Meine Damen und Herren Abgeordnete, die Landtagspräsidentin hat vorhin in Anbetracht der Diskussion um die Ordnungsmäßigkeit der 2. Sitzung gemäß Paragraf 72 Absatz 3 GO LT erneut zu dieser Sitzung des Landtages einberufen.
Darüber ist nochmals das Benehmen mit dem Ältestenrat hergestellt worden. Zu Beginn dieser Ältestenratssitzung hat die Landtagsverwaltung mitgeteilt, dass sie die NPD-Fraktion über die Durchführung dieser Ältestenratssitzung unterrichtet hat. Die NPD-Fraktion hat an dieser Ältestenratssitzung nicht teilgenommen.
Um allen Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Durchführung dieser Sitzung aus dem Wege zu gehen, lasse ich jetzt den Landtag, der Herr seines Verfahrens ist, darüber abstimmen, ob diese Sitzung jetzt und hier mit dem einzigen Punkt der Tagesordnung: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Entwurf eines 13. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/10, stattfi ndet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit kann die 3. Sitzung des Landtages ordnungsgemäß stattfi nden und ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist.
Ich rufe auf den einzigen Tagesordnungspunkt: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Entwurf eines 13. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern – 13. Änderungsgesetz Abgeordnetengesetz Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/10.
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS: Entwurf eines 13. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von MecklenburgVorpommern (Abgeordnetengesetz) – 13. ÄndG AbgG M-V – (Erste Lesung) – Drucksache 5/10 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt der Gesetzentwurf für ein 13. Änderungsgesetz zum Abgeordnetengesetz vor. Auch dieses Mal ist es uns gelungen, wie in den vergangenen Legislaturperioden, zu diesem wichtigen Thema einen breiten Konsens zwischen den Fraktionen der demokratischen Parteien herzustellen. Das freut mich ganz besonders.
Manche werden sich fragen, ob es denn wirklich schon wieder eines Änderungsgesetzes bedarf. Aber die vorgesehenen Anpassungen sind notwendig, um den verfassungsrechtlichen Vorgaben einerseits und den aktuellen politischen Veränderungen andererseits Rechnung zu tragen.
Der Gesetzentwurf enthält Anpassungsregelungen für die Grundentschädigung, für die Aufwandsentschädigung und für die Erstattung der Kosten für Mitarbeiter der Abgeordneten. Während sich die Änderungen bei der Kostenerstattung für die Wahlkreismitarbeiterinnen und Wahlkreismitarbeiter aus den neuen Tarifverträgen ergeben und zu einer Verwaltungsvereinfachung beitragen, ist es bei dem Anpassungsverfahren der Grundentschädigung der Abgeordneten im Zeitraum der 5. Wahlperiode eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit, dass darüber der 5. Landtag beschließt.
Der Gesetzentwurf sieht auch in einem anderen Bereich umfangreiche Änderungen vor, der viel mit der Unabhängigkeit der Abgeordneten zu tun hat, nämlich bei der Fraktionsfi nanzierung. Das bisherige System sieht einen sehr hohen Grundbetrag für alle Fraktionen vor und gleiche Pro-Kopf-Zuschläge für jedes Fraktionsmitglied. Diese Regelung wird den tatsächlichen Kosten einer qualifi zierten Fraktionsarbeit nur eingeschränkt gerecht, wenn im Landtag Fraktionen ganz unterschiedlicher Größe vertreten sind. Wir haben im 5. Landtag nicht mehr wie bisher drei weitgehend gleich große Fraktionen, sondern fünf sehr unterschiedliche Fraktionsstärken. Die Fraktionen der SPD oder CDU haben fast viermal so viele Abgeordnete wie beispielsweise die Fraktion der NPD. Dabei ist bei der fi nanziellen Grundausstattung eine Anpassung nötig. Im Ergebnis der Anpassung werden die kleinen Fraktionen der FDP oder NPD aber immer noch etwa 50 Prozent der Mittel zur Verfügung haben, wie sie etwa der Fraktion der CDU zustehen.
