Und ein Wahrzeichen haben wir hier an dieser Stelle, in diesem Areal. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da ich weiß, dass hier schon viel Richtiges gesagt wurde und noch beredtere Redner heute an dieses Pult zu diesem Thema treten werden als ich, möchte ich sagen, es sind herausragende Erzeugnisse der Geschichte der Menschheit und der Natur, die mit dem Emblem des UNESCO-Welterbes ausgezeichnet werden, stumme und doch beredte Zeugen großartiger Kulturleistungen und Naturphänomene.
„Am 16. November 1972 auf der 17. Generalkonferenz der UNESCO wurde das ,Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt‘ verabschiedet. Es ist das international bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde. Bis heute haben 183 Staaten das Übereinkommen ratifi ziert. Leitidee der Welterbekonvention ist“ – Zitat aus der Präambel – „die ,Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen.‘ Mit der Unterzeichnung der Konvention verpfl ichten sich die Vertragsstaaten, die innerhalb ihrer Grenzen gelegenen Welterbestätten zu schützen und für zukünftige Generationen zu erhalten.“
Jeder Vertragsstaat erkennt dabei an, dass es in erster Linie seine Aufgabe ist, Erfassung, Schutz und Erhal
tung in Bestand und Wertigkeit des in seinem Hoheitsgebiet befi ndlichen Kultur- und Naturerbes sowie seine Weitergabe an künftige Generationen sicherzustellen. Er muss hierfür alles in seinen Kräften Stehende tun. Dieser Verantwortung sind wir uns bewusst. Davon kann sich jeder – und davon war auch schon die Rede – aktuell während der diesjährigen Feierlichkeiten zu „5 Jahre Welterbe der historischen Altstädte Stralsund und Wismar“ in besonderer Weise überzeugen.
Für das Anliegen des hier zu diskutierenden Antrages bedeutet dies, dass sich Stadt und Land gemeinsam in der Verpfl ichtung sehen müssen. Beim bereits erwähnten Erfolgsmodell Stralsund/Wismar ist es gelungen, die Idee aus der Stadt und seiner Bevölkerung heraus zu entwickeln und dann mit vereinten Kräften in einen konkreten Antrag münden zu lassen. Das Welterbezentrum in Paris fordert die Vertragsstaaten auf, Vorschlagslisten einzureichen, auf denen die für eine Antragsstellung vorgesehenen Städte eines Zeitraumes von fünf bis zehn Jahren verzeichnet sind.
In Deutschland sind Unterschutzstellung und Pfl ege von Denkmälern Angelegenheit der Länder. Diese haben daher das Nominierungsrecht. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden mögliche Anträge zunächst von der vorgesehenen Welterbestätte, in diesem Fall der Stadt Schwerin, in Zusammenarbeit mit dem für Denkmalangelegenheiten zuständigen Ressort des entsprechenden Landes bearbeitet. Die Kultusministerkonferenz führt die aus den Ländern kommenden Vorschläge dann zu der bereits erwähnten einheitlichen deutschen Vorschlagsliste zusammen. Die Vorschlagsliste gilt nach der Verabschiedung durch die Kultusministerkonferenz als Grundlage für künftige Anmeldungen. Nur mindestens ein Jahr lang auf der offi ziellen Liste des Vertragsstaates eingetragene Städte können in einem weiteren Schritt Anträge zur Aufnahme in die Welterbeliste einreichen.
Die deutsche Vorschlagsliste sieht derzeit Bewerbungen bis ins Jahr 2016 beziehungsweise 2018 vor. Die dort befi ndlichen Kandidaten müssen damit rechnen, dass sich ihre Aufnahme durch andere Schwerpunktsetzungen der UNESCO, zum Beispiel durch verstärkte Aufnahme von Welterbestätten aus anderen Regionen der Welt, noch ändert. Schwerin stände mit seiner Idee also in Konkurrenz zu anderen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es weitere unterstützenswerte Initiativen zur Aufnahme ins Welterbe. Spätestens bei der Beantragung zur Vorschlagsliste muss sich Schwerin gegen bayrische, thüringische oder baden-württembergische Interessen durchsetzen. Dies ist ein nicht einfaches Unterfangen, aber auch kein Grund, die Dinge nicht in Angriff zu nehmen. Stralsund und Wismar haben es vorgemacht und es ist sehr hilfreich, sich daran zu orientieren.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag auf die Aufnahme in die Welterbeliste benötigt eine umfangreiche mehrjährige Vorbereitung. Es muss eine Expertise vorgelegt werden, die den Umfang des zu schützenden Erbes und das Leitbild defi niert. Es ist ein Managementplan und es ist ein umfängliches Monitoring zu entwickeln. Es bedarf einer gemeinschaftlichen Kraftanstrengung, den hohen Anforderungen der UNESCO gerecht zu werden. Es existiert bereits eine Arbeitsgruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kultusministeriums, des Landesamtes für Kultur und Denkmalpfl ege, der Landtagsverwaltung und des Betriebes für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern. Wir sind gern bereit, auch in diesem Rahmen an einem noch zu erarbeitenden erfolgreichen Antrag mitzuarbeiten. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Dieser Antrag entspringt nicht der Erscheinung, um an den Schlussredner des vorherigen Tagesordnungspunktes anzuknüpfen, eines Abgeordneten – Herr Köster, in Abwandlung eines Zitates des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Schmidt kann ich sagen, wer Erscheinungen hat, sollte zum Arzt gehen –, sondern dieser Antrag entspringt der außerordentlichen Substanz der Landeshauptstadt Schwerin. Zwar fehlen der Landeshauptstadt Schwerin Perlen in ihrer Landeshauptstadtkrone, die andere Hauptstädte durchaus haben, sie ist nämlich leider keine Großstadt mehr und hat leider keine Universität, aber unsere Landeshauptstadt hat etwas, was mit anderen Landeshauptstädten nicht unbedingt vergleichbar ist: Sie hat ein Schloss und ein umgebendes Gesamtensemble aus Baudenkmälern und Parkanlagen. Diese Perlen zieren die Krone der Landeshauptstadt in ganz besonderer Weise. Um den Glanz dieser Kronjuwelen besser strahlen zu lassen, hat diese Stadt in weiser Zukunftsaussicht bereits im Jahr 2001 den außerordentlich kraftvollen Versuch unternommen, ein entsprechendes Vorhaben zu starten, auf die UNESCO-Liste zu gelangen. Allerdings ist bisher nicht so viel passiert, dass dieses nun schon Geschichte ist, denn diese Sache ist, der Minister hat es gesagt, mit außerordentlich viel Arbeit verbunden, Gutachten, Studien, personelle Unterstützer und auch Geld.
