Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch etwas sagen zu dem von Ihnen angesprochenen Erlass des Ministeriums aus dem Dezember 2006. Mit diesem Erlass setzten wir das Ergebnis einer Prüfung des Landesrechnungshofes um. Der Landesrechnungshof hat gerügt, dass das Ministerium früher bei der Berechnung des Pfl egewohngeldes für den Barbetrag zur persönlichen Verfügung und für Mehrbedarfe Pauschalen festgesetzt hat. Jetzt werden die Berechnungsgrößen in jedem Fall individuell ermittelt und es müssen besondere Belastungen nachgewiesen werden. Und das führt in manchen Fällen dazu, dass eine Absenkung der bisherigen Zahlungen vorgenommen werden wird. Letztendlich setzen wir damit das um, was der Landesrechnungshof angemahnt hatte.
Ja, wenn der Souverän andere rechtliche Grundlagen schafft, dann ist es so. Sonst hat wohl der Landesrechnungshof recht.
Ich glaube, dass deutlich geworden ist, dass die Koalitionsparteien sich in allernächster Zeit entscheiden müssen, was passiert mit dem Pfl egewohngeld. Und wenn da eine positive Entscheidung fallen sollte, wird man sich selbstverständlich auch mit der Frage beschäftigen, wenn das Gesetz dann angefasst wird, wie man mit Pauschalen oder nicht Pauschalen die Dinge regeln will. Das werden wir dann auch entscheiden. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Sie wissen doch, wie man gute Gesetze macht.)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS soll die Landesregierung aufgefordert werden, bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für die Jahre 2008 und 2009 gegenüber dem Vorläuferdoppelhaushalt 2006/2007 „sowie bei den individuellen Leistungen an die Leistungsberechtigten keine Kürzungen beim Landesblindengeld und beim Landespfl egewohngeld zuzulassen.“ Richtig wird durch die Linkspartei.PDS festgestellt, dass die Ausgabenplanung für die Jahre 2008 und 2009 Gegenstand einer Haushaltsberatung sein wird, aber wir führen zurzeit noch keine Haushaltsberatung.
Wir haben natürlich vom Minister auch schon klar das Signal gehört, zum 31.12.2007 wird das Landespfl egewohngeld auslaufen und eine Fortschreibung ist unbedingt notwendig, wenn wir weiter so verfahren wollen. Der Minister hat angekündigt, dass sein Haus sich mit dieser Aufgabenstellung intensiv beschäftigt und eine Lösung vorschlagen wird, die dann vom Souverän, vom Parlament letztendlich auch in ein weiteres Gesetz gegossen wird,
sodass hier im Parlament, völlig richtig, im Parlament die Diskussion und die Schlussabstimmung laufen werden.
(Zuruf von Harry Glawe, CDU – Irene Müller, Die Linkspartei.PDS: Herr Glawe, Sie wissen doch, wie das hier läuft.)
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie können nicht einfach nur mit Mutmaßungen, möglichen Zeitungsbemerkungen und redaktionellen Diskussionen dort letztendlich auch zur Verunsicherung unserer Bür
gerinnen und Bürger, die Leistungsempfänger sind, so unverfroren beitragen. Ich fi nde das nicht fair,
(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Geben Sie ihnen doch mal Sicherheit! – Zuruf von Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS)
dass man einfach diese ganze Angelegenheit auf eine öffentliche Ebene hebt. Sie selber wissen, dass sich niemand im Land darum sorgen muss, dass die Leistungsgesetze, die hier aktuell in Kraft sind, auch umgesetzt werden.
(Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Das haben wir schon mal gehört. – Irene Müller, Die Linkspartei.PDS: Wo bleibt denn dann das Ausgleichsgesetz im Bund?)
Lassen Sie uns daher die Diskussion zu den von Ihnen aufgeworfenen Themen dann im Herbst führen. Wir werden die entsprechend klare Diskussion diesbezüglich, was die Haushaltsberatungen betrifft, hier im Hause in gemeinsamer Diskussion und Auseinandersetzung in Angriff nehmen.
Ich muss leider festhalten, dass Sie mit Ihrem Antrag die Gewaltenteilung, so, wie wir sie hier in der Bundesrepublik Deutschland haben, mit Legislative, Exekutive, noch nicht verinnerlicht haben.
(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Hören Sie auf mit Ihren Belehrungen! – Zuruf von Gabriele Měšťan, Die Linkspartei.PDS)
Das ist ein ganz klares Prinzip: Der Gesetzgeber ist der Landtag und die Exekutive die Landesregierung.
Das Parlament hat einen Haushalt festgelegt und auf der Grundlage dieses Haushaltes werden mit den entsprechenden Leistungsgesetzen dann auch die Leistungsberechtigten zu dem kommen, was ihnen zusteht.
Ferner ergibt sich beim Landesblindengeld, aber auch beim Pfl egewohngeld des Landes eine weitere Besonderheit. Diese Zahlungen, das wissen wir, sind gesetzlich festgeschrieben und sie werden als Pfl ichtleistungen, obwohl das teilweise freiwillige Leistungen sind, auch ausgezahlt. Deshalb ist in Ihrem Antrag die Landesregierung eigentlich der falsche Adressat. Sie muss die bestehenden Gesetze umsetzen und hier im Parlament werden die entsprechenden Grundlagen dazu gegeben. Ich meine schon, dass wir gerade, was das Landespfl egewohngeld betrifft, hier auch innerhalb der Großen Koalition zwischen CDU und SPD eine tragende Einigung in Angriff nehmen werden.
Ich werde jetzt diesbezüglich weiter keine Fragen dazu beantworten. Das können wir alles innerhalb der Debatten machen.
Der 31.12.2007 ist der Stichtag. Und das Datum, wo wir handeln müssen, was das Landespfl egewohngeld betrifft, das wissen wir alle, es hätte auch unter Führung Ihrer Partei das Sozialministerium eher handeln können, das wissen Sie auch, das haben Sie verabsäumt.
Das ist seinerzeit durch das Parlament nachher wieder bereinigt worden. Insofern sind wir da an der richtigen Adresse. Das Parlament ist hier ganz entscheidend gefordert und wird seinen Aufgaben auch gerecht werden.