und zwar aus einem einfachen Grund: Ja, wir stehen zur Europäischen Union, ja, wir stehen dazu, dass wir ein friedliches gemeinsamen Leben hier führen. Und aus meiner Sicht können natürlich polnische Arbeitnehmer hier in Deutschland arbeiten,
(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Udo Pastörs, NPD: Aber nicht auf Kosten deutscher Arbeiter, die dann arbeitslos werden.)
aber zu den gleichen Bedingungen wie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hier in Deutschland. Da machen wir keine Unterschiede...
... und da können Sie auch reden, was Sie wollen, da werden Sie nicht weiterkommen. Und Sie vertreten auch nicht die Interessen der Arbeiter. Die vertreten Sie hier überhaupt nicht! Sie holen aus den anderen Ländern das, was Sie brauchen, und ansonsten ist Ihnen alles andere egal.
Wir haben ganz deutlich, sowohl die SPD als auch die Linkspartei, in den letzten Jahren darauf hingewiesen, welche Probleme wir mit dieser damaligen BolkesteinRichtlinie haben. Nun haben das Europäische Parlament und die Europäische Kommission entschieden.
Und ich glaube, es ist wichtig, dass wir frühzeitig – und davon sind wir hier alle überzeugt – gucken, was wir im Prinzip gemeinsam für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hier in unserem Land noch machen können.
Ich glaube, es ist müßig, heute an dieser Stelle noch mal über Defi nitionen und über Anpassungen zu reden. Da rüber sollten wir ganz genau in den Ausschüssen sprechen. Natürlich gibt es Unterschiede der Bewertung der Dienstleistungsrichtlinie und dessen, was da festgelegt ist. Das gilt nicht nur in Bezug auf die Linkspartei, das zieht sich auch durch die Kammern durch und das wissen Sie ganz genau. Deshalb sage ich, so genau ist die Defi nition, die dort dargestellt ist, auch in Bezug auf die Daseinsvorsorge, auch in Bezug auf die Auslegung des veränderten Artikels, in Bezug auf das Herkunftsland eben nicht. Und ich hoffe, dass wir Klarheit kriegen.
Ich bin davon überzeugt, dass es ein Arbeitsprozess ist, dass wir nach und nach die entsprechenden Gesetzgebungsprozesse hier für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg bringen, und ich hoffe, dass es uns gelingt, dass wir Standards, die in Mecklenburg-Vorpommern, die in der Bundesrepublik Deutschland hart erkämpft worden sind in den letzten Jahren, hier festschreiben können. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/600 zur federführenden Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung an den
Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Kann ich davon ausgehen, dass wir den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/630 ebenfalls an diese Ausschüsse überweisen?
Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktion NPD – Gen-Mais MON 810 unverzüglich vernichten – Freisetzungsversuch gentechnisch veränderter Amfl ora-Kartoffeln stoppen, Drucksache 5/592.
Antrag der Fraktion NPD: Gen-Mais MON 810 unverzüglich vernichten – Freisetzungsversuch gentechnisch veränderter Amfl ora-Kartoffeln stoppen – Drucksache 5/592 –
Bürger des Landes! Während der öffentlichen Anhörung im Agrarausschuss des Landtages von Mecklenburg und Vorpommern am 26. April 2007 stellt die Abgeordnete Peters, SPD, an den Experten Harald Nitschke die Frage, ob er trotz Fütterung mit Genmais MON 810 bei Rindern seiner Raminer Agrargenossenschaft schon sichtbare Veränderungen habe bemerken können. Der Sachverständige verneint dies und Frau Peters scheint sich beruhigt zurücklehnen zu können.
Wie soll sie auch ahnen, dass es Stoffwechselvorgänge gibt, die man sinnlich ebenso wenig wahrnehmen kann wie eine angereicherte Uranprobe, die ein Witzbold unter einem Abgeordnetensitz verstecken könnte?
Um eine solche nachweisen zu können, wie Frau Peters sicher wissen wird, bedarf es eines Geiger-Müller-Zählers. Für das Erkennen von ein paar Genschnipseln genveränderter Pfl anzen in einem Rinderorganismus hingegen sollen Augen, Nase und Ohren eines erfahrenen Landwirtes allein ausreichen.
