und ich sehe da überhaupt kein Problem, wenn Herr Müller den entsprechend vorträgt. Gute Dinge muss man dann auf den Weg bringen.
Wenn Sie mir hier unterstellen, dass ich auf Veranstaltungen erzähle, dass im Himmel Jahrmarkt ist, also dazu fällt mir nichts mehr ein.
Beim Landkreistag, das weiß ich definitiv, waren Sie nicht dabei. Aber wenn mir dann auch politische Konkurrenz im Nachgang bescheinigt, dass ich nichts schönrede, und Sie jetzt das Hohe Haus nutzen, um mit solchen Unterstellungen zu arbeiten, Herr Ritter,
Auch beim Landkreistag habe ich mich persönlich geäußert zu dieser Broschüre, die die Landesregierung hier zu verantworten hat, dass das nicht meine Lieblingsbroschüre ist. Ich habe das auch mit ein, zwei Sätzen noch ausgeführt. Also lassen Sie solche Spielchen!
Was aus meiner Sicht korrekt ist, ist, wenn Sie mich hier auch konkret ansprechen zum 100-Millionen-Fonds, den wir auf den Weg bringen wollten. Dann kann ich Ihnen sagen, ja,
Aber Sie werden Informationen haben, wie wir dafür gekämpft haben. Es gibt auch entsprechende rechtliche Gründe,
die es nicht zugelassen haben, dass wir das in dieses Gesetz hineinschreiben. Aber insofern habe ich mich dafür engagiert
Als Letztes noch persönlich von meiner Seite: Zum Thema Schönreden lesen Sie die Landtagsreden noch einmal nach, wie ich dann auch hier differenziert die Finanzierungssalden im Land ausgewählt habe. Insofern steht es Ihnen, das sage ich mal an dieser Stelle, nicht zu, hier in dieser Art und Weise zu verfahren.
Und wenn ich auch heute wieder sage, dass die inhaltlichen Ausführungen – und das ist dann wieder aus dem Zusammenhang gerissen – durch den Innenminister von mir mitgetragen werden, dass er sie vorgetragen hat, was grundsätzlich das Gesetz betrifft,
und auch den Änderungsantrag, zu dem dann der Minister beziehungsweise auch Herr Müller gesprochen haben, wenn ich daraus schlussfolgere und sage, ich muss nicht als Dritter das auch noch einmal vortra
gen, sondern alle Ausführungen zu diesem Thema sind gemacht, dann brauchen Sie sich nicht hinzustellen und zu sagen, ich mache hier keine inhaltlichen Ausführungen.
Aber wenn es schon mal um Inhalte geht, dann können wir mal zu den Linken kommen. Sie haben richtigerweise vorgestellt, dass Sie sehr aktiv waren in den zurückliegenden – ja, ich weiß nicht – 6 bis 15 Monaten, wo ich Ihnen schon einmal vorgeworfen habe, dass Sie hier im Zweimonatstakt Anträge zum FAG auf die Tagesordnung bringen. Mitten im Gesetzgebungsverfahren, da haben Sie Aktivitäten vorgetäuscht. Jetzt, wo es darauf ankommt,
wo Sie was einbringen können ins Gesetzgebungsverfahren, jetzt stellen Sie sich schon bei der Ersten Lesung mit Ihrem Fraktionsvorsitzenden hin und sagen: Mit uns nicht, wir steigen aus, wir machen gar nicht mit.
Und wenn Sie es so mit dem Zitieren haben, dann sage ich Ihnen, was Ihr Fraktionsvorsitzender gesagt hat. Er hat gesagt: „Und Viertens.“ – bei diesem Gesetz, bei der Einbringung – „Ja, dieser Gesetzentwurf ist nicht notwendig.“ Punkt.
Jetzt sind Sie selbst bei der Anhörung gewesen und haben sich auch zweimal zitiert. Ja, so ist das manchmal mit dem Zitieren. Ich habe zufällig auch noch mal Ihre Fragestellung bei der Hand, die Sie dann konkret an Herrn Schröder gerichtet haben: „Wie bewerten Sie das? Also wäre es wirklich jetzt in der Zeit noch machbar, wo wirklich vor den Kommunen die große Herausforderung der Landkreisneuordnung steht, auch den Finanzausgleich grundlegend zu regeln, oder ist es nicht eher zwingend notwendig, im Zusammenhang mit der Landkreisneuordnung auch den Finanzausgleich neu zu regeln? Eine Frage an Herrn Schröder speziell …“
Herr Schröder machte Ihnen jetzt Ihre ganze Strategie zunichte, weil er nämlich Folgendes antwortete: „… Problem wird sein, wenn Sie erst dem kommenden Landtag die Aufgabe zuweisen würden, hier Regelungen zu treffen, würden den Kommunen insgesamt die Planungsgrundlagen vollständig fehlen und wir brauchen Haushaltsplanungssicherheit …“
„die Problematik, wenn es jetzt kein neues FAG zum jetzigen Zeitpunkt gibt, würde das alte weitergelten,“
„die Aufgaben wären aber nicht mehr bei ihnen und insofern brauchen wir schon jetzt eine Entscheidung“ – jetzt brauchen wir schon eine Entscheidung – „zumindest für diese Aufgabenverschiebungen und die Folgen, die sich daraus ergeben“.
Sie wollten erst Totalverweigerung machen, dann haben Sie festgestellt, dass selbst die kommunalen Spitzenverbände uns auffordern, diesen Gesetzentwurf zu beschließen,
und dann haben Sie, ich weiß nicht, wie ich das formulieren soll, eine halbe Rolle rückwärts gemacht, indem Sie sich zumindest mit einem Vertreter in den Innenausschuss begeben haben und sich dann der Stimme enthalten haben.