Sicherlich wäre es anschaulicher gewesen, wenn die Landesregierung in der Lage gewesen wäre, die Populationszunahme anhand aktuellerer Zahlen zu belegen, doch auch deswegen, weil der Landesjagdverband hierzu eine andere Auffassung als die Landesregierung vertritt.
Hier zeigt sich, wie in anderen Bereichen auch, dass die Landesregierung nahezu alle Daten erhebt, außer man fragt sie.
Werte Kollegen, gegenüber den im Ursprung herausgegebenen Wildmanagementanweisungen in Nationalparken haben wir als FDP-Fraktion erheblich größere inhaltliche Bedenken als mit der jetzt angedachten Erweiterung des Jagdrechts. Ich sage an dieser Stelle nur, dass es immer noch einer gewissen Harmonisierung bedarf. Diese erscheint mir im Hinblick auf das Jagdrecht wesentlicher als die geplante Bejagung von Elstern und Krähen.
Wie sieht die Situation denn generell aus? Ein Blick in die Rote Liste der bedrohten Tierarten verrät, dass dort weder Aaskrähe noch Elster aufgelistet sind.
Weiterhin ist im Bundesjagdgesetz geregelt, dass die Länder neben diesen in Paragraf 2 Absatz 1 aufgeführten Tierarten weitere unter das Jagdrecht stellen können. Die Handlungsweise in Deutschland ist hier sehr unterschiedlich. Während einige Bundesländer beide Vogelarten nicht explizit in das jeweilige Landesjagdrecht aufgenommen haben, sind sie in einer Vielzahl von Bundesländern seit geraumer Zeit dem Jagdrecht unterstellt.
Lediglich die Jagdzeiten haben die Bundesländer unterschiedlich geregelt. In Mecklenburg-Vorpommern ist beabsichtigt, die Vögel vom 1. August bis zum 20. Februar zur Jagd freizugeben, in Thüringen bis zum 15. Februar. In Sachsen ist die Jagd bis zum 15. März erlaubt und beispielsweise in Niedersachsen können Rabenkrähen wie in Mecklenburg-Vorpommern bis zum 20. Februar bejagt werden, wohingegen es bei Elstern bis zum 28. Februar zulässig ist.
Letztendlich muss man sich ja auch einmal vor Augen führen, welche Auswirkungen die geplante Regelung auf die jeweiligen Bestände hat. Ich sagte schon, es ist nicht davon auszugehen, dass die Jägerschaft jetzt scharenweise auf die Raben- und Elstervögel losgehen wird.
Es ist doch eine absurde Annahme, dass die gesamte Jägerschaft jetzt Raben und Krähen ausrotten wollen würde. Mit der Regelung wird doch lediglich eine mögliche Bejagung auf grundsätzlich geregelte Füße gestellt. Die Unterstellung von Tierarten unter das Jagdrecht muss nicht immer zwingend eine Bejagung auch zur Folge haben.
Letztendlich lässt sich die geführte Diskussion auch auf die unterschiedlichen Interessenslagen von Landwirten, Naturschützern und Jägern zurückführen. Wir sind durchaus der Auffassung, dass die Regulierung der Rabenvögelbestände im Rahmen der ordnungsgemäßen Jagd geeigneter ist als bürokratische Einzelgenehmigungen. Ich war bereits darauf eingegangen. Schenkt man den Landwirten unseres Landes ein wenig mehr Gehör, dann werden wir neben der Bejagung von Rabenbeständen zunehmend auf ganz andere Problemfälle bei Vögeln zusteuern.
Und daraus resultieren mögliche Ernteschäden. In Zukunft muss die Landesregierung also möglichst in diesem Zusammenhang noch ganz andere Entscheidungen treffen.
Und eines noch mal zum Schluss: Die hier kritisierte Verordnung kann erst in Kraft treten, wenn das Landesjagdgesetz verkündet ist und somit als passende Rechtsgrundlage vorliegt. Das ist zurzeit nicht der Fall. Also, wie gesagt, der Antrag ist eh viel zu früh. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. Wir lehnen ihn ab.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4180. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke.
Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4180 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, zwei Stimmenthaltungen der Fraktion der NPD und einer Gegenstimme der Fraktion der NPD abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Freitag, den 18. März 2011, um 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.