Protocol of the Session on March 17, 2011

CSU, sorry. Um Gottes Willen, das war nicht mal ein freudscher Versprecher, sondern wirklich ein Fehler. Ich bitte um Entschuldigung.

Diese Politik führte zu einer vorhersehbaren Entwicklung. Während die Umsätze bei den regulierten Lotterien und Spielbanken in den Jahren 2008 und 2009 um 16 Prozent zurückgingen, stiegen sie in den gewerblichen Spielhal

len um 18 Prozent an – offensichtlich kommunizierende Röhren.

(Rudolf Borchert, SPD: Ja.)

Über 3 Milliarden Euro werden inzwischen mit den über 200.000 Spielautomaten umgesetzt, Tendenz steigend. Und man muss eins klar sagen: Diese Gewinne sind nur möglich, weil man dort die Spielsucht vieler Menschen nicht nur ausnutzt, sondern sie auch befördert und erzeugt. Süchtige Spieler verspielen an Automaten mehr als das Zehnfache eines Gelegenheitsspielers. Und aus Studien wissen wir, dass mehr als die Hälfte der Automatenumsätze von Spielsüchtigen stammen. Insofern kann ich die Argumentation der EU-Richter sogar nachvollziehen,

(Rudolf Borchert, SPD: So ist es.)

die in ihrem Urteil vom 8. September 2010 unter anderem kritisierten, dass der deutsche Staat einerseits das Lottomonopol verteidigt – was wir ja immer noch tun –, anderseits aber das viel suchtgefährdendere Automatenspiel nur wenig kontrolliert.

(Rudolf Borchert, SPD: Ja, fast gar nicht.)

Der EuGH fordert eine Gesamtbetrachtung aller Glücksspielbereiche bei der Prüfung, ob das Ziel des Monopols in kohärenter und systematischer Weise verfolgt wird. Seitdem besteht dringender Handlungsbedarf. Ein neuer Glücksspielstaatsvertrag muss her, und zwar zum Ende dieses Jahres.

Die Ministerpräsidenten der Länder haben inzwischen mehrfach beraten und versucht, den Forderungen der Rechtsprechung gerecht zu werden und die sehr unterschiedlichen Auffassungen in den Ländern miteinander zu vereinbaren. Und für Insider gab es auch schon Momente, in denen wir das Gefühl hatten, das wird nie was. Insofern begrüße ich es jetzt sehr, dass es in der letzten Woche offensichtlich zu einem gewissen Durchbruch gekommen ist und schließlich zu einer grundsätzlichen Einigung kam, auch wenn viele Details noch nicht geregelt sind.

Besonders positiv ist es, dass man spielhallenbezogene Regelungen in den Glücksspielstaatsvertrag aufgenommen hat und eine stärkere Regulierung des gewerblichen Automatenspiels gegenüber der Bundesregierung einfordert. Herr Brüderle wird dann vermutlich Arbeit bekommen.

(Rudolf Borchert, SPD: Tja, mal sehen, wie er sich positioniert.)

So sollen zum Beispiel die Anzahl der Geräte je Gaststätte sinken, die Spieldauer eines einzelnen Spiels, dass das Geld dann verschwindet, soll deutlich angehoben werden und die Verlustmöglichkeiten sollen reduziert werden. All diese Schritte gehen in die richtige Richtung und wurden von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auch so vertreten und gefordert.

Ich möchte aber auch nicht verhehlen, dass ich einige Punkte der Vereinbarung als kritisch und auch als gefährlich erachte. Insbesondere gilt dies für das Vorhaben, Konzessionen an private Anbieter für Sportwetten zu vergeben. Hier drohen wir, vom Regen in die Traufe zu geraten,

(Rudolf Borchert, SPD: Eben. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Genau, eben.)

denn einerseits sorgen wir nun für eine stärkere Regulierung des gewerblichen Automatenspiels, liberalisieren aber auf der anderen Seite die privaten Sportwetten. Hier wird es sehr darauf ankommen, wie die Konzessionen ausgestaltet sind.

(Rudolf Borchert, SPD: Richtig.)

