Protocol of the Session on June 28, 2011

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Na, na, na, na, na!)

will sich mir nicht erschließen, woher nun der Sinneswandel kommt. Es erschließt sich mir nicht. Es ändert auch nichts an die Tatsache, wenn DIE LINKE nun versucht,

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Vorsicht!)

und das ist es ja wohl, der Versuch, Kommunen und Land gegeneinander auszuspielen.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Aber damals ging es auch ohne diese Schuldenbremse, ne?!)

Meine Damen und Herren, wir wollen eine eigenständige Regelung für Mecklenburg-Vorpommern in unsere Landesverfassung aufnehmen. Eine eigenständige Regelung! Das Festschreiben der neuen Schuldenregel in der Verfassung dient der Selbstverpflichtung an die Landespolitik zur Einhaltung der soliden und nachhaltigen Finanzpolitik und ist ein wichtiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Genauso ist es.)

Das ist aber nur ein Aspekt. Um Ausnahmefälle für eine mögliche Kreditaufnahme definieren zu können, müssen die Länder eigene Regelungen in ihrer Verfassung verankern.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, genau. – Helmut Holter, DIE LINKE: Und genau das machen Sie nicht.)

Und genau das machen wir.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Nein, genau das machen Sie nicht. Siehe Artikel 1 Grundgesetz!)

Solche Ausnahmen sind eng begrenzt auf eine von der Normallage abweichende konjunkturelle Entwicklung, auf Naturkatastrophen sowie außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen, also wofür der Staat nichts kann, die staatliche Finanzlage aber erheblich beeinträchtigen. Ohne eine Ausgestaltung der Schuldenbremse könnte das Land auf entsprechende Situationen, die die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes im Rahmen seiner planmäßigen Haushaltswirtschaft überfordern, nicht reagieren.

(Zuruf von Helmut Holter, DIE LINKE)

Es gilt daher, für diese Ausnahmefälle Vorsorge zu treffen. Das ist der Ansatz und das ist das Ziel.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Frau Peters erzählt nicht das, was die Ministerin denkt.)

Sollte es zu einer Notsituation …

Wissen Sie, das habe ich überhaupt nicht nötig, mir irgendwas diktieren zu lassen

(Vincent Kokert, CDU: Das war früher so.)

oder was zu erzählen, was andere denken. Das haben Sie mir vorher schon einmal unterstellt, dass wir hier im Parlament nur die Arme heben.

(Vincent Kokert, CDU: Ja.)

Mit mir macht das keiner, Herr Holter. Das mag bei Ihnen vielleicht üblich sein, dass der Vortänzer den Arm hebt, bei uns nicht.

(allgemeine Unruhe – Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Zurufe von Dr. Armin Jäger, CDU, und Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Ich brauche keinen Vortänzer, ich habe selber einen Kopf zum Denken.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Aus unserer Fraktion haben in der Koalition mehrere Abgeordnete dagegen gestimmt. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Es gilt daher, für diese Ausnahmefälle Vorsorge zu treffen. Sollte es zu einer Notsituation wie etwa einer Naturkatastrophe oder einem sonstigen außergewöhnlichen Notfall kommen, muss der Staat aktiv und engagiert gegen die Auswirkungen einer solchen Lage vorgehen. Woher dann nehmen, wenn man nicht Vorsorge trifft?! Dazu kann es notwendig sein, dass der Staat über große finanzielle Mittel verfügen muss. In solchen Ausnahmefällen ist es aber auch erlaubt, Kredite aufzunehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Geht doch. Sehr gut, Frau Peters. – Vincent Kokert, CDU: Genauso ist es.)

Natürlich geht das.

Sollte eine Verschuldung zum Ausgleich eines Wirtschaftseinbruches erforderlich sein, meine Damen und Herren, ist damit gleichzeitig eine Tilgungspflicht der aufgenommenen Kredite verbunden.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ach, da schau her!)

Eine Umgehung des Schuldenverbotes ist somit nicht möglich. Ich denke, wir haben nicht nur abgeschrieben, es wird einiges geregelt werden.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: So ist es. Und weit mehr, als es Herr Holter möchte.)

Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein oder Rheinland-Pfalz haben bereits Änderungen in ihren Landesverfassungen durchgeführt.

(Helmut Holter, DIE LINKE: 1:1 Grundgesetz! 1:1 Grundgesetz!)

Es gibt also in dieser Frage keinen Sonderweg, keinen alleinigen Weg durch unser Bundesland.

(Michael Roolf, FDP: Sehr richtig.)

Meine Damen und Herren, ich will noch einmal Folgendes ganz klar sagen: Wenn wir keine eigenständige Schuldenregelung in unsere Verfassung aufnehmen, dann dürfen wir ab dem Jahr 2020 überhaupt keine Kredite mehr aufnehmen, null Kredite, unter gar keinen Umständen. Ich möchte es noch einmal eindringlich sagen: Wir können dann nicht auf konjunkturell bedingte oder durch Notlagen ausgelöste Ausnahmefälle reagieren. Das wäre nicht möglich.

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Und ich kann mir nicht vorstellen, sehr geehrter Herr Holter, dass die Fraktion DIE LINKE das wirklich will.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Natürlich nicht. – Vincent Kokert, CDU: Anscheinend ja doch.)

Die Schuldenregelung geht nicht zulasten der Kommunen,

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

da ist das Konnexitätsprinzip davor. Eine Finanzpolitik, die ohne Schulden auskommt, ist verantwortungsvolle Politik im Interesse unseres Landes.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Das ist eine Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen und es ist auch verantwortliche Politik gegenüber unseren Kommunen. Sonst hätten die auch nichts, wenn wir nichts mehr haben.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig. – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Sie ist Voraussetzung dafür, dass Mecklenburg-Vorpommern zukünftige Herausforderungen eigenständig bewältigen kann. Die Position der SPD ist klar und eindeutig. Ich freue mich, ich freue mich wirklich,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Warum müssen Sie es denn so betonen?)

dass unser Werben Früchte getragen hat.

Weil Sie mir ja sowieso etwas unterstellen, was Sie alles nicht glauben. Das höre ich dauernd aus Ihren Argumenten.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Ich freue mich wirklich, dass unser Werben Früchte getragen hat