(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Warum nicht gleich so?! Es muss immer erst eine große Keule ausgepackt werden. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das war doch jetzt ein Rohrkrepierer.)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt, dass das Vorhaben des Innenministers, mit einem erläuternden Erlass in die in Teilen unseres Landes geführte Diskussion über Beitragserhebungen im Abwasserbereich und im Trinkwasserbereich einzuwirken, indem er informiert, indem er versucht, Situationen zu entkrampfen, absolut richtig war und dass dieser Versuch in der gegebenen Situation auch notwendig war.
Genauso allerdings, wie ich dieses Vorhaben lobe, sage ich auch, natürlich gehört es in der Politik dazu, oder es sollte dazu gehören, dass man das eigene Tun kritisch refl ektiert und dass man darüber nachdenkt, haben wir das, was wir erreichen wollten, denn auch tatsächlich erreicht, weil das Mittel geeignet ist. Von daher, das kann ich jetzt schon sagen, liebe Kollegen von den LINKEN, werden wir Ihrem Antrag vom Grundanliegen her zustimmen, weil es Sinn macht, die Wirksamkeit eines solchen Runderlasses zu überprüfen und festzustellen, was man erreicht hat und was nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, als wir das Kommunalabgabengesetz in diesem Hause – es wird oft darauf verwiesen, ich möchte es noch einmal tun – einstimmig verabschiedet haben, haben wir auch eine Reihe von Möglichkeiten für die kommunalen Satzungsgeber in dieses Gesetz hineingeschrieben, bestimmte Härten, die sich aus bestimmten Situationen ergeben, abzufedern, sie zu vermeiden. Ich will hier nur als Beispiel an die Möglichkeit erinnern, für sogenannte übergroße Grundstücke Beschränkungen einzuführen, ein Problem, das teilweise in ländlichen Räumen zu erheblichen Verwerfungen führt.
Wir müssen allerdings feststellen, lieber Herr Kollege Methling, dass viel zu wenige der kommunalen Aufgabenträger von diesen Möglichkeiten, die das Gesetz ihnen hier bietet, Gebrauch machen.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Weil sie vom Gericht in die Schranken gewiesen wurden. – Zuruf von Minister Lorenz Caffi er)
Wir müssen auch feststellen – und ich warne hier davor, alle entsorgungspfl ichtigen Körperschaften über einen Kamm zu scheren –, dass einige der entsorgungspfl ichtigen Körperschaften sich gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ausgesprochen unsensibel verhalten.
Und wir müssen vor allen Dingen feststellen, dass die Rechtsaufsichtsbehörden ihrem gesetzlichen Auftrag – das ist Kommunalverfassung – zu beraten, nur sehr unzureichend nachkommen. Von daher war es richtig, dass es diesen Erlass gab und dass es ihn gibt.
Allerdings will ich nicht verhehlen, dass ich, als ich den Erlass gesehen habe, dann auch mit einigen Ausführungen nicht so ganz glücklich war, um das diplomatisch zu formulieren.
Wenn also hier denjenigen, die Beiträge erheben sollen, gesagt wird, wenn ihr das nicht tut, dann drohen euch haftungs-, disziplinar- und strafrechtliche Folgen, ist dies von der Formulierung her sicherlich nicht geeignet, eine Diskussion zu entkrampfen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist wie mit dem Schreiben an die Berufsfeuerwehr. – Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Hans Kreher, FDP)
In dem Papier steht dann in der Zeile nach den strafrechtlichen Folgen „II. Sensibler Umgang mit den Betroffenen“.
Wer selbst so unsensibel formuliert, der muss sich nicht wundern, wenn seine Aufforderung an Dritte, mit Betroffenen sensibel umzugehen, ein bisschen danebengeht.
Was mich aber noch viel mehr an diesem Papier stört, ist, dass eine Reihe wichtiger Fragen, die in der Praxis immer wieder eine große Rolle spielen, von diesem Papier nicht beantwortet wird. Ich will hier beispielhaft, und es ist bitte keine abschließende Aufl istung, drei Probleme nennen. Eine juristische Defi nition, was denn „sollen“ eigentlich bedeutet, hilft den Praktikern nicht weiter. Eine Diskussion, die mit Beispielen, die mit Gerichtsurteilen und Ähnlichem arbeitet, hätte hier sehr viel mehr geholfen.
Zweite Frage. Beim Trinkwasser dürfen wir bei Erneuerungsbeiträgen auf Beiträge verzichten, bei Erneuerungsinvestitionen, pardon.
Aber die spannende Frage ist: Was sind denn eigentlich Erneuerungsinvestitionen? Wann muss eine solche Anlage zur Trinkwasserversorgung als hergestellt betrachtet werden? Solch eine Frage ist für die Anwender von erheblicher Bedeutung. Sie wird in den Papieren nicht beantwortet.
Oder als drittes Beispiel die Frage: Wie steige ich eigentlich auf ein privatrechtliches Entgelt um? Diese Möglichkeit steht ja im Wasserbereich insbesondere zur Verfügung. Diese Frage wird in dem Papier nicht beantwortet.
