar mit der Verfassung und teilweise für nichtig erklärt worden ist.

Der Landtag hat der Enquetekommission den Auftrag gegeben, so heißt es wörtlich: „In Vorbereitung des neuen Gesetzes“, das der Landtag also erwartet, einen Bericht der Landesregierung zu „allgemeinen Zielen... Leitbild und... Leitlinien“ einer solchen Kreisgebietsreform zu beraten. Dieses Papier hat die Landesregierung ihrerseits am 27.11.2007 beschlossen und dem Landtag zugeleitet, der dann am 12.12. diese Unterrichtung der Landesregierung der Enquetekommission zugeleitet und ihr einen Termin gesetzt hat, bis zum 31.03. des Jahres 2008 einen Zwischenbericht vorzulegen. Dieser Zwischenbericht, meine Damen und Herren, liegt Ihnen vor und ich stelle fest, dass er durch die Kommission fristgerecht vorgelegt worden ist.

Wir haben zur Erarbeitung dieses Zwischenberichts das Papier der Landesregierung in der Kommission beraten und wir haben bei diesen Beratungen sehr wohl einen Zusammenhang gehabt zu dem Gesamtarbeitsauftrag, den diese Enquetekommission hat. Teile unserer Arbeit haben sich nahtlos eingefügt in den veränderten Arbeitsauftrag. Ich darf hier insbesondere die Anhörungen zur Verwaltungsreform im Land Sachsen-Anhalt und in Brandenburg nennen. Basis unserer Beratungen waren darüber hinaus diverse Stellungnahmen, die bei uns schriftlich eingegangen sind, die aber auch mündlich in der Kommission vorgetragen worden sind.

Lassen Sie mich im Ergebnis unserer Beratungen auf drei wesentliche Dinge hinweisen. Zunächst empfi ehlt die Enquetekommission, das Papier der Landesregierung für die weiteren Beratungen zugrunde zu legen. Allerdings empfi ehlt die Enquetekommission auch, dieses Papier der Landesregierung zu verändern. Ich will auch mit Blick auf die Zeit hier nicht all diese Veränderungen, die die Enquetekommission für sinnvoll hält, darstellen, sondern nur eine große Diskussionslinie der Kommission hier noch einmal ansprechen. Das ist die Frage der Zukunft der kreisfreien Städte.

Das Papier der Landesregierung enthält bekanntlich die Aussage, wonach es sinnvoll ist, die Hansestadt Rostock kreisfrei zu lassen, über die Landeshauptstadt Schwerin eine gesonderte Diskussion zu führen wegen dieses Hauptstadtstatus und die vier anderen kreisfreien Städte in größere Landkreise einzuteilen. Die Empfehlung der Enquetekommission geht dahin, diese Fragen zu öffnen, sie einer erneuten Betrachtung und Bewertung zu unterziehen und als Maßstab für eine endgültige Entscheidung nicht das Wohl dieser Städte, nicht das Wohl

der umgebenden Landkreise, sondern das Wohl des ganzen Landes zugrunde zu legen. Mit dieser Änderung und einer Reihe weiterer kleinerer Änderungen haben wir dem Papier der Landesregierung unsere Zustimmung erteilt. Dieses war eine Mehrheitsentscheidung.

Wir haben in der Diskussion der Kommission darüber hinaus zunächst einmal im Grundsatz zumindest sehr weitgehend Einvernehmen gehabt, dass die Kreisgebietsreform, wie sie das Papier der Landesregierung vorbereiten soll, Sinn macht als Teil einer umfassenden Gesamtverwaltungsreform. Wir haben dann für diese umfassende Gesamtverwaltungsreform elf einzelne Punkte benannt, die unseres Erachtens dazugehören, wobei wir uns als Kommission sehr wohl darüber im Klaren waren, dass diese Punkte eine sehr unterschiedliche Qualität haben, insbesondere auch, was die technische Seite des Abarbeitens angeht. Zu dieser Gesamtreform gehört beispielsweise die Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Kassenrechts, ein Reformelement, das durch entsprechende Beschlussfassung bereits gestartet ist. Es gehören aber auch andere Projekte dazu, die gesetzgeberisch gesehen noch vor uns liegen, wie etwa die Novelle des Finanzausgleichsgesetzes. Diese elf Punkte insgesamt – so die Mehrheitsmeinung der Enquetekommission – müssen eine Einheit bilden, bilden logisch eine Einheit und müssen gemeinsam abgearbeitet werden. Zum Teil haben wir dafür auch terminliche Vorstellungen entwickelt.

Und wir haben als Letztes – Sie fi nden auch dies selbstverständlich in dem vorgelegten Bericht – eine Entschließung zum Verfahren bei der Kreisgebietsreform verabschiedet. Diese Entschließung haben wir bei einer Gegenstimme und wenigen Enthaltungen verabschiedet.

