Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/4196. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht...
Also ist der Antrag damit als erledigt beantragt worden. Dazu wollte ich jetzt die Frage stellen, ob das Plenum dem zustimmt. Wer der Meinung ist, dass das so sein soll, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das einstimmig so angenommen worden und der Antrag ist damit für erledigt erklärt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 41: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse wirksam regeln, auf Drucksache 5/4176.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse wirksam regeln – Drucksache 5/4176 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ministerpräsident unseres Landes hat gestern in seiner Regierungserklärung Bezug genommen auf die demografische Entwicklung unseres Landes und in diesem Zusammenhang auch den allgemein bevorstehenden Fachkräftemangel dargestellt. Unser Antrag zur Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse ist ein Beitrag dazu, dieses Problem mit zu lösen, denn es gibt in unserem Land Menschen, die bereits hier leben unter uns, die zu unserem Reichtum beitragen könnten, es aber nicht dürfen, weil ihre im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlüsse keine Anwendung finden.
Aus einer im Jahr 2008 vorgelegten Studie zur Migration und Integration in Mecklenburg-Vorpommern geht hervor, dass im Jahr 2002 circa 70 Prozent der jüdischen Zuwanderer über in ihrer Heimat erworbene akademische Abschlüsse verfügen. Trotzdem waren circa 97 Prozent der jüdischen Immigrantinnen und Immigranten auf
Bezug von Sozialhilfe angewiesen. Wurden im Jahr 2002 unter anderem noch die problematische gesamtwirtschaftliche Lage in der Region auf dem Arbeitsmarkt sowie mangelnde Einsatzmöglichkeiten entsprechend ihrer Abschlüsse als Gründe angegeben, so lag damals wie heute eine Hauptursache in der mangelnden Anerkennung ihrer im Heimatland erworbenen Qualifikationen.
Diese Zahlen zeigen, dass trotz bestehender Regelungen Berufs- und Bildungsabschlüsse, die zum Beispiel in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion erworben wurden, in den meisten Fällen nicht oder nur teilweise anerkannt werden. Und dies betrifft nicht nur die circa 3.400 jüdischen Immigrantinnen und Immigranten in MecklenburgVorpommern, deren Bildungsnachweise ebenso wie bei den 20.000 Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern im Land auf der Grundlage beziehungsweise in Anlehnung an den Paragrafen 10 des Bundesvertriebenengesetzes anerkannt werden, dies betrifft auch 30.000 Ausländerinnen und Ausländer in Mecklenburg-Vorpommern, die aufgrund bilateraler Abkommen mit Österreich, mit der Schweiz, mit Frankreich, auf der Grundlage von EU-Richtlinien oder auf der Grundlage des allgemeinen Anerkennungsverfahrens bei Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern ihre Qualifikation anerkennen lassen können. Ich betone, anerkennen lassen können!
Für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger gilt die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen für circa 800 von den Mitgliedsstaaten reglementierte Berufe. Ziel der Richtlinie war und ist es, die Mobilität von Berufstätigen in der Europäischen Union zu erleichtern. Nach Aussagen der Europäischen Kommission blieb die erhoffte Wirkung bislang jedoch aus. Deshalb hat die Kommission im Januar 2011 eine öffentliche Konsultation zur Richtlinie sowie zur Idee eines europäischen Berufsausweises in Gang gesetzt. Mit der Konsultation soll das Verfahren zur Vergleichbarkeit und Anerkennung der Qualifikationen vereinfacht werden. Ein Legislativvorschlag zur Modernisierung der Richtlinie soll dann im Jahr 2012 vorgelegt werden.
Die Bundesregierung hat innerhalb der letzten Jahre keine wirksamen Maßnahmen ergriffen, um die Problemlage der mangelnden Anerkennung von ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen zu beheben. Zwar legte die Bundesregierung im Frühjahr 2009 Eckpunkte für die Verbesserung der Feststellung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen vor, die als Vorbereitung für eine Gesetzesinitiative dienen sollten, doch auch heute, im Jahr 2011, also zwei Jahre nach Vorlage dieser Eckpunkte durch die Bundesregierung, profitieren Migrantinnen und Migranten von keinerlei Erleichterungen im Anerkennungsverfahren, trotz der vielfach beschworenen dramatischen demografischen Situation im Land.
