(Egbert Liskow, CDU, und Torsten Renz, CDU: Da haben wir doch mitgearbeitet. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)
Und heute reden Sie über Haushaltspolitik. Wir haben bis heute den Entwurf für den Doppelhaushalt 2012/2013 noch nicht einmal vorliegen. Da sind Sie uns eine Antwort schuldig, wie Sie sich in Beantwortung dessen, was Sie den Wählerinnen und Wählern draußen erzählen, allein vorstellen, wie Sie das finanzieren wollen. Aber auch das ist eine Frage der Regierungsfähigkeit.
In diesem Sinne möchte ich an dieser Stelle sagen, dass wir auch in den Folgejahren – und das haben wir auch in der Haushaltsdebatte 2010/2011 zum Ausdruck gebracht – die solide Haushaltspolitik des Landes weiterhin fortsetzen wollen. Und dafür haben wir auch die Unterstützung gegeben. Wir haben unsere inhaltlichen Anträge gestellt.
Und wenn heute von der SPD gesagt wird, Bildungspolitik müssen wir fortsetzen, wir müssen da weiter aufholen, dann haben wir immer zu Ihnen gestanden, und zwar auch in der Opposition. Und das werden wir auch in Zukunft tun.
Der Professor Korioth. Den haben Sie doch alle gelesen. Sie haben doch die Unterlagen gelesen, deswegen sind Sie doch so überzeugt davon.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Selbstverständlich, Frau Borchardt. Selbstverständlich, Frau Borchardt.)
Er schrieb in seiner Stellungnahme: „Jedenfalls sind in den Neuregelungen der Art. 109, 115 Grundgesetz für den Bund (und jetzt auch durch den Artikel 109 Grund- gesetz bundesrechtlich für die Länder) geregelten Vorgaben für die Neuverschuldung mit so weitreichenden Ausnahmemöglichkeiten versehen, dass sie nicht aus sich heraus in der Lage sein werden, die Staatsverschuldung zu bremsen.“ Zitatende. Sie vermitteln aber hier den Eindruck, als wenn nunmehr alleine mit dieser Verfassungsänderung die Staatsverschuldung zu bremsen ist. Von dieser Selbstfesselung …
… der Politik durch die neuen Regelungen, die gleichsam von selbst die Verschuldungskiste führen konnten, kann nicht die Rede sein.
Und ein letztes Wort noch zu den Kommunen, das sei an dieser Stelle gestattet: Ich finde es schon sehr armselig, dass wir wirklich auf der einen Seite sagen, die Kommunen brauchen keine Angst zu haben, aber wir nicht den Mut finden, sie mit in die Verfassungsänderungen einzu
Und da frage ich mich, wie verantwortlich Sie mit der Landesverfassung umgehen. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Heinz Müller, SPD: So viel Blödsinn auf einen Haufen! – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)
Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Herr Kollege Müller hat vorhin gesagt, bei dieser Sache heute geht es vor allem um Verantwortung und Moral und nicht in erster Linie ums Geld. Da kann ich Ihnen, Herr Kollege Müller, nur zustimmen. Es ist allerdings auch die Frage der Verantwortung und der Moral gegenüber den Kommunen. Und deshalb sage ich Ihnen, es hat in unserer Fraktion wirklich sehr kontroverse Diskussionen gegeben. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, die Entscheidung heute fällt mir nicht leicht, denn ich habe seit 1990 in verschiedenen Funktionen Kommunalpolitik gemacht und weiß, was wir dort immer kämpfen müssen, um voranzukommen, um unsere Haushalte auszugleichen.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Aber letztendlich werden Sie daran gemessen, wie Sie hier entscheiden. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
für die ich als Liberaler von Anfang immer stand. Auch seinerzeit im Bundesvorstand, als ich dort war, habe ich mich immer dafür eingesetzt,
dass wir Haushalte haben, die nachhaltig wirken, und wir nicht auf Kosten der kommenden Generationen heute das ausgeben,
und wenn Sie, Herr Holter, vorhin gesagt haben, ja, da geben wir hier das Haushaltsrecht, das Königsrecht unseres Landtages auf, dann sage ich Ihnen, Herr Kollege Holter, das Königsrecht des Haushaltes hat Griechenland in den vergangenen Jahrzehnten aufgegeben, weil es eben diese Schuldenpolitik betrieben hat.
(Regine Lück, DIE LINKE: Was ist denn das eine für Argumentation, Herr Kreher? Das stimmt doch gar nicht. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)