Doch schon einen Tag später, am 27. April 2007, ergeht eine Verfügung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), die Monsanto bis auf Weiteres das Recht entzieht, Meistersorte MON 810 in Deutschland zu vertreiben, „da berechtigter Grund“ – ich zitiere – „zu der Annahme besteht, dass der gentechnisch veränderte Mais eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und Umwelt darstellt“. Diesen berechtigten Grund sieht das Bundesamt in Studien, die bis zum Jahr 2000 zurückreichen. Kritiker fragen: Warum wurde so viele Jahre wider besseres Wissen gewartet? Warum kommt die Anordnung erst nach der Aussaat? Warum wird ein Handelsverbot erlassen, aber nicht der Anbau? Warum werden Menschen über ihre Nahrungsmittel als Versuchskaninchen benutzt? Kann man den herrschenden Politikern und Fachbehörden trauen?
ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Augsburg. Dort hat jetzt erstmals ein Imker durchgesetzt, dass die in der Nähe seiner Bienenstöcke wachsenden MON-810-Pfl anzen nicht blühen dürfen. Nach Ansicht des Gerichtes habe der Imker Anspruch darauf, dass seine Ernte absolut frei von Genmaispollen bleibt.
Begründung: Honig, der mit MON 810 pollenkontaminiert ist, ist nicht als Lebensmittel zugelassen. Das Gericht entscheidet, dass der Genbauer weichen muss, nicht aber der Imker, wenn die Koexistenz nicht möglich ist. Sollte das Urteil Bestand haben und von anderen Gerichten übernommen werden, würde das das Ende des MON-810-Anbaus in Deutschland bedeuten.
Parallel dazu veröffentlicht die Umweltorganisation Greenpeace eine Studie, die die von Monsanto bei der EU-Zulassung eingereichten Daten zur Sicherheitsprüfung grundsätzlich infrage stellt. Greenpeace fordert, dass allein schon aus diesem Grund auch die bereits auf den Feldern ausgebrachten Maissaaten vernichtet werden müssen – eine Forderung, der sich die NPD-Fraktion rückhaltlos anschließt und dies wie nachfolgend begründet:
Erstens. Der genetische Determinismus, die strenge Kausalität von Genen und Eigenschaften von Organismen, kann nicht länger aufrechterhalten werden. Vor nunmehr vier Jahren, im Juli 2003, stürzte das genetische Firmament ein. Was war geschehen? Man hatte in der Analyse des menschlichen Genoms mindestens 120.000 Gene erwartet. Diese Annahme stützte sich auf die Tatsache, dass es in menschlichen Zellen 100.000 Proteine gibt. Addieren musste man 20.000 regulierende Gene. Die tatsächlichen Ergebnisse waren schockierend. Das menschliche Zellgenom besitzt nicht mehr als 25.000 Gene. Manche Forscher sprechen inzwischen nur noch von 21.000 Zellkerngenen. Nobelpreisträger David Baltimore, weltweit anerkannter Vertreter des genetischen Determinismus, musste schon 2001 feststellen, falls im menschlichen Genom nicht noch viele andere Gene vorhanden sind, die unsere Computer nicht erkennen können, müssen wir zugeben, dass wir unsere im Vergleich zu Würmern und Pfl anzen zweifellos größere Komplexität nicht durch ein Mehr an Genen gewonnen haben. Heute wissen wir nur eines mit Gewissheit: 21.000 bis 25.000 Gene steuern die Synthese von 100.000 verschiedenen Proteinen.
Zweitens. Wenn in einem Organismus ein Protein nicht auf ein Gen zurückzuführen ist und umgekehrt nicht jedes Gen einem Protein zuzuordnen ist – einfache pfl anzliche Organismen wie die Ackerschmalwand weisen ein Mehrfaches an Zellkerngenen auf als die menschlichen Zellkerne –, dann ist eine eindeutige, schon gar keine eineindeutige Beziehung zwischen Zellkerngenen und Stoffwechsel gegeben. Wenn aber nur eine komplexe Beziehung zwischen Zellkerngenen und Stoffwechsel besteht, dann ist die terministische Behauptung der Grundlagengenforscher und der praktischen Gentechniker, mit defi nierter Einschleusung fremder Gene in einen Organismus eine defi nierte Reaktion in diesem Organismus auslösen zu können, ganz klar falsch.
Drittens. Dies bedeutet, dass Organismen, die in fremde Gene mit defi nierten Eigenschaften eingeschleust wurden, in diesen Zielorganismen zu unterschiedlichen Zeiten und an unterschiedlichen Orten unterschiedliche Reaktionen zeigen dürften. Anders ausgedrückt: Die in Genpfl anzen gewünschten und erwarteten Eigenschaften werden nicht stabil sein.
