Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern auf Drucksache 5/907.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE bei Zustimmung der
Fraktion DIE LINKE mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP sowie Enthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/907 abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/883.
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/883 –
In der 26. Sitzung des Landtages am 17. Oktober 2007 ist die Überweisung dieses Gesetzes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will mich an dieser Stelle ganz kurz fassen, weil ich nicht den Eindruck habe, dass es speziell bei der Regierungskoalition einen Zugewinn an Erkenntnissen gibt. Es ist müßig, sich vor einem Parlament hinzustellen, um für etwas zu werben, wo man genau weiß, dass man dafür keine Mehrheiten bekommen wird.
Ich will das Thema trotzdem einmal kurz anreißen und allen noch einmal in das Gedächtnis rufen, worum es im Kern geht. Es geht nach unserer Auffassung im Kern darum, Ungerechtigkeiten in der Belastung zu verhindern und Ungerechtigkeiten gar nicht erst entstehen zu lassen.
Wir haben im KAG eine Regelung zur Fremdenverkehrsabgabe, die heute nicht zur Diskussion führt, wollen wir überhaupt eine Fremdenverkehrsabgabe, wollen wir sie abschaffen oder wollen wir sie nicht abschaffen. Es geht uns heute klar und deutlich um das Signal, wir wollen eine Fremdenverkehrsabgabe nur in den Orten, die als Gesamtheit diese Fremdenverkehrsabgabe dann erheben oder auch nicht erheben wollen. Auch das ist für uns selbstverständlich, dass es in der kommunalen Verantwortung liegt, die Entscheidung zu treffen, ob man eine Fremdenverkehrsabgabe nimmt oder nicht nimmt. Auch darin wollen wir nicht eingreifen, aber wir wollen sehr wohl, und das ist Aufgabe dieses Parlamentes, uns dem Thema Ungerechtigkeit zuwenden.
An dieser Stelle sage ich Ihnen ganz deutlich: Es ist nicht plausibel, wenn in der Hansestadt Rostock der eine Stadtteil ohne Fremdenverkehrsabgaben und der andere mit Fremdenverkehrsabgaben belastet wird.
Das ist nicht plausibel und das ist den Leuten auch nicht zu erklären. Ich werbe an dieser Stelle noch einmal darum, zumindest als Parlamentarier die Kraft zu haben, nicht pauschal abzulehnen, sondern die Kraft zu haben, diesen Antrag in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Lassen Sie uns die Experten an den Tisch holen! Lassen Sie uns mit den Experten noch einmal darüber sprechen, ob wir hier nicht in der Tat ein Problem haben, so, wie ich es beschrieben habe! Wenn wir dann erkennen, dass wir dieses Problem wirklich nicht haben, kennen Sie uns als Liberale gut genug, auch dann haben wir die Kraft, unseren Antrag zurückzuziehen. Heute einfach wieder ein blankes Nein, wir wollen nicht darüber sprechen, es interessiert uns nicht, das wäre kein Zeichen von Stärke in der Demokratie. Unsere Bitte: Gehen Sie mit unserem Antrag mit, dass wir hierüber im Wirtschaftsausschuss gemeinsam mit Ihnen beraten wollen. – Vielen Dank.
Herr Roolf, in einem Punkt kann ich Ihnen zustimmen. Wir haben seit der letzten Diskussion über Ihren Gesetzentwurf in der Tat keinen Erkenntnisgewinn verzeichnen können. Sie konnten dieses nicht, wir können es auch nicht.
Wir haben zu dem Problem, das Sie uns aufgezeigt haben, keinerlei neue Fakten auf den Tisch bekommen und so wird es Sie nicht verwundern, dass es auch nichts gibt, was unsere Meinung hätte ändern können.
Zunächst, liebe Kollegen von der FDP, wir sind uns darüber einig, dass es Teil der kommunalen Selbstverwaltung ist, ob eine Fremdenverkehrsabgabe erhoben wird oder nicht.
