Protocol of the Session on January 30, 2008

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrages der Finanzministerin, Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2005 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes –, auf der Drucksache 5/125.

Antrag der Finanzministerin: Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2005 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes – – Drucksache 5/125 –

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Antrag der Finanzministerin auf Drucksache 5/125 zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP sowie Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrages der Finanzministerin, Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2006 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes –, auf der Drucksache 5/1100.

Antrag der Finanzministerin: Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2006 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes – – Drucksache 5/1100 –

Das Wort zur Begründung wird ebenfalls nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist auch hier vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Auch hier schlägt der Ältestenrat vor, den Antrag der Finanzministerin auf Drucksache 5/1100 zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP sowie Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe nunmehr auf den Tagesordnungspunkt 10: Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes gemäß § 4 Landesverfassungsgerichtsgesetz, hierzu Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 5/1223.

Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes gemäß § 4 Landesverfassungsgerichtsgesetz

Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern:

Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes – Drucksache 5/1223 –

Meine Damen und Herren, nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und die stellvertretenden Mitglieder auf Vorschlag eines besonderen Ausschusses des Landtages ohne Aussprache vom Landtag mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder gewählt.

Der besondere Ausschuss schlägt Ihnen mit Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/1223 vor, die dort aufgeführten Personen zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts zu wählen.

Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen eine geheime Abstimmung stattfi nden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Wir kommen zur Wahl.

Es ist vereinbart worden, die Wahl mit vier Stimmzetteln in einem einzigen Wahlgang durchzuführen. Die für die geheime Abstimmung gültigen weißen, gelben, grünen und blauen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Linken. Auf den Stimmzetteln sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt der Stimmzettel in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Die Stimmzettel sind in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie die Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befi ndet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine angekreuzt wurde, keine Kennzeichnung bei Ja, Nein oder Enthaltung enthält, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist oder den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt sowie die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Danke schön.

Ich eröffne die Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Das ist der Fall.

Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für 15 Minuten. Wir setzen die Sitzung in circa 15 Minuten fort.

Unterbrechung: 16.28 Uhr

Wiederbeginn: 16.54 Uhr

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich kann Ihnen aufgrund der guten Arbeit der Schriftführer das Ergebnis der Wahlen mitteilen. Ausweislich der Anwesenheitsliste zur heutigen Plenarsitzung sind 77 Mitglieder des Landtages anwesend. Nach dieser Liste sind vier Abgeordnete nicht anwesend.

(allgemeine Unruhe – Volker Schlotmann, SPD: 77? So viele haben wir überhaupt nicht.)

67, Entschuldigung.

Das Quorum, das die entsprechenden rechtlichen Bedingungen fi xiert, also die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht gefordert wird, liegt demnach bei 45 Jastimmen.

Ich gebe nun das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der Präsidentin des Landesverfassungsgerichts bekannt. Für die Kandidatin Hannelore Kohl wurden 67 Stimmen abgegeben. Davon waren 67 Stimmen gültig. Es stimmten für die Kandidatin Hannelore Kohl 60 Abgeordnete mit Ja, 7 Abgeordnete mit Nein.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Ich stelle fest, dass Frau Hannelore Kohl die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Damit ist Frau Hannelore Kohl zur Präsidentin des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern gewählt.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl des Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichts bekannt. Für den Kandidaten Burkhard Thiele wurden 67 Stimmen abgegeben. Davon waren 67 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Burkhard Thiele 60 Abgeordnete mit Ja, 6 Abgeordnete mit Nein, ein Abgeordneter enthielt sich der Stimme. Ich stelle damit fest, dass Herr Burkhard Thiele die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Damit ist Herr Burkhard Thiele zum Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichts gewählt.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der Stellvertreterin des Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichts bekannt. Für die Kandidatin Verina Speckin wurden 65 Stimmen abgegeben. Davon waren 65 Stimmen gültig. Es stimmten für die Kandidatin Verina Speckin 49 Abgeordnete mit Ja, 13 Abgeordnete mit Nein, 3 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Ich stelle damit fest, dass Frau Verina Speckin die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Und damit ist Frau Verina Speckin zur Stellvertreterin des Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichts gewählt.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung der weiteren Mitglieder des Landesverfassungsgerichts bekannt.

Für den Kandidaten Sven Nickels wurden 67 Stimmen abgegeben. Davon waren 67 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Sven Nickels 59 Abgeordnete mit Ja, 7 Abgeordnete mit Nein, ein Abgeordneter enthielt sich der Stimme. Ich stelle damit fest, dass Herr Sven Nickels die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Damit ist auch Herr Sven Nickels zum Mitglied des Landesverfassungsgerichts gewählt.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Für den Kandidaten Jörg Bellut wurden 65 Stimmen abgegeben. Davon waren 65 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Jörg Bellut 56 Abgeordnete mit Ja, 7 Abgeordnete mit Nein, 2 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Ich stelle fest, dass Herr Jörg Bellut die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Damit ist Herr Jörg Bellut zum Mitglied des Landesverfassungsgerichts gewählt.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Für den Kandidaten Professor Dr. Wolfgang Joecks wurden 65 Stimmen abgegeben. Davon waren 65 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Professor Dr. Wolfgang Joecks 59 Abgeordnete mit Ja, 6 Abgeordnete mit Nein. Ich stelle fest, dass auch Herr Professor Dr. Wolfgang Joecks die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Damit ist Herr Professor Dr. Wolfgang Joecks zum Mitglied des Landesverfassungsgerichts gewählt.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Ich gebe nun das Ergebnis der geheimen Abstimmung der weiteren stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichts bekannt.