Und was die Frage einer Experimentierphase angeht, da kann ich dem Kollegen Ritter nur zustimmen, wir experimentieren doch schon. Wir haben Zustände, wie sie in den letzten Monaten bei der Feuerwehr in beispielsweise Rostock zu beobachten waren mit einem riesigen Überstundenberg, mit einem überhöhten Krankenstand. Das wird zwar jetzt alles korrigiert, aber gleichzeitig haben wir die normale Sollstärke in den Feuerwachen nicht mehr. Wir haben statt der 40, die dort sein müssten, nur 33, damit wir Überstunden abbauen. Sind denn das alles Zustände, die wir für erstrebenswert halten?
Nein, meine Damen und Herren, ich glaube, wir experimentieren schon und die Experimentergebnisse sind sehr deutlich.
Wir waren als SPD-Fraktion bei der Feuerwehr in Neubrandenburg und uns wurde unisono vom Personalrat und vom Leiter der Feuerwehr in Neubrandenburg sehr klar und sehr deutlich vor Augen geführt, was aus Sicht der Feuerwehren der sinnvollere Weg ist. Und auch Herr Benke, der Leiter der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren im Land Mecklenburg-Vorpommern, hat im Innenausschuss gesagt, er persönlich sei durchaus für diese 24-Stunden-Schichten.
Also, meine Damen und Herren, lassen Sie uns das Thema in den Innenausschuss nehmen, lassen Sie uns über das Thema noch einmal reden. Ich glaube, die Argu
Lassen Sie mich – und da bin ich nun kommunalpolitischer Sprecher meiner Fraktion – noch ein weiteres Argument in die Diskussion einführen. Herr Ritter hat es schon mit einem Wort gestreift. Als wir das Konnexitätsprinzip diskutiert haben und als wir es ins Grundgesetz und in die Kommunalverfassung übernommen haben,
Herr Dr. Jäger wird sich an die Diskussionen, die wir gehabt haben, erinnern, haben wir uns auch gefragt, was machen wir eigentlich, wenn Europa uns irgendetwas vorschreibt und wir müssen das umsetzen. Das ist eine komplizierte Frage. Aber wir sind letztlich zu einem sehr klaren, nachvollziehbaren, wie ich fi nde, und sehr guten Ergebnis gekommen. Das Ergebnis sieht sinngemäß so aus, dass wir sagen, wenn Europa uns etwas vorschreibt und wir als Land haben überhaupt keine Möglichkeit, das abzulehnen oder das abzuwehren, sondern wir müssen es umsetzen, dann sehen wir darin keinen Fall von Konnexität, denn niemand kann das Land Mecklenburg-Vorpommern für Kosten haftbar machen, die durch das Verhalten der Europäischen Union entstehen. Wenn aber das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Handlungsalternative hat, wenn es also den Regelungsgegenstand auch anders entscheiden könnte und insofern selbstverantwortet handelt, dann sehen wir einen Fall von Kon nexität. Und, meine Damen und Herren, der Blick in andere Bundesländer zeigt uns sehr deutlich, wir haben hier Handlungsalternativen. Andere Bundesländer verhalten sich anders und dieses wird rechtlich nicht beanstandet.
Damit, meine Damen und Herren, stellt sich für mich ganz massiv die Frage, ob wir, wenn wir die Feuerwehren zwingen, von den 24-Stunden-Schichten Abschied zu nehmen, nicht einen Fall von Konnexität vor uns haben.
Auch dieses wird im Innenausschuss sehr sorgfältig zu prüfen sein. Ich hoffe, dass wir uns sehr sachlich an den Fakten orientiert im Innenausschuss mit dem Thema auseinandersetzen werden, und ich hoffe, dass wir nicht allzu lange brauchen werden, sondern sehr kurzfristig zu einer Entscheidung kommen, die im Interesse der Feuerwehrleute liegt, die im Interesse des Brandschutzes liegt und die im Interesse unserer Kommunen liegt. Dann hätten wir etwas Gutes geschafft. – Herzlichen Dank.
Abgeordnete! Frau Präsidentin! Ich habe Zweifel am Charakter unserer Demokratie. Der Zweifel beginnt schon damit, schweigen zu müssen.
Der Ausschuss hat getagt, nicht öffentlich, geheim, streng geheim. Eine strenge geheime Demokratie zum Wohle der Bürger, versteht sich.
Es wurde getagt, um sich der Feuerwehrmänner anzunehmen, die berufen sind, dem Feuer Einhalt zu gebieten. Berufsfeuerwehrmänner nennen sie sich. Die Sünde kam mit den Ärzten daher.
