Ich möchte am Rande darauf verweisen, dass diese Legislaturperiode erst mit Konstituierung des neuen Landtages endet. Es wäre also durchaus möglich gewesen, sich auch in der parlamentsfreien Zeit weiter mit dem Gesetzentwurf zu beschäftigen und ihn so zu gestalten, dass er diesen Anforderungen gerecht wird.
Für die Zweite Lesung wäre dann zwar eine Sondersitzung des Landtages erforderlich gewesen, solches Verfahren hatten wir schon, und es gibt keinen vernünftigen Grund, es nicht zu tun.
Ich erinnere an die 1. Legislaturperiode, als die Fraktionen von CDU und FDP 14 Tage vor dem Wahltag eine Erste und eine Zweite Lesung mit einer Beratung des Ausschusses in diesem Landtag durchgesetzt haben zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes in Bezug auf die Lehrerinnen und Lehrer, meine sehr verehrten Damen und Herren. Da, wo man es will, geht es auch.
Nur, Sie wollten es nicht. Sie wollten dieses Gesetz auf Gedeih und Verderb durchbringen. Versuchen Sie nicht, uns durch den Vorwurf der Arbeitsverweigerung jetzt in Mithaftung zu nehmen, meine sehr verehrten Damen und Herren!
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE und FDP – Hans Kreher, FDP: Jawohl. – Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Peter Ritter, DIE LINKE)
Und jetzt noch ein paar Aspekte zu Einzelregelungen, weil Sie ja sagen, dass dieses Gesetz so zukunftsweisend ist.
Der Absatz 4 (neu) regelt da gar nichts mehr, was Ziele, Inhalt und Aufgaben der Lehrerbildung betrifft. Er regelt stattdessen Studienplatzzahlen, jährliche Aufnahmekapazitäten für Lehrämter und die Rechtsverordnungsermächtigung für die entsprechenden Abweichungen.
Paragraf 2, der eigentlich ursprünglich die Organisation der Lehrerbildung kennzeichnete, wird in Absatz 2 ergänzt durch das Lehramt an beruflichen Schulen. Das ist in Ordnung. Das will ich ausdrücklich sagen. Aber der alte Absatz 4 regelte den Inhalt, der neue regelt nur noch die Zuständigkeit des IQMV und der Schulen sowie die Beratung des ZLB. Das ist doch eine etwas eigenartige Interpretation von Zielen und Aufgaben. Paragraf 3 regelt eigentlich die Aufgabenstrukturen der Einrichtungen der Lehrerbildung. In Absatz 3 (alt) und jetzt Absatz 2 (neu) regelt das die Ausgestaltung oder die Aufgaben des ZLB. Da haben Sie aus der alten Regelung, dass das ZLB eine entsprechende Einrichtung ist, jetzt formuliert: „Die Uni
versität Rostock errichtet das Zentrum“. Nach Kenntnis meiner Unterlagen gibt es das ZLB aber. Wieso soll jetzt die Universität noch ein ZLB errichten, wo es das doch schon gibt? Dann hätte man das doch gesetzlich konform regeln müssen, es ist Träger. Und was die Aufgaben betrifft, ist es auch an der Stelle neu geregelt, zum Beispiel alte Formulierungen der Ziffer 1 „Sicherstellung einheitlicher Studienordnungen“, was wir damals begrüßt haben. Das Ding ist ersatzlos weg. Jetzt ist die Aufgabe des Absatzes 1 (neu) „Berichterstattung über die Lehrerbildung im Lande“. Na, gute Nacht, Marie! Wie sichern wir denn die einheitlichen Lehrerbildungen an den beiden Universitäten?
Ich will an dieser Stelle sozusagen abbrechen, weil ich zumindest noch ein oder zwei Minuten aufsparen will, um auf die eine oder andere zu erwartende Erwiderung auf meine Rede dann auch noch mal zu erwidern. Meine Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich schon auf die Rede von Herrn Bluhm gefreut, weil er investiert ja immer viel Fachkompetenz und Energie,
um auch vielleicht zum Ende der Legislaturperiode noch mal hier einen entsprechenden Vortrag zu leisten und ein paar Ratschläge mitzugeben.
Allerdings darf ich daran erinnern, dass wir uns hier auch mehrfach in diesem Raum doch spöttischen Fragen aussetzen mussten: Na, kommt es denn noch, das Lehrerbildungsgesetz? Wird es denn noch was? Bekommt die Regierung das hin beziehungsweise schaffen die Koalitionsfraktionen das? Wohl auch in Erinnerung an die Tatsache, dass es in der Vergangenheit nicht geklappt hat in anderen Konstellationen.
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Über diese Tatsache haben wir mehrfach hier geredet. – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)
Herr Bluhm, die Tatsache ist, dass die Kultusministerkonferenz an bestimmten Dingen nichts geregelt hat. Endgültig heißt nicht, dass man nicht ein Gesetz machen kann, das tun wir an anderer Stelle ja auch.
Jetzt haben wirs. Herr Bluhm hat ja durchaus auch, wenn ich das richtig verstanden habe, bestätigt, dass die Arbeit am Gesetz qualitativ noch einmal durch die Anhörung der Koalitionsfraktionen gewonnen hat. So habe ich jedenfalls die ersten Einlassungen verstanden, bei aller Kritik.
Der Minister hat schon auf einiges hingewiesen. Ich möchte auf drei bis vier Punkte eingehen, die aus meiner Sicht einen wirklichen Qualitätssprung in der Lehrerbildung darstellen.
Das Erste ist, und das kann man durchaus selbstkritisch sehen, wir führen erst jetzt das Lehramt für Regionale Schulen ein. Die Regionalen Schulen gibt es seit einer rot-roten Koalition. Und es haben sich alle Beteiligten, die damals schon dem Parlament angehörten, vielleicht heute auch die Frage gestellt, warum das eigentlich so gekommen ist, einschließlich meiner Person.
Wir reformieren zweitens im Verbund mit den Grundschulen oder mit dem Lehramt für Grundschulen diese beiden Lehrämter zu stark inklusiv ausgestalteten Lehrämtern. Das, finde ich, ist im Vergleich der Bundesrepublik Deutschland ein konzeptioneller Fortschritt, der sich sehen lassen kann.
Und, Herr Bluhm, an der Stelle wird auch deutlich, dass Ihre Kritik im Hinblick auf die Zeit der Ausbildungsdauer der Lehrämter nicht ganz angemessen ist, wenn ich mir den Hinweis erlauben darf.
Wir haben folgende konzeptionelle Regelungen oder schlagen sie hier zur Abstimmung vor: Wir wandeln das Lehramt für Grund- und Hauptschulen in ein inklusives Grundschullehramt um, denn Hauptschulen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr. Also wofür bilden wir dort aus? Es ist sinnwidrig. Wenn wir das aber tun, dann werden in der Ausbildung etwa zwei Semester frei.
Jetzt können wir natürlich sagen, alle müssen gleich behandelt werden. Wir machen aus den neun Semestern zehn Semester. Wir haben drei Semester obendrauf auf die normale Grundschullehrerausbildung. Aber so richtig plausibel ist das nicht. Man muss das ja auch kurrikular und inhaltlich begründen können. Deswegen sind wir zu dem Ergebnis gekommen, neun Semester sind, wenn zwei frei werden, ausreichend, um die Pädagogik zu stärken, die Fachausbildung zu stärken und auch etwas für Inklusion zu tun. Und umgekehrt ist es bei der …