So weit die Theorie, jetzt die Praxis: Greenpeace hat etwa 600 Maisproben überprüft. Sie wurden in Deutschland und Spanien eingesammelt. Dabei stellte sich heraus, dass bei dem Mais, der mit einem Giftgen ausgestattet war, das die Pfl anze vor dem Schädling Maiszünsler schützen sollte, die Konzentration des in den Pfl anzen vorhandenen Insektengiftes BT erheblich schwankte. Die Werte unterschieden sich um das bis zu Hundertfache, so die Studie von Greenpeace. Und das Kuriose: In mehreren Proben von MON-810-Maispfl anzen wurde überhaupt kein BT-Toxin nachgewiesen.
Viertens. Mit dieser unsicheren Datenlage, so schlussfolgert Greenpeace völlig zu Recht, hätte MON 810 erst gar nicht zugelassen werden dürfen. Dies wirft ein Licht auf die äußerst fragwürdige Zulassungspraxis. Andrew Cambrell vom Zentrum für Lebensmittelsicherheit Washington D.C. ist ein ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes in den USA. Er beklagt, dass bei der FDA schon Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts eine verhängnisvolle Grundsatzentscheidung gefallen sei. Die politische Führung des Hauses habe gegen den Widerstand der Wissenschaftler dieser Behörde die Zulassung von Gentechnikorganismen angewiesen, und zwar ohne die Prüfung, ob diese toxische und allergische Reaktionen verursachen können. Der vom November 1991 vorgebrachten Kritik der FDA-Spezialisten sei bis heute niemand wirklich nachgegangen.
Fünftens. 1999 wurde in den USA der Dietary Supplement Health and Education Act (DSHEA) verabschiedet. Er regelt, dass gewisse Nahrungsergänzungsstoffe als Nahrung und nicht als Medikamente klassifi ziert und damit nicht von der FDA zugelassen werden müssen. Nahrungsergänzungsstoffe müssen zuerst erwiesenermaßen schädlich sein, bevor die FDA eingreifen kann. Das ist eine Umkehrung der Beweislast und diese führt zu einer fatalen Abkehr des Vorsorgeprinzips. Was nützt das Urteil des EuGH von 2005, das der DSHEA unter EURecht ungültig sei, wenn trotzdem Produkte nach diplomatischem Druck der Welthandelsorganisation auf den europäischen Markt drängen, weil sie in den USA zugelassen sind oder weil die USA mit Handelskrieg droht? Alle 14 Tage werden im Hamburger Hafen 10.000 Tonnen Gensoja gelöscht, angebaut in Amerika.
Sechstens. Die Herstellerfi rma von MON 810 erklärt, Monsanto muss nicht die Sicherheit seiner Produkte gewährleisten, das muss die FDA tun. Gleichzeitig aber liefert Monsanto nicht die Daten, damit die FDA professionell und umfassend prüfen kann. Sie sagen: Hey, FDA, es ist euer Job, für Sicherheit zu garantieren, aber wir geben euch nicht die notwendigen Daten. Ein Gericht hat der FDA saubere und unabhängige Arbeit bescheinigt. Weltweit existieren fast ausnahmslos tendenzielle Studien von Gentechnikkonzernen und von diesen fi nanzierte Auftragsforschungen. Die Zulassungsverfahren für Gentechnik, Lebens- und Futtermittel sind weder standardisiert noch öffentlich zugänglich. Unerwünschte Testresultate werden solange uminterpretiert, bis sie nicht mehr stören, oder in Datenmengen der Unterlagen versteckt, um den überlasteten Gesundheitsbehörden eine effektive Prüfung zu erschweren. Üblich ist auch eine Berufung auf Vorstudien und Auftragsstudien von anerkannten Wissenschaftlern, die oft in ein industrienahes Netzwerk eingebunden sind.
Siebtens. Trotz all dieser Versuche kommen nun über 16 Jahre nach den Weichenstellungen der FDA in den USA immer mehr Mosaiksteine über die einzelnen Gen
organismen zum Vorschein. Der Gentechnikindustrie wird jetzt zum Verhängnis, dass sie selbst keine Langzeitstudie und Langzeitfütterungsversuche mit defi nierten Standards und Veröffentlichung der Ergebnisse betrieben hat. Die in unserem Volk über viele Jahre angestauten Zweifel werden nicht ausgeräumt und erhalten jetzt immer neue Nahrung.
Achtens. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit begründet seinen Bescheid vom 27. April 2007 wie folgt: