Protocol of the Session on March 17, 2011

bedarfs, auch das haben wir heute Morgen beim Thema Demografiebericht der Landesregierung schon gehört. Es ist aber auch ein Punkt von vertanen Lebenschancen.

Aber rund 10 Prozent dieses bundesweit höchsten Ergebnisses ist dem überproportional hohen Anteil von Lernförderschülern zuzuschreiben. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder von Lernförderschulen ihre Bildungskarriere an der Förderschule beginnen und auch beschließen, doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt.

Im Schuljahr 1995/1996 hatten wir in MecklenburgVorpommern 300.000 Schülerinnen und Schüler, also 1995/1996 300.000 Schülerinnen und Schüler, davon waren 14.000 Schülerinnen und Schüler, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf hatten. Im Schuljahr 2009/2010 hatten wir in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt nur noch 127.000 Schülerinnen und Schüler, also weniger als die Hälfte, heute Morgen haben wir gesagt, fast nur noch ein Drittel.

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist trotz der massiv rückgängigen Gesamtschülerzahl aber konstant bei 14.000 geblieben. An dieser Stelle will ich vielleicht auch ganz kurz einmal darauf eingehen, wenn wir über Förderschulen sprechen, welche verschiedenen Förderbereiche wir eigentlich haben. Wir unterscheiden da qua Definition in Deutschland acht Förderbereiche: Das sind Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung – früher bekannt unter dem Begriff „Verhalten“ –, Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung sowie die Förderung langfristig kranker Kinder.

An dieser Stelle sei auch ausdrücklich noch mal gesagt, dass fünf dieser Förderbereiche im ganzen Land wie vorgesehen auch weiterhin bestehen bleiben sollen. Ich will das noch mal sagen: Also die fünf Bereiche Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung sowie die Förderung langfristig Kranker bleiben bestehen.

Darüber hinaus haben wir die anderen drei Bereiche Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung. 7.143 Schülerinnen und Schüler wurden und werden in unseren Förderschulen in den Schwerpunkten Lernen, Sprache und Verhalten separat in den dafür vorgesehenen Lernförderschulen unterrichtet und verlassen diese Schulen in Mecklenburg-Vorpommern in der Regel ohne einen anerkannten Abschluss. Auch hier sei noch einmal hinzugefügt, natürlich gibt es eine große Anzahl von Schülerinnen und Schülern an den Förderschulen, die einen Förderschulabschluss machen. Dieser zählt aber nicht als anerkannter Schulabschluss in Deutschland.

Hinter jeder dieser Zahlen stecken Schicksale, Bildungsbiografien, auch verpasste Chancen und Möglichkeiten. Mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 wurden in ganz Mecklenburg-Vorpommern keine 1. Klassen mehr in den Lernförderschulen eingeschult. Die 2. bis 4. Klassen an diesen Lernförderschulen unseres Landes werden weiter gebildet.

Und auch hier nur ein kurzer Blick auf die Zahlen: Wurden im Schuljahr 2004/2005, also vor rund 5 Jahren, in Mecklenburg-Vorpommern noch 290 Schülerinnen und Schüler in 41 Lernförderschulen eingeschult, waren es im Schuljahr 2009/2010 nur noch 164 im gesamten Land.

Statistisch gesehen hätten wir in allen 41 Lernförderschulen unseres Landes Klassen mit nur vier Schülern bilden sollen. Die Wahrheit ist aber, dass an vielen Stellen gar kein Schüler da war. So ist es nun mal mit dem statistischen Wert. Interessant ist aber, dass alle anderen Schüler schon in den regulären Grundschulen waren. Denn auch hier zeigt sich der Wunsch – und das korrespondiert auch mit heute Morgen – der Eltern nach einer wohnortnahen Beschulung ihrer Jüngsten als treibender Faktor der integrativen Beschulung in einem ländlich geprägten Raum in Mecklenburg-Vorpommern.

Im Schuljahr 2009/2010 ergriffen die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschulen Rügens und des Förderzentrums Bergen über diesen folgerichtigen Schritt hinaus die Initiative. Sie entwickelten ein Förderkonzept, das eine intensive Förderung für alle Schülerinnen und Schüler – und auch das sei an dieser Stelle gesagt, weil es immer sehr monokausal von einer Seite betrachtet wird –, ein Förderkonzept für alle Schülerinnen und Schüler vorsieht, auch für die leistungsstarken.

