Das sind jeweils 1.000 Euro minus 86.000 Euro in Müritz, minus 125.000 Euro in Mecklenburg-Strelitz für die Erbringung des Öffentlichen Personennahverkehrs nach FAG auf der Grundlage einer neuen Wichtung in der Landesregierung.
Meine Damen und Herren, der Öffentliche Personennahverkehr gerade in der Fläche hat für Mecklenburg-Vorpommern eine unglaubliche, eine existenzielle Bedeutung. Der Öffentliche Personennahverkehr ist nicht nur das Bindeglied zwischen allen, die im ländlichen Raum wohnen, sondern ist auch Grundvoraussetzung, um Schülerverkehr sicherzustellen. Das heißt, es ist auch eine Grundvoraussetzung, dass Schülerinnen und Schüler tagtäglich zur Schule kommen. Umso mehr sehen wir eine Landesregierung in der Pflicht, sich gerade den Aufgaben im ländlichen Raum zu stellen und bei all ihren Aktivitäten darauf zu achten, dass genau dieser ländliche Raum nicht geschwächt wird.
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat – und ich denke, das ist dann auch ein vernünftiger Ansatz – in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob die Aufteilung, die Wichtung, die man vorgenommen hat, die Wichtung ist, die der Realität heute entspricht. Und unser schärfster Protest geht da in die Richtung, wie die Landesregierung mit dieser Aufgabe umgegangen ist.
Die Landesregierung hat die WIBERA beauftragt, aus den Daten von 2008 – 2008, ich wiederhole das noch mal – zu ermitteln, inwieweit sich ein Wichtungsfaktor für den ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern verändert hat. Dabei hat die Landesregierung 14 Unternehmen angeschrieben, die Daten von 2008 zusammenzustellen. Die Landesregierung hat vergessen, 29 Unternehmen des regionalen ÖPNV anzuschreiben und hat 14 angeschrieben und 29 nicht angeschrieben. Und die Landesregierung hat mit dieser Auswahl des Gutachtens und mit dieser Aufgabenstellung in dem Gutachten es geschafft, dass diese von ihr auserwählten 14 Unternehmen gerade mal 30 Prozent der betroffenen Fahrplankilometer bedienen. 70 Prozent der Fahrplankilometer sind in dem WIBERA-Gutachten überhaupt nicht bewertet worden.
Und wenn ich mir vorstelle, dass wir in etwa bei einer Bezugsgröße von knapp 58 Millionen Kilometern in der Bewertung unserer Ausrichtung es uns leisten, dass wir 70 Prozent der betroffenen Kilometer überhaupt nicht auswerten und 30 Prozent der Kilometer in eine Auswertung reinbringen, und wenn man sich dann anschaut,
zu welchem Ergebnis die WIBERA gekommen ist, dann muss man feststellen – ich denke mal, das Gutachten kennt ja hier jeder –, sie sind zu gar keinem Ergebnis gekommen, denn das, was die WIBERA vorgestellt hat, ist ausschließlich eine Datensammlung. Es ist keine Handlungsempfehlung, es ist ausschließlich eine Datensammlung.
Am 10. Mai 2010 hat die WIBERA in einer Diskussion zwischen dem Auftraggeber, dem Verkehrsministerium, und dem Innenministerium einen Zwischenbericht vorgelegt und ich denke, in dem Zwischenbericht sind zumindest Tendenzen, womöglich schon einige Fakten dargestellt worden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich für die Begleitung des Öffentlichen Personennahverkehrs zu Recht fachliche Unterstützung und fachliche Begleitung seit Jahren an die Seite gestellt. Diese fachliche Begleitung findet sich im Landesfachausschuss für den Öffentlichen Personennahverkehr. Dieser Ausschuss hat letztmalig getagt am 31.08.2010. Und ich wiederhole noch mal: Die Landesregierung hat am 10. Mai 2010 einen Zwischenbericht bekommen und am 31.08.2010 hat der Vertreter der Landesregierung in diesem Gremium – ich möchte aus datenschutzrechtlichen Gründen den Namen hier nicht nennen – kein Wort von dem Zwischenbericht gesagt und keinerlei Informationen dazu gegeben.
