Protocol of the Session on July 1, 2011

Eines war uns, die wir uns in diesem Ausschuss vertieft mit diesen Fragen befasst haben, besonders wichtig: Die Problematik, das merken Sie auch an der Art, wie ich das vortrage, ist sehr komplex. Es wird wohl sehr lang dauernder Bemühungen bedürfen, bis man hier zu durchgreifenden Verbesserungen kommt. Da gibt es eine Menge Baustellen, die nicht in kurzer Zeit zu Ende geführt werden können. Und deswegen gab es Übereinstimmung in unserem Ausschuss, dass es gut wäre, wenn dieser Landtag gerade am Ende einer Wahlperiode Beschlüsse fasst, die sich deshalb auch an den neuen Landtag wenden dürfen, weil wir bereits mitten im Wahlkampf stehend jeder Versuchung – das sage ich für uns alle – einer Polarisierung widerstanden haben, um ein gemeinsames Anliegen, nämlich Unrecht, soweit das überhaupt geht, wiedergutzumachen und jugendlichen Opfern umfassenden Schutz und Hilfe angedeihen zu lassen, das wollten wir nicht gefährden. Ich hoffe, dass das, wenn wir es beschließen, wie dieser Antrag lautet, auch so glaubwürdig ist, wie wir als Ausschussmitglieder, die hieran gearbeitet haben, es wirklich empfunden und ehrlich gemeint haben. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit für diese Einbringungsrede.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wie das halt so ist, irgendwann ist Schluss und dieses ist meine nach menschlichem Ermessen letzte Rede vor diesem Hohen Hause.

Tja, soll ich sagen, es war immer schön? Das war es nicht, es gab auch Enttäuschungen. Ich habe aber mal so geguckt. Mir persönlich hat neben der Arbeit im Plenum insbesondere die Arbeit in dem Ausschuss sehr viel Befriedigung gegeben, weil da konnte man mehr auf fachlicher Ebene und weit weg gewandt vom Fenster agieren – nicht von der Fensterfront, die sind zum Glück im Augenblick nicht da, deswegen brauche ich auch nicht einzuschränken, bei wem ich mich bedanken will. Bei denen, die hier sind, bedanke ich mich für das Verständnis, das sie meiner auch manchmal sehr emotionalen Art entgegengebracht haben. Aber in den Ausschüssen haben wir, glaube ich – und das sage ich jetzt nach nicht 21 Jahren, es waren doch runde 13, wenn ich die Zeit, wo ich von außen geguckt habe, von da oder als Staatssekretär in der Landesregierung, ich habe ja diesen Landtag auch immer hautnah erlebt –, die Arbeit in den Ausschüssen ist eigentlich das, wo richtig geackert wird. Es wird viel zu wenig beachtet die Leistung der Abgeordneten in diesem Bereich.

Ich sage das auch, mir wird das fehlen. Jetzt sage ich auch, wer nicht mehr antritt, ist selbst schuld. Ich habe mich dazu entschieden und ich glaube, es war eine richtige Entscheidung, nicht nur, weil meine Frau gemeint hat, es langt, sondern, weil ich glaube, dass es richtig ist, auch einen Wechsel zu ermöglichen, und so hoch kann der Gesetzgeber das Pensionsalter so schnell gar nicht setzen, wie ich älter werde. Das war nicht mehr zu erreichen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, jeder, der mich kennt und der mit mir hier zusammen war, der hat mich auch erlebt. Ich habe in diesen Protokollen nachgelesen und da wird einem auch so deutlich, was man alles in Zwischenrufen gesagt hat und besser nicht gesagt hätte, und deswegen habe ich ein … Ja, Frau Měšťan guckt mich an, das stimmt, ne? Wenn ich zurückblicke, sage ich eins, manche Äußerungen hätte ich kühlen Blutes so nicht getan, auch nicht als Zwischenruf. Mein Respekt vor Ihnen allen – ich wollte jetzt einschränken, brauche ich nicht, die sind nicht da –, vor Ihnen allen, die hier sitzen, vor denen, die im Augenblick nicht drin sind, ist so groß, dass ich sagen kann, wenn ich irgendjemanden gekränkt haben sollte durch Äußerungen, es war nicht persönlich gemeint, ich wollte niemanden verletzen, und sollte jemand verletzt sein, bitte ich um Entschuldigung. Das sagt man am Ende und ich meine das wirklich ganz ehrlich.

Meine Damen und Herren, die Arbeit in den Ausschüssen hat mir sehr viel Spaß gemacht. Mein Ausschussvorsitzender ist jetzt gerade nicht da, aber zuletzt habe ich mich mit einem Thema befasst, wovon ich gar keine Ahnung hatte, nämlich der Ludwigsluster Energiewende.

