„Ferner sollte darüber nachgedacht werden, ob dies unter anderem angesichts der finanziellen Situation der Stadt in der tatsächlichen Wirkung weiter angebracht ist.
Drittens. Bezüglich des Stadtbades wird angeraten, über die Einsetzung einer ehrenamtlichen Kraft für die Kassierung oder die Einführung einer Kasse des Vertrauens nachzudenken.
Viertens. Im Bereich der Ausgaben sind alle Positionen daraufhin zu überprüfen, inwieweit auf die Aufgabe gänzlich verzichtet werden kann. Darüber hinaus“ – Stichwort „Stärkung des kommunalen Ehrenamtes“ – „sollte als Zeichen eigener Sparbemühungen der Stadtvertreter über eine Senkung der Sitzungsgelder um 80 Prozent nachgedacht werden.
Sechstens. Weiterhin sollte in diesem Rahmen eine kritische Überprüfung der Organisation der Ausschüsse erfolgen und gegebenenfalls eine Zusammenlegung oder Neustrukturierung vorgenommen werden“ – Stichwort „Stärkung des kommunalpolitischen Ehrenamtes“.
„Siebtens. Ein weiterer wichtiger Aspekt im Rahmen der Konsolidierung ist und bleibt die Erhöhung beziehungsweise Anpassung der Hebesätze der Realsteuern.“
Frau Finanzministerin, Herr Innenminister, das ist die wahre Situation vieler Städte, Gemeinden und Kreise in unserem Land. Und auch Ihre neue, schöne, bunte Broschüre wird daran nichts ändern.
Ich stelle mir wirklich die Frage: Warum lassen Sie eine solche derartige Informationsbroschüre beispielsweise nicht vom FAG-Beirat, also als Gemeinschaftswerk von Landesregierung und Kommunalverbänden, konzipieren? Dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, wären allerdings tatsächlich eine gemeinsame Diskussion und ein wirklicher Dialog zwischen der Landesregierung und der kommunalen Ebene notwendig. Weil Sie darauf verzichtet haben, kann Ihr Werk nur stark propagandistische Züge tragen, nicht mehr und nicht weniger.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich hierzu abschließend aus der Rede von Herrn Dr. Dettmann, Vorsitzender des Städte- und Gemeindetages – ich hoffe, Herr Kreher, oder Herr Roolf war das, hat auch nicht ihn als Funktionär der kommunalen Landesverbände bezeichnet – anlässlich der 12. Mitgliederversammlung am 11. Mai 2011 in Güstrow zitieren: „Wenn die Betrachtung desselben Problems zu so unterschiedlichen Eindrücken führt, kann die Lösung nur darin liegen, dass wir miteinander reden müssen, dass insbesondere die Damen und Herren Abgeordneten mit ihren Kommunalpolitikern zu Hause sprechen und sich die tatsächliche Finanzlage vor Ort einmal ansehen.“
„Unsere Entscheidungsträger dürfen ihre Augen nicht verschließen vor dem, was wir ihnen zeigen, und sich stattdessen in das helle und freundlich gemalte Bild der Landesregierung flüchten.“ Zitatende.
Herr Minister, ich weise Sie darauf hin, dass Sie hier von der Regierungsbank nicht dazwischenreden dürfen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Renz und ich haben in der Tat mit großer Spannung auf Ihre Ausführungen gewartet, Herr Kollege Ritter, weil wir uns gefragt haben – und darüber haben wir uns dann auch kurz ausgetauscht –, wie es Ihnen eigentlich gelingen soll, diesem Hohen Hause zu erläutern, dass Sie vor wenigen Wochen – nicht Sie persönlich, sondern Ihre Fraktion – diesen Gesetzentwurf so grottenschlecht fanden, dass Sie einer Überweisung in den Ausschuss nicht zustimmen konnten, denn derer war dieser Antrag ja gar nicht würdig, und dann wenige Wochen später im Ausschuss zu diesem Antrag keinen einzigen Änderungsantrag einbringen, hier auch noch ausführen,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Na, weil er so schlecht ist, Herr Müller. Das lässt sich nicht verbessern.)
das seien mathematische Verschiebungen, die nicht zu beanstanden seien, und am Ende sich der Stimme enthalten.
Auf diesen politischen doppelt oder dreifach eingesprungenen Rittberger von der Totalverweigerung, über ein solches Gesetz nur zu reden, hin zur Stimmenthaltung, Kollege Ritter, waren wir gespannt. Aber ich muss sagen, auch in dieser Hinsicht hat mich Ihre Rede enttäuscht.
Ich will zugeben, dass Sie die Stimmenthaltung noch einigermaßen zu begründen wussten, aber die damalige Totalverweigerungshaltung, darüber reden wir gar nicht, die kam in Ihrer Rede nicht mehr vor. Und vielleicht ist das auch gut so, denn das war eine sehr unkluge Haltung. Wir brauchen dieses FAG. Und Sie haben mich zitiert
Ja, dieses Wort greife ich gerne auf, ich wiederhole es: Diese FAG-Novelle, die uns hier heute für die Zweite Lesung auf dem Tisch liegt, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist nicht die große, die grundlegende Überarbeitung dieses Gesetzes, sondern das ist lediglich die Anpassung der Finanzausgleichsbeziehungen an die Kreisgebietsreform. Aber diese Anpassung, meine sehr verehrten Damen und Herren, die ist zwingend notwendig.
Wenn sich die Zahl der kreisfreien Städte von sechs auf zwei reduziert, wenn wir auf der kommunalen Ebene eine völlig neue Kategorie haben, nämlich die große kreisangehörige Stadt, wenn Städte eingekreist werden und ein großer Teil der kreislichen Aufgaben, die sie bisher erfüllt haben, jetzt von den Kreisen wahrgenommen werden, dann muss eine solche strukturelle Veränderung natürlich auch ihr Pendant finden in den Zuweisungen der Finanzmittel an die weiterhin kreisfreien Städte, an die neue Kategorie der großen kreisangehörigen Stadt, an die Kreise und dann müssen wir schwierige Detailprobleme lösen wie etwa die Tatsache, dass wir zukünftig Kreise haben werden, die eine solche große kreisangehörige Stadt umfassen, und dass wir zwei Kreise haben werden, die dies eben nicht haben. Die Frage ist: Wie gehen wir finanztechnisch damit um?
Solche Fragen, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss diese Novelle beantworten und diese Fragen beantwortet sie und, ich denke, sie beantwortet sie flüssig. Und sie beantwortet auch die Frage, wie wir zukünftig Kreisumlage berechnen, wenn wir solche großen kreisangehörigen Städte in unseren Kreisen haben.
Aber eins will ich gerne einräumen: Gerade bei der Frage der Kreisumlage gibt es erhebliche Fragen, gibt es bestimmte Entwicklungen, die nicht exakt zu prognostizieren sind. Und genau deswegen haben wir im Innenausschuss gesagt, wir wollen den Zeitraum, in dem wir diese Lösungen, die das Gesetz in dieser Frage enthält, einer Prüfung zuführen. Wir wollen diesen Zeitraum verkürzen, damit wir unerwünschte Entwicklungen rechtzeitig erkennen, falls sie denn eintreten, und wir ihnen gegebenenfalls entgegensteuern können.
Wir haben also in der Tat, Herr Ritter, die notwendigen mathematischen Verschiebungen gemacht. Und diese mathematischen Verschiebungen sind keine abstrakten Zahlen wie im Mathematikunterricht, sondern sie sind Finanzmittel, die wir den verschiedenen kommunalen Körperschaften zur Verfügung stellen. Und ich glaube, wir haben das vernünftig gemacht. Diese Verschiebungen sind nicht zu beanstanden, das haben Sie ja selbst gesagt, und wir sollten uns in der Tat dann in zwei Jahren an diese Überprüfung machen. Für heute halte ich diese Veränderungen für richtig und für sinnvoll.
