Und dann würde ich schon gerne mal wissen von Ihnen, Sie sprachen davon, wir würdigen nicht Kunst und Kultur, da würde ich von Ihnen gerne mal die Definition haben, wer sind „wir“. Das ist eine Aussage, die haben Sie getroffen. Jetzt bitte in Klarheit und Wahrheit: Wer sind „wir“?
Welcher Künstler ist bildend oder was ist bildend in der Kunst und welche Künstler sind wertvoll für dieses Land, dass sie bildend sind? Das müssen Sie dann auch mal definieren.
Wir reden hier eigentlich – und das ist genau der Ansatz, der uns trennt – von der Eigenverantwortung des Künstlers, aber wir reden auch von der Eigenverantwortung in allererster Linie von den Erben. So, das wollte ich vorwegsetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der in der Antragsformulierung konstruierte Handlungsbedarf wegen der Befürchtung, dass zunehmend zahlreiche Kunstwerke der Öffentlichkeit unwiederbringlich verloren gehen würden, ist für die CDU-Fraktion nicht erkennbar.
Er wird auch im Antrag überhaupt nicht untersetzt. Daher können wir diesen Antrag nicht mittragen und lehnen ihn ab.
Ich habe mir einmal die Mühe gemacht und mir die Anträge für Projektfördermittel angeschaut, auch diejenigen, die nicht bedacht worden sind. Auch bei diesen Projekten war nicht wirklich erkenntlich, dass es einen derart konstruierten Bedarf tatsächlich gibt. Ich gebe zu, dass zum Beispiel der Ankaufsetat für unser Land mit 26.000 Euro tatsächlich sehr klein ist. Und somit eignet er sich mit Blick auf finanzielle Gesichtspunkte tatsächlich nur äußerst bedingt für den Ankauf ganzer Nachlässe.
Nichtsdestotrotz dient der Kunstankauf der Nachzeichnung künstlerischer Lebens- und Arbeitswege und ist somit ein Beitrag zur Pflege, Aufarbeitung und Veröffentlichung bildender Künstler der Gegenwart. Ich weise aber darauf hin, dass es auf der Bundesebene beispielsweise über Stiftungen und Archive Möglichkeiten gibt, sich der Nachlassverwaltung bildender Künstler zu widmen.
Konkret nenne ich hier die Möglichkeit der Künstlerhilfe des Bundespräsidenten. Hier können sowohl Künstler, aber auch deren Nachlassverwalter Unterstützung anfordern. Unterstützt werden in der Regel Künstler aller Sparten, die mit ihren Werken eine kulturelle Leistung für Deutschland erbracht haben und beispielsweise durch widrige Umstände wie Krankheit oder Alter in finanzielle Bedrängnisse geraten sind. Nach meiner Kenntnis werden circa 450 Künstler und Schriftsteller laufend mit Zuwendungen in gleicher Höhe betraut.
Um noch mal in unser Land zurückzukehren, kann ich diesbezüglich nur empfehlen, dass sich auch Vereine dem Nachlass eines Künstlers der Region widmen können und auf diese Art und Weise Kulturprojektfördermittel beantragen dürfen. Der Kollege Kreher hat hier auch detailliert ausgeführt. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und beende meine Rede.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man über Kultur spricht, sollte man dieses kulturvoll tun. Das gilt übrigens auch für das Zuhören.
(Vincent Kokert, CDU: Da haben Sie sich heute aber auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert, Herr Kollege Methling.)
Und, lieber Kollege Mantei, es geht nicht um den Ankauf durch das Land, falls das sozusagen für Sie die Hauptwahrnehmung ist, das hat Herr Koplin auch nicht ausgeführt, darum geht es nicht in erster Linie.
Dass ich zu diesem Thema spreche, das hat damit zu tun, dass ich in Rostock Vorsitzender der Kulturstiftung Rostock e. V. bin, dass ich häufiger Besucher von Kunstausstellungen bin, von Kunsthäusern im Sinne von Kunsthallen, Museen, Galerien, Künstlerhäusern und auch Kunsthäusern, die sich so nennen, ob in Schwerin, in Güstrow, in Rostock, in Kühlungsborn, in Barth, Ahrenshoop, Plüschow, Greifswald oder anderswo. Und ich tue das auch als Bekannter und Freund von Künstlerinnen und Künstlern unseres Landes, die durchaus mit diesem Problem zu tun haben und für die eine Lösung im Interesse auch des Kulturgutes unseres Landes wichtig wäre.