Die Vorgehensweise der Landesregierung hat darin geendet, dass man am 20.12., also vier Tage vor Weihnachten, den Kommunen mitgeteilt hat, den Kreisen mitgeteilt hat, den Landräten mitgeteilt hat, dass es eine neue Berechnung gibt, und sie auch erstmalig mit den veränderten Zahlen konfrontiert.
Jetzt könnte man denken, eigentlich ist das ein dynamischer Prozess und eigentlich ist es auch üblich, dass man die Landräte sehr frühzeitig in mögliche Veränderungen mit einbindet. Wenn man den Landesfachausschuss, den man selbst haben will, schon ausgrenzt aus dieser wichtigen Thematik, dann hätten doch zumindest die Landräte miteinbezogen werden müssen, und da schauen wir auf das Schreiben der Landesregierung im September 2009 an die Landräte, in dem es um die Orientierungsdaten für die Haushaltseckdaten 2011 geht.
Das ist ja noch problematischer. Kein Wort wäre ja noch in Ordnung, Frau Kollegin Schwebs. Aber es steht drin, man solle vorsorglich
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen! Das heißt, die Anweisung ist: Rechnen Sie bitte mit dem 2010er-Wichtungsschlüssel, denn das sind die Daten, die wir heute noch haben, das ist das, was wir Ihnen heute dazu sagen können. Wir sind im September 2010.
Am 24.11.2010 hat die Landesregierung noch mal die Landräte zu den Haushaltseckdaten angeschrieben. In diesem Schreiben findet sich gar keine Äußerung mehr zum ÖPNV. Und, meine Damen und Herren, ich denke,
wir sind heute in der Situation, dass wir hier im Landtag Manns genug und Frau genug sein sollten, dass wir die Landesregierung schleunigst auffordern, das nachzuholen, was sie bisher versäumt hat, nämlich für ihr Handeln eine Kostenfolgeabschätzung mit den Landräten gemeinsam zu ermitteln, auf die Landkreise zuzugehen und zu sagen, wir setzen erst mal das, was wir am 20.10. in Kraft gesetzt haben, sofort außer Kraft,
wir bleiben bei dem, was wir Ihnen im September 2010 geschrieben haben. Rechnen Sie bitte erst mal mit den Daten aus dem Jahre 2010. Und dann sollte man Manns genug sein, um auf Augenhöhe womögliche Veränderungen, womögliche neue Nachjustierungen mit den Betroffenen zu diskutieren.
Der Weg, der hier gegangen wurde, ist unkollegial gegenüber den Landräten, ist rücksichtslos gegenüber den Ehrenamtlern, die sich im Landesfachausschuss organisieren, und ist ruinös für die Unternehmen im Öffentlichen Personennahverkehr hier in Mecklenburg-Vorpommern – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat ums Wort gebeten der Innenminister des Landes Herr Caffier. Bitte schön, Herr Innenminister, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Kollege Roolf, es war mal wieder ein typischer Beitrag von Ihnen aus Halbheiten, der sich nicht mit der rechtlichen Situation auseinandersetzt, der der Landesregierung Handeln unterstellt, was ich in der Form entschieden zurückweisen muss. Im Gegensatz zu Ihnen handeln die Regierungskoalition und die Landesregierung auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen und gesetzliche Regelungen sind nun einmal auch, dass in Abständen neue Wichtungen vorzunehmen sind.
Das denkt sich keine Landesregierung aus, das sind sogar Gesetzmäßigkeiten. Und weil wir ehrlich sind, sagen wir nicht, das könnte unangenehm werden, wir machen das erst nach den Wahlen, sondern wir machen das jetzt, damit dann auch jeder weiß, wie damit umgegangen wird. Auch das soll man ganz deutlich zuvor sagen.
