(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Haben Sie Ihre Meinung geändert? – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle ein paar Bemerkungen machen zur bisherigen Debatte:
Erstens. Ich fi nde, es steht allen Abgeordneten und auch den Fraktionen dieses Hohen Hauses sehr gut zu Gesicht, wenn sie rückblickend aufgrund von Erfahrungen, die Bürgerinnen und Bürger mit Gesetzen gemacht haben, die wir erlassen oder verabschiedet haben, hier sagen: Wir haben einen Fehler begangen und diesen Fehler möchten wir gemeinsam korrigieren. Das würde ich mir übrigens viel öfter wünschen, denn, ich glaube, das hat mit Glaubwürdigkeit und auch ein bisschen mit Ernsthaftigkeit zu tun, wie wir mit den Belangen der Bürgerinnen und Bürgern umgehen.
(Egbert Liskow, CDU: Man macht doch nicht erst einen bewussten Fehler, um ihn nachher zu korrigieren.)
Zweitens. Ich möchte einmal ganz deutlich sagen, es gehört schon etwas Courage dazu, hier zu sagen, wir haben einen Fehler begangen, wir möchten ihn korrigieren, und zwar gemeinsam mit Ihnen. Das sollte in erster Linie erst einmal anerkannt werden! Da braucht man auch gar nicht nur zurückzugucken, um auf der anderen
Seite festzustellen: Also bitte, wir haben das alle einstimmig beschlossen, aber es war alles nicht so richtig. Und, Herr Kokert, Sie sind gezwungen worden? Na danke!
Ich habe die Möglichkeit genutzt, um mit meinem Chef des Zweckverbandes zu sprechen. Er ist in einem kreisübergreifenden Zweckverband tätig und sagt: Frau Borchardt, wir bekommen ein Problem mit dem Wasser, da müssen wir etwas tun, alles andere bekommen wir schon irgendwie hin. Aber wenn zum Beispiel der Innenminister, der für mich zuständig ist, im Zusammenhang mit der Haushaltsgenehmigung sagt, dass er die Einnahmen erhöhen muss, seinen Haushalt nicht bestätigen muss und darauf zurückgreifen kann, dass er in Bezug auf die Altanschlüsse für Wasser Gebühren erheben kann, dann hat er ein Problem. Und wenn er sagt, das müssen wir bereinigen, dann, fi nde ich, hat er recht.
Nun kann man sicherlich darüber streiten, ob der Weg, den wir hier gewählt haben, in der Gesetzesänderung richtig ist oder ob man andere Wege nutzen sollte. Ich will auch darauf hinweisen, dass der Bericht des Innenministers, der hier jetzt laufend zitiert wird, dass dieser Bericht aufgrund unseres Antrages angefordert wurde, denn er hat deutlich gemacht, dass wir Probleme haben.
Und wenn wir nicht so beharrt dabei gewesen wären, dann wäre der Bericht nicht da und wir hätten keine gemeinsame Arbeitsgrundlage.
Wenn wir uns das ganz genau angucken – wir hatten in der letzten Woche Petitionsausschusssitzung, und fragen Sie den Bürgerbeauftragten, wir werden laufend mit diesem Problem konfrontiert –,
(Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja, Frau Fiedler-Wilhelm, so sieht es aus. – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Das hat die CDU nicht mitgekriegt.)
dann ist es doch gut, wenn wir gemeinsam sagen: Lasst uns im Ausschuss noch einmal darüber reden, ob wir die Kuh nicht insgesamt vom Eis kriegen! Das muss doch hier in diesem Landtag möglich sein.
Da geht es nicht nur, so, wie es das Innenministerium sagt, um irgendeine gefühlte Ungerechtigkeit, nein, die Bürgerinnen und Bürger weisen uns nach, dass hier etwas in diesem Rechtssystem beziehungsweise in diesem gesamten System des kommunalen Abgabengesetzes nicht stimmt. Ich glaube, es wäre gut, wenn wir hier ernsthaft sagen: Lasst uns das gemeinsam noch einmal angucken!
Nun höre ich ja wohlwollend – und das wurde auch im Petitionsausschuss schon gesagt –, es wird einen Erlass des Innenministers geben. Nun frage ich mich natürlich: Wenn man auf der einen Seite sagt, wir haben kommunale Selbstverwaltung und wir können in die Satzungshoheit nicht eingreifen, was wird untergesetzlich denn da geregelt werden können im Interesse der Bürgerinnen und Bürger?
Bei Ihnen habe ich laufend gemerkt, Sie ändern immer Ihre Meinung, gerade auf welcher Seite Sie sitzen. Das können wir leiden!
Na, mir weisen Sie das einmal nach, Herr Kokert. Ich bin nun dafür wirklich bekannt, dass ich meine Meinung so oft nicht ändere.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, ich gebe zu, bei Ihnen habe ich immer versagt.)
Sie sagen, das ist möglich, und ich sage Ihnen, es wird den Bürgerinnen und Bürgern nicht helfen, ihr Problem insgesamt zu lösen, wenn wir hier nur über eine untergesetzliche Regelung sprechen, die im Grunde genommen die Möglichkeiten immer noch eröffnet, dass wir insgesamt die Fragen nicht geklärt bekommen.
Ich sage Ihnen noch eins, was ich vielleicht ein bisschen unterschätze, das mag sein, denn in dem Gespräch mit meinem Zweckverbandsvorsitzenden sagte dieser: Wissen Sie, Frau Borchardt, ich glaube, wir haben noch ein anderes Problem. Natürlich ist die Lobby der Kommunen im Landtag sehr, sehr hoch, aber wenn man sich das Gesetz ganz genau anguckt, wenn wir es jetzt ändern würden, Zweckverbände sind zum größten Teil in der Hand der Kommunen,
ist es so, dass fi nanzielle Ausfälle die Kommunen tragen müssen. In diesem Sinne haben die Kommunen natürlich ein großes Interesse, so viel Geld wie möglich reinzuholen,
Jetzt sagen wir: Lasst uns gemeinsam noch einmal darüber nachdenken, das haben wir vielleicht nicht so bedacht. Das haben wir heute nun schon ein paar Mal gesagt, dass wir diesbezüglich einen Fehler begangen haben. Lassen Sie uns gemeinsam noch einmal nachdenken! Wenn wir jetzt sagen, wir wollen den Bereich Wasserversorgung durch eine Kannregelung ersetzen, dann heißt es doch nicht, dass wir die eine Regelung durch die andere ersetzen wollen, sondern wir sagen, alternativ wollen wir das zur Verfügung stellen, alternativ ihnen die Möglichkeiten in die Hand geben.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Das verstehe ich nicht. Das verstehe ich gar nicht. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Dann werde ich Ihnen das jetzt einmal erklären. Aber Sie wollen es eigentlich auch gar nicht wissen, denn Sie hören mir teilweise auch nicht zu, Herr Kokert.
Erstens soll ein wirksamer Beitrag geleistet werden, um bei dem Thema Kommunalabgaben beziehungsweise Anschlussbeiträgen in Mecklenburg-Vorpommern den Rechtsfrieden zu stabilisieren, und zwar rechtzeitig. Ich darf, das wurde hier heute schon einmal gesagt, noch einmal an die Demonstrantinnen und Demonstranten erinnern.
Die sogenannte Altanschließerproblematik, die bei der Abwasserentsorgung weiterhin im erheblichen Maße den Unmut davon betroffener Bürger nach sich zieht und für zum Teil kontroverse kommunalpolitische Diskussionen sorgt, diese Altanschließerproblematik spielt von der Fallzahl her gesehen im Bereich der Wasserversorgung eine noch größere Rolle.