Wir reden über eine Möglichkeit, insoweit sind wir uns auch vollkommen einig. Nicht mehr einig sind wir uns, wenn die FDP, wie mit dem vorliegenden Antrag vorgenommen, die Möglichkeit einer Teilerhebung, das heißt der Erhebung nur in einem Teil einer fl ächenmäßig größeren Gemeinde abschaffen will. Wir halten diese Möglichkeit für sinnvoll. Wenn wir uns den Antrag der FDP und insbesondere die Antragsbegründung anschauen, dann stellen wir fest, es geht hier um eine Gemeinde, zugegeben eine herausgehobene Gemeinde in unserem Land, nämlich um die Hansestadt Rostock. Es geht der FDP vor allen Dingen darum, in dieser größten Gemeinde unseres Landes die Erhebung einer solchen Fremdenverkehrsabgabe zukünftig zu unterbinden. Auch Ihre Argumentation, dass hier der Aufwand nicht in einem sinnvollen Verhältnis zum Ertrag steht, lässt sehr deutlich werden, was eigentlich hinter Ihrem Antrag steht. Ich fi nde, das
muss man auch einmal klar sagen. Sie wollen die Erhebung einer solchen Fremdenverkehrsabgabe in Rostock unterbinden, aber dafür bekommen Sie unsere Stimmen nicht.
Wir, meine Damen und Herren, als Koalition wollen diese Möglichkeit – es geht immer nur um Möglichkeiten für Kommunen, bei denen es sich aus der geografi schen Situation ergibt, dass ein Teil der Kommune sehr wohl als Fremdenverkehrsbereich gesehen wird, ein anderer Teil aber nicht –, nur für den einen, den erstgenannten Teil, diese Abgabe zu erheben, erhalten und deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.
Aber anders als Sie lehnt meine Fraktion Ihre Anträge nicht pauschal mit irgendwelchen Argumenten ab, sondern wir sind durchaus bemüht, uns auch mit den Anträgen der anderen demokratischen Oppositionsfraktionen sinnvoll auseinanderzusetzen.
Zweitens. Herr Müller, ich kündige jetzt schon an, dass ich in meiner Rede das eine oder andere zum Umgang mit dem KAG insgesamt sagen werde. Nicht dass Sie mich wieder zur Ordnung rufen und ich Sie dann wieder als „Schätzchen“ bezeichnen muss. Das haben wir einmal getan, das reicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer diese Regierungskoalition gegenwärtig ins Wanken bringen möchte, dem genügt wohl das Stichwort „Verwaltungsreform“. Wer hingegen diese Regierungskoalition lieber zwingen möchte, die rot-schwarzen Köpfe vorübergehend in den Sand zu stecken, der winke eben mit unserem Kommunalabgabengesetz. Dabei wäre es an der Zeit, beim Thema Kommunalabgabengesetz einmal öffentlich und deutlich die Katze aus dem Sack zu lassen. Aber eigentlich ist das schon geschehen. Dankenswerterweise hat mein geschätzter Kollege Dr. Norbert Nieszery das übernommen, und zwar in der SVZ, Bützower Teil, vom 15. September 2007. Dort kündigte er an, den Gesetzesentwurf meiner Fraktion zur Kannvorschrift der Beitragserhebung bei der Trinkwasserversorgung zu unterstützen, weil dieses für mehr Rechtssicherheit sorgen würde.
Und auf die Frage, warum diese vernünftigen Vorschläge von der Opposition und nicht von der Regierungskoalition kommen, lässt dann Kollege Nieszery die Katze
aus dem Sack. Ich zitiere: „Weil sich die Fachleute in der Regierungskoalition geeinigt hatten, das Päckchen KAG nicht mehr aufzumachen.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Regierungskoalition, diese interne Festlegung, das Kommunalabgabengesetz unter keinen Umständen zu novellieren, ist erstens politikfeindlich,
denn Politik lebt von Alternativlösungen, wie auch hier von der FDP vorgeschlagen, die Sie von vornherein ausgeschlossen haben, und diese Abmachung ist zweitens demokratieschädlich, denn sie unterbindet einen sachlichen Meinungsbildungsprozess.