Die Kulturstiftung Rostock ist Initiator und Träger des Rostocker Kunstpreises, der von der Provinzial-Versicherung mit 10.000 Euro gefördert wird und seit 2006 jährlich gemeinsam mit der Hansestadt Rostock verliehen wird. Den Rostocker Kunstpreis erhielten 2006 der Maler Jürgen Weber, 2007 der Plastiker Thomas Jastram, 2008 Wilfried Schröder für Freie Grafik, 2009 Tim Kellner für Schwarz-Weiß-Fotografie und 2010 Matthias Wegehaupt für Malerei.
Herr Professor Methling, was meinen Sie dann konkret in Ihrem Antrag mit „unterstützende(n) Maßnahmen des Landes“?
Ja, ich komme noch darauf. Ich würde gerne dann darauf antworten, aber vielleicht kann ich das in die Abfolge meiner Rede stellen.
Für diesen Rostocker Kunstpreis wurden jeweils fünf bis sechs Kandidatinnen und Kandidaten nominiert. Und wenn ich mir den Überblick über diese Kandidaturen und die Preisträger verschaffe, dann finden sich darunter sehr häufig Künstlerinnen und Künstler, die Hartz-IVLeistungen oder sehr schmale Renten beziehen. Sie werden verstehen, dass ich keine Namen nenne, ich könnte Namen nennen. Kunstkenner werden aber meine Aussage bestätigen, dass das so ist, wenn sie regelmäßigen Umgang mit Künstlerinnen und Künstlern haben.
Gut verdienende Künstler bilden in Mecklenburg-Vorpommern eher die Ausnahme, das dürfte Ihnen auch bekannt sein. Gut verdienende Künstlerinnen und Künstler und ihre Familien haben sicher weniger Probleme, das Kunstwerk dieser Künstlerinnen und Künstler zu bewahren, weil die Familie, weil Freundeskreise, weil Stiftungen, Akademien und andere dafür zur Verfügung stehen. Ich könnte das auch mit Namen belegen, auch von Künstlerinnen und Künstlern, die in den letzten Monaten gestorben sind und wo das dann im konkreten Fall deutlich wurde.
Für viele Künstlerinnen und Künstler ist aber nicht klar, wie ihr künstlerischer Nachlass nach ihrem Tode bewahrt werden kann, weil ihre Angehörigen und Freunde mit der Archivierung, mit der Lagerung und Präsentation der Kunstwerke überfordert wären. So besteht die Gefahr, dass diese Werke nicht bewahrt, sondern irgendwann und irgendwo entsorgt werden und damit der Öffentlichkeit verloren gehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie wir alle wissen, wird der künstlerische, der ideelle und der finanzielle Wert von Kunstwerken oftmals erst nach dem Tode ihrer Schöpfer bewertet, erkannt und anerkannt. Und manchmal sucht man lange nach Spuren ihrer Werke, weil man inzwischen erkannt hat, dass diese Werke sehr wertvoll sind. Deshalb kommt es darauf an, dass die Gesellschaft dafür sorgt, diese Kunstwerke für die Öffentlichkeit zu erhalten und Möglichkeiten der öffentlichen Präsentation zu schaffen. Unsere Kunsthallen, Kunsthäuser und Galerien sind leider dazu nur sehr begrenzt oder nicht in der Lage. Ich habe dazu heute noch einmal Gespräche geführt mit entsprechenden Leitern dieser Einrichtun
gen. Und falls Sie andere Aussagen dazu treffen können, dann würde mich das sehr erfreuen, dass es im Einzelfall möglich ist.
Ich habe also in der Vorbereitung auf die heutige Debatte im Hohen Haus mit einigen Akteuren über unseren Antrag gesprochen. Ihre einhellige Meinung war, sehr gut, dass Sie dieses Problem und mögliche Lösungswege im Landtag thematisieren.
