und die Einleitung von Ermittlungsverfahren. Das hätten Sie, ich habe es eingangs gesagt, wenn Sie das Schreiben der Bundesanwaltschaft gelesen hätten, gewusst.
Meine Damen und Herren, erstens hat die Landesregierung keinen Einfl uss auf die strafrechtliche Überprüfung der nach Mecklenburg-Vorpommern reisenden Ausländer,
egal welche Ausländer dies sind, ob es ein Herr Bush oder ein anderer Ausländer ist, hinsichtlich der Begehung von Kernverbrechen nach dem Römischen Statut. Übrigens zu den Kernverbrechen nach dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofes gehören beispielsweise das Verbrechen des Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Herr Pastörs, ich habe gar nicht behauptet, dass wirklich alles, was Sie sagen, Unfug ist. Es ist nur das meiste.
Es handelt sich hier um die schwersten Verbrechen, die die internationale Gemeinschaft als Ganzes, meine Damen und Herren, betreffen.
Die Überprüfung von Personendaten bei der Einreise nach Deutschland ist Sache der Bundespolizei, die dem Bundesinnenministerium untersteht. Die für die Personenkontrollen bei der Einreise zuständigen Polizeidienststellen prüfen natürlich regelmäßig, ob gegen einreisende ausländische Staatsangehörige internationale Fahndungsausschreiben oder Haftbefehle vorliegen. Sollte dies der Fall sein, wird die betroffene Person selbstverständlich festgenommen und es wird der ausländische Staat oder der Internationale Gerichtshof informiert, um ein Auslieferungsersuchen stellen zu können.
Zweitens sind die Landesstaatsanwaltschaften, meine Damen und Herren, nicht für die Verfolgung dieser besonders schweren Verbrechen zuständig. Sie erhalten im Falle einer Festnahme nur Kenntnis von der Straftat. Sie haben dann den gesamten Vorgang an die Generalbundesanwältin abzugeben.
in Verbindung mit Paragraf 120 Absatz 1 Ziffer 8 Gerichtsverfassungsgesetz, ob das Verbrechen auch im Inland verfolgt werden soll.
Meine Damen und Herren, wir hätten es kurz machen können: Ein Blick ins Gesetz, meine Herren von der Fensterfraktion, erleichtert die Rechtsfi ndung.
Ich möchte Ihnen zum Schluss noch sagen: Egal wie Sie geifern, wir werden gute Gastgeber des G8-Gipfels sein! – Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe keinen Zweifel daran, dass Sie gute Gastgeber von Folterknechten sein werden. Sie sollten sich nie wieder über die Gestapo beschweren, wenn Sie Leute empfangen, die genau
(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Es ist ja gut, wenn Sie sich von der Gestapo distanzieren können.)
(Beifall bei Abgeordneten der NPD – Volker Schlotmann, SPD: Haben Sie das in den 36 Semestern gelernt, so zu antworten?)
Prinzipiell gibt es leider in diesem Land eine Tendenz, Gesetze nur dann zu beachten, wenn sie in den Kram passen, zum Beispiel vor einigen Jahren, Angriffskrieg auf Jugoslawien. Es gibt einen Artikel 26 – Angriffskriege sind verboten. Was ein Angriffskrieg ist, das ist jahrelang vollkommen unstrittig defi niert gewesen. Auf einmal, im selben Augenblick, in derselben juristischen Sekunde des Überfalls hat man plötzlich etwas ganz Neues aus dem Hut gezaubert, nämlich die sogenannte humanitäre Intervention,
hat sich aber überhaupt nicht die Mühe gemacht, zu defi nieren, was das ist, hat sich auch nicht die Mühe gemacht, die Verfassung zu ändern. Das hätte man machen können. Man hätte hineinschreiben können: Angriffskriege sind verboten, es sei denn, es gilt, einen Völkermord zu verhindern oder so. Nicht einmal die Mühe haben Sie sich gemacht, sondern Sie haben die Verfassung einfach gebrochen und machen so weiter, um sich die Möglichkeit völliger Willkür zu erhalten.
Es gibt auch im Strafgesetzbuch Bestimmungen, wonach die Vorbereitung eines Angriffskrieges verboten ist und bestraft wird, Mindeststrafe zehn Jahre. Das wären mal Perspektiven gewesen für Fischer und Schröder. Aber der Generalbundesanwalt hat keinen Anfangsverdacht gesehen, noch nicht einmal einen Anfangsverdacht, obwohl dort eine Tat begangen wurde, die nach allen Defi nitionen jahrzehntelang bis dahin diesem völlig entsprach und nur deswegen nicht verfolgt wurde, weil ein völlig neuer Gesichtspunkt in die Debatte geworfen wurde. Da hätte man zumindest mal prüfen können, zumindest einen Anfangsverdacht sehen können. Man hat aber keinen gesehen.
Und dann gibt es ein Völkerstrafgesetzbuch und darin steht, dass Folter eine Straftat ist, die weltweit verfolgt werden kann, auch dort, wo sie nicht begangen wurde, egal wer sie begangen hat und wer das Opfer war. Und da gibt es eine Organisation und mehrere, die ganz offi ziell sagen, hier ist unsere Dienstvorschrift, das sind unsere Verhörmethoden und die sind Folter nach allen Defi nitionen und es wird hier nicht verfolgt. Man versteckt sich nur hinter Pseudozuständigkeiten. Da könnte genauso gut die Mafi a kommen und hier eine offi zielle Zweigstelle aufmachen und ihr Statut veröffentlichen. Ich würde mich nicht wundern, wenn hier einer sagt: Wir sind aber leider nicht zuständig, lassen wir sie doch weitermachen.
Die ganze Rechtsordnung von oben bis unten wird von dieser Willkür durchzogen. Es fängt an bei UN-Resolutionen. Eine UN-Resolution ist entweder ein absolut ausreichender Grund, ein Land zu zerbomben – da heißt es einfach, die Resolution muss eingehalten werden –, oder eine UN-Resolution ist ein Grund für gar nichts. Wenn sie sich gegen Israel richtet, ist sie ein Grund für gar nichts. Das ist halt ein Gummigesetz. Es geht weiter zum Grundgesetz, wo Frau Merkel fröhlich gesagt hat nach ihrer Regierungsübernahme, ich mache jetzt mal einen verfassungswidrigen Haushalt, wo der Bundespräsident sie daran hindern musste. Es geht runter bis zur Strafprozessordnung, die die Möglichkeit bietet, die Reichen davonkommen zu lassen, indem sie sich freikaufen können, Einstellungen gegen Geldzahlungen.
sondern nur dieser Rede: Sie nennen sich immer Demokraten und Sie haben es auch nötig, sich ständig so zu nennen, denn Sie sind es nicht. – Danke.