Protocol of the Session on July 11, 2007

Ich rufe auf den Paragrafen 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem Paragrafen 4 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/681 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und FDP bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und NPD angenommen.

Ich rufe auf den Paragrafen 5 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/681. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 5 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/681 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und DIE LINKE bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Die Fraktion DIE LINKE hat auf Drucksache 5/701 einen Änderungsantrag vorgelegt, nach dem ein neuer Paragraf 6 eingeführt werden soll, über den ich jetzt abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/701 zuzustimmen wünscht, den

bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/701 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und FDP sowie Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Paragrafen 6 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/681. Wer diesem Paragrafen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Paragraf 6 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/681 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE bei einer Gegenstimme der Fraktion der FDP sowie Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf die Paragrafen 7 und 8 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/681. Wer diesen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 7 und 8 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/681 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Paragrafen 9 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/681. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 9 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/681 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und FDP, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/681 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/681 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und FDP, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und NPD angenommen.

Die Fraktion DIE LINKE hat um eine Unterbrechung gebeten. Ich unterbreche jetzt die Sitzung für 15 Minuten.

Unterbrechung: 12.15 Uhr

Wiederbeginn: 12.33 Uhr

Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Nichtraucherschutzgesetzes MecklenburgVorpommern, Drucksache 5/466, sowie Beratung des Antrages der Fraktion der Linkspartei.PDS – Nichtraucherschutz, Drucksache 5/161, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales und Gesundheit, Drucksache 5/690.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Da haben wir ein so wichtiges Gesetz und der Saal ist leer. – Heiterkeit bei Reinhard Dankert, SPD: Jetzt weiß ich, warum ihr eine Auszeit genommen habt. Ihr wolltet das austesten.)

Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/700 sowie Änderungsanträge der Fraktion der NPD auf den Drucksachen 5/704, 5/705 und 5/706 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Nichtraucherschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (NichtRSchutzG M-V) (Zweite Lesung) – Drucksache 5/466 –

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS: Nichtraucherschutz – Drucksache 5/161 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales und Gesundheit – Drucksache 5/690 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/700 –

Änderungsantrag der Fraktion der NPD – Drucksache 5/704 –

Änderungsantrag der Fraktion der NPD – Drucksache 5/705 –

Änderungsantrag der Fraktion der NPD – Drucksache 5/706 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Sozialausschusses, der Abgeordnete Herr Grabow von der Fraktion der FDP. Bitte, Herr Grabow.

Ich hoffe nicht, dass so wenige Leute Interesse an diesem Gesetz haben, weil der Saal noch leer ist. Und wenn alle mich draußen hören, würde ich es gut fi nden, wenn vielleicht der eine oder andere noch hereinkommen würde.

(Minister Erwin Sellering: Alle.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Entwurf eines Nichtraucherschutzgesetzes der Landesregierung in seiner 16. Sitzung am 9. Mai 2007 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Wirtschaftsausschuss sowie an den Bildungsausschuss überwiesen.

Zu diesem Gesetzesentwurf hat der Sozialausschuss am 12. Juni 2007 eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen durchgeführt, dieses zum Teil mündlich als auch zum Teil schriftlich. Im Ergebnis konnte dabei festgehalten werden, dass ein großer Konsens für den Nichtraucherschutz besteht. Lediglich die Art und Weise, wie man dies ausgestalten müsse, wurde von den Anzuhörenden unterschiedlich bewertet. Während auf der einen Seite von denjenigen, die mit den Krankheitsfolgen des Passivrauchens zu tun haben, ein sehr umfassender Gesundheitsschutz befürwortet wurde, wurde von der Wirtschaft die freiwillige Umsetzung des Nichtraucherschutzes gefordert. Hinsichtlich der Ergebnisse der einzelnen Stellungnahmen verweise ich auf meinen schriftlichen Bericht.

Der Sozialausschuss hat in seiner 9. Sitzung am 27. Juni 2007 die Ergebnisse der Anhörung und den Gesetzentwurf der Landesregierung abschließend beraten. Im Rahmen dieser Beratung und resultierend aus der öffentlichen Anhörung wurden von allen Fraktionen Änderungsanträge zum Gesetzentwurf gestellt. Hinsichtlich des Gesetzentwurfes ist festzustellen, dass dieser einen weitreichenden Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens sicherstellt. Künftig soll in Behörden des Landes und der Kommunen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, in Krankenhäusern und Heimen, Sportstätten und Kultureinrichtungen, Passagierterminals von Flughäfen und Fährhäfen sowie in Gaststätten das Rauchen grundsätzlich verboten sein.

Um den Interessen der Raucherinnen und Raucher gerecht zu werden, soll es jedoch auch in Zukunft möglich bleiben, in bestimmten Bereichen Raucherräume einzurichten. Die Beschlüsse des Sozialausschusses sehen unter anderem vor, dass Rauchbereiche so zu gestalten sind, dass Tabakrauch nicht in einen mit Rauchverbot belegten Bereich dringen kann. Wie der Hausrechtsinhaber auf das Rauchverbot deutlich sichtbar hinweist, bleibt ihm überlassen. Maßnahmen, die der Hausrechtsinhaber bei Verstößen gegen das Rauchverbot zu ergreifen hat, müssen erforderlich und insbesondere zumutbar für ihn sein. Die Aufgaben der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten obliegen grundsätzlich den Gemeinden. Darüber hinaus muss die Landesregierung zwei Jahre nach der allgemeinen Inkraftsetzung des Gesetzes über dessen Auswirkungen berichten.

Erwähnt werden muss, dass die Gebäude des Landtages nunmehr ausdrücklich vom Nichtraucherschutzgesetz mit umfasst sind.