Und für die Insel Rügen wurde ebenso auf Initiative der Kolleginnen und Kollegen gemeinsam mit uns die Fortbildung intensiviert und die Lehrer wurden auf diesen Prozess intensiv vorbereitet. Der Unterschied zum verbleibenden Teil des Landes besteht im Wesentlichen darin, dass auf Rügen schon mit einem Inklusionsansatz gearbeitet wird, in allen anderen Bereichen, der Kollege Brodkorb hat davon gesprochen, bemühen wir uns um die Integration beeinträchtigter Kinder und um eine Förderung in der Grundschule.

Und Modellprojektvorhaben auf Rügen heißt, dass diese Schülerinnen und Schüler über lange Strecken ihrer Zeit in der Grundschule nicht mehr extern begutachtet und eingeschult werden, sondern wie jedes andere Kind von der 1. bis zur 4. Klasse ohne einen Stempel auf der Stirn auf die weiterführenden Schulen zusteuern. Inklusion bedeutet also ein verbessertes und erweitertes Verständnis von Integration.

Erste Ergebnisse zeigen, dass die Gemeinsamkeiten von beeinträchtigten und nicht beeinträchtigten Kindern im Schulalltag beide Seiten unheimlich in ihrer Lernentwicklung und ihrer sozialen Kompetenz voranbringen. Individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler beschränkt sich nicht nur auf die, die mit Defiziten in die Schule kommen, sondern auch auf die, die mit besonderen Begabungen mehr als andere gefördert werden müssen – ein Punkt, der in der öffentlichen Diskussion, glaube ich, verstärkt werden muss, denn bei der Inklusion wird von einer untrennbaren heterogenen Lerngruppe ausgegangen und nicht von zwei getrennten Lerngruppen. Es wird nicht nur die Nichtbehinderung beachtet, sondern es werden viele Dimensionen vorhandener Heterogenität zusammengedacht.

Das integrative Projekt auf Rügen identifiziert durch diese angewandte Fördermethode, von der ich eben sprach, lernschwache und leistungsstarke Schülerinnen und Schüler von Anfang an. Somit werden leistungsstarke Schülerinnen und Schüler genauso schnell erkannt wie schwächere.

In der Begabtenförderung beklagen wir nach wie vor, dass das Erkennen der außerordentlichen Begabung zu spät erfolgt und dass daraus mitunter auch Verhaltensauffälligkeiten entstehen können. Heute haben wir mit dem Rüganer Förderkonzept auch dafür eine Methode gefunden, um schon in den ersten Schulwochen diese

Begabungen zu erkennen und zu fördern. Für alle Kinder gibt es gleichermaßen sofort entsprechende Lern- und Förderangebote. So kann jede Grundschule individuelle Angebote für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler machen. Im Interesse aller Kinder dürfen wir die Diskussion eben nicht ausschließlich aus der Sicht der Erwachsenen führen. Die Kinder haben in der Regel kein Problem miteinander.

Das Verbessern der Rahmenbedingungen für diesen Prozess der Integration, der Inklusion bleibt, auch darüber müssen wir uns klar sein, in Mecklenburg-Vorpommern eine Daueraufgabe und hier greift der vorliegende Antrag, den ich außerordentlich begrüße.

Ich darf kurz daran erinnern, dass die Qualifikation unserer Lehrerinnen und Lehrer ein zentraler Punkt dieser Landesregierung ist. Und die Umsetzung des 10-Millionen-Programms für die Zukunft des Lehrerberufes dient nicht nur der Nachwuchsgewinnung, sondern richtet sich auch auf die Verbesserung der Qualität des Unterrichts. Herr Brodkorb sprach bereits davon, alle Schulen im Land haben unter anderem eben auch ein schulbezogenes Budget für die Fort- und Weiterbildung aus diesem Programm. Und die individuelle und integrative Förderung ist ein wesentlicher Bestandteil der Fort- und Weiterbildung für Schulleiter und Lehrkräfte an Grundschulen und Förderschulen sowie auch an allen weiterführenden Schulen.