Und auch die FDP, die ja zu anderen Gesetzen, wie man gelegentlich aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen hört, zu dem einen oder anderen Gesetz mehrere Änderungsanträge vorzulegen vermag, sah sich offenkundig nicht in der Lage, zu diesem FAG einen Änderungsantrag zu machen, und so war die abschließende Diskussion im Innenausschuss durchaus kurz.
(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Sie kennen doch auch den Auftrag des Landtages. Der ist doch nicht mit einem Änderungsantrag zu regeln.)
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben hier bei Vorrednern, Herr Ritter, auch beim Innenminister, durchaus Ausführungen gehört, die über den ganz engen Rahmen des uns vorliegenden Gesetzes hinausgehen.
Und gestatten Sie mir, dass auch ich zur Finanzsituation der Gemeinden und zu aktuellen Entwicklungen drei Anmerkungen mache, weil ich glaube, sie sind notwendig, und weil ich glaube, sie drohen ein wenig unterzugehen in der Fülle der Diskussionen, die wir zum Thema Kommunalfinanzen haben. Und bei dieser Fülle der Diskussionen, das habe ich wiederholt getan, beklage ich
nicht, dass man wie das Kaninchen auf die Schlange auf das FAG starrt, Kollege Ritter, sondern dass man die Auseinandersetzung um die kommunale Finanzsituation auf das FAG verengt und andere Probleme zu wenig im Blick hat.
Deswegen, meine Damen und Herren, möchte ich in der Tat daran erinnern, dass vor wenigen Tagen die Gemeinde finanzkommission auf der Bundesebene ihre Arbeit beendet hat und dass sie ihre Abschlussempfehlungen vorgelegt hat. Ich glaube, meine Damen und Herren, dass diese Gemeindefinanzkommission etwas sehr Gutes getan hat. Bedauerlich ist, dass der Kollege Kreher nicht im Saal ist zu diesem Thema.
Oh, Herr Präsident, ich bitte um Vergebung, ich habe auf Ihren Abgeordnetenplatz geguckt, Sie präsidieren. Dann freue ich mich umso mehr, dass ich hier sehr klar zum Ausdruck bringe – und da unterscheide ich mich in der Tat vom Abgeordneten Kreher –, ich finde es hervorragend, dass diese Kommission die Gewerbesteuer als wesentliche Einnahmequelle für unsere Städte und Gemeinden erhalten hat. Ich glaube, dass diese Erhaltung der Gewerbesteuer für die kommunale Ebene ein politischer Sieg ist. Ich glaube, man kann es gar nicht hoch genug einschätzen, dass diese Säule der kommunalen Einnahmesituation erhalten bleibt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden verschont von Modellen, von Zuschlägen, kommunalen Zuschlägen zur Körperschaftssteuer, zur Einkommenssteuer. Solche Zuschlagssysteme wären für uns, für ein strukturschwaches Land wie Mecklenburg-Vorpommern, geradezu Gift und deswegen begrüße ich sehr, dass die Gemeindefinanzkommission auf der Bundesebene solche Zuschläge nicht empfiehlt.
Ich habe schon vor einigen Monaten von einem profunden Kenner der Berliner Szene gehört, dass diese Kommission eigentlich nur den Zweck habe, der FDP zu erläutern, dass sie von dem Thema keine Ahnung habe. Sollte dieser Beobachter tatsächlich recht haben? Ich habe fast den Eindruck.
Die zweite Bemerkung, meine Damen und Herren, die ich hier machen möchte, betrifft die Kürzungen des Bundes im Bereich Hartz IV, die Kürzungen der Zuweisungen an die kommunale Ebene. Unser Städte- und Gemeindetag hat uns hier vorgerechnet, dass diese Kürzungen für unsere Städte und Gemeinden, für unsere kommunale Ebene jährlich bis zu 30 Millionen Euro ausmachen könnten und dass dem ein Rückgang der Ausgaben im Bereich Kosten der Unterkunft auch nicht annähernd in gleicher Größenordnung gegenübersteht. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, glaube ich, ist es im besten und im wohlverstandenen Interesse unseres Landes, wenn wir derartige Kürzungen im Bereich der Bundeszuweisungen Hartz IV zurückweisen, denn diese Kürzungen treffen ganz unmittelbar unsere kommunale Ebene und schwächen ihre Handlungsfähigkeit, und deswegen müssen wir uns ihnen entgegenstellen.
