Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend Ziffer I der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/505 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend Ziffer I der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/505 mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU sowie Gegenstimmen der Fraktion der Linkspartei.PDS, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD angenommen.
Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/505 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/505 mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU bei Gegenstimmen der Fraktion der Linkspartei.PDS, der Fraktion der FDP, der Fraktion der NPD und drei Stimmenhaltungen der NPD angenommen.
In Ziffer III seiner Beschlussempfehlung empfi ehlt der Finanzausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist die Ziffer III der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/505 mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU bei Gegenstimmen der Fraktion der Linkspartei.PDS, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD sowie drei Stimmenthaltungen der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Steuerberaterversorgungsgesetzes, Drucksache 5/355, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 5/507.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Steuerberaterversorgungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/355 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Steuerberaterversorgungsgesetzes auf Drucksache 5/355. Der Finanzausschuss empfi ehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/507, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/355 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/355. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/355 einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/355 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/355 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über Einmalzahlungen in den Jahren 2006 und 2007 an Empfänger von Dienst- und Anwärterbezügen des Landes MecklenburgVorpommern, Drucksache 5/337, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 5/506. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/537 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über Einmalzahlungen in den Jahren 2006 und 2007 an Empfänger von Dienst- und Anwärterbezügen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Einmalzahlungs- gesetz 2006/2007 Mecklenburg-Vorpommern – EzG 2006/2007 M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/337 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben im Finanzausschuss sehr ausführlich das sogenannte Einmalzahlungsgesetz für 2006/2007 beraten. Ich möchte mich im Wesentlichen auf zwei Schwerpunkte konzentrieren, weil dies wirklich die Punkte waren, die zu erheblichen Debatten auch im Finanzausschuss geführt haben.
Als Erstes ging es um die Frage in dem Zusammenhang, inwieweit der Ausschluss von Versorgungsempfängern von Erhöhungen durch Einmalzahlungen, so, wie es bei Beamten und Richtern vorgenommen wird, die noch im aktuellen Dienst sind, möglich ist beziehungsweise politisch gewollt und rechtlich zulässig ist. Diese Frage wurde sehr ausführlich, wie gesagt, beraten und die Vertreter der Landesregierung haben überzeugend dargelegt, dass es nicht nur rechtlich zulässig ist – ich komme auf die einzelnen Punkte noch zu sprechen –, sondern auch inhaltlich durchaus begründbar ist, Versorgungsempfänger von den Einmalzahlungen praktisch auszuschließen. Bei der Frage der rechtlichen Zulässigkeit wurde also klargelegt, dass es sowohl keinen Verstoß gegen das Beamtenversorgungsgesetz darstellt als auch nicht gegen den sogenannten Alimentationsgrundsatz und das Gleichbehandlungsgebot.
Bei der Frage der inhaltlichen Begründbarkeit ging es weiterhin vor allen Dingen um die Frage, inwieweit das ein sogenanntes Sonderopfer wäre, falls Versorgungsempfänger von dieser Einmalzahlung nicht partizipieren. Und auch dieses wurde klar verneint. Bei einer durchschnittlichen Einmalzahlung von 61 Euro pro Monat kann man davon ausgehen, dass es nicht als besondere Härte und demzufolge als Sonderopfer zu betrachten wäre, wenn
Entscheidend war aber für uns auch noch ein anderes Argument. Neben rechtlich zulässig und inhaltlich begründbar war für uns drittens ganz entscheidend, dass wir bei der gesamten Umsetzung Einmalzahlung uns strikt an die vorgegebene Bundesgesetzgebung halten wollten, und dem sind wir auch gefolgt, ganz konsequent auch in diesem Punkt: Landesgesetzgebung folgt Bundesgesetzgebung. Das war für uns Koalitionsfraktionen letztendlich maßgebend.
Und schließlich, das möchte ich einfach nur mal zur Information sagen, gab es keinen konkreten Beitrag der Opposition an dieser Stelle, die möglicherweise subjektiv empfundenen Ansprüche oder Erwartungen von Versorgungsempfängern bezüglich Einmalzahlungen vielleicht auch in einen Antrag zu bringen, den wir allerdings, das wird Sie nicht überraschen, falls er denn gestellt worden wäre, auch abgelehnt hätten.