Zudem wird im Eckpunktepapier nur Bezug auf die beruflichen Qualifikationen genommen. Es müssen jedoch alle vorhandenen Qualifikationen in den Anerkennungsprozessen einbezogen werden, so auch Schul- und Hochschulabschlüsse, informell erworbene Qualifikationen und Sprachkenntnisse, denn nur mit der Einbeziehung aller Qualifikationen kann eine rechtliche und soziale Gleichstellung erfolgen und eine strukturelle Integration gelingen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für diesen Monat, also für März 2011, ist ein Kabinettsentwurf der Bundesregierung für ein Anerkennungsgesetz angekündigt. Es ist
offen, ob dieser tatsächlich zeitnah vorgelegt wird und ob der Entwurf ein erleichtertes Anerkennungsverfahren, eine bundeseinheitliche Struktur sowie klare institutionelle Zuständigkeitsregelungen vorsieht. In einem Fachgespräch des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgeabschätzung des Deutschen Bundestages erklärte die Bundesregierung vielmehr, dass die einzelnen Kammern für die jemals im Berufsbildungsgesetz geregelten Bereiche zuständig würden. Dies würde bedeuten: fehlende Einheitlichkeit, fehlende Übersichtlichkeit und schließlich auch Ungerechtigkeit, beziehungsweise faktische Benachteiligung, je nachdem, wo die Anerkennung vorgenommen werden soll.
Eine grundlegende Voraussetzung für den Zugang zum Arbeitsmarkt, zu adäquater Beschäftigung und damit für eine selbstbestimmte Lebensweise der Migrantinnen und Migranten in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern ist die Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlüssen. In der Regel haben die Migrantinnen und Migranten, die betroffen sind, bereits in ihrem Herkunftsland eine qualifizierte Bildung und Ausbildung erworben, sie waren zu einem großen Teil mehrere Jahre qualifiziert tätig, verfügen bereits über Berufserfahrung und einen gewissen sozialen und beruflichen Status.
Auf dem deutschen Arbeitsmarkt gilt dies nun alles nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt. Dieser Zustand muss umgehend geändert werden. Die Lebensleistungen von Migrantinnen und Migranten müssen endlich ausreichend gewürdigt werden. Dafür ist eine zügige und umfassende Anerkennung der im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlüsse per Gesetz dringend erforderlich. Dieses Gesetz muss Mindestbedingungen erfüllen, und diese Mindestbedingungen stellen wir in unserem Antrag dar.
Zu diesen Mindestbedingungen, die wir fordern, gehört ein Rechtsanspruch auf die Anerkennung von Berufs-, Hochschul- und Schulabschlüssen, unabhängig vom Alter der Person, dem Zeitpunkt der Einreise und des Erwerbs des Abschlusses. Das heißt, auch die Qualifikationen von älteren erwerbstätigen Personen sowie Qualifikationen, die vor mehr als zehn Jahren erworben wurden, müssen einbezogen werden. Der Gesetzentwurf soll sowohl reglementierte als auch nicht reglementierte Berufe und Schul- und Hochschulabschlüsse berücksichtigen.
In Deutschland sind circa 60 Berufe reglementiert. Die Anerkennung reglementierter Berufe durch einen Berufsverband oder eine Behörde ist die Voraussetzung, um in Deutschland in diesem Beruf arbeiten zu können. Reglementiert sind zum Beispiel Berufe im Gesundheitswesen, Ärzte, Krankenpfleger, Hebammen und so weiter, im pädagogischen Bereich, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, in der Rechtspflege, in der Lebensmittelherstellung und -überwachung, in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung. Nicht reglementierte Berufe sind Berufe, die ohne staatliche Anerkennung ausgeübt werden können. Darunter fallen die meisten akademischen Berufe wie Informatiker, Wissenschaftler, Sozialwissenschaftler und Ausbildungsberufe im handwerklichen, technischen oder kaufmännischen und im landwirtschaftlichen Bereich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Einrichtung einer zentralen bundeseinheitlichen Behörde für die Bewertung der vorhandenen Qualifikationen ist dringend erforderlich. Das darf nicht länger dem Selbstlauf überlassen
werden. Es ist erforderlich, um das Wissen zu bündeln, Transparenz herzustellen und schließlich auch einheitliche Kriterien zu schaffen. Es muss sichergestellt werden, dass eine dezentral organisierte und qualifizierte Bildungs- und Berufsberatung von Migrantinnen und Migranten zur Verfügung steht. Zudem muss der Zugang zu einem gezielten Qualifizierungsangebot gewährleistet sein. Über dieses Angebot sollen die Migrantinnen und Migranten ergänzende oder weiterführende Qualifikationen erwerben können, sofern sie zum Beispiel nur eine Teilanerkennung in ihrem Heimatland erworben haben.
