Protocol of the Session on September 19, 2007

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja.)

Das ist bei Ihnen nicht unbedingt etwas Neues, denn Ihre Partei wechselt ständig den Namen

(Reinhard Dankert, SPD: Das ist manchmal so.)

und mit dem Namen wechselt sie auch ständig die Meinung, habe ich das Gefühl.

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Na, dann kommen Sie mal zum Gesetz, Herr Kokert! – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sprechen Sie mal über Neustrelitz!)

Um in die Debatte etwas Sachlichkeit hineinzubringen, möchte ich gern noch einmal ein bisschen in der Historie schwelgen.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Frau Kollegin Borchardt, Sie haben nachher auch noch Redezeit, da können Sie Ihre Meinung gern noch einmal deutlich machen hier vorne am Pult.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Da bin ich mal gespannt, was Sie dann so sagen.)

Ich will Ihnen noch einmal sagen, wie es zu dieser jetzigen Regelung gekommen ist. Der Minister hat das zwar schon ausgeführt,

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Aber Sie machen das trotzdem noch einmal!)

aber ich möchte trotzdem noch einmal ein paar konkrete Punkte herausstreichen, die insbesondere die Linkspartei

(Irene Müller, DIE LINKE: DIE LINKE!)

noch einmal in die Verantwortung nimmt, weil sie genau für diese Vorschrift mit gesorgt haben.

(Irene Müller, DIE LINKE: Sie auch. – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Alle gemeinsam. – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Einstimmig.)

In Ihrem Gesetzentwurf heißt es jetzt: „zur Deckung des Aufwandes für die Anschaffung“ …

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie waren nicht dabei, Herr Kokert.)

Herr Kollege Methling, ich war sehr genau dabei. Ich weiß noch sehr genau, wie die Landtagsdebatte hier abgelaufen ist.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ich auch.)

Ich werde Ihnen nachher anhand von Zitaten noch nachweisen, wie Ihre Kolleginnen und Kollegen damals argumentiert haben. Das war teilweise eine sehr vernünftige Argumentation. Wir haben damals als CDU-Fraktion eine ganz andere Auffassung vertreten, aber das wissen Sie sicherlich noch.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Deshalb haben Sie dagegengestimmt. – Dr. Armin Jäger, CDU: Haben wir, haben wir.)

Interessant, sehr geehrter Herr Kollege Methling, ist die Begründung Ihres Antrages. Da heißt es: Es sei mit erheblichen Protesten zu rechnen, wenn die Aufgabenträger entsprechend ihrer gesetzlichen Pfl icht nunmehr verstärkt mit der Beitragserhebung begännen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Richtig.)

Außerdem sorge die Einführung einer Kannregelung zu Beitragserhebungen bei der öffentlichen Wasserversorgung für mehr Rechtssicherheit und Rechtsfrieden. Hört, hört!

(Dr. Armin Jäger, CDU: Jo, das haben Sie gesagt.)

Gerade die letzte Begründung haben wir hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor gut zwei Jahren, als es um die Novellierung des Kommunalabgabengesetzes ging, schon einmal gehört. Das Ergebnis war der Paragraf 9 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes, der in der derzeitigen Fassung folgendermaßen lautet: „Zur Deckung des Aufwandes für die Anschaffung und Herstellung der notwendigen öffentlichen Einrichtungen zur“ leistungsgebundenen,

(Dr. Klaus-Michael Körner, SPD: Leitungs…!)

„leitungsgebundenen Versorgung mit Wasser oder Wärme oder zur leitungsgebundenen Abwasserentsorgung sollen Anschlussbeiträge erhoben werden.“ So lautet die jetzige Regelung.