(Beifall Michael Roolf, FDP)

Folgerichtig und unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit obliegen bezüglich des Schlosses Schwerin und der übrigen Gebäude des Landtages die nähere Ausgestaltung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzung sowie die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten der Landtagspräsidentin.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Und die wird scharf durchziehen.)

Vor dem Hintergrund, dass der Landtag in seiner 12. Sitzung am 1. Februar 2007 den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/161 zum Thema „Nichtraucherschutz“ zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss und an den Bildungsausschuss überwiesen hat, hat der Sozialausschuss gemäß Paragraf 20 Absatz 2 der Geschäftsordnung beschlossen, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/466 zur Grundlage seiner Beschlussempfehlung an den Landtag zu machen. Da die Fraktion DIE LINKE gemäß Paragraf 20 Absatz 2 Satz 3 einer Erledigterklärung ihres Antrages auf Drucksache 5/161 widersprochen hatte, hat der Sozialausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und FDP gegen die Stimmen der LINKEN und ansonsten Enthaltungen beschlossen, dem Landtag die Ablehnung des Antrages der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/161 zu empfehlen.

Abschließend bleibt festzustellen, dass der Sozialausschuss in seiner 9. Sitzung am 27. Juni 2007 der Ziffer 1 der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt hat. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf der Drucksache 5/690 zuzustimmen und gemäß der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/161 abzulehnen. – Ich danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ich meine, diese Rede ist dir schwergefallen, nicht? – Ralf Grabow, FDP: Nee. – Heiterkeit bei Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Aber vom Inhalt her.)

Danke schön, Herr Grabow.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Soziales und Gesundheit Herr Sellering.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir verabschieden heute das Nichtraucherschutzgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Das ist für mich ein denkwürdiger Tag für den Gesundheitsschutz hier in unserem Land. Dass wir dabei zeitlich und auch was die Reichweite dieser Regelung angeht ganz vorne sind in Deutschland, das ist ganz sicher ein guter Beitrag zum Gesundheitsland Nummer eins Mecklenburg-Vorpommern.

Meine Damen und Herren, unser Nichtraucherschutzgesetz wird schon zum neuen Schuljahr in Kraft sein. Damit sind wir die Ersten in Deutschland. Es gibt niemanden, der schneller ist. Das ist ein sehr großer Erfolg und das zeigt die Handlungsfähigkeit von Politik in einem Bereich, in dem die klare Mehrheit der Menschen hier im Land und in der gesamten Bundesrepublik von uns ein eindeutiges und beherztes Eingreifen für die Gesundheit der Menschen wünscht und erwartet. Ich möchte mich sehr herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus für die sehr zügige Beratung bedanken, die ermöglicht hat, dass das Gesetz zum nächsten Schuljahr schon in Kraft treten kann. Ich möchte mich ganz besonders auch bei denen unter Ihnen bedanken, die selbst Raucherinnen und Raucher sind oder, genauer gesagt, noch Raucherinnen und Raucher sind.

(Heiterkeit bei Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist ja eine Schleimspur jetzt! – Heiterkeit bei Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

Also Hut ab vor der Haltung, die eigenen Interessen zurückzustellen, wenn dies für eine Lösung erforderlich ist,

(Heiterkeit bei Ute Schildt, SPD, Volker Schlotmann, SPD, und Michael Roolf, FDP)

die im Interesse des Gemeinwohles liegt, im Interesse der Touristen, der Menschen, die hier leben, im Interesse des Gesundheitslandes Nummer eins.

(Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

Ich möchte mich auch sehr bedanken beim Koalitionspartner, der in dieser Frage zunächst noch etwas mehr Diskussionsbedarf hatte. Ich denke, es war auch sehr richtig, dass der Sozialminister und der Wirtschaftsminister gemeinsam signalisiert haben, dass die Interessen der Gastwirte, gerade der Betreiber der sogenannten kleinen Eckkneipe, von uns insgesamt sehr ernst genommen werden. Wir haben beide mehrfach das Gespräch gesucht und wir haben auch gute konstruktive Gespräche geführt mit dem Ergebnis, dass wir eben nicht die Lage haben wie in Niedersachsen. Da wird ebenfalls heute beschlossen und in Niedersachsen zeichnet sich ab, dass es bei der Verabschiedung des Gesetzes zu einem kleinen Eklat kommen wird, weil die dortige DEHOGA die massive Bekämpfung des Gesetzes angekündigt hat,

(Michael Roolf, FDP: Hier auch.)

wobei ich persönlich vermute, dass diese Verhärtung des Standpunktes auch damit zusammenhängt, dass der niedersächsische Ministerpräsident in Sachen Nichtraucherschutz doch eher einen Schlingerkurs gefahren ist. Das war hier bei beiden Koalitionspartnern nicht der Fall.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Hier war von Anfang an Klarheit. – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

Meine Damen und Herren, neben unserem Gesetz ist auch der Bund in Sachen Nichtraucherschutz aktiv. In der letzten Woche hat der Bundesrat das Gesetz beschlossen. Danach gilt ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, im öffentlichen Personenverkehr und in Bahnhöfen. Außerdem wird die Altersgrenze für das Rauchen auf 18 Jahre im Jugendschutzgesetz angehoben. Das sind gute unterstützende Regelungen für unser Gesetz. Der Bund wird uns ebenfalls hinsichtlich der erforderlichen Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes unterstützen. Stichwort: Was ist denn eigentlich mit den Bedienungen, die in die Raucherräume in den Gaststätten gehen müssen? Da muss Schutz gewährleistet werden. Da wird der Bund entsprechende Regelungen treffen.