Diese Details sind im Kreise der Bundesländer noch nicht entschieden. Die Frage wird sein, ob es im gesamten Glücksspiel eine kohärente Regelung geben wird oder ob erneut ein Regulierungsgefälle entsteht. Wenn Letzteres der Fall sein sollte, steht mittelfristig die Zukunft des gesamten Glücksspielmonopols auf der Kippe.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Szenario müssten wir vermeiden. Und das sage ich hier nicht nur als Finanzministerin, die sich über die Lottoeinnahmen im Landeshaushalt freut. Ich halte das staatliche Glücksspielmonopol auch aus anderen Gründen für richtig. Es geht hier nicht nur darum, die 200.000 pathologisch Spielsüchtigen in Deutschland zu schützen, es geht auch darum, die 200.000 Spielsüchtigen in Deutschland vor sich selbst zu schützen

(Rudolf Borchert, SPD: Vor allem.)

und dafür zu sorgen, dass es nicht mehr werden, also zum Wohle dieser Menschen, aber auch zum Wohle der Gesellschaft. Denn die Kosten für die Steuer- und Sozialsysteme, die süchtige Menschen verursachen, sind erheblich und werden häufig in so einer Gesamtbilanz vergessen. Ein völliges Verbot würde jedoch nur zu illegalem Glücksspiel animieren und kaum zu kontrollieren sein.

Insofern ist das regulierte staatliche Monopol der verantwortungsvollste Weg, mit der Spielsucht umzugehen. Und wenn dann dabei sogar mal ein Lottogewinn von 12 Millionen Euro nach Vorpommern fließt, wie wir es gerade in der letzten Woche hatten, dann ist das doch auch eine Form des Länderfinanzausgleichs, den man sich gefallen lassen kann. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schwebs für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wir sind dafür, dass endlich Klarheit geschaffen wird. Das Gezerre der Länder um die Zukunft des Glücksspielmonopols muss ein Ende haben. Allerdings verheißen die aktuellen Diskussionen dazu nichts Gutes. Deshalb bin ich froh, dass die Koalition hier ein deutliches Zeichen setzen will und sich klar zur Beibehaltung des staatlichen Lotteriemonopols bekennt. Dem können wir uns nur anschließen.

(Egbert Liskow, CDU: Danke.)

Wir können nur davor warnen, einen anderen Weg zu gehen. Die Einführung eines Konzessionsmodells, bei dem staatliche Lizenzen an private Anbieter vergeben werden, lehnen wir ab, denn das ist reine Klientelpolitik.

Spielsucht und kriminelle Beeinflussung der Wetten können aus unserer Sicht nur beschränkt werden, wenn der Staat unmittelbaren Zugriff auf die Lotto- und Spielsysteme hat. Das zeigen auch die bisherigen Erfahrungen

anderer europäischer Länder bei der Liberalisierung des Glücksspiels. Und da ist es aus unserer Sicht schon zu bedauern, dass durch die Grundsatzentscheidung der Ministerpräsidenten vom 10.03.2011 die Öffnung der Sportwetten für private Anbieter quasi vorprogrammiert ist, weil damit das Monopol doch angekratzt wird.

Und die Öffnung wird natürlich auch erleichtert, wenn man es erst einmal in einem Bereich aufmacht. Das kann man bedauerlich finden, wie Frau Polzin das hier gesagt hat, aber die Grundsatzentscheidung unter den Ministerpräsidenten ist eben schon gefallen. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen bezüglich der Ziffer 2 auch enthalten und logischerweise werden wir dann den Änderungsantrag der FDP-Fraktion ablehnen.

(Gino Leonhard, FDP: Das ist ganz logisch.)

Meine Damen und Herren, natürlich wissen wir, dass das Monopol bei Glücksspielen in der Realität heute schon gar nicht mehr existiert. An jeder Ecke sind Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten zu finden und gerade diese haben ein extrem hohes Suchtpotenzial. Sie sind mittlerweile fester Bestandteil von Kneipen und Imbissbuden – ein Trend, so finden wir, der dringend gestoppt werden muss.

Das Spielbedürfnis bei den Menschen ist aber nur natürlich und kann weder umfassend kontrolliert noch verboten werden. Aber, meine Damen und Herren, es muss in geordnete Bahnen gelenkt werden. Frau Finanzministerin hat darauf hingewiesen und hat aufgezählt, welche Vorschläge es dazu gibt.

Und auf alle Fälle brauchen wir endlich einen präventiven und einen wirksamen Jugendschutz in der Praxis. Aber das funktioniert nicht, wenn private Glücksspielangebote in irgendeiner Weise zugelassen oder der Zugang zu ihnen erleichtert wird. Stattdessen muss das staatliche Glücksspielmonopol endlich auch im Bereich der Geldspielautomaten durchgesetzt und deren Spielrisiko gesenkt werden.