Und das Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung, kurz PmsA, wird eben künftig am Fortbildungsetat der Schulen beteiligt und wir haben im laufenden Schuljahr reagiert, aber dieser Antrag wird es dann in der Folge festschreiben, was ich außerordentlich begrüße. Zu prüfen ist, ob Mentorenleistungen auch in Form einer Stundenabminderung honoriert werden können, und ebenfalls geprüft werden muss, ob zusätzlich ein Grundbudget von Stunden zur sonderpädagogischen Förderung im Gemeinsamen Unterricht beziehungsweise für die Integration an Schulen, insbesondere an den Grundschulen, zur Abdeckung von schülerbezogenen Zusatzbedarfen zur Verfügung gestellt werden kann. Herr Brodkorb hat völlig zu Recht beschrieben, dass natürlich nach der Diagnostizierung Stundenzuweisungen erfolgen, und die Frage eines Grundbudgets wäre ein wirklich zu begrüßender Einstieg in dieses Verfahren, deshalb habe ich ja zuvor auch das Verfahren auf Rügen beschrieben.

Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir haben uns alle zum Ziel gesetzt, die Qualität des Unterrichts zu verbessern. Neben der Selbstständigen Schule ist sich die Regierung insgesamt einig, hier mit den Fragen der Integration/Inklusion einen entscheidenden Impuls für alle Schüler gesetzt zu haben, um langfristig auch leistungsorientierter zu denken, die schulische Entwicklung voranzubringen und die Schulabbrecherquote signifikant zu senken.

Ich kann nur sagen, wir alle stehen – nicht nur heute und morgen, sondern in einem langen Prozess – vor der großen und behutsam umzusetzenden Aufgabe, Kinder mit besonderem Förderbedarf so weit wie möglich in den regulären Schulalltag zu integrieren. Dieser eingeleitete langfristige Prozess braucht wirklich jede Unterstützung von allen an Bildung Beteiligten, einschließlich einer breiten Diskussion, und er braucht das Werben für Akzeptanz, dies aber verbunden mit dem Hinweis, dass nur so die geforderte Chancengerechtigkeit zu erreichen ist.

Schließen möchte ich heute mit einem Zitat des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Herrn Hüppe, Zitat: „Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen.“ – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Vizepräsident und Abgeordnete Herr Bluhm von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst feststellen, dass man mit den hier formulierten Zielstellungen ja durchaus eine Übereinstimmung feststellen kann. Zumindest für meine Fraktion möchte ich das, was die Verbesserung der Rahmenbedingungen betrifft, durchaus feststellen.

Aber der vorliegende Antrag ist vor allem ein Prüfauftrag. Es soll einerseits umgesetzt werden, dass künftig das Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung in die Schulbudgets zur Vergütung für besondere Lehrerleistungen einbezogen wird. Das kann man machen, das ist eigentlich auch richtig, bedarf aber eigentlich nicht eines Antrages der Koalitionsfraktionen hier im Hohen Hause, führt aber dazu, dass bei dem Programm unter zusätzlicher Einbeziehung von Personal die Pro-KopfZuweisung absolut sinkt, weil der Topf der gleiche bleibt.

Mit dem Antrag soll weiterhin geprüft werden, ob im Rahmen der Schulbudgets für Fortbildung diese Kolleginnen und Kollegen mit berücksichtigt werden können. Ich glaube, der Prüfauftrag ist relativ schnell abarbeitbar, denn natürlich müsste es so sein. So weit, so gut.

Unter der Voraussetzung, dass die PmsA und Betreuungspersonen allerdings als immanenter Bestandteil der Schule gesehen werden, ist es aus unserer Sicht wichtig zu sagen, das ist ein vernünftiger Ansatz, aber diese Kolleginnen und Kollegen werden im Rahmen der Inklusion eine zunehmend bedeutsamere Rolle spielen.

Von Inklusion selbst ist im Antrag aber gar nicht die Rede, sondern nur von Integration. Und, meine Damen und Herren, ich dachte, wir wären schon weiter, vor allen Dingen, weil es ja im Maßnahmenplan der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion vom 10. November des vergangenen Jahres auch so fixiert ist.