Frau Gramkow, entschuldigen Sie, mir ist bekannt, dass die Stadtvertretung 2001 einen Beschluss gefasst hat.
Okay, darauf beziehe ich mich. Aber der Landtag hat heute darüber zu befi nden, wie mit diesem Thema weiter umzugehen ist. Allerdings ist mir der Anlass gegenwärtig nicht so ganz klar, denn immerhin liegt die andere Geschichte sieben Jahre zurück, und die Arbeit, die zu leisten ist, ist ohnehin noch nicht getan, sie bleibt.
Das mag sein. Deshalb werden wir dieses Anliegen natürlich unterstützen, auch wenn dieser Antrag, so, wie er gegenwärtig vorliegt, verbesserungswürdig ist, aber das kann in den entsprechenden Ausschüssen passieren, und deshalb beantrage ich namens meiner Fraktion die Überweisung federführend in den Bildungsausschuss und mitberatend in den Verkehrsausschuss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Während meines Kunststudiums in Erfurt wurde uns das Schweriner Schloss als ein negatives Beispiel hingestellt, nämlich als ein Beispiel des Eklektizismus.
(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Das ist wohl wahr. Das ist es. – Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist doch was Gutes.)
und als ein typisches Beispiel für die Zeit des ausgehenden Feudalismus und beginnenden Kapitalismus.
Ich war damals als ein in Mecklenburg aufgewachsener Lokalpatriot ziemlich empört, dass unser Schloss so dargestellt wurde,
konnte dann allerdings, als ich in den Ferien zu Hause war und mir das Schloss noch einmal genauer ansah, aufgrund des Zustandes des Schlosses nicht ganz meinen Lokalpatriotismus ausleben, sondern musste doch feststellen, so richtig schön war dieses Schloss – jedenfalls zu dieser Zeit – nicht.
Ich habe mich dann allerdings noch einmal genauer mit dem Historismus befasst, denn man kann es auch in die Zeit des Historismus mit einordnen. Diese Zeit, als man sich im 19. Jahrhundert der Geschichte bewusst wurde, sich zunehmend mit alten Baustilen befasste und immer häufi ger mit diesem historischen Bewusstsein das baute, was historisch gut gefi el, fand Eingang in dieses Schloss mit seinen unterschiedlichen Baustilen. An diesem Schloss wurde deutlich, dass man sich der Geschichte bewusst wurde. Ich stellte, nachdem ich mich immer mehr damit befasste, fest, dass das Schweriner Schloss nicht nur eine Schöpfung des 19. Jahrhunderts ist, sondern in dieses historistische oder von mir aus auch eklektizistische Schloss Bauten aus früheren Zeiten – auch aus der Renaissance – mit eingegangen sind. Insofern feiern wir zwar dieses Jahr das 150-jährige Bestehen des Schlosses, aber es hat viel weitergehende Wurzeln bis hinein in die Zeit der Obotriten, bis hinein in die Zeit der Slawen hier in Mecklenburg-Vorpommern. Von daher, meine Damen und Herren, haben wir mit diesem Schloss wirklich etwas aufzuweisen, das ich als Mecklenburger durchaus vergleichen möchte mit Neuschwanstein in Bayern im Gebirge.
Es ist das Neuschwanstein hier im Schweriner Seengebiet mit einer ganz anderen Landschaft, mit einem ganz anderen Reiz.
Und deshalb, meine Damen und Herren, warum sollen wir diese Pfunde unserer Geschichte, unserer Tradition nicht nutzen? Wir wollen alles mittun, um das ganze Ensemble mit dem Garten, mit dem Ganzen hier rundherum wirklich zu nutzen, zu pfl egen. Denn wenn wir den Antrag auf Kulturerbe stellen, dann ist das nicht nur etwas, wovon wir etwas haben, dann ist das auch Verpfl ichtung, hieraus das Richtige zu machen, in dieses Schloss das Entsprechende zu stecken und auch auf Dauer dafür zu sorgen, dass das ganze Ensemble nicht irgendwie beeinträchtigt wird. Das muss uns klar sein. Weltkulturerbe, das ist für uns alle Verpfl ichtung. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, zumindest der Überweisung zuzustimmen. – Danke schön.