Meine Damen und Herren, wir sehen also ganz erhebliche Risiken, die mit einer Aufgabe des Monopols verbunden wären oder verbunden sind. Wir sehen auch keinen Nutzen für die öffentlichen Einnahmen. Für uns steht das Allgemeinwohl in jedem Fall höher als die Gewinne der privaten Anbieter, denn darauf läuft eine Öffnung des Lotteriemonopols unweigerlich hinaus. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Schwebs.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Borchert für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zukunft des Glücksspielrechts in Deutschland ist ein außerordentlich aktuelles und brisantes Thema. Und dabei geht es auch um viel Geld. Da kursieren unterschiedliche Zahlen. Wenn man das mal abgleicht, zielt es darauf hin, dass es vielleicht über 16 Milliarden Euro sind, die hier im Jahr auf dem Glücksspielmarkt in Deutschland umgesetzt wurden, davon alleine über 3 Milliarden inzwischen mindestens im illegalen Bereich. Das sind natürlich erhebliche Summen, um die es hier geht.

Aber es geht nicht nur um viel Geld, es geht vor allem, meine Damen und Herren, um das Thema Gesundheit. Inzwischen gibt es viele Studien und Untersuchungen, die eindeutig beweisen, dass das Glücksspiel eine erhebliche Suchtgefahr darstellt. In Deutschland leiden entsprechend unterschiedlicher Studien inzwischen 500.000 bis 600.000 Menschen an Spielsucht. Und dieses hohe Suchtpotenzial ist oftmals begleitet und verbunden von Begleitkriminalität, wie zum Beispiel Betrug und Manipulation, bis hin zu Diebstahl und anderen kriminellen Handlungen, weil es um Geldbeschaffung geht. Es ist bei den betroffenen Menschen meistens so, dass sie unter zum Teil wirklich dramatischen sozialen und gesundheitlichen Problemen leiden.

Meine Damen und Herren, das Glücksspiel staatlich zu regulieren und die Spielsucht einzudämmen, deshalb wurde der Glücksspielstaatsvertrag in seiner aktuellen Fassung zum 01.01.2008 in Kraft gesetzt und bis zum 31.12.2011 befristet. Zahlreiche Klagen privater Anbieter, insbesondere aus dem Sportwettenbereich, gegen das deutsche Glücksspielmonopol führten schließlich zum EuGH-Urteil vom 8. September 2010 mit folgendem Ergebnis:

1. Der EuGH hat in seinem Urteil bestätigt, dass ein ausschließlich staatliches Glückspielangebot europarechtlich zulässig ist. Der Glücksspielstaatsvertrag gilt also demzufolge vor Ort.

2. Kommerzielle Anbieter bleiben illegal. Sie dürfen mit ihren aggressiven Angeboten in Deutschland auch weiterhin nicht tätig werden.

3. Aber der EuGH kritisiert auch, dass Deutschland das besonders suchtgefährdende gewerbliche Automatenspiel nicht konsequent im Sinne des Spielerschutzes geregelt hat, darum hält er die deutsche Regelung für inkonsequent.

Insofern ist durch die Vorgaben des EuGH es zwingend notwendig, dass wir eine Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrages bis zum 31.12. dieses Jahres brauchen. Und dabei, meine Damen und Herren, ist das Hauptziel für die SPD, dass bei der Neuregelung in jedem Fall am staatlichen Lotteriemonopol festgehalten und der Glücksspielbereich reguliert wird, soweit dies nur irgendwie möglich ist.

Warum ist das so wichtig für uns?

1. Es soll das Entstehen von Glücksspiel- und Wettsucht verhindert werden und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung geschaffen werden.

2. Es soll das Glücksspielangebot begrenzt werden, der natürliche Spielbetrieb der Bevölkerung in geordnete, überwachte Bahnen gelenkt und insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte Glücksspiele verhindert werden. Ich halte es, wir haben kurz darüber diskutiert, für völlig illusorisch zu glauben, man könnte das Glücksspiel verbieten.

3. Es soll Manipulationen und dem Betrug bei sportlichen Wettbewerben sowie dem Vertrieb von Sportwetten vorgebeugt werden. Ich glaube, das spielt gerade bei Fußballwetten aktuell eine große Rolle. Es soll der Jugend- und Spielerschutz gesichert und der Entwicklung unerlaubter Glücksspiele in Schwarzmärkten entgegengewirkt werden.

Es ist also nicht so, wie von den Gegnern des Glücksspielmonopols unterstellt wird, dass der Staat aus finan