Das Problem bei dem Prüfauftrag nach Ziffer 1 des Antrages ist nicht das Anliegen, sondern die Umsetzung, denn die finanziellen Leistungen sollen aus den Schulbudgets erbracht werden. Nach allem, was man über die Einführung der Schulbudgets an den Schulen hört, reichen diese aber bei Weitem nicht aus, um die übertragenen Aufgaben zu lösen. Sollte, so hört man, keine Erhöhung erfolgen, wird die Mangelverwaltung noch schlimmer, als sie ohnehin schon ist. Solche Umverteilungsprozesse führen vor Ort zu Frust, Demotivation oder möglicherweise auch zur Entsolidarisierung.

So, meine sehr verehrten Damen und Herren, und da macht es ja immer mal Sinn, in den Landeshaushalt zu gucken und in den Mittelabfluss, und das will ich Ihnen jetzt an dieser Stelle mal nicht vorenthalten.

Maßnahmegruppe 74 im Kapitel 0750:

Titel 428.76, Schulbezogene Budgets für besondere Lehrerleistungen – Plan: 2010 1,0 Millionen, Ist: 0,285

Titel 459.74, Aufwandsentschädigungen für Mentorinnen und Mentoren – wir kommen ja im anderen Zusammenhang noch dazu –, im Haushalt eingestellt 300.000 Euro für 2010, Ist: 321.700

Titel 525.75, Budget für Schulen zur Lehrerfort- und -weiterbildung – 800.000 Euro im Haushalt 2010 eingestellt, Ist, meine Damen und Herren: 36.000

Das heißt, im hochgelobten Programm für die Zukunft des Lehrerberufs stehen für diese drei Aufgaben, um die es auch mit diesem vorliegenden Antrag geht, oder standen im Jahr 2010 2,1 Millionen Euro zur Verfügung, ausgegeben sind mit Kassenabschluss 31.12. 0,643 Millionen, also 1,5 Millionen nicht.

Und jetzt ist mir auch klar, warum sich sozusagen die Kolleginnen und Kollegen an den Schulen in einer komplizierten Situation befinden. Mittel sind eingestellt, wo wir sagen, okay, hätte mehr sein können, und im Haushalt 2011 ist ja dann auch an den einzelnen Punkten mehr eingestellt, das muss man mal der Ehrlichkeit halber auch sagen, aber der Mittelabfluss für 2010 ist in diesen zwei Positionen, außer bei den Aufwandsentschädigungen für die Mentorinnen und Mentoren, eine Katastrophe, ein Offenbarungseid.

Im Punkt 2 des vorliegenden Antrages wird gefordert zu prüfen, ob die im Rahmen des sogenannten Junglehrerprogramms möglichen Zahlungen von Aufwandsentschädigungen auch durch Abminderungsstunden ersetzt werden können. Auch die Gesamthöhe der Aufwandsentschädigungen ist im Landeshaushalt als feste Summe ausgewiesen – ich habe sozusagen darauf verwiesen, 2010 waren es 300.000, in diesem laufenden Haushaltsjahr sind es 960.000 – und kann deshalb nicht einfach aufgestockt werden.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Es soll, geht die Prüfung positiv aus, lediglich die Aufwandsentschädigung durch die Möglichkeit der Abminderungsstunden ergänzt werden. Die Aufwandsentschädigung beträgt gegenwärtig 100 Euro pro Referendar, brutto und zu versteuern.

Das Problem beschreibt die GEW in einem offenen Brief vom 22. Februar dieses Jahres, ich zitiere: „Dabei ist zu bedenken, dass der Durchschnittsverdienst eines in E13 Stufe 5 eingruppierten Gymnasiallehrers 37,31 Euro je Unterrichtsstunde beträgt. So werden damit praktisch drei zusätzliche Unterrichtsstunden in einem Monat bezahlt. Dieser Entschädigungssatz liegt folglich mehr als ein Viertel unter dem, was das Land aufbringen müsste, wenn dem Mentor nur eine Anrechnungsstunde pro Woche gewährt werden würde.“ Ende des Zitats. Das macht deutlich, dass es für das Land bei Abminderungsstunden erheblich teurer werden würde als jetzt, und ich kann Ihnen deshalb jetzt schon sagen, was die Prüfung ergeben wird: keine Haushaltsmittel.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zusätzlich, ich zitiere, „soll die Einführung eines Grundbudgets von Stunden zur sonderpädagogischen Förderung im Gemeinsamen Unterricht (GU) bzw. für Integration an allen Schulen – insbesondere an Grundschulen – zur Abdeckung schülerbezogener Zusatzbedarfe gemäß Schulgesetz geprüft werden“, Ende des Zitats, so der Antragstext.

Auch hier nur eine Prüfung. Gegenwärtig gibt es in der geltenden Unterrichtsversorgungsverordnung nur in den Staatlichen Schulämtern einen Stundenpool, der für den Gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Schülerinnen und Schüler (GU-Klassen) in Anspruch genommen werden kann. Insofern, gebe ich ja zu, macht die Idee eines Grundbudgets für die Einzelschule ja durchaus Sinn. Die eigentlich viel spannendere Frage ist doch dabei aber, wie hoch es denn sein müsste. Und wir werden uns ja in einer der nächsten Ausschusssitzungen über die Frage der Vertretungspoollösungen als Budget an den Einzelschulen sozusagen noch mal informieren lassen.

Es ist einfach nur nicht so einfach umzusetzen, auch mit diesen entsprechenden Poolstunden nicht. Und wenn dann ein diagnostischer Förderbedarf beispielsweise festgestellt wird von 7 Stunden und eine Zuweisung von 0,5 erfolgt, da ist doch dann die ganz spannende Frage, wie soll denn da eine vernünftige Förderung von Schülerinnen und Schülern, wenn sie denn schon einen höheren Förderbedarf festgestellt bekommen, durch Diagnostik mit 0,5 Stunden überhaupt realisiert werden.

Die großen Bedenken bei der beginnenden Integration von Förderschülerinnen und Förderschülern an Grundschulen richten sich vor allem auf die notwendigen Zusatzstunden, das ist doch wohl auch allen klar, zusätzlich auch auf den unterstützenden Einsatz von Lehrkräften aus Förderschulen, die die notwendigen Kompetenzen haben. Ausreichende Stunden würden sicher die Bedenken vermindern, aber dazu müssten die Kolleginnen und Kollegen vor Ort wissen, nach welchen Kriterien sie zu vergeben sind und in welchem Umfang sie denn zur Gestaltung eines effektiven, integrativen, inklusiven pädagogischen Prozesses notwendig würden.

Sie werden sicher jetzt einwenden: Na, das soll doch alles geprüft werden. Nun, und damit bin ich bei einem weiteren Problem dieses Antrages, alle diese Maßnahmen sollen geprüft werden. Selbst wenn die Prüfergebnisse noch vor Ende der Legislaturperiode vorliegen sollten, ist es fraglich, wann sie denn umzusetzen wären. Denn die Unterrichtsversorgung für das Schuljahr 2011/2012 hat inzwischen die Verbandsanhörung durchlaufen. In ihr wären aber diese Veränderungen zwingend aufzunehmen. Wird sie bei positivem Ergebnis denn auch geändert?

Sie müssten auch die Frage beantworten, wie Sie zusätzliche Finanzmittel in einen beschlossenen Haushalt einfügen wollen. Ich gehe mal davon aus, dass Sie einen Nachtragshaushalt in den letzten sechs Monaten dieser Legislaturperiode hier nicht mehr einbringen wollen.

Insofern sehen Sie es mir nach, dass ich an der Ernsthaftigkeit des Antrages so ein bisschen meine Zweifel habe. Es mag ja unter Beachtung des gegenwärtigen Streits um die Ausweitung des Modellversuchs auf Rügen als Friedensbotschaft oder als Drohgebärde nützlich sein, in den Schulen wird es als das wahrgenommen werden, was es ist: ein Placebo.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, da wir hier über einen Prüfauftrag reden, lassen Sie mich abschließend noch ein paar Worte zum aktuellen Stand von Prüf- oder Berichtsanträgen verlieren, die dem Bildungsministerium von den Koalitionsfraktionen schon erteilt wurden in dieser Legislatur:

CDU-SPD-Prüfauftrag für eine landesweite Einführung von Internetfiltern an Schulen, 25.04.2007 – offen