Ihre 24-Stunden-Bereitschaften verwandelten sich nach und nach in reguläre Dienste. Es ging viele Jahre gut, bis sich eine Institution fand, die den Geplagten zu ihrem Recht verhalf. Nun aber war die Europamaschinerie, einmal ins Leben gerufen, nicht mehr zu stoppen. Eine Richtlinie musste her. Sie soll generell die 24-StundenBereitschaften beseitigen. So richtig und wichtig die Maßnahmen für die geschundenen Ärzte sind, so sind sie doch nicht auf alle Fälle anwendbar.
Für die Feuerwehr und ihre 24-Stunden-Dienste gilt etwas anderes. Sie teilen sich in Wartungs- und Depotarbeitsdienste auf, in Ruhezeiten, zu denen auch Schlaf gehört, und in Wehreinsätze gegen Feuer, Überschwemmung und Katastrophen. Der wesentliche Unterschied zwischen Ärzten und Feuerwehr besteht aber darin, dass die Bereitschaftszeit der Ärzte sich in eine reine Dienstzeit verwandelte, bei der Feuerwehr die Bereitschaftszeit aber nur im Katastrophenfall eintritt, was eher faktisch selten ist. Dieser Unterschied ist der substanzielle Grund für den Wegfall des Schutzzwecks der Norm, die sich in dieser EU-Richtlinie darstellt. Die Berufsfeuerwehrmänner selbst sehen dies so und wollen an ihren 24-Stunden-Diensten festhalten. Warum sollen sie nur noch 12-Stunden-Dienste leisten dürfen? Warum setzen Innenminister, Staatssekretäre und die Ministerialbürokratie diese absurde EU-Richtlinie denn um? Die geltende Rechtslage lässt nichts anderes zu, lauten die Argumente der Herrschenden. Das aber heißt nichts anderes, auch unsere Regierenden werden beherrscht durch die EU und ihre Institutionen. Dies ist das Übel unserer heutigen Tage, EU-Recht ist unmittelbar geltendes Recht. Wir haben unsere Selbstständigkeit eingebüßt. Wir sind zu Sklaven der EU geworden. Darüber können wir, besonders die Feuerwehrmänner, klagen. Dies hilft nichts. Man kann auch ein Feuer anbeten.
(Reinhard Dankert, SPD: Ihre Leute sind auch im EU-Parlament. Dann müssten sie da ja alle rausgehen.)
Dann breitet es sich aus und zerstört alles. Man kann sich aber auch wehren. Dann kann man es löschen und den Schaden wieder beheben.
Bürger des Landes, wir können nur dann aus unserer selbstverschuldeten Unmündigkeit aufbrechen, wenn wir die Fremdbestimmung durch die EU abschütteln. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich überhaupt etwas zum Antrag der LINKEN und zum Problem der Arbeitszeitregelung der Berufsfeuerwehren in unserem Land sagen möchte, möchte ich für
meine Fraktion eines feststellen: Was die fast 600 Beamten in den Berufsfeuerwehren in Schwerin, Rostock, Neubrandenburg, Greifswald, Stralsund und Wismar leisten, verdient unseren Respekt und unseren Dank.
Meine Damen und Herren, diese Beamten sind es, die Tag und Nacht, Woche für Woche, Jahr um Jahr im Rettungsdienst, im Brandschutz, bei der technischen Hilfe und im Bereich Katastrophenschutz für die Sicherheit von Menschen sorgen. Für viele, für die meisten von ihnen ist ihr Beruf auch Berufung. Und für eben jene Beamten gibt es seit geraumer Zeit, im übrigen nicht erst, seitdem es eine Demonstration im Dezember hier auf der Brücke gab oder kurz davor den Innenausschuss, gibt es also seit geraumer Zeit ein Problem, und zwar das Problem mit der Arbeitszeitregelung. Dabei stehen sich nun tatsächlich zwei Positionen gegenüber:
Zum einen ist da die Forderung vieler Feuerwehrleute nach Erhalt des 24-Stunden-Dienstes. Das kann man auch ganz leicht nachvollziehen. 100 Jahre Feuerwehrdienst, da war das bei den Berufsfeuerwehren mit dem 24-Stunden-Dienst immer klar. Das ist etwas, was man kennt. Und man darf auch sagen, bei der neuen EU-konformen Umsetzung ist der Anteil der Arbeitszeit innerhalb der Schichtzeit auch deutlich höher. Das muss man auch mal ganz klar sagen.
Auf der anderen Seite, meine Damen und Herren, gibt es aber eben diese Arbeitszeitrichtlinie der EU. Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil aus dem Sommer 2005 festgestellt, dass diese Richtlinie auch für Bedienstete der Berufsfeuerwehren gilt. Und diese besagt nun, dass Arbeitnehmer im Schnitt nur 48 Stunden in der Woche arbeiten dürfen, wobei innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten sein muss. Infolge dieser Richtlinie besteht zunächst grundsätzlich die Notwendigkeit, bei den Berufsfeuerwehren eben diesen 12-Stunden-Dienst einzuführen.