Das Papier enthält also viele wichtige, viele gute, viele richtige Hinweise, aber es hat auch große Defi zite und wir brauchen eine Ergänzung dieses Papiers. Ich will hier ganz klar sagen, diese Ergänzung sollte, ich will jetzt nicht so zynisch überlegen sagen, wie ein Kochbuch sein, aber sollte vielleicht ein wenig mehr anwenderorientiert sein.
In diesem Sinne verstehe ich auch den Änderungsantrag der FDP, dass es hier stärker auf eine Orientierung ankommt, was wollen eigentlich der Rechtsanwender und der Satzungsgeber vor Ort. Deswegen, liebe Kollegen von der FDP, würden wir von der Koalition Ihren Antrag gerne etwas umformulieren und sagen: „Die Landesregierung wird aufgefordert, über rechtssichere Ausnahmetatbestände bei der Erhebung von Anschlussbeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern zu berichten.“ Das würde ein kleines Problem eliminieren, das ist nämlich das Problem mit dem Begriff des Defi nierens. Es ist oft nicht die Landesregierung, die defi niert, sondern es ist Richterrecht, das defi niert.
Insofern kann nicht die Landesregierung defi nieren. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie über eine solche Umformulierung nachdenken würden.
Wenn das zu einem positiven Ergebnis kommt, dann könnten wir Ihrem Änderungsantrag auch unsere Zustimmung geben.
Meine Damen und Herren, wir haben allerdings noch einen zweiten Punkt, den wir mit dieser Umformulierung – ich will das gerne einräumen – aus dem Weg räumen würden, das ist die Frage des Termins. Und, lieber Herr Kollege Ritter, wenn Sie sagen, das muss doch reichen, diese drei Monate, in denen man arbeitet,...
Ja, Sie sind ein Freund schneller Entschlüsse. Das weiß ich. Nur müssen wir sehen, wir haben hier Zweckverbände vor uns, die in vielen Fällen, wenn sie auf dieses Papier reagieren wollen, neue Satzungen machen müssen. Und zu glauben, dass ein Zweckverband das mal so eben zwischen Suppe und Kartoffeln in vier Wochen machen kann, geht, glaube ich, an der Realität vorbei.
Von daher, meine Damen und Herren, unser Antrag, diesen Zeitraum zu verlängern und den Minister dann Mitte des Jahres berichten zu lassen. Ich habe seine Formulierung so verstanden, dass er das Problem mit dem Montag, 30. Juni, von sich aus gerne lösen möchte.
Also, meine Damen und Herren, wir werden an diesem Thema weiterarbeiten. Das Papier des Innenministeriums sollte ergänzt werden. Wir müssen uns auch mit der Frage der Rechtsaufsichtsbehörden und ihrem Tun auseinandersetzen. Hier gibt es, glaube ich, eine Reihe
von Defi ziten, aber wir sollten das in einer vernünftigen, in einer sachorientierten Weise tun. Ich bitte Sie, uns zu folgen, unserem Änderungsantrag zu folgen und dann dem geänderten Antrag der LINKEN Ihre Zustimmung zu geben. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Haben Sie denn einen neuen Terminvorschlag, Herr Müller?)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich muss jetzt einfach mein Redemanuskript verlassen, weil hier dem Grunde nach offensichtlich Einigkeit besteht zwischen der Fraktion DIE LINKE, der Koalition und auch meiner Fraktion, sich insgesamt des Themas einer Überprüfung oder einer Evaluierung des Runderlasses noch mal anzunehmen. Hier gibt es nur noch unterschiedliche Auffassungen zu den Zeiten. Um sich des Themas überhaupt erneut anzunehmen, würde meine Fraktion vorschlagen, dass wir dem Änderungsantrag der CDU und SPD zustimmen. Wir werden auch, das kann ich hier sagen, lieber Kollege Müller, Ihrem Änderungsvorschlag, den Sie hier mündlich vorgebracht haben, zustimmen. Ich hoffe einfach, dass wir …
Wir werden den übernehmen. Ich hoffe, dass wir uns dann in den Ausschüssen noch mal intensiv mit dem Thema auseinandersetzen.
Lieber Kollege Ritter, ich stimme Ihnen völlig zu. Ich glaube, wir sind zumindest bei dem Thema einer möglichen Änderung des KAGs wesentlich dichter beieinander als alle anderen. Aber wir sind ja nun schon mehrmals gescheitert. Wenn dieser Antrag von Ihnen und unser Änderungsantrag, der offensichtlich übernommen wird, dazu dienen, dass wir uns dem Thema KAG insgesamt noch mal widmen können, dann sollten wir hier mit einer breiten Mehrheit das insgesamt so fortführen. – Vielen Dank.
Herr Abgeordneter, laut unserer Geschäftsordnung ist es nicht möglich, Änderungsanträge zu ändern. Vom Verfahren her würde es nur eine Möglichkeit geben, dass Sie Ihren Änderungsantrag zurückziehen und dann einen neuen Änderungsantrag einbringen. Das wäre ein Verfahrensvorschlag.