Ich will bloß sagen, wie die Bundesregierung und namentliche Vertreter der Bundesregierung mit dem Thema umgehen. Das, glaube ich, muss man ja wohl noch mal benennen dürfen.
(allgemeine Unruhe – Hans Kreher, FDP: Sie wollen das Volk immer einfangen mit Geld, Geld, Geld, Geld.)
Vom 9. Februar 2010 an, und dann – ziehen wir den 9. ab – vom 10. Februar 2010 an bis in den Sommer hinein …
Meine Damen und Herren, ich bitte, doch jetzt die Dialoge untereinander hier einzustellen. Der Redner hat das Wort, und das ist der Abgeordnete Herr Holter.
Vom 10. Februar des vergangenen Jahres bis weit in den Sommer hinein hat nun also die zuständige Bundesministerin ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hin und her rechnen lassen und zwischenzeitlich schon mal, wir können uns alle erinnern, die Bildungschipkarte ins Spiel gebracht, statt ihre Berechnungen dafür und für die Regelsätze der Erwachsenen vorzulegen.
Ich kann nur feststellen, dass Frau von der Leyen und mit ihr die Bundeskanzlerin eben auf Zeit gespielt haben. Das Ergebnis kennen wir. Ein ordentliches Vermittlungsverfahren war nicht mehr möglich und die erste Vorgabe des obersten Gerichtes dieser Bundesrepublik wurde nicht eingehalten. Das ist das Zweite, was man für die Umsetzung des Urteils festzustellen hat.
Meine Damen und Herren, ich stelle bisher nur fest, was gewesen ist, zur politischen Bewertung im Einzelnen komme ich noch. Der Bundesrat hat die Vorlage des Bundestages folgerichtig abgelehnt und ist in Verhandlungen getreten. Als Verhandlungsführerin wurde seitens der SPD die stellvertretende SPD-Vorsitzende und Sozialministerin unseres Landes benannt.
Worum ging es bei den Verhandlungen? Ich kann mich noch gut erinnern, dass Frau Schwesig damals, zu Beginn der Verhandlungen, die Transparenz für die Berechnung der Erhöhung um 5 Euro eingefordert hat. Während der Verhandlung ist aber von dieser Position nicht mehr viel übrig geblieben,
sind viele andere Dinge auf den Tisch gekommen und in jedem Fall ging es nicht mehr um den Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes, sondern um viele, viele andere Dinge, die mit der Berechnung der Regelsätze gar nichts mehr zu tun haben.
Ich will immer wieder in Erinnerung rufen, dass der Auftrag des Gerichtes ein anderer war. Und es stellt sich also die Frage, was da im Einzelnen behandelt wurde. Darum ging es. Das sogenannte Bildungspaket ist doch in der Höhe nicht ermittelt und wie schon bei den bisherigen Regelsätzen ins Blaue hinein berechnet worden. Das Schulstarterpaket gibt es bereits, das wurde bereits gesplittet, gleich noch mal verkauft, weil es sich für den Gesamtbetrag gut macht. Der Zuschuss zum Mittagessen wird vor allem in den alten Bundesländern viele Kinder gar nicht erreichen, weil dafür die Voraussetzungen in den Schulen nicht gegeben sind.
Wie wir in den Zeitungen lesen können, das wird in der Debatte dann noch mal zum Ausdruck kommen, stellt sich nicht nur die Frage, was wurde da verhandelt, was ist in einem Gesetz geschrieben, sondern wie wird dieses Gesetz ganz konkret umgerechnet. Wenn es denn so ist, dass erst alle staatlichen Zuschüsse abgezogen werden, bevor aus diesem Paket etwas gezahlt wird, dann hat das mit sozialer Gerechtigkeit sehr, sehr wenig zu tun.
Die Verhandlungen, das ist bekannt, waren in der Sackgasse, aus sehr unterschiedlichen Gründen. Es wurden dann gestandene Politiker ins Rennen geschickt, man spricht auch von der „Altherrenriege“, die dann wieder Fahrt ins Geschäft gebracht haben.
der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands Sigmar Gabriel und mit ihm seine Stellvertreterin Zweifel am Bestand der Regelsätze vor einem Gericht und konkret auch vor dem Verfassungsgericht bereits angemeldet haben. Das ist doch spannend, was da im Einzelnen verhandelt wurde und wie man die Ergebnisse bewertet. Damit kann sich niemand herausreden. Und die Regelsätze, dafür ist die CDU nicht alleine verantwortlich, sondern es ist ein Ergebnis, welches CDU und SPD mit der FDP im Einzelnen verhandelt haben.
Sie haben diesen Regelsätzen zugestimmt und Sie haben genauso zugestimmt, wie Sie Hartz IV damals 2004/2005 auf den Weg gebracht haben. Sechs Jahre lang haben Sie mit dieser Entscheidung Menschen ein Leben in Würde nicht ermöglicht
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das steht im Urteil drin. – Dr. Armin Jäger, CDU: Das steht da nicht drin.)