Die Datenquelle kann ich Ihnen gerne sagen: Frau Professor Hummel unter anderem auf der Veranstaltung „Die Kunst von Kunst zu leben“ im Dezember hier im Staatlichen Museum. Ansonsten, ich glaube, das Ministerium hat es auch von der, vom – ich muss mal gucken –,
vom Fonds Darstellende Künste e. V. Die haben einen Report „Darstellende Künste“ herausgegeben im Dezember vergangenen Jahres. Der Geschäftsführer Jeschonnek ist sehr daran interessiert, vor Politikerinnen und Politikern aufzutreten, wie er mir gerade sagte am vergangenen Wochenende in Bremen, um mal darzulegen, was sie da ermittelt haben. Das ist hoch spannend und muss uns zum Nachdenken und letztlich zum Handeln anregen.
Also worauf ich hinauswollte, Herr Renz: Musikerinnen und Musiker liegen beim durchschnittlichen Jahreseinkommen 18 Prozent unterhalb der Armutsgrenze.
Meiner geschätzten Kollegin – Kollegin kann ich nicht sagen, sie gehörte 1998 als Kulturpolitikerin zu unserer Fraktion, die Abgeordnete Heide-Marlis Lautenschläger, einige kennen sie ganz gewiss noch –, der haben wir
unseren Antrag vorgelegt und haben gesagt, was sagst du denn dazu. Und da sagt sie: Was Malerinnen und Maler und Bildhauer brauchen, ist, dass man ihre Werke kauft.
Aber für diesen Appell hat sie allen Anlass. 50,3 Prozent aller bildenden Künstler erzielen auf den Verkauf ihrer Kunstwerke weniger als 5.000 Euro im Jahr, 67 Prozent aller nicht mehr als 10.000 Euro im Jahr. Die soziale Situation von selbstständig und freiberuflich tätigen Künstler innen und Künstlern hängt ab,
aber auch von der Förderbereitschaft von Stiftungen, Unternehmen und Mäzenen, letztlich auch von den Förderungen der öffentlichen Hand.
Aus aller Statistik lässt sich ein vergleichbares Datum herausziehen. Es gibt sehr viele Statistiken, aber eine Sache lässt sich über die ganze Bundesrepublik vergleichen. Es ist die Angabe über die Ausgaben für Kunst und Kultur je Einwohner im Jahr. Der Fonds Darstellende Künste e. V., den ich vorhin ja gerade angesprochen habe, hat uns die Statistik für 2010 zur Verfügung gestellt. Das Blatt habe ich da in meinen Unterlagen. Wen das interessiert, das gebe ich gern auch aus der Hand. Wir liegen mit 101 Euro pro Einwohner und Jahr hinter allen entwickelten europäischen Industriestaaten auf dem Niveau Maltas, Moldawiens, der Ukraine und Serbiens.
Summa summarum: Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Situation der freiberuflich und selbstständig tätigen Künstlerinnen und Künstler sind geboten.
Hier geht es um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Teilhabe, Herr Reinhardt, hat immer etwas mit Freiheit zu tun. Der erste große Spruch damals, als Frau Merkel in die Regierung ging, damals noch mit der SPD: Mehr Freiheit wahren. Was ist Freiheit? Freiheit ist die Möglichkeit eines jeden, weitestgehend selbstbestimmt zu leben. Das gilt auch für Künstlerinnen und Künstler und insofern werbe ich für unseren Antrag.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen
Als Erster hat ums Wort gegeben der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Tesch. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben, denke ich, an vielen Stellen über die Fragen von Kunst und Kultur hier schon die Meinungen ausgetauscht und ich glaube, man kann mit Fug und Recht sagen, Kunst und Kultur sind Wesenselemente unseres Zusammenlebens. Auch das haben wir eben wieder vernommen.
Im Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, ein Maßnahmenpaket für die Künstlerinnen und Künstler zu entwickeln, das deren Situation in Mecklenburg-Vorpommern mittel- sowie langfristig nachhaltig verbessert. Darin eingeschlossen ist die Prüfung von Möglichkeiten, kulturwirtschaftliche, arbeitsmarktpolitische und fachspezifische Verbesserungen für den ausgewählten Bereich der Künstlerinnen und Künstler herbeizuführen.
Ich will vielleicht sagen, im Grunde genommen trifft es ja nicht das Bildungsministerium, sondern es ist an die Regierung gerichtet. Das sind natürlich Facetten auch des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums. Ich will einfach mal darstellen, welche Dinge …
Aber im Ernst will ich einfach darlegen, welche Möglichkeiten es gibt. In diesem Antrag geht es ja auch darum, neue Programme in den Bereichen Mikrodarlehen, Beratungs- und Marketinginstrumente, Netzwerkstrukturen, die Förderung von Ateliers, Ausstellungen, Auftritten, die Förderung von Arbeitsmöglichkeiten, Künstlervermittlungsagentur für Künstlerinnen und Künstler in Mecklenburg-Vorpommern et cetera, et cetera voranzubringen. Ich will einfach mal deutlich machen, was vorzuweisen ist, weil auch das wichtig ist, um vielleicht sich einer solchen Fragestellung zu nähern.