Meine Damen und Herren, wenn Sie sich den schriftlichen Bericht anschauen, werden Sie feststellen, dass es zu einer Reihe von Punkten Minderheitenvoten gibt. Es gibt Minderheitenvoten von einzelnen Mitgliedern der Kommission, es gibt Minderheitenvoten, in denen mehrere Mitglieder der Kommission gemeinsam abweichende Meinungen zum Ausdruck gebracht haben. Diese Minderheitenvoten beziehen sich jeweils auf Teile des Berichtes. Dieses schließt nicht aus, aber es ist nicht in allen Fällen so, dass Mitglieder der Kommission, die ein Minderheitenvotum abgegeben haben, das Ergebnis teilen oder dem gesamten Ergebnis nicht dennoch ihre Zustimmung gegeben haben. Aber wir dokumentieren diese Minderheitenvoten, weil sie natürlich auch Teil unserer Diskussion und Teil unserer Arbeit sind.

Meine Damen und Herren, der nächste Punkt, der zu meinem Bericht gehört, ist ein Punkt, der mir nicht sehr angenehm ist. Ich räume dies unumwunden ein. Sie sehen auf der Vorlage, dass sie den Zusatz „neu“ enthält. Wir haben Ihnen zunächst eine Vorlage vorgelegt, die unkorrekt war. Wir haben hier mehrere Fehler zu verzeichnen gehabt. Der Hauptfehler war, dass ein Minderheitenvotum, das von mehreren Mitgliedern, die von der Fraktion DIE LINKE benannt worden sind, abgegeben war, in seiner ursprünglichen Fassung wiedergegeben worden ist und nicht in seiner veränderten Fassung, die uns später vorgelegt worden ist. Dieses ist ein Fehler. Dieser Fehler ist passiert und ich möchte mich für diesen Fehler als Vorsitzender der Kommission, der auch die Verantwortung für die Arbeit des Sekretariats trägt, in aller Form entschuldigen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Udo Pastörs, NPD: Eine Großtat. – Dr. Armin Jäger, CDU: Eben. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: So ist es. – Udo Pastörs, NPD: Das ist eine absolute Selbstverständlichkeit.)

Wir haben diesen Fehler korrigiert und die übrigen Fehler, die passiert sind, die von ihrer Qualität her kleiner sind. Und deswegen, meine Damen und Herren, haben Sie heute eine Vorlage mit dem Zusatz „neu“ vorliegen. Ich bitte Sie, ausschließlich diese für die weiteren Diskussionen zu verwenden. Als Vorsitzender der Kommission bitte ich den Landtag, den Zwischenbericht, den die Kommission Ihnen vorlegt, zur Kenntnis zu nehmen und verfahrensmäßig für erledigt zu erklären.

Am Ende meines Berichtes ist es mir ein Bedürfnis – und das ist wiederum eine sehr angenehme Pfl icht –, Dank zu sagen allen, die mitgewirkt haben, dass dieser Bericht zustande gekommen ist und diese Beschlüsse zustande gekommen sind. Ich möchte in diesen Dank alle einschließen. Aber Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich insbesondere diejenigen Kommissionsmitglieder besonders hervorhebe, die keine Abgeordneten dieses Landtages sind, sondern haupt- und ehrenamtliche Kommunalpolitiker, die unsere Diskussion in der Kommission sehr stark bereichert haben mit ihren Beiträgen, mit ihren Gedanken, mit ihren Argumenten. Sie haben in besonderer Weise dazu beigetragen, dass das Blatt Papier heute vorliegt, das wir Ihnen präsentieren dürfen und was sicherlich für die weiteren Diskussionen von großer Bedeutung ist. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Müller.

Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU hat die Abgeordnete Frau Tegtmeier von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen haben diesen Antrag eingebracht mit dem Ziel, dass der Landtag sich die Unterrichtung durch die Landesregierung „Ziele, Leitbild und Leitlinien der Landesregierung für eine Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern“ mit den empfohlenen Änderungen der Fassung der Enquetekommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ im Gesamtrahmen einer umfassenden Verwaltungsreform sowie unter Beachtung festgelegter Maßgaben für das weitere Verfahren zu eigen macht. Er besteht also aus drei Abschnitten: Punkt 1 betrifft die Unterrichtung der Landesregierung mit den vorgesehenen Änderungen, Punkt 2 bestimmt einen Gesamtrahmen für eine umfassende Verwaltungsmodernisierung in Mecklenburg-Vorpommern und der letzte Punkt legt Maßgaben für das weitere Verfahren fest.

Insbesondere in drei Punkten nimmt der Antrag Änderungen entsprechend dem Bericht der Enquetekommission zum Leitbild der Landesregierung auf. Dies sind unter anderem die Erweiterung der Begründung des Reformbedarfs und die Aufhebung der Vorfestlegung der Einkreisung der kreisfreien kleinen Städte. Dazu hat der Vorsitzende der Kommission eben schon ausgeführt

sowie einen zeitlichen Zusammenhang aller Reformbestandteile hergestellt, insbesondere zu der Funktionalreform. Die Begründung haben wir insbesondere um die Aspekte des demografi schen Wandels in unserem Bundesland ergänzt sowie in ihr die erforderliche Personalreduzierung aufgenommen.