Das zu diesem Punkt, eventueller möglicher Anspruch von Versorgungsempfängern beziehungsweise Ausschluss.
Ein zweiter Punkt, der uns eine interessante Debatte gebracht hat bei diesem Thema, das war eine Entschließung der Fraktion der Linkspartei.PDS. Diese Entschließung war außerordentlich interessant, weil sie ein Thema aufgegriffen hat, das im Zusammenhang steht mit der Umsetzung des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes. Nur mal zur Klarstellung: Der Tarifvertrag im öffentlichen Dienst besteht im Wesentlichen aus drei Teilen. Einmal die Einmalzahlung, die ja jetzt, das liegt für uns praktisch vor, in Gesetz gegossen wird und entsprechend umgesetzt wird für die Beamtinnen und Beamten. Zweiter Teil des Tarifvertrages öffentlicher Dienst ist die OstWest-Angleichung. Die wird natürlich, wie beschlossen, dann auch für die Beamtinnen und Beamten gelten, ab 01.01.2008 für die unteren Gruppen und bis 01.01.2010 für alle anderen – sicherlich ein ganz wichtiger Schritt bei der Angleichung Ost-West grundsätzlich und in dem Falle auf eine große Beschäftigtengruppe im öffentlichen Dienst zutreffend.
Drittes Element des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes ist die sogenannte lineare Erhöhung, also das, was ja normalerweise in Tarifverträgen eigentlich das Grundelement ist, nämlich die allgemeine Erhöhung des Einkommensniveaus, exakt behandelt und entschieden durch die Tarifpartner bezüglich 01.05.2008 in Höhe von 2,6 Prozent. Auf dieses Element des Tarifvertrages öffentlicher Dienst bezog sich die Entschließung der Fraktion der Linkspartei.PDS, die praktisch erreichen wollte, dass die Landesregierung per Beschluss des Landtages aufgefordert wird, deutlich zu machen, dass wir die lineare Angleichung im öffentlichen Dienst auch vollziehen. An dieser Stelle haben wir als Koalitionsfraktionen diese Entschließung abgelehnt, weil wir dezidiert der Auffassung sind, dass es für uns absolut selbstverständlich ist –
ich erkläre es ausdrücklich namens der SPD-Fraktion –, dass wir diese lineare Erhöhung bei den Beamtinnen und Beamten so vollziehen, wie es im öffentlichen Dienst tarifl ich vereinbart ist. Insofern sahen wir keine Veranlassung, hier noch einen Beschluss zu fassen, geschweige denn das hier im Landtag zu beschließen. Solche Selbstverständlichkeiten auch noch zu beschließen, das sollten wir uns abgewöhnen.
Zweitens ist aber durchaus eine Annäherung in der Frage erzielt worden, wie wird es letztendlich umgesetzt. Insofern ist es sicherlich unstrittig, und der letzte Punkt der Entschließung der Linkspartei.PDS macht es deutlich, dass durchaus so wie beim Einmalzahlungsgesetz auch bei der linearen Angleichung die Umsetzung gesetzlich geregelt werden muss. Darauf bezog sich der Antrag der Koalitionsfraktionen, die Landesregierung zu bitten, hier möglichst bald eine gesetzliche Regelung vorzubereiten, damit für alle Beteiligten und vor allen Dingen für die Beamtinnen und Beamten möglichst bald Klarheit besteht, nicht nur was die Höhe betrifft, sondern vor allen Dingen was den Zeitpunkt der Besoldungsanpassung betrifft. Ich glaube, hier gibt es zu Recht eine Erwartung von Beamtinnen und Beamten, und insofern halten wir unseren Antrag in dem Zusammenhang für sachgerecht.