Im gesamten Anerkennungsverfahren muss grundsätzlich darauf verzichtet werden, Gebühren zu erheben. Die Migrantinnen und Migranten müssen unabhängig von ihrer finanziellen Situation die Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse durchführen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn nun die Regierung gleich Stellung nimmt zu unserem Antrag, dann erzählen Sie mir bitte nicht wieder, bei uns sei alles in Ordnung, wir brauchen diesen Antrag nicht. Vielleicht sind Sie jetzt auch ein bisschen gestört worden, weiß ich nicht.
Ich jedenfalls, Herr Minister, da Sie ja für die Regierung Stellung nehmen, habe die vor Kurzem vorgelegte Unterrichtung der Landesregierung zur Integration von Migrantinnen und Migranten gelesen. Und wenn man diese Konzeption liest, wird man schnell erkennen, dass zwar das Problem aufgegriffen ist, man findet aber sehr wenig Handlungsoptionen. Insofern ist bei uns in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Punkt nicht alles in Ordnung und deswegen kann auch dieser Antrag nicht für erledigt erklärt werden. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke schön.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen – und ich glaube, darauf haben ja verschiedene Redner in dieser Woche schon hingewiesen – das Land fit für die Zukunft machen. Das wurde auch eben schon noch mal angesprochen, dass gerade die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten das sehr deutlich gemacht hat, dass zum einen der sich abzeichnende, zum Teil schon vorhandene Fachkräftebedarf hier hohe Anforderungen an uns stellt, an alle Beteiligten. Das gilt aber natürlich nicht allein nur für unser Land. Andere Regionen werden es vielleicht nicht in dem Ausmaß tun, aber sie werden sich natürlich auch dieser Fragestellung stellen müssen in Deutschland. Wir brauchen intelligente Lösungen und Strukturen, bei denen wir alles Vorhandene nutzen, also kein Potenzial verschenken.
Dazu zählt auch, Fachkräften mit ausländischen Qualifikationen Perspektiven in unserem Land, in MecklenburgVorpommern zu bieten und die Integration von Migrantinnen und Migranten weiter zu fördern. Ein Schwerpunkt
der aktuellen Diskussion zu diesen Fragen, das zeigt auch der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE, ist die verbesserte Anerkennung von Berufsqualifikationen, die im Ausland erworben wurden. Der im Antrag geforderte Entwurf der Bundesregierung, insofern hat Herr Ritter gesagt, da kommt was, man kann ja sagen, der Entwurf liegt jetzt vor
Ich kann ja noch etwas dazu sagen, denn ich wollte ja nicht sagen, dass es damit jetzt hier erledigt ist, Herr Professor Methling, sondern ich glaube, auch angesichts der Thematik gibt es doch jetzt die Gelegenheit, vielleicht etwas zu dem Sachstand des Entwurfes zu sagen. Ich gehe mal davon aus, dass aufgrund der Problematik, auch das ist ja in der Rede von Herrn Ritter deutlich geworden, dass es so viele Facetten sind, dass wir davon ausgehen können, dass sozusagen mit diesem Entwurf, mit der Beratung im Bundeskabinett, mit all den Stellungnahmen hier ja auch eine breite Diskussion nicht nur bei uns im Land, sondern generell in Deutschland dazu erfolgen wird. Aus meiner Sicht muss sie auch erfolgen.
Ich will vielleicht nur einige Kernpunkte des Entwurfs nennen: Zunächst einmal werden die Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit umfassend geregelt. Das halte ich persönlich als Anspruch für richtig und wichtig. Er muss dann natürlich daraufhin geprüft werden, ob das auch so ist.
Ein Rechtsanspruch auf ein Feststellungsverfahren wird festgeschrieben. Ich glaube, das können eigentlich alle Beteiligten, die sich ein bisschen in der Materie auskennen und unterwegs waren und auch einzelne Fälle vielleicht kennen, nur begrüßen. Es wird eine transparente Anerkennungspraxis geschaffen und das Verfahren wird beschleunigt. Ich glaube, das Beschleunigen wird die größte Herausforderung sein. Das ist hier ja beschrieben worden.