Im Antrag, den Sie hier ansprechen, greifen Sie die Frage des Vorwegabzuges des Öffentlichen Personennahverkehrs auf, ein Thema, das im FAG bekannterweise intensiv und äußerst kontrovers diskutiert worden ist. Dass der Innenminister zunächst da eine andere Auffassung hatte, wie wir mit dem Vorwegabzug umgehen, ist kein Geheimnis. Trotzdem stehe ich zu der Entscheidung, die wir gemeinsam getroffen haben. Nach Paragraf 18 in Verbindung mit Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe d FAG erhalten die Träger des Öffentlichen Personennahverkehrs, also die Kreise und kreisfreien Städte, jährlich insgesamt Vorwegabzüge in Höhe von 18 Millionen Euro.
An dieser Summe – das möchte ich erst mal vorausschicken – wird durch die Umschichtung nichts, aber auch gar nichts geändert. Die Hälfte dieser Summe, also 9 Millionen Euro, wird im Verhältnis der Einwohnerzahlen der Kreise und kreisfreien Städte unabhängig von deren Aufwand gezahlt. Die verbleibenden 9 Millionen Euro werden nach Paragraf 18 Absatz 2 Nummer 2 FAG auf der Grundlage genehmigter und gewichteter Fahrplankilometer erstellt.
Die Feststellung über den Umfang der zu berücksichtigenden Fahrplankilometer wird dabei jährlich vom fachlich zuständigen Verkehrsministerium vorgenommen. Diese Feststellung ist regelmäßig erst im Mai des laufenden Jahres abgeschlossen. Deswegen werden die Zuweisungen, über die Sie gerade reden, derzeit auch nur als Abschlagszahlung vorgenommen. Auch das müssen Sie dazusagen, dass wir, und das wissen alle, derzeit Abschlagszahlungen vornehmen. So ist es auch wieder in diesem Jahr 2011. Insoweit ist die Summe der aufgrund des Auszahlungserlasses erfolgten Abschlagszahlung natürlich auch nicht endgültig, deswegen heißen sie ja Abschlagszahlungen. Auch das können Sie im Erlass nachlesen, haben Sie aber offensichtlich unterschlagen bei der Ausführung.
Für die Berechnung der Höhe der Vorwegabzüge an die einzelnen Träger des ÖPNV wird eben eine sogenannte Wichtung durchgeführt. Dafür werden die verkehrsmittelspezifischen Kosten festgestellt. Die Verkehrsmittel mit den geringsten Kosten je Fahrplankilometer stehen für den Faktor 1,0, alle anderen Verkehrsmittel mit höheren Kosten werden durch einen Wichtungsfaktor bei der Berechnung der Zuweisungssummen veredelt. Grundlage für die Verteilung der Vorwegabzüge sind dann die über diesen Wichtungsfaktor veredelten Fahrplankilometer. Auch das muss man zur Komplettheit der Ermittlungen sagen, die wir immer im Einvernehmen machen, das Verkehrsministerium gemeinsam mit dem Innenministerium.
Die letzte Aktualisierung der Wichtungsfaktoren erfolgte im Jahre 2003. Basis der Festlegungen waren seinerzeit Daten aus den Jahren 1998 bis 2001. Deswegen müssen Sie auch nicht überrascht sein, wenn wir jetzt in das Jahr 2008 mit zurückgreifen müssen, weil Sie einen Zeitraum berücksichtigen müssen.
In Anbetracht der inzwischen zeitlich vergangenen zehn Jahre liegt es auf der Hand, das ist, glaube ich, selbstverständlich, dass sich die Kosten für einzelne Verkehrsmittel erheblich verändert haben. Deswegen hat sich das Verkehrsministerium zu Recht zur Neubestimmung der Wichtungsfaktoren nicht selbst was ausgedacht, sondern ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Träger des ÖPNV wurden über die erforderlichen Anpassungen der Wichtungsfaktoren bereits im Orientierungserlass – ich betone das ausdrücklich, ich sage noch mal das Wort, Orientierungserlass –
(Birgit Schwebs, DIE LINKE: So viel zur Zuverlässigkeit und Berechenbarkeit des Regierungshandelns.)
Das Gutachten der beauftragten WIBERA kommt zu dem Ergebnis, dass die Kosten für Fähren und Straßenbahnen im Vergleich zum Betrieb von Bussen besonders hoch sind.