Angesichts der Tatsache, dass die SPD-geführte Landesregierung seit Jahren die Verhandlungen zur Abgeltung der Restitutionsansprüche der Großherzogin unter Nutzung des Waldangebotes geführt hat, ist diese Aussage für uns zumindest verwunderlich.
Als unsere Kleine Anfrage 5/4129 vom Februar dieses Jahres den Stein so richtig ins Rollen brachte, gab es plötzlich die „Rolle rückwärts im... Deal zwischen Adel und Politik“, so hieß es in der „Ostsee-Zeitung“ vom 31.03.2011. Hatte nun auch der Ministerpräsident unseres Landes die Präambel zum Forstanstaltserrichtungsgesetz und die Bestimmungen des Landeswaldgesetzes zur Kenntnis bekommen?
Wenn also die bestehenden Regelungen ausreichend sind und mit der SPD so etwas sowieso nicht zu machen sei, warum, so fragen wir uns, wurde viele Jahre mit der Zielstellung des Waldtausches verhandelt?
Meine Damen und Herren, wir werden Ihnen auf jeden Fall bei der Zweiten Lesung des Landeswaldgesetzes im nächsten Monat unsere Ergänzungen zum Umgang mit Landeswald vorlegen, um eine eindeutige Regelung in das Gesetz zu bekommen.
Eine Pressemitteilung des Fraktionsvorsitzenden der SPD, Herrn Dr. Nieszery, wirft weitere Fragen auf, so zum Beispiel die Frage nach den Grundlagen des Reichtums der Herzogsfamilie. Mein geschätzter Kollege Dr. Nieszery legt Donata zu Mecklenburg nahe, über eine Dauerleihgabe nachzudenken, und verbindet dieses Vorhaben zu Recht mit der Bemerkung, dass sie damit „ihrer Verantwortung gegenüber den Menschen gerecht (würde), auf deren Jahrhunderte langer harter Arbeit der Reichtum der Herzöge von Mecklenburg“ beruhe.
Verantwortung gegenüber den Menschen, so lehrt uns die Geschichte, war aber auch nie die große Stärke derer von und zu Mecklenburg.
(Vincent Kokert, CDU: Jetzt kommen Sie nicht mit den alten Kamellen wieder bei so einem Thema hier!)
Die Herrschaft derer von und zu Mecklenburg hat auch den Stoff geliefert, dem Fritz Reuter sein Werk „Kein Hüsung“ widmete.
Auch der Leiter des Schweriner Stadtarchivs wird in der Presse unter anderem mit der Äußerung wiedergegeben, dass die Entschädigung rechtlich in Ordnung sei. Das stellen wir nicht infrage. „Dennoch bleibe ein fader Beigeschmack – schließlich seien die Gegenstände ursprünglich nicht mit eigenem Geld der Herrscherfamilie bezahlt worden. ,Die Kunstsammlung wurde mit den Pachten und Steuern der Mecklenburger Bauern angeschafft‘“, so zu lesen in der „Ostsee-Zeitung“ vom 24.03.2011.
Die CDU-Fraktion reagierte mit scharfen Worten und hat Herrn Dr. Nieszery daran erinnert, dass so etwas zu sagen klassenkämpferisch wäre
Eine Pressemeldung aus diesen Tagen zeigt erfreulicherweise, dass es auch anders gehen kann. Der Kunstmäzen Christoph Müller schenkt dem Staatlichen Museum
Abschließend wende ich mich besonders an die Mitglieder der Koalitionsfraktionen. Wenn Ihnen sowieso völlig klar ist, dass Landeswald nicht gegen Kunstgegenstände getauscht werden darf, dann können Sie ohne Weiteres dem Punkt 1 unseres Antrages zustimmen.
Mit unserem Änderungsantrag ziehen wir den Punkt 2 zurück, da die Landesregierung bei Erscheinen unseres Antrages ihre Umentscheidung am 31.03. bekannt gegeben hat.
Dem Punkt 3 sollten Sie zustimmen, wenn Sie auch der Meinung sind, dass Landeswald auch künftig kein Verhandlungsgegenstand sein soll. Und Sie müssten nur noch einmal grundsätzlich und schlüssig erklären, wie es passieren konnte, dass Landeswald als Tauschobjekt angeboten wurde
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Um das Wort hat zunächst gebeten der Bildungsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Tesch. Herr Tesch, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich will meinen kurzen Redebeitrag gliedern in eine Einleitung, in drei Punkte und eine Zusammenfassung.
Einleitung: Das Land Mecklenburg-Vorpommern befindet sich bereits seit Jahren in durchaus konstruktiven Gesprächen um den Ankauf der großherzoglichen Kunstsammlungen mit der herzoglichen Familie.
Der Gedanke, einen Teil des Kaufpreises in Grundstücken abzugelten, fiel nicht vom Himmel, sondern wurde durch eine entsprechende Anregung der Kulturstiftung der Länder im März 2002 befördert. Die Kulturstiftung bezog sich bei ihrer Anregung auf entsprechende Beispiele aus Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt.
Dieser Gedanke wurde im Folgenden in Gesprächen mit der Herzogin aufgegriffen. Innerhalb der alten Landesregierung wurde 2005 vereinbart, die noch offenen Fragen zu klären. Das schloss die Suche nach Land beziehungsweise forstwirtschaftlichen Tauschflächen mit ein.
Zweiter Punkt: Ich möchte daran erinnern, dass am 29. März 2011 zwischen den Koalitionspartnern vereinbart wurde, auf die ursprünglich beabsichtigte Übertragung des Forstgutes Grünhagen auf die Herzogin zu verzichten.
Drittens: Konkrete Entscheidungen zur Vertragsgestaltung werden einer künftigen Landesregierung und dem Landtag vorbehalten sein.