(allgemeine Heiterkeit – Hans Kreher, FDP: Energiewende.)

Da kann man mal sehen, wie multifunktional der Rechts- und Verfassungsausschuss ist und der Europaausschuss. So heißt er ja eigentlich von vornherein. Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit. Mir wirds nicht langweilig, ich habe jetzt mehr Zeit für Familie. Das sagt jeder, ist aber so. Ich habe eine Menge Hobbys und ich habe ein großes ehrenamtliches Hobby. Ich freue mich, dass ich jetzt mehr Zeit habe für eine Aufgabe, die ich schon während dieser Wahlzeit vor Kurzem übernommen habe, nämlich als Präsident der DLRG.

Ich kehre zu meinen Wurzeln zurück.

(Hans Kreher, FDP: Nach Bad Kleinen.)

Ja, natürlich, nach Bad Kleinen.

Früher war ich selber Rettungsschwimmer und hielt überhaupt nichts von Funktionären. Jetzt bin ich selber einer, so ändert man sich.

Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit an Sie alle. Und wie gesagt, wenn ich jemanden mal gekränkt habe, das tut mir im Nachhinein leid. Ihr habt mir auch ab und zu mal eins an die Ohren gehauen, das hatte ich dann auch verdient. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, FDP und auf der Regierungsbank)

Ja, vielen Dank, Herr Dr. Jäger. Wir haben uns bei Ihnen für die Zusammenarbeit bedankt, indem wir Ihnen viel mehr Redezeit zugebilligt haben, als das angemeldet war.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, danke.)

Wir haben Sie mit Sicherheit als einen streitbaren Kollegen hier kennengelernt, als jemanden, mit dem man sich wirklich in der Sache hart und heftig streiten konnte, aber mit dem man dann hinterher auch wieder ein Bier trinken gehen konnte, und das, glaube ich, ist auch eine Eigenschaft, die Sie auszeichnet.

Das Wort hat jetzt …

Ach so, nein, ich muss ja erst mal ganz formal sagen, wir haben im Ältestenrat eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Schwesig.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Lieber Abgeordneter Herr Dr. Jäger, ich habe mit Ihnen in der Stadtvertretung Schwerin zum Thema Kinderschutz zusammengearbeitet, wir haben es hier zusammen im Landtag getan und ich bin sicher, dass beim Thema Kinderschutz die Zusammenarbeit nicht endet, denn Sie sind ja auch im Kinderschutzbund Schwerin aktiv. Ich bin sicher, die viele freie Zeit, die Sie jetzt haben, die Sie schon ein bisschen verplant haben,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das bleibt.)

die bleibt sicherlich auch für diesen gemeinsamen Einsatz, worauf ich mich sehr freue.

Einige von uns hatten heute im Laufe des Tages vielleicht den Eindruck, oh Gott, was sind das hier für Tumulte, was ist das für ein Benehmen der NPD-Fraktion, wobei man eigentlich gar nicht überrascht sein kann, und muss so die letzte Sitzung des Landtages dieser Legislaturperiode enden. Ich finde, dass Sie mit diesem Tagesordnungspunkt und in dieser Zusammensetzung jetzt hier so im Raum sehr gut endet. Wir haben gemeinsam bewiesen, Landesregierung und die demokratischen Fraktionen des Landtags, dass wir, wo uns gelegentlich der Satz vorgeworfen wird, die Kinder sind uns das Wichtigste, dass wir es mit diesem Satz ernst meinen. Das zeigt der Antrag der demokratischen Fraktionen hier zum Thema „Misshandlung und sexuelle Gewalt von Kindern und Jugendlichen“.

Ich will Ihnen sagen, dass ich ganz bewusst von sexueller Gewalt spreche und nicht vom sexuellen Missbrauch, denn Missbrauch würde bedeuten, wir können Kinder gebrauchen, und genau das ist nicht der Fall. Alle Menschen in unserem Land und weltweit müssen wissen, dass Kinder nicht Objekte sind, sondern Subjekte, und deswegen gibt es weder einen Gebrauch noch Missbrauch von Kindern und deswegen müssen wir hier ganz klar von sexueller Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen sprechen.

In meiner damaligen Funktion als Vorsitzende der Jugend- und Familienministerkonferenz habe ich an dem Treffen des Runden Tisches zur Aufarbeitung der Fälle von sexueller Gewalt teilgenommen und mit Betroffenen intensiv gesprochen. Und mir ging es genauso, wie Dr. Jäger es hier vorgetragen hat. Gerade dieses Gespräch mit Betroffenen, ihre eigene Sichtweise auf das Geschehene kennenzulernen und mit ihnen über notwendige Änderungen und Maßnahmen zu diskutieren, waren für diesen Prozess unheimlich wichtig.

Ich muss sagen, in meiner Tätigkeit war diese Anhörung von Betroffenen, diese persönlichen Gespräche waren für mich die einschneidendsten Erlebnisse. In diesen Gesprächen ist mir bewusst geworden, wie schlimm und nachhaltig es für Betroffene ist, wenn sie sexuelle Gewalt erlebt haben, aber was auch diejenigen, die in Opferberatungsstellen arbeiten, die sich diesen Betroffenen widmen, was die auch leisten, denn niemand kann sich diesen Betroffenen widmen, ohne dass es ihm selber nicht nahegeht.

Deshalb möchte ich mich auch dem Dank anschließen, den Herr Dr. Jäger schon ausgesprochen hat, dem Dank an alle Betroffenen, die den Mut haben, darüber zu sprechen, um es nicht mehr als Tabuthema zu haben, sondern offen über das Thema zu sprechen, und auch dem Dank an alle Menschen, die sich diesen Betroffenen widmen, besonders denjenigen, die in den entsprechenden Beratungsstellen arbeiten.

Der Kinderschutz, der Schutz vor Misshandlungen und sexueller Gewalt ist deshalb auch für mich ein ganz persönliches Anliegen geworden, für das ich mich als Kinder- und Jugendministerin mit ganzer Kraft einsetze. Ich habe es immer hier im Landtag erlebt, dass die demokratischen Fraktionen die Schritte für die Unterstützung des Kinderschutzes unterstützt haben, und dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken.

Jedes Kind hat einen Anspruch auf ein gesundes Aufwachsen, auf Förderung seiner Persönlichkeit und seiner Entwicklung sowie auf Schutz seines Wohls und seiner Gesundheit. Die sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist eine Straftat und stellt eine schwerwiegende Verletzung der Menschenwürde dar. Darin sind wir uns einig und das zeigt der gemeinsame Antrag der demokratischen Fraktionen hier im Landtag.

Für mich ergeben sich drei wichtige Handlungsfelder:

1. Prävention. Wir müssen natürlich alles dafür tun, Kinder stark zu machen, Kinder zu schützen, damit es erst gar nicht zu diesen Taten, zu dieser Gewalt gegen Kinder und Jugendliche kommt.

2. Wir müssen hinschauen und nicht wegschauen, also rechtzeitig aufmerksam werden und helfen.

3. Wir brauchen die gesellschaftliche Ächtung dieser Tat. Es ist oft immer noch so, dass die Betroffenen Schuld fühlen und nicht die Täter, und das muss sich

ändern. Die Täter sind die Schuldigen und nicht die Betroffenen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Die Diskussion um sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hat dazu geführt, dass sich viel getan hat, und auch in unserem Land hat sich viel in dieser Legislaturperiode im Kinderschutz getan. Das gesamte Gemeinwesen ist bei diesem Themenfeld viel sensibler geworden und es hat sich nicht nur eine Kultur des Hinsehens und Wahrnehmens, sondern auch eine Kultur der Verantwortung und Hilfe entwickelt. Das ist eine ausgesprochen gute Entwicklung, auf die wir aufbauen müssen. Es wurden Netzwerke mit Vertreterinnen und Vertretern der unterschiedlichen Professionen gebildet, kommunale Kinderschutzkonzepte erarbeitet, Kooperationsvereinbarungen geschlossen, Fortbildungen von Fachkräften und Erfahrungsaustausche durchgeführt. Die professionsübergreifende Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Schule, Polizei und Justiz entwickelt sich immer weiter.

Wir haben eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, um Aufgaben und Strukturen bei der Vermeidung und Beseitigung von Kindeswohlgefährdung rechtlich klarer zu fassen, mögliche Kindeswohlgefährdungen frühzeitig zu erkennen und diesen wirksam zu begegnen. So wurde zusammen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten das Bündnis Kinderschutz MV initiiert. Dessen Aufgaben beziehen sich im Wesentlichen auf die Weiterentwicklung früher Hilfen und auf die Qualitätsentwicklung der Kinderschutzarbeit. Das Projekt Familienhebammen, die Kinderschutzhotline und die Kindervorsorgeuntersuchungen sind nur einige der präventiven Projekte des Kinderschutzes in unserem Land, die ich hier anführen möchte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen ist im SGB VIII geregelt. Hier sind unter anderem Meldepflichten des Trägers gegenüber der Erlaubnisbehörde geregelt. So sind beispielsweise Betriebserlaubnisse von Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden, an Auflagen geknüpft, die unter anderem auch Meldepflichten des Trägers regeln. Bei einem begründeten Verdacht werden die zuständigen Ermittlungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft einbezogen.