Ich will Ihnen kurz schildern, das habe ich Ihnen schon angedeutet, wie es zu dieser Vorschrift kam, denn insbesondere der Kollege Ritter scheint die eine oder andere Gedächtnislücke zu haben: Die Landesregierung brachte im Sommer 2004 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes in den Landtag ein. Der Entwurf sah vor, den Paragrafen 9 Absatz 1 als Kannvorschrift auszugestalten –

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

auch das hat der Minister hier schon angeführt –

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Richtig.)

und damit die Aufgabenträger von ihrer Beitragserhebungspfl icht sowohl für die Frischwasserversorgung als auch für die Abwasserentsorgung zu entheben. Zur Begründung hieß es: „Durch Abschaffung der Erhebungspfl icht für Anschlussbeiträge … wird es den kommunalen Aufgabenträgern ermöglicht, die Investitionen für leitungsgebundene Einrichtungen fl exibel durch Anschlussbeiträge oder Benutzungsgebühren zu refi nanzieren.“ Dieser Aspekt wurde auch in der dann folgenden Lesung im Landtag wiederholt betont. „Diese Flexibilität“ würde, so hieß es weiter, helfen, „kosten- und gebührenmindernde Faktoren in die Kalkulation einfl ießen zu lassen.“ In der dann folgenden Beratung des Innenausschusses wurden zahlreiche Anhörungen durchgeführt. Der Ausschuss kam zu dem Ergebnis, dem Landtag die

Änderung der Kannvorschrift in eine Sollvorschrift vorzuschlagen. Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, dass meine Fraktion aus der damaligen Anhörung andere Schlüsse gezogen und das hier in diesem Hohen Hause auch so beantragt hat. Im Bericht des Ausschussvorsitzenden wurde darauf hingewiesen, dass die Erhebung von Beiträgen der Regelfall für die Finanzierung öffentlicher Anlagen sein solle. Die Ausgestaltung der Regelung über die Erhebung von Anschlussbeiträgen als Soll-Vorschrift würde dazu führen, dass grundsätzlich die Beitragserhebungspfl icht bestehen bliebe, aber unter besonderen Voraussetzungen auf die Erhebung von Beiträgen verzichtet werden könne. Zur Wahrung von Rechtssicherheit und Rechtsfrieden sollte das Gesetz deswegen eine Sollregelung erhalten. Das hat Herr Müller hier auch noch einmal deutlich gesagt.

(Irene Müller, DIE LINKE: Richtig, es wurde alles schon gesagt, bloß noch nicht von Ihnen.)

Ich betone noch einmal: Die Regelung damals sollte der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden dienen. Auf den berufen Sie sich ja jetzt auch wieder. Ich möchte drei Punkte nennen, die aus meiner Sicht und auch aus der Sicht von einigen anderen für die heutige Regelung sprechen:

Erstens. Die Wahlmöglichkeit hinsichtlich einer Nichterhebung von Beiträgen macht bestenfalls für städtische Ballungsregionen Sinn, etwa für Schwerin oder Rostock. Die jetzt getroffene Regelung entspricht aus meiner Sicht besser den faktischen Bedingungen ländlich geprägter Regionen.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Ein Verzicht auf Anschlussbeiträge könnte gerade hier zu einer Gebührenexplosion führen. Die jetzt getroffene Regelung entspricht bis auf wenige Ausnahmen der bisherigen Praxis pfl ichtiger Körperschaften, zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Beiträge zu erheben.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Auf mögliche erhebliche Folgeprobleme, beispielsweise einer Rückabwicklung bereits erfolgter Beitragszahlungen, hat die damalige Anhörung ja überdeutlich hingewiesen.

Die jetzt gefundene Regelung – der dritte und letzte Punkt – soll einen Beitrag zur Rechtssicherheit und zum Rechtsfrieden leisten. Atypischen Fällen städtischer Ballungsregionen eröffnet die jetzige Regelung hineichend Raum.

(Beifall Marc Reinhardt, CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ich würde Sie gerne in Neustrelitz zitieren bei der nächsten Einwohnerversammlung.)

Danke schön, Herr Kollege Reinhardt, dass Sie applaudieren.

Aber, Herr Kollege Nieszery, ich muss leider an diesem Punkt eingestehen, diese drei Zitate sind nicht von mir,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Von mir auch nicht.)

sondern sie sind aus der damaligen Landtagsdebatte einer von mir sonst sehr geschätzten Kollegin, nämlich Kollegin Měšťan, damals noch Kollegin Schulz.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja.)

Leider, das liegt wahrscheinlich in der Sache der Dinge, zeigt das,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Dass man zu ganz neuen Erkenntnissen kommen kann.)