Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun hat Herr Dr. Jäger Zweifel geäußert, ob die Volksinitiative verfassungsrechtlich überhaupt zulässig sei.
Nun, die Volksinitiative ist bereits vom Landeswahlleiter zugelassen worden, Herr Köster, sonst stünde sie nicht auf der Tagesordnung,
dass Herr Dr. Jäger und auch die Justizministerin durchaus etwas anderes im Auge haben. Sie halten die Volksinitiative inhaltlich für verfassungsrechtlich höchst bedenklich
und dann sagt uns auch noch Herr Dr. Jäger, eine derartige Verfassungsbestimmung sei unnütz und überfl üssig.
(Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Stefan Köster, NPD – Irene Müller, DIE LINKE: Haben Sie Angst davor?)
Gewiss, meine sehr verehrten Damen und Herren, aber ich frage: Wo ist der Widerspruch zur vorgeschlagenen Verfassungsregel? Ich kann ihn nicht erkennen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Richtig. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Wir brauchen auch handfeste rechtsstaatliche Regeln und Sie sollten das Wort „Grundgesetz“ lieber nicht in den Mund nehmen, Herr Köster.
Leider ist es Wirklichkeit, dass das zweifellos bestehende Immunsystem vor allem Jugendliche nicht ausreichend vor Ansteckungen mit Nazigift schützt,
die Gesellschaft nicht vorbeugend genug wirkt, denn Tatsache ist doch, dass auch in Mecklenburg-Vorpommern in wachsendem Maße rechtsextremistische, aus
oder aber in der „Ostküstenecke“, wie der Rostocker Laden eigentlich nach Ihrer Lesart heißen müsste, meine sehr verehrten Herren der NPD.
(Reinhard Dankert, SPD: Da sind sie nicht so empfi ndlich. – Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Raimund Borrmann, NPD)
Meine Damen und Herren, mit dem neuen Artikel 10a würde eine weitere Staatszielregelung in die Verfassung aufgenommen.
Wenn Staatsziele auch für sich keine einklagbaren Rechte darstellen, sind sie dennoch wichtige konstitutive Bausteine.
Sie sind zum einen verpfl ichtende Handlungsanleitungen für staatliche Gewalt, zum anderen orientierender Maßstab für die Rechtsprechung. Sie verkörpern Werte und Wertmaßstäbe, Defi nitionen, die Ihnen völlig unbekannt sind, meine Herren von der NPD.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Genauso ist der Formulierungsvorschlag für das verfassungsändernde Gesetz zu verstehen. Es ist Ziel, die Pluralität, Freiheit, Offenheit und Gewaltlosigkeit der politischen Willensbildungsprozesse zu garantieren.
Darum macht es Sinn, verfassungsmäßige Klarheit darüber zu schaffen, was nicht zum Repertoire in der politischen Auseinandersetzung gehören darf.
Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind in erster Linie Äußerungen und Verbreitung faschistischer und neofaschistischer Ideologien,
(Michael Andrejewski, NPD: Man denkt, man hört Honecker. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)
(Torsten Koplin, DIE LINKE: Erich, Erich, das hören sie nicht gern. – Udo Pastörs, NPD: Sie Stasi-Spitzel sollten sich ganz zurückhalten.)