Protocol of the Session on January 27, 2011

(Stefan Köster, NPD: Nicht weinen!)

Allerdings bin ich natürlich, wenn ich mit dem Positiven anfangen soll, eigentlich zufrieden, dass sich in den Diskussionsbeiträgen aller Fraktionen – abgesehen von einer – doch herausgestellt hat, dass wir uns in dem, was wir uns vorstellen können, was Verbraucherschutz im Internet angeht, relativ einig sind.

Ich hätte jetzt die Gelegenheit genutzt, auch einige unserer Vorstellungen noch darzulegen, denn das eine ist die Einbringung, das andere ist die Aussprache, aber ich konnte feststellen, dass sowohl die Forderung der LINKEN als auch die Forderung, die die FDP hier in konkreter Form vorgetragen hat, sich durchaus mit dem deckt, was wir uns auch vorstellen konnten.

Ich möchte zu Herrn Bluhm noch mal sagen, dass es also nicht ein Misstrauen gegenüber der Landesregierung ist, sondern ich habe schon versucht darzustellen,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist bei uns aber anders angekommen.)

was die Intention oder was eigentlich diesen Antrag ausgelöst hat, nämlich Erfahrungen, die dann gedeckt wurden durch den entsprechenden Jahresbericht der neuen Verbraucherzentrale. Und, wie gesagt, wenn man von seinen eigenen Erlebnissen erzählt, dann kriegt man aus seiner Umgebung ein Feedback, das doch vermuten lässt, dass relativ viele Leute in Mecklenburg-Vorpommern auf die eine oder andere Art und Weise davon betroffen waren.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das stimmt. Das stimmt.)

Es ging also nicht um Misstrauen an die Landesregierung.

Und wenn ich jetzt gehört habe, wie kritisch gerade Sie, Herr Bluhm, sich geäußert haben zu dem, was auf Bundesebene jetzt geplant und in Vorbereitung ist, dann, denke ich mal, hätte man diesen Antrag auch gut zum Anlass nehmen können, noch mal konkret zu formulieren, mit welchen Positionen die Landesregierung …

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Das hab ich doch gemacht!)

Aber dann diesen Antrag abzulehnen,

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Ja.)

das ist ja dann irgendwo ein Stück weit, weiß ich nicht.

(Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)

Ich will auch mal reflektieren auf die Diskussion, die wir sonst immer haben, wenn wir uns dann hinstellen und verweisen, dass der Antrag eigentlich auf die Bundesebene gehört. Dann kriegen wir immer Argumente, man möchte ja der Landesregierung den Rücken stärken.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Ja.)

Ich habe jetzt natürlich die ganzen Zitate hier nicht vorrätig, aber ich würde sagen, es wird uns früher oder später ja wieder ein solcher Antrag mit denselben Argumenten erreichen, mit denen Sie jetzt unseren Antrag zurückweisen. Damit werden Sie dann Ihren Antrag begründen.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Ah ja, aber dann haben Sie ein Problem, unseren abzulehnen.)

Nein, nein, haben wir nicht.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und DIE LINKE)

Was dem einen recht ist, ist dem anderen billig, oder wie wollen wir das sagen, ne?

Also wie gesagt, das Thema ist aber zu ernst, um jetzt hier in große Scherze überzugehen. Wenn ich es positiv bewerten will, sind wir uns in der Sache einig. Wenn der Antrag jetzt von Ihnen abgelehnt ist oder wird, dann bedauere ich das zwar, aber ich denke mal, dass die Diskussion hier in der Öffentlichkeit trotzdem wichtig war, um dieses Thema noch mal in den Fokus zu stellen, den es auch verdient. Und von daher würde ich mir natürlich trotzdem wünschen, wenn der eine oder andere vielleicht doch zum Nachdenken käme und nicht aus irgendwelchen Fraktionserwägungen heraus jetzt einfach meint, diesen Antrag ablehnen zu müssen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke, Frau Schlupp.

Das Wort hat noch mal der Vizepräsident Herr Bluhm von der Fraktion DIE LINKE.

(Hans Kreher, FDP: Also jetzt hat Frau Schlupp ihn nicht überzeugt. – Zuruf von Beate Schlupp, CDU)

Nein, also nicht überzeugt, Frau Schlupp.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf noch mal zitieren den Satz 2 Ihres vorliegenden Antrages. Da heißt es: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundes- und europäischer Ebene … einzusetzen“. Hätten Sie formuliert, „sich noch stärker einzusetzen“, hätte ich überhaupt kein Problem gehabt.

