Ich möchte hier als Beispiel die klare Ablehnung einer flächendeckenden Fusionsprämie nennen und das klare Bekenntnis dazu, dass wir Fusionsprämien in begründeten Einzelfällen zur Überwindung von Hindernissen ausreichen wollen, aber keineswegs flächendeckend.
Lassen Sie mich ein letztes Wort zum Thema Experimentierklausel sagen. Die Vorsitzende hat in ihrem Bericht schon darauf verwiesen, dass die Beschlussfassung der Enquetekommission eine solche Experimentierklausel empfiehlt und dies auch das Ergebnis von Anhörungen ist. Ich kann Ihnen hier in aller Deutlichkeit sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin ein großer Freund einer solchen Experimentierklausel
und habe mich nachdrücklich dafür ausgesprochen. In meinem Denken – und ich glaube, nicht nur in meinem Denken – hat Pate gestanden das, was wir in der Kommunalverfassung bereits haben für den Umgang mit Geld. Da sagt eine Gemeinde, wir möchten in anderer Weise als in den gesetzlichen Vorschriften definiert mit Geld umgehen. Macht ein Konzept, wie das aussehen soll! Legt das dem Innenministerium zur Prüfung vor! Das Innenministerium prüft, ob rechtsstaatliche Grundsätze eingehalten sind, ob das Ganze wirtschaftlich und überhaupt vernünftig ist. Wenn dies gegeben ist, sagt das Innenministerium, ja, ihr dürft.
Ein solches Modell von einer Experimentierklausel wollten wir und wollte ich auch für organisatorische Fragen in der Gemeindeordnung haben, damit wir hier ein Konzept definieren können, dieses prüfen lassen und es gegebenenfalls genehmigt bekommen. Ich musste gestehen, dass das, was die Juristen mir dargelegt haben, außerordentlich schwierig sei, weil eine solche Experimentierklausel sich sehr wohl auf das Innere einer Gemeindeverwaltung beziehen könne, nicht aber auf die äußeren Organe, dass mir das zwar nicht so sehr gefallen hat, dass ich es aber letztlich akzeptieren muss,
dass aber umgekehrt eine Klausel in der Kommunalverfassung, die nicht mehr experimentellen Charakter trägt, sondern die die Entscheidungen, die wir noch gar nicht getroffen haben, wie etwa Aufgabenverteilung und Struktur im Detail, die eine solche Entscheidung vorwegnimmt, natürlich auch politisch nicht geht, weil wir solche Fragen nicht diskutiert haben.
Deswegen – und das ist etwas, was sowohl in den heutigen Bericht gehört als auch in die Diskussion von gestern zur Kommunalverfassung – bin ich recht traurig, dass es eine solche Experimentierklausel nicht gibt.
Ich sehe aber bei der jetzigen Rechtssituation leider dazu keine Alternative. Wir sollten vielleicht in der nächsten Legislaturperiode uns noch einmal hinsetzen und überlegen, wie man trotz der juristischen Probleme, die
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zusammengefasst: Ich bin davon überzeugt, dass es kein Fehler war, diese Enquetekommission einzurichten. Ich weiß, dass manchmal ihre Arbeit hätte effektiver sein können, vielleicht sogar effektiver sein müssen.
Ich stimme Professor Methling zu, dass wir insbesondere in der zweiten Phase der Legislaturperiode zu einem sehr vernünftigen Arbeiten und auch zu einem sehr kollegialen Arbeiten gefunden haben,
für das ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die daran mitgewirkt haben, bedanke. Ich glaube, dass wir am Ende ein vernünftiges Ergebnis auf dem Tisch liegen haben, und bitte Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP auf der Drucksache 5/4403. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP sowie Gegenstimmen vonseiten der Fraktion der NPD angenommen.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie darüber informieren, dass die für morgen vorgesehene Beratung des Tagesordnungspunktes 39 entfällt, weil der Antragsteller den Antrag zwischenzeitlich zurückgezogen hat. Und ich darf Sie darüber informieren, dass wir, sollten wir es zeitlich schaffen, heute noch den Tagesordnungspunkt 41 von morgen auf heute Abend als letzten Tagesordnungspunkt vorziehen.
Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 32: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Abschlussbericht der Landesregierung zur Umsetzung des Landesprogramms „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“, Drucksache 5/4384.
Unterrichtung durch die Landesregierung: Abschlussbericht der Landesregierung zur Umsetzung des Landesprogramms „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ – Drucksache 5/4384 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Als Erste hat um das Wort gebeten die Ministerin für Soziales und Gesundheit Frau Schwesig. Bitte schön, Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin sehr froh, dass ich es pünktlich von der Gesundheitsministerkonferenz aus Frankfurt am Main hierher zu diesem Tagesordnungspunkt in den Landtag geschafft habe, weil ich weiß, dass das Thema „Stärkung von Demokratie und Toleranz“ den demokratischen Fraktionen dieses Hauses sehr am Herzen liegt. Auch mir liegt dieses Thema sehr am Herzen. Deshalb war es mir wichtig, Ihnen ganz persönlich zu berichten.