Der vorliegende Antrag der demokratischen Fraktionen zum Thema „Missbrauch von Kindern und Jugendlichen“ ist Folge einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Ergebnis einer Anhörung und Diskussion im Europa- und Rechtsausschuss. In diesem Antrag werden unter anderem Feststellungen getroffen, dass bereits ein breites Beratungs- und Hilfeangebot besteht, jedoch noch vieles verbessert werden kann und muss, beispielsweise die Therapie- oder Beratungsangebote für Opfer, aber auch für Täter. Das sage ich ganz klar, denn Täterarbeit ist auch Opferschutz und es kann nicht sein, wie in den Anhörungen auch am Runden Tisch berichtet worden ist, dass es Fälle gibt, wo mögliche zukünftige Täter sich melden, die erkennen, dass sie hier ein Problem haben, und dafür keine Therapie, keine Unterstützung bekommen. Dass man – auch wenn man beim ersten Mal schluckt – dafür Geld ausgeben sollte: Täterhilfe ist auch Opferschutz.

Auch die hervorragende Arbeit in den Modellprojekten, wie die psychosoziale Prozessbegleitung, die kindliche und jugendliche Gewaltopfer in Strafprozessen betreut,

oder die zwei Opferambulanzen, die gezielte medizinische Versorgung anbieten und kostenlose gerichtsfeste Dokumentationen von Verletzungen vornehmen, sollte nach Beendigung der Projektlaufzeit unbedingt fortgeführt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, deutlich zu machen, dass Kinder keine Objekte sind, sondern Subjekte, dass Kinder Persönlichkeiten sind mit eigenen Rechten, das deutlich zu machen, ist der Wunsch der demokratischen Fraktionen dieses Landtages und auch mein Wunsch, indem wir Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen. Und Sie haben hier einen entsprechenden Antrag am 16. Dezember letzten Jahres verabschiedet.

Wir haben einen entsprechenden Entschließungsantrag für den Bundesrat vorbereitet, der in der nächsten Sitzung beraten wird, und ich hoffe, dass es dafür eine breite Unterstützung gibt. Man muss ganz deutlich sagen, das haben auch die Beratungen am Runden Tisch in Berlin gezeigt: Es wird Zeit, Zeit für Kinderrechte im Grundgesetz, und ich hoffe, dass uns das gemeinsam gelingt.

Die Aufhebung der Verjährung bei sexuellem Missbrauch ist Thema im Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Opfern. Also auch das ist schon auf dem Weg. Die rechtliche Befugnis für Berufsgeheimnisträger zur Datenweitergabe bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ist im Entwurf des Bundeskinderschutzgesetzes aufgenommen worden, wo ich auch davon ausgehe, dass wir hier noch zu einer gemeinsamen Regelung kommen im Bundestag und Bundesrat.

Im Januar dieses Jahres hat der Runde Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren seinen Abschlussbericht vorgelegt. Er befasst sich allerdings nur mit Missbrauch und Misshandlung von Kindern in westdeutschen Einrichtungen. Vorgesehen sind rehabilitative Maßnahmen, die Anerkennung von Unrecht und finanzielle Maßnahmen wie die Einrichtungen eines Fonds. Aber auch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR haben viele Kinder und Jugendliche schweres Leid und Unrecht erfahren. Es kann daher nicht sein, dass diese Empfehlungen nur für die betroffenen ehemaligen westdeutschen Heimkinder gelten.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP)

Deswegen haben wir uns von Anfang an dafür eingesetzt, auch am Runden Tisch sexuelle Gewalt und auf der Jugend- und Familienministerkonferenz, dass Opfer der DDR-Kinderheime keine Opfer zweiter Klasse sind, sondern dass sie natürlich genauso behandelt werden.

Man muss zur Wahrheit dazusagen, und das sage ich jetzt wertfrei, damals haben sich die ostdeutschen Länder dafür entschieden, dass es eben erst mal nur die Aufklärung in westdeutschen Heimen gibt. Es war natürlich nicht zu erwarten, dass es nicht diese Taten auch hier gab, denn die machen vor keiner Grenze halt. Deswegen darf man es, glaube ich, im Nachhinein den anderen nicht zum Vorwurf machen, sondern deswegen müssen wir jetzt alle Anstrengungen unternehmen,