Meine Damen und Herren, ich kann natürlich beide Seiten gut verstehen. Die Feuerwehrleute empfi nden diese 24-Stunden-Schichten als familienfreundlicher. Sie haben mehr freie Tage und vor allen Dingen haben sie mehr freie Wochenenden. Die EU-Richtlinie stellt hingegen vor allem aus Gründen des Gesundheitsschutzes – und das muss man ja hier mal ganz deutlich sagen, das ist ja nicht irgendwie gemacht worden, sondern aus Gründen des Gesundheitsschutzes – eine Obergrenze von 48 Stunden in der Woche auf.
Wir wissen alle, Herr Müller, Herr Ritter, natürlich gibt es die Ausnahmen der Richtlinie in Artikel 22, die sogenannten Opt-out-Modelle. Dafür muss aber, weil es ein Ausnahmefall vom Regelfall ist, ein zwingender sachlicher Grund vorliegen. Und das muss hier noch mal betont werden. Im Falle der Berufsfeuerwehren ist so ein Grund – vielleicht nicht der einzige, Herr Müller, das will ich Ihnen gerne zugestehen – die Gewährleistung des Brandschutzes, und darauf kommt es an.
Meine Damen und Herren, in der Sitzung des Innenausschusses am 6. Dezember ist das Problem mit Vertretern aller Interessengruppen besprochen worden und ausführlich erörtert worden. Ich habe überhaupt nichts dagegen, dass wir dies wiederholen und vielleicht noch in einem größeren Kreis tun. Ich sage allerdings, eigentlich ist die Sache aus dem Innenausschuss nie raus
gewesen. Insofern ist der Überweisungsantrag von Herrn Müller für mich ein bisschen schwer nachzuvollziehen, denn wir hatten uns im Innenausschuss geeinigt, dass die Landesregierung noch mal vorträgt, was denn nun in anderen Bundesländern in der Sache läuft.
Insofern hätten wir uns im Innenausschuss selbst mit der Angelegenheit noch mal befasst. Insoweit, und das sage ich hier ganz klar, hätte es einer Überweisung und eigentlich auch des Antrages nicht bedurft.
Da stellte sich heraus, dass die Feuerwehrleute durchaus auch unterschiedliche Ansichten haben. Nicht alle sind nämlich für die Beibehaltung des 24-Stunden-Modells. Es gibt ja sogar schon gewonnene Prozesse, weil die Arbeitszeitrichtlinie von einer Stadt, in dem Fall war es Rostock, nicht rechtzeitig umgesetzt worden ist. Die beklagte Stadt wurde verpfl ichtet, dem Beamten entsprechenden Freizeitausgleich zu gewähren, denn er war regelmäßig nicht 48 Stunden, wie es die Richtlinie vorschreibt, sondern 54 Stunden im Dienst, wie es bei der 24-Stunden-Schicht eben üblich ist.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle zeigt sich ein weiteres Problem. Der Arbeitnehmer muss nämlich der Verlängerung seiner Arbeitszeit zustimmen und kann diese Zustimmung auch immer widerrufen. Das führt natürlich zu einer Planungsunsicherheit für die jeweilige Stadt.
Meine Damen und Herren von der Linksfraktion, wenn Ihr Antrag jetzt also lautet, Verhandlungen mit dem Ziel des Erhalts des 24-Stunden-Dienstes zu führen, so zeigen Sie damit, das ist ganz unzweifelhaft richtig, das Problem auf. Aber ansonsten ist, Herr Ritter, tut mir leid, an Ihrem Antrag nicht viel Gutes. Denn selbst wenn alle Beamten einheitlich für den Erhalt des 24-Stunden-Rhythmus wären, genügt das allein eben nicht.
Wenn nicht durch die Einführung des 12-Stunden-Dienstes die Gewährleistung des Brandschutzes oder andere ganz wichtige Belange gefährdet sind, dann ist eben das EU-Recht gültig. Und ich sage es noch mal, und das ist etwas ganz Entscheidendes: Diese Arbeitszeitrichtlinie gilt unmittelbar, die Ministerin hat es gesagt, gilt unmittelbar für Mecklenburg-Vorpommern, und zwar ohne jedes Erfordernis der Umsetzung in nationales Recht. Es ist einfach geltendes Recht.
Ich erinnere daran, meine Damen und Herren, dass es die Deutsche Bundesregierung war, die in der Zeit der EU-Ratspräsidentschaft versucht hat, genau das für die Feuerwehren, für die Berufsfeuerwehren rauszubekommen. Wir waren sehr erfolgreich in der EU-Ratspräsidentschaft, aber das ist uns eben nicht gelungen.