Ich möchte hier aber auch zum Ausdruck bringen, dass ich die sehr schnelle Presseerklärung des Städte- und Gemeindetages, hier müsse nun das Land einspringen und müsse dieses Geld sozusagen ausgleichen, auch nicht teile. Ich glaube, wir sollten auch vonseiten der kommunalen Ebene lernen, das Verursacherprinzip
stärker in den Blick zu bekommen und nicht immer nach dem Land als Reparaturbetrieb zu rufen, wenn andere Schwierigkeiten produzieren. Der Verursacher ist gefragt und das ist der Bund.
Eine dritte Bemerkung, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich hier in die Diskussion einführen, obwohl ich glaube, ich trage bei vielen von Ihnen Eulen nach Athen, aber offenkundig gibt es da andere, die nie klug werden. Wenn ich höre, dass wir in Berlin erneut über Steuersenkungen reden und dass es hier einen Vorstoß des Deutschen Bundestages noch in dieser Legislaturperiode gibt, und das heißt, in den nächsten zwei Jahren eine Steuersenkung in Milliardenhöhe, 7, 9, 10 – die Zahlen weichen noch voneinander ab – Milliarden Steuern zu verschenken, dann sage ich Ihnen, meine Damen und Herren: Das ist auch aus Sicht der Kommunalfinanzen des Landes Mecklenburg-Vorpommern unverantwortlich, denn diese Steuern, auch wenn Details noch nicht vorliegen, die hier dann verschenkt werden, werden vermutlich zu einem sehr hohen Prozentsatz – bisherige Äußerungen lassen darauf schließen – Mindereinnahmen im Bereich der Lohn- und Einkommenssteuer sein.
Und Sie, meine Damen und Herren, wissen – aber vielleicht weiß es die Öffentlichkeit nicht immer so –, 15 Prozent der Einnahmen aus der Lohn- und Einkommenssteuer fließen der kommunalen Ebene unmittelbar zu, und nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz, den wir in Mecklenburg-Vorpommern anwenden, fließen von den 42,5 Prozent Landesanteil an der Lohn- und Einkommenssteuer circa ein Drittel, das heißt, auf die Ausgangszahl berechnet, etwa 14 Prozent, ebenfalls der kommunalen Ebene zu. Man kann also mit einer minimalen Rundungsungenauigkeit sagen, 30 Prozent der Einnahmen der Lohn- und Einkommenssteuer landen mittelbar oder unmittelbar bei der kommunalen Ebene.
Wenn wir hier im Milliardenumfang Lohn- und Einkommensteuer kürzen und dies mit Sicherheit auch in dreistelliger Millionenhöhe sich im Land Mecklenburg-Vorpommern niederschlagen wird, dann sind das – wir wissen es nicht genau – 30, 40 Millionen Euro Mindereinnahmen für unsere kommunale Ebene. Dies, meine Damen und Herren, ist genau die Politik in die falsche Richtung. Das ist genau die Politik, die uns kaputt macht. Ich bin sehr dankbar, dass der Ministerpräsident zu einer solchen Steuersenkungspolitik sehr deutlich die Meinung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vertreten hat, so, wie andere Ministerpräsidenten dieses auch tun.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, diese drei Beispiele machen deutlich, wenn wir über kommunale Finanzausstattung reden, ist das FAG ein wichtiges Element, ein wichtiger Baustein, aber es ist keinesfalls das einzige Element, sondern wir müssen eine Gesamtbetrachtung anstellen. Nichtsdestotrotz möchte ich hier noch einmal betonen, was ich auch in der Vergangenheit schon betont habe: Ich bin zu einer Generaldebatte und einer grundlegenden Diskussion über das FAG nicht nur bereit, sondern ich halte eine solche grundlegende Debatte und eine grundlegende Überarbeitung für notwendig.