Auch der Doppelhaushalt 2006/2007, meine sehr geehrten Damen und Herren, steht einem schlichten „Weiter so!“ bei der Fraktionsfi nanzierung entgegen. Wenn man die alten Regelungen weiter zugrunde legen würde, entstünden infolge der Landtagswahl Mehraufwendungen bei der Fraktionsfi nanzierung von gut 1 Million Euro. Durch die vorgesehenen Anpassungen reduzieren wir diesen Mehrbedarf etwa um die Hälfte, obwohl in der 5. Wahlperiode für jeden Abgeordneten der Opposition deutlich höhere Fraktionszuschüsse gezahlt werden als noch in der 4. Wahlperiode. Die Neuregelung trägt dabei dem Umstand Rechnung, dass neben einem Grundbedarf für den organisatorischen Aufwand aller Fraktionen vor allem der bei Fraktionsstärken bis zu zwölf Abgeordneten mit jedem Abgeordneten signifi kant steigende Beratungsbedarf durch qualifi zierte Fraktionsmitarbeiter zu gewährleisten ist. Eine Fraktion von zehn Abgeordneten kann die Hinweise und Zuarbeiten von Mitarbeitern in
ganz anderem Umfang aufnehmen, als dies etwa bei fünf Abgeordneten der Fall ist. Demgegenüber macht es keinen so großen Unterschied mehr, ob eine Fraktion aus 17 oder 20 Abgeordneten besteht.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Na ja. – Heinz Müller, SPD: Doch. 20 sind besser als 17.)
Vielmehr werden sich in größeren Fraktionen eher mehrere Abgeordnete gleichen und ähnlichen Themen zuwenden können. In Zukunft soll daher neben einem deutlich reduzierten Grundbetrag und dem weiterhin für jeden Abgeordneten unverändert vorgesehenen ProKopf-Betrag ein Spezialisierungszuschlag gezahlt werden. Dieser Spezialisierungszuschlag wird nur für die ersten zwölf Mitglieder jeder Fraktion gezahlt und wird für Oppositionsfraktionen um 25 Prozent erhöht. Dafür entfällt der Oppositionszuschlag auf den Grundbetrag. Die mit dem Spezialisierungszuschlag vorrangig zu fi nanzierende Fachberatung der Abgeordneten ist gerade für Oppositionsfraktionen besonders wichtig, weil Regierungsfraktionen regelmäßig einfacher auf die Kompetenz der Ministerien zurückgreifen können.
Die vorgesehene neue Struktur haben wir nicht irgendwo abgeschrieben. Die zugrunde liegenden Annahmen und Grundsatzentscheidungen fi nden sich aber etwa in dem Fraktionsgesetz von Rheinland-Pfalz wieder. Auch dort gibt es neben dem für jeden Abgeordneten gleichen ProKopf-Zuschlag noch eine weitere Zuweisung in Abhängigkeit von der Fraktionsstärke. Dieser Oppositionszuschlag bezieht sich in Rheinland-Pfalz ebenso wie in unserem Nachbarland Sachsen-Anhalt und anderen Bundesländern bereits jetzt auf die Pro-Kopf-Zuweisung und nicht auf den Grundbetrag.
Die Zusammensetzung des 5. Landtages ist nicht nur Anlass für eine Anpassung der Fraktionszuweisungen. Wir haben uns dazu entschlossen, die Anforderungen an die Mitarbeiter der Abgeordneten und der Fraktionen neu zu formulieren. Bereits bisher, und das betone ich, bereits bisher mussten Mitarbeiter der Abgeordneten ein polizeiliches Führungszeugnis ohne belastende Eintragungen vorlegen. Zukünftig gilt dies auch für die Mitarbeiter der Fraktionen, die genauso integer und zuverlässig die politische Willensbildung unterstützen sollen. Bei den Angestellten der Abgeordneten werden wir die Übernahme der Lohnkosten allerdings jetzt davon abhängig machen, dass dieses Führungszeugnis vorliegt. Die Fraktionen genießen einen besonderen Status und erhalten globale Zuweisungen, sodass hier eine entsprechende Regelung leider nicht möglich ist. Allerdings erhalten Mitarbeiter, für die dieses polizeiliche Führungszeugnis nicht vorliegt, dann keinen Zugang mehr zu nicht öffentlichen Sitzungen, wenn wir das so beschließen.
Neben diesen gerade dargestellten Änderungen sieht der Gesetzentwurf noch Anpassungen beim Übergangsgeld und der Altersversorgung vor, die sich aus der Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre ergeben. Insgesamt stellen wir uns mit diesem Gesetzentwurf der Verantwortung, den aktuellen Änderungen Rechnung zu tragen, und begrenzen die mit der größeren Zahl der Fraktionen erforderlichen Mehraufwendungen. Ich bitte deshalb darum, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen und durch eine zügige Ausschussberatung eine Umsetzung
Im Ältestenrat wurde vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/10 zur Beratung an den vorläufi gen Ausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Wie im Ältestenrat angekündigt, berufe ich die nächste Sitzung des Landtages auf Donnerstag, den 19. Oktober 2006, 9.00 Uhr ein. Einziger Punkt der Tagesordnung: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Entwurf eines 13. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/10, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des vorläufi gen Ausschusses. Damit ist die Sitzung geschlossen. Ich wünsche einen erholsamen Abend.