Das ist eine wichtige Initiative. Und sie sind auch bereit, an der Diskussion über Problemlagen und Lösungswege mitzuwirken. Sie erwarten nicht, dass das Land sozusagen alle diese Kunstwerke aufkauft, um sie zu retten, sondern sie wollen über Wege sprechen, wie diese Kunstwerke bewahrt werden können im Interesse der kulturellen Entwicklung des Landes und des kulturellen Gutes, was wir in unserem Lande geschaffen haben.
Sie sind wie ich der Auffassung, dass es in unserem Bundesland durchaus so manche Voraussetzung gibt, um sich dieser Herausforderung zu stellen. Ich will ein paar nennen: Wir haben durchaus, das ist Ihnen doch bekannt, geeignete Immobilien, die sich in verschiedenem Besitz befinden, Bundes-, Landes- und Kommunalbesitz, die grundsätzlich geeignet sind, Heimstatt solcher Kunstwerke zu werden. Natürlich müssen dafür klimatechnische und sicherheitstechnische Voraussetzungen vorhanden sein oder geschaffen werden. Auch an ehemaligen Bundeswehrstandorten wäre das aus meiner Sicht eine sympathische Art der Konversion. Im Zuge der Kreisstrukturreform frei werdende Verwaltungs- und Lagergebäude könnten einer wünschenswerten Nachnutzung auf diesem Wege zugeführt werden.
In unserem Lande leben viele geeignete Fachkräfte, die sich freuen würden, mit der Aufnahme, mit der Erstellung von Werkverzeichnissen, mit der Archivierung, Pflege, Ausleihe und Präsentation von Kunstwerken aus dem Nachlass von Künstlerinnen und Künstlern betraut zu werden. Das könnte ein anspruchsvoller, ein kulturvoller Gegenstand auch der Arbeitsförderung sein.
Die Trägerschaft für die von uns vorgeschlagenen Einrichtungen sollte in Zusammenarbeit mit den Museen, mit denen ich heute auch gesprochen habe, mit Kunsthallen, mit dem Künstlerbund Mecklenburg-Vorpommern und anderen Künstlervereinigungen, auch mit Vereinen, mit Stiftungen, die sich bereits damit beschäftigen, diskutiert und festgelegt werden. Da sind wir völlig einer Meinung, Herr Kollege Kreher. Vorhandene Stiftungen sind ein guter Weg, diesen Nachlass zu sichern, vielleicht auch die Bildung neuer Stiftungen dort, wo sie nicht vorhanden sind. Es kann also ein Gemeinschaftswerk aus staatlichem Handeln und aus privatem Handeln sein, wozu viel Initiative natürlich auch aus den Familien, falls sie denn da sind und diesen Nachlass sichern wollen, gehört.
Selbstverständlich wäre es gut, wenn für die Sicherung des künstlerischen Nachlasses auch vorhandene Kultur- oder Kunststiftungen, auch Bundesstiftungen gewonnen werden könnten. Und so das möglich ist, wird es natürlich zu tun sein. Und es ist auch zu diskutieren, ob man diesbezüglich eine extra Landesstiftung auf den Weg bringen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hatte eigentlich gehofft, dass Sie diesen Antrag unterstützen, weil er ein sehr reales Problem aufgreift und weil es dort erheblichen Handlungsbedarf gibt. Das können Sie doch nicht in Zweifel ziehen. Ich rede also über das, was nicht aufgekauft werden kann. Der Fonds des Ministers, er hat ihn ja hier dargestellt, ist relativ begrenzt. Darum geht es auch nicht in erster Linie. Ich habe den Eindruck, dass Herr Minister Tesch das durchaus verstanden hat, worum es geht, und dass er vor allen Dingen daran kritisiert, dass wir bis 15. Juni dazu eine Bewertung haben wollen.
Aber ich habe den Eindruck, Herr Minister, ich weiß gar nicht – sorry, ich habe Sie auf der falschen Seite jetzt vermutet oder eigentlich auf der richtigen –, und ich bin davon überzeugt, Sie haben ja bereits …
Sie haben ja bereits Wertungen vorgetragen. Aus meiner Sicht, und ich habe ja auch mal ein Ministerium geleitet, ist es kein Problem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich mit diesem Gegenstand beschäftigen, in zwei Monaten zu sagen, was auf diesem Gebiet machbar ist und nicht machbar ist. Das ist der Gegenstand unseres Antrages.