(Ute Schildt, SPD: Änderungsantrag. – Zuruf von Beate Schlupp, CDU)

Wenn Sie nach dem Bericht des Ministers zu dem, was wir sozusagen hier vernehmen, sagen, gemäß Paragraf 45 der Geschäftsordnung des Landtages erklären wir den Antrag für erledigt, kann ich auch noch damit leben, aber sozusagen zu erklären, das ist jetzt eine Handlungsmaxime für diese Landesregierung, ohne zu sagen, was Sie eigentlich selbst wirklich wollen, das ist

zu schwach. Das ist einfach zu schwach. Das nehme ich Ihnen nicht ab. Und von daher ist hier, wenn man den Satz so nimmt, wie er hier schwarz auf weiß niedergeschrieben ist: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundes- und europäischer Ebene“ dafür „einzusetzen“, dies sozusagen in der Tat ein Misstrauen gegenüber Ihrer eigenen Landesregierung. Und so interpretieren wir diesen Antrag.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Herr Bluhm.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/4051. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/4051 mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Landtagsbeschluss zur Funkfrequenznutzung unverzüglich umsetzen, Drucksache 5/4066.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Landtagsbeschluss zur Funkfrequenznutzung unverzüglich umsetzen – Drucksache 5/4066 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Koplin von der Fraktion DIE LINKE.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Jetzt wollen wir der Regierung den Rücken stärken. – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Jetzt passiert genau das Gleiche. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt in der Tat eine gewisse Analogie, ich werde darauf noch eingehen.

Zunächst erst einmal lassen Sie mich feststellen, Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es gibt in Mecklenburg-Vorpommern viele, die professionelle Veranstaltungstechnik, insbesondere drahtlose Mikrofonanlagen auf dem Frequenzband 790 bis 820 Megahertz, nutzten beziehungsweise nutzen. Zu ihnen gehörten beispielsweise Open-Air-Veranstalter, Theater, Festivals, Kirchen, Sportvereine, Dolmetscher, Messeveranstalter. Weil sie alle, ob Kongressorganisatoren, Theaterschauspieler oder Reporter, beruflich davon leben, sich mitzuteilen, haben ihre materiell-technischen Arbeitsbedingungen für sie existenzielle Bedeutung.

Diese Rahmenbedingungen, zu denen die besagte Frequenzbandnutzung gehört, haben im Juni 2009 eine deutliche Veränderung erfahren. Seinerzeit entschied die Bundesregierung, dass dieses Frequenzband sukzessive zu räumen und an Mobilfunkanbieter meistbietend zu versteigern sei. Der zu erlangende Erlös, so die Hoffnung, sollte genutzt werden, um die Internetbreitbandzugänge zu verbessern. Somit könnten vor allem

im ländlichen Raum Lücken der Breitbandversorgung geschlossen werden.

Die Entscheidung der Bundesregierung beschwor jedoch einen erheblichen Konflikt herauf. Auf der einen Seite war da der Vorteil, den technischen Fortschritt in den ländlichen Raum zu bringen, auf der anderen Seite der Nachteil, die Wirtschaftsgrundlagen von Künstlern, Veranstaltern, Dolmetschern und vielen anderen mehr zu gefährden. Dieses Problem beschäftigte alsdann den Bundesrat, er war zuständigkeitshalber einbezogen. Der hat letztlich dem Vorhaben der Bundesregierung nur unter einer Auflage zugestimmt. Die bestand darin, dass aus den Versteigerungserlösen die bisherigen Nutzer des Frequenzbandes Gelder erhalten, von denen sie die Aufwendungen für die Umstellung ihrer Technik bezahlen können.

Inzwischen nun wurde das Frequenzband versteigert. Rechnete man ehedem mit etwa 1 Milliarde Euro Erlös, wurden es am Ende circa 3 Milliarden Euro – genug Geld, möchte man meinen, um den bisherigen Frequenznutzern zu helfen. Das vorhandene Geld in den Händen des Bundes ist das eine, der nicht vorhandene Wille der Bundesregierung, sich an Zusagen gegenüber dem Bundesrat, also den Ländern zu halten, das andere.

Das mögen beizeiten die Koalitionäre aus SPD und CDU in diesem Haus geahnt haben. Im Jahr 2009 verbannten sie zwar einen Dringlichkeitsantrag der LINKEN zu eben diesem Thema in den Papierkorb, kein Jahr später schon traute die CDU ihrer eigenen Bundesregierung nicht mehr über den Weg. Sie bat die SPD darum, gemeinsam mit ihr einen Antrag in den Landtag einzubringen, der die Landesregierung auffordert, beim Bund die zugesagte finanzielle Unterstützung einzufordern. Kann sein, dass die SPD damals das Problem ebenso wie die CDU sah. Kann sein, dass sie einfach nur Spaß daran hatte, der Landes-CDU zu helfen, sich im Bund gegen die eigenen Parteikollegen in Berlin durchzusetzen. DIE LINKE jedenfalls hatte dem Beschluss im April 2010 aus beiden Gründen zugestimmt.

Seither ist wieder fast ein Jahr vergangen. Der Deutsche Bühnenverein schlug am 5. Januar dieses Jