Protocol of the Session on May 18, 2011

Zum Landesdatenschutzgesetz ist nun also nach längerer Erörterung beschlossen worden, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz der Dienstaufsicht des Präsidenten beziehungsweise der Präsidentin des Landtages untersteht, soweit seine Unabhängigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Weitere Änderungen beziehen sich auf den Datenschutzbeirat.

Ich möchte mich als Vorsitzender des Ausschusses ganz herzlich für die umfangreichen Vorbereitungen und für die konstruktiven Beratungen im Ausschuss zu beiden Gesetzesteilen bedanken, denn es hat große Übereinstimmungen bei den Vorschlägen zu Änderungen zwischen der Koalition und der Fraktion DIE LINKE gegeben. Der Ausschuss empfiehlt im Ergebnis dem Landtag einvernehmlich, den Gesetzentwurf in der von ihm geänderten Fassung und im Übrigen unverändert anzunehmen. Die Fraktion der FDP hat sich bei der Abstimmung enthalten. Die Fraktion der NPD war nicht anwesend. Lediglich der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Kostenverordnung konnte keine Mehrheit im Ausschuss finden. Er findet sich allerdings wieder auf Ihren Tischen in Gestalt eines Änderungsantrages.

Ich bitte nunmehr um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum vorgelegten Gesetzentwurf und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Dr. Timm.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst die Abgeordnete Frau Měšťan für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie Sie der Beschlussempfehlung und dem eben genannten Bericht von Herrn Dr. Timm entnehmen konnten, wird meine Fraktion DIE LINKE dem Gesetzentwurf zur Änderung des Informationsfreiheits- und Landesdatenschutzgesetzes seine Zustimmung geben. Wir sind zwar nicht ganz zufrieden, aber die Richtung stimmt. Deswegen können wir heute auch reinen Gewissens Ja sagen.

Wenn ich trotzdem betone, dass wir nicht ganz zufrieden sind, dann deshalb, weil von dem großen Blumenstrauß an Vorschlägen, die der Landesdatenschutzbeauftragte uns vorgelegt hat, einige schöne Blüten abgeschnitten worden sind. So soll zum Beispiel – auch das wurde eben noch einmal genannt – der Höchstrahmen für Gebühren nach der Informationskostenverordnung nicht auf 500 Euro halbiert und an die entsprechende Bundesregelung angepasst werden. DIE LINKE hat vergeblich versucht, dieses berechtigte Anliegen im Innenausschuss – und das in unserem Land mit dem niedrigsten Einkommen – durchzusetzen. Heute geben wir Ihnen mit unserem Änderungsantrag deshalb noch eine Chance. Nutzen Sie diese! Der Blumenstrauß und unser Gesetz sehen dann sicher besser aus.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Nicht ganz zufrieden sind wir auch, weil es die Koalition nicht über das Herz gebracht hatte – entgegen erster zarter Versuche –, sowohl das Landesdatenschutzgesetz, aber vor allem das Informationsfreiheitsgesetz gemeinsam mit allen demokratischen Fraktionen anzupacken.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Oder durfte der eine nicht, weil der andere nicht wollte? Und das, obwohl die Parlamentarischen Geschäftsführer der demokratischen Fraktionen bereits vor zwei Jahren in mehreren Diskussionsrunden mit dem damaligen Landesdatenschutzbeauftragten dabei auf gutem gemeinsamen Weg waren.

Meine Damen und Herren, bis heute sehe ich keinen wirklich überzeugenden Grund für die Ausgrenzung durch SPD und CDU, zumal von Anfang an unstreitig war, das Informationsfreiheitsgesetz von Rot-Rot zu entfristen. Das Gesetz hat sich bewährt, das räumen auch die damaligen Skeptiker ein. Mecklenburg-Vorpommern hat hier im Konzert der Landesdatenschützer den Ton angegeben wie unser Musiksommer und ist stark deutschlandweit beachtet worden.

(Udo Pastörs, NPD: Och!)

Dass bei Fortentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes grundsätzlich Einigkeit besteht, zeigten auch die Änderungsanträge im Innenausschuss. Die Vorstellungen der Koalitionäre deckten sich weitgehend mit denen

der LINKEN. Nunmehr ist zum Beispiel klargestellt, dass die Antragsteller in die Akten einsehen, sich Notizen machen und Kopien anfertigen können. Auch haben die Behörden zukünftig ausreichend Zeit, den Bescheid zu erstellen, auch dann, wenn zunächst Dritte einbezogen werden müssen.

Beim Landesdatenschutzgesetz verhielt es sich ähnlich. Es gibt jetzt eine klare Regelung in Paragraf 5, die den landesweiten Einsatz von informationstechnischen Produkten fördert, indem diese vorrangig einzusetzen sind. Die völlige Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten ist nunmehr auch gewährleistet. Auch das war klar.

Meine Damen und Herren, einzelne Kritikpunkte will ich hintanstehen lassen,

(Torsten Renz, CDU: Sehr gut.)

weil die Richtung des Gesetzes grundsätzlich stimmt.

(Torsten Renz, CDU: Sehr gut.)

Das sahen auch die Sachverständigen in der Anhörung so. Professor Michael Rodi teilte kurz mit, der Gesetzentwurf enthielte eher minimale Korrekturen, sei aber durchaus sinnvoll. Die Vereinigung der Unternehmensverbände und der Deutsche Beamtenbund erhoben keine Bedenken. Nicht zuletzt der Landesdatenschutzbeauftragte begrüßte selbst den Gesetzentwurf grundsätzlich. Der Städte- und Gemeindetag zeigte sich sogar erfreut, dass Änderungen in wichtigen Punkten zu den Vorentwürfen bereits berücksichtigt worden waren. Ebenso äußerte sich der Landkreistag zur Entfristung des Informationsfreiheitsgesetzes und den Änderungen des Landesdatenschutzgesetzes grundsätzlich positiv. Mann o Mann, so viel weitgehende Zustimmung muss SPD und CDU erheblich irritiert haben!

(Heinz Müller, SPD: Nö, warum?)

Das sind sie ansonsten gar nicht gewöhnt.

(Heinz Müller, SPD: Ach! Ach! Ach! – Torsten Renz, CDU: Na, na, na! Wie kommen Sie darauf? Wie kommen Sie darauf?)

Meine Damen und Herren, aber abschließend gestatten Sie mir trotzdem noch einen Satz oder mehrere Sätze an die FDP gerichtet, auch wenn die jetzt hier sehr „zahlreich“ vertreten sind. Früher dachte ich einmal, dass bei aller Kritik an der FDP auf die Liberalen wenigstens in Sachen Freiheitsrechte Verlass ist. Auf ihrem Bundesparteitag kürzlich in Rostock wurde das Wort „Freiheit“ erneut arg strapaziert. Doch was erlebt man von der FDP in Mecklenburg-Vorpommern im parlamentarischen Gremium?

(Torsten Renz, CDU: Na? Na?)

Eben nichts. Schweigen im Walde.

(Torsten Renz, CDU: Tja, ich sage dazu jetzt nichts.)

Ich kann das nur noch mit Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen, dass es die FDP tatsächlich fertigbrachte,

(Torsten Renz, CDU: Haben Sie nicht andere Probleme, Frau Měšťan?)

sich weder zum Landesdatenschutzgesetz noch zum Informationsfreiheitsgesetz konkret auch nur mit einer Silbe in die Debatte einzubringen.

(Torsten Renz, CDU: Ihre Probleme möchte ich haben.)

In der öffentlichen Anhörung war kein Sterbenswort zu hören, nicht ein einziger Antrag wurde eingebracht. Dabei wurden zahlreiche Änderungsbedarfe von Anzuhörenden förmlich auf dem Silbertablett präsentiert. Aber nein, am Ende enthielt sie sich auch noch kleinlaut bei der Abstimmung im Innenausschuss.

(Torsten Renz, CDU: Aber sie waren wenigstens da.)

Dabei tönte ihr ehemaliger Parteivorsitzender Guido Westerwelle vor nicht allzu langer Zeit: „Enthaltung ist keine Haltung.“ Beim Thema Datenschutz und Informationsfreiheit, meine lieben Kollegen von der FDP, hätten Sie zumindest Ihrem alten Chef folgen sollen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Měšťan.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Renz für die Fraktion der CDU.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Fakten. – Peter Ritter, DIE LINKE: Nun wird es konkret.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es würde jetzt wenig Sinn machen, hier als Dritter noch mal alle inhaltlichen Punkte zu wiederholen. Ich glaube, die Übung von Frau Měšťan hat jetzt ausgereicht, den Bericht des Innenausschussvorsitzenden noch mal inhaltlich zu wiederholen, insofern werde ich das nicht tun.

(Zuruf von Wolfgang Griese, DIE LINKE)

Ich möchte mich an dieser Stelle bedanken bei allen Beteiligten – auch bei der Opposition, in diesem Fall bei der LINKEN, die konstruktiv mitgearbeitet hat. Ich kann jetzt am Ende auch gar nicht mehr genau sagen, welche Art von Kommunikationsproblemen dazu geführt haben, dass Sie nicht ganz mit im Boot waren.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Na, Sie haben uns einfach vergessen, Herr Renz. Sie haben uns vergessen. – Regine Lück, DIE LINKE: Einfach nur vergessen.)

Aber ich glaube, Herr Ritter, der Begriff „Ausgrenzung“, den Ihre Kollegin Měšťan hier geprägt hat in diesem Zusammenhang, ist dann doch etwas übertrieben.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nur etwas. – Irene Müller, DIE LINKE: Aber nicht falsch.)

Insofern Dank an alle, die zu diesem konstruktiven Verlauf beigetragen hatten, insbesondere auch noch mal an Herrn Dankert, der ja auch in seiner Funktion als Abgeordneter im Vorfeld sich hier eingebracht hat.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Und Herr Neumann, der als Datenschutzbeauftragter sich im Vorfeld eingebracht hat.)

Ich glaube, wir haben hier vernünftige Arbeit geleistet, insofern: Ende gut, alles gut. Auch wenn Sie nicht mit auf den Anträgen stehen, bitte ich um Zustimmung für die Fraktion der CDU. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: So sind sie. So sind sie, die Koalitionäre!)