Das waren im Wesentlichen, meine Damen und Herren, die beiden Punkte, mit denen wir uns im Finanzausschuss erheblich befasst haben bezüglich Einmalzahlungsgesetz, und ich würde darum bitten, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen entsprechend dem Bericht und der Beschlussempfehlung aus dem Finanzausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Manchmal kann man sich ja wünschen, dass die Koalitionsfraktionen uns die Arbeit abnehmen. Herr Borchert hat darauf verwiesen, dass wir Ihnen auch jetzt hier im Parlament einen Änderungsantrag vorgelegt haben, der nicht die Gesetzeslage verändert, denn wir sind dafür, dass die Einmalzahlung kommt. Sie ist schon ein bisschen spät dran. Wir haben bei der Einbringung klar gesagt, wir bestehen nicht auf einer Einbeziehung der linearen Angleichung in diesen Gesetzentwurf, aber wir wollen eine klare Option haben. Ich fi nde, dass die Polizistinnen und Polizisten, die in den nächsten Wochen wirklich einen harten Dienst zu machen haben, indem sie Aufgaben für uns wahrnehmen, das Signal aus diesem Lande hätten haben können, ja, die Einmalzahlung kommt, ja, die OstWest-Anpassung und, wir machen keinen Hehl daraus, es wird die lineare Angleichung kommen, ansonsten würde die Schere größer werden. Das ist kein parteipolitisches Thema, sondern das wäre ein Signal gewesen, es wäre motivierend gewesen. Wir regen uns heute alle auf, dass eine der Werften in Mecklenburg-Vorpommern
sagt, interessiert mich gar nicht, ich steige aus aus dem Tarifverbund, ich setze die Tarifangleichung nicht um. Ich fi nde, das Signal aus dem Landtag heraus – und nicht unterstellen, dass die Landesregierung es nicht tun wird, sondern unterstützen, und so sieht unser Antrag aus – hätte uns wirklich gutgetan.
Herr Borchert, es tut mir leid, Sie haben, weil Sie eine entsprechende Entschließung nicht abstimmen konnten und nicht wollten, daraus einen Satz gemacht, darauf wäre nicht mal ich gekommen.
Der Satz, den wir hier beschließen sollen, heißt: „Die Landesregierung wird ersucht, rechtzeitig einen Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung im Jahr 2008 vorzulegen.“ Also ich hätte nicht bezweifelt, dass die Landesregierung das rechtzeitig machen wird, und ich hätte auch nicht bezweifelt, dass sie eine Besoldungsanpassung im Gesetz vereinbart. Es ist so schade, weil es offensichtlich parteiübergreifend gar keinen Dissens gibt, dass die 2,9 Prozent für die Beamtinnen und Beamten umgesetzt werden sollten, nämlich im Tarifverlauf. Ich gehe davon aus, dass Sie längst in den Beratungen sind, weil im Doppelhaushalt werden Sie die Summen verankern müssen. Da können Sie sich noch entscheiden, machen wir ein Extragesetz oder im Haushaltsbegleitgesetz diese Regelung. Und dass Sie es wieder auf die politische Schiene spülen und dass wir nicht in der Lage sind wie SchleswigHolstein – wir orientieren uns doch immer so sehr an dem Nordverbund oder Sachsen-Anhalt, alles Regierungen, wo wir nicht beteiligt sind. Die haben sich gesagt, wir packen alles in ein Gesetz, und wir wollen nicht einmal eine klare Option als Landtag mit der Landesregierung zusammen am heutigen Tage, ja, ihr bekommt im nächsten Jahr, Ende des nächsten Jahres, aber zumindest gesetzlich verbrieft, eine Erhöhung von 2,9 Prozent eures Gehaltes. Ich fi nde das schade.
Es zeigt Egoismus und zeigt, dass die kooperative Zusammenarbeit zwischen Opposition und Koalitionsfraktionen offensichtlich auch nicht gewollt ist. Ich bitte Sie noch einmal, diese Entschließung dann wenigstens nicht zu fassen, die Sie vorgeschlagen haben, in der Sie der Landesregierung unterstellen, sie will vielleicht gar keine Anpassung machen und nicht zeitgerecht. Das hätte ich ihr allerdings nicht zugetraut.