Mit der Vorlage, die wir heute diskutieren, erledigt mein Haus vier Aufträge auf einen Streich und legt Ihnen am Ende dieser Legislaturperiode Rechenschaft über eine Aufgabe ab, die mutig, selbstbewusst und entschlossen von der Landesregierung mit Unterstützung der demokratischen Fraktionen dieses Parlamentes umgesetzt wurde. Ich rede über die Stärkung von Demokratie und Toleranz in unserem Land, ich rede über den Kampf gegen rechtsextremistische Kräfte und ich rede über die Stärkung des Bürgerengagements und der Zivilgesellschaft.
1. den Abschlussbericht der Landesregierung zur Umsetzung des Landesprogramms „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“
Zum Ende der vorherigen Legislaturperiode wurde im Frühjahr 2006 das Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ durch den Landtag beschlossen. Das Kabinett setzte bereits im Jahr danach eine Interministerielle Arbeitsgruppe ein. In meinem Hause wurde des Weiteren eine Koordinierungsstelle „Demokratie und Toleranz“ für die Umsetzung der verschiedenen Landes-, ESF- und Bundesprogramme gebildet.
In dieser Landeskoordinierungsstelle laufen die Fäden der unterschiedlichen Programme zusammen. Hier liegt die Federführung für die genannte IMAG und es wird die Arbeit der Beratungsnetzwerke von hier aus gesteuert.
Im Juli 2010 begann der Aufbau der Regionalzentren für demokratische Kultur in unserem Land. Drei Träger, das CJD Waren, die Evangelische Akademie Mecklenburg-Vorpommern und die RAA Mecklenburg-Vorpommern, unterhalten in fünf Regionen diese Einrichtungen, in denen Kriseninterventionsberatungen und Gemeinwesen bezogene Beratungen sowie demokratiepädagogische Veranstaltungen für Schule und Jugendhilfe angeboten werden. Diese Regionalzentren sind zu einem Vorzeigemodell geworden, das weit über MecklenburgVorpommern hinaus von sich reden gemacht hat und vor Ort eine gute Arbeit leistet. Für mich sind diese Regionalzentren Leuchttürme, die vor Ort in der Fläche dafür Sorge tragen, dass Menschen zu ihnen kommen können, die Bedürfnisse haben,
Bürgerengagement zu stärken, die Hilfe brauchen im Kampf gegen Rechtsextremismus. Von diesen Regionalzentren geht vor allem auch die politisch-demokra
tische Bildung hinaus in Kitas und Schulen. Deswegen ist es richtig, dass wir gemeinsam diese Regionalzentren auf den Weg gebracht haben. Es ist richtig, dass wir weiter an diesen Zentren festhalten. Ich möchte von dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die hier vor Ort hochengagierte Arbeit zum Wohle unseres Landes vollbringen, ganz herzlich danken.
Im Evaluationsbericht zur Arbeit der Regionalzentren sind der Aufbau und die Akzeptanz dieser Einrichtungen beschrieben. Sie finden in diesem Bericht auch Entwicklungspotenziale und weitere Chancen dieser beratenden und demokratiepädagogischen Arbeit.
Der Bericht der Rostocker und Greifswalder Wissenschaftler hat den Regionalzentren und auch der Landeskoordinierung nochmals neue Impulse gegeben und letztlich zu einem besseren Miteinander aller Akteure geführt. Für diese wissenschaftliche Arbeit sei den vier Wissenschaftlern unter der Leitung von Professor Buchstein auch von dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön gesagt.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Stefan Köster, NPD: Auch ein sehr ehrenwerter Mann.)
Wir sind ausnahmsweise mal einer Meinung, es ist ein sehr ehrenwerter Mann, der sehr, sehr gute Arbeit für uns gemacht hat.
Der Ihnen ebenso vorliegende Tätigkeitsbericht der Landesregierung zur Umsetzung unseres Landesprogramms „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ bezieht sich auf die eingerichteten Strukturen, Aktivitäten und Projekte in den vergangenen fünf Jahren. Dieser Bericht beschreibt vor allem die Verknüpfung unserer Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern mit den vielfältigen Programmen und Bemühungen der Bundesregierung und die Verknüpfung mit den Zielstellungen im Operationellen Programm des ESF in unserem Land.
Ebenso können Sie an diesem Tätigkeitsbericht der Landesregierung, aber auch an dem Bericht über die Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgruppe erkennen, wie die Aktivitäten der einzelnen Häuser ineinandergreifen und somit frühzeitig und in geeigneter Weise abgestimmt wurden. Unter den Mitgliedern dieser IMAG hat sich eine hilfreiche Kollegialität entwickelt, die sowohl das landesweite Beratungsnetzwerk umfasst als auch die gemeinsame Abstimmung von Richtlinien und Förderaktivitäten. Hier sei als gelungenes Beispiel der gemeinsame Förderbeirat erwähnt, der ressortsübergreifend für mehrere Richtlinien tätig ist.