Bisher bestehende Unterschiede in der Behandlung verschiedener Berufs- und Personengruppen werden so weit wie möglich aufgehoben. Das muss man natürlich auch vor dem Hintergrund sehen, dass wir keine Benachteiligungen oder Ungerechtigkeiten – in Anführungszeichen – dann innerhalb Deutschlands schaffen können. Insofern, glaube ich, ist das erst mal vom Anspruch her in Ordnung. Und vorhandene Berufserfahrung ist bei der Prüfung zu berücksichtigen. Darauf machen aber jetzt auch schon Einzelne aufmerksam, dass dies mit Augenmaß zu geschehen hat, denn es gilt natürlich, und das sagen aber eigentlich auch alle Migrantinnen und Migranten, dass natürlich die Qualität und das hohe Niveau unseres Bildungssystems zu sichern sind. Auch das, glaube ich, muss dann überprüft werden. So weit der vorliegende Gesetzentwurf.
Es sind natürlich weitreichende Änderungen im Interesse der Betroffenen vorgesehen. Der Abstimmungsprozess ist sehr intensiv zurzeit, das kann sich jeder vorstellen. Die Länder, sprich die Ministerkonferenzen hier natürlich auch, vor allem die Wirtschaftsministerkonferenz, aber auch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswe
sen, also kurz gesagt die ZAB, die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern sind natürlich eingebunden. Und ich darf sagen, auch am Rande der Sitzung der Kultusministerkonferenz in der vergangenen Woche war das natürlich ein Thema. Insofern ist es richtig, was der Kollege Kreher schon jetzt hier im Zwiegespräch gesagt hat, die Länder bringen sich über verschiedenste Ebenen ein. Aus meiner Sicht sind da auch alle eingeladen.
Was wir sehen, wir wollen natürlich den erforderlichen Mehraufwand. Aber davon müssen wir auch ausgehen, wenn wir größere Gruppen hier anerkennen wollen, dann wird es einen erforderlichen Mehraufwand geben für die Landesverwaltung. Dieser muss aus meiner Sicht und insbesondere aus Sicht der Landesregierung ermittelt werden. Ich will ganz klar und deutlich sagen, die Bundesregierung muss Vorsorge für eine reibungslose Umsetzung treffen. Dazu gehört für mich, und das ist für mich wirklich eine ganz wichtige Bedingung, dass es auf Bundesebene eine Anlaufstelle geben muss. Da, denke ich, sollten die Länder fest bleiben in einer solchen Forderung.
Bestehende Strukturen wie die ZAB, also die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, müssen verstärkt eingebunden werden. Das betrifft dann nämlich auch die Frage – ich will das jetzt nicht wiederholen, Herr Ritter –, diese ganze Frage von reglementierten und nicht reglementierten Berufen, auch die verschiedenen Bereiche, die Sie angesprochen haben. Ich glaube, ohne eine Stärkung der ZAB wird das schlecht möglich sein, nicht nur, weil da das Know-how ist, sondern weil da letztendlich sozusagen verstärkt die Anerkennung passieren muss.
Worauf ich auch hinweisen will, ich glaube, die Länder werden sich in dieser Frage einig sein, wir müssen natürlich aufpassen, dass die Statistikpflichten, ganz ohne wird es nicht gehen, aber dass sie auf ein so erforderliches Maß beschränkt werden, damit wir uns nicht von zusätzlichen Statistiken die nötige Zeit nehmen lassen für das eigentliche inhaltliche Thema.
Ich darf auch sagen für das Land, das Sozialministerium, meine Kollegin Manuela Schwesig, aber auch das Bildungsministerium hier setzen ja Anerkennungsverfahren seit längerer Zeit um, es ist Ihnen ja bekannt, im Hochschulbereich bei Lehrkräften und Erziehern, aber natürlich auch im Bereich der Heil- und Pflegeberufe.
Ich kann nur sagen, Herr Ritter, das in Ihrem Antrag geforderte Anerkennungsgesetz ist auf dem Weg. Ich weiß nicht, ob es am Ende alles rundum sorglos regeln wird in Ihrem Sinne, aber ich denke, dass wir hier einen begonnenen Diskussionsprozess haben, der mit Augenmaß und Weitblick geführt werden muss. Das Ziel, glaube ich, eint die demokratischen Parteien schon, nämlich hier zu einer besseren Integration in Mecklenburg-Vorpommern zu kommen.
Und am Rande darf ich vielleicht sagen, Sie haben ja die Jüdische Gemeinde angesprochen, ich habe mit Stephan Kramer gerade zu diesem Thema vor einigen Wochen hier in Schwerin Gespräche geführt. Auch da ist es natürlich so, man will diese Anerkennungsverfahren, aber man möchte natürlich auch, dass nicht Dinge verwischt werden, sondern dass das hohe Niveau hier erhalten bleibt. – Insofern herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.