Die Landesregierung unterstützt den Bereich der Förderung von Künstlerinnen und Künstlern gemäß Haushaltsplan, wie ich finde, schon mit hohen Fördersummen innerhalb eines weitverzweigten Fördernetzes im Kulturbereich. Ich will vielleicht auf einzelne Bereiche schlaglichtartig eingehen:
Die im Bereich Bühne/Kunst veranschlagten Fördermittel dienen ausschließlich der direkten und indirekten Förderung von Künstlerinnen und Künstlern und das sind sozusagen etwas mehr als 300.000 Euro. Das kann man ja noch mal nachlesen. Die direkte Förderung erfolgt durch die Gewährung von Stipendien verschiedenster Art. Also auch hier sei gesagt, es gibt da Arbeitsstipendien in Mecklenburg-Vorpommern, auch Reisestipendien, Aufenthaltsstipendien in nationalen und internationalen Künstlerhäusern, etwas, was die Künstler von sich aus auch für wichtig erachten, sowie auch die Bewilligung von Druckkostenzuschüssen für Ausstellungskataloge. Es ist ja ganz wichtig, auch das ist hier angeklun
gen, wenn man Dinge, jetzt sage ich es mal verkürzt, auf den Markt bringen will, braucht man solche Sachen. Auch diese werden unterstützt in dem Bereich. Und es ist am Ende so, dass über die Vergabe sozusagen dann hier auch eine Jury letztendlich entscheidet.
Eine direkte Künstlerförderung erfolgt zudem durch den jährlichen Kunstankauf, ein ganz, ganz wichtiges Mittel in diesem Land. Man kann eigentlich alle Regierungen der Vergangenheit und auch die der Gegenwart nur dazu beglückwünschen, dass diese Form des Kunstankaufes, was auch im Übrigen ein großer Kunstschatz ist und gleichzeitig eine direkte Künstlerförderung darstellt, hier im Haushalt des Bildungsministeriums veranschlagt ist.
Aus Kulturfördermitteln des Landes werden im Bereich Literatur Arbeits- und Aufenthaltsstipendien für Autoren aus Mecklenburg-Vorpommern vergeben. Auch hier wird das über eine Jury dann geregelt.
Eine indirekte Förderung besteht in der Einbindung von bildenden Künstlerinnen und Künstlern in den verschiedensten Projekten. Ich kann da nur einzelne hervorheben, also zum Beispiel „Künstler für Schüler“ ist ja vielen geläufig. Hier ist sozusagen ein sehr professionelles Projekt da, aber auch das angesprochene Projekt „Die Kunst von Kunst zu leben“, das am Anfang ja zitiert wurde.
Darüber hinaus nimmt das Land Einfluss auf die Vergabe von Aufträgen für Kunst am Bau – etwas, was immer wieder gelobt wird in den Künstlerkreisen.
Mit der Landesförderung an die Kinder- und Jugendkunstschulen fließen Mittel dieses Fachbereiches in einem nicht unerheblichen Anteil an die Künstlerinnen und Künstler unseres Bundeslandes. Man muss wissen, dass dies dann im Rahmen von Honoraren im Rahmen der Projektförderung vorrangig eben an Künstlerinnen und Künstler geht, die in den Bereichen bildende Kunst, darstellende Kunst, Musik, Tanz, Literatur und Medien, aber auch, das klang hier an, Kunsthandwerk tätig sind. Auch das ist förderfähig.
Je nach regionaler Ansiedlung der Kinder- und Jugendkunstschulen sowie der Musikschulen werden auch hier – das kennen viele Abgeordnete, denke ich, letztendlich aus ihrer Region – die Künstlerinnen und Künstler als Musiker in den einzelnen Bereichen und auch als Dozenten aktiv und gestalten dann sozusagen auch als Kursleiter im Rahmen der Begabtenförderung Kurse oder die Vorbereitung auf ein künstlerisches Studium, Kunstkurse, Ferienkurse – also man kann das ja auch in der Regel in der Presse nachlesen –, aber auch, darauf will ich hinweisen, weil das hier ja auch fiel, Schul- und KitaProjekte, etwas, wie ich finde, sehr Wichtiges, bis hin zu Werkstätten beziehungsweise Kunstworkshops.
Ein umfangreicher Teil der Fördermittel für den soziokulturellen Bereich, also für die soziokulturellen Zentren, fließt ebenfalls an Künstlerinnen und Künstler des Landes. Sie erhalten die Möglichkeit, Ausstellungen zu präsentieren, beziehungsweise erhalten sie Honorare für Lesungen, Konzerte, künstlerisch kreative Kurse, künstlerische Ferienprojekte, Schulprojekte, Veranstaltungen in Kindergärten, Kunst- und Musiksymposien, experimentelle Kunstprojekte.
Um eine breite öffentliche Präsenz von Künstlerinnen und Künstlern in M-V anzustreben, wird die Zusammenarbeit von Vereinen mit dem Projekt „Die Kunst von Kunst zu leben“, das ist ja im Übrigen vom Frauenbildungsnetz
Mecklenburg-Vorpommern, hier eben schon angesprochen, weiter ausgebaut. Hier geht es auch darum, konzeptionelle Ideen praktisch umzusetzen. Ich will an der Stelle vielleicht hinzufügen, das Projekt „Die Kunst von Kunst zu leben“ zeigt außerdem seit Jahren ein, wie ich finde, hervorragend praktiziertes Zusammengehen vom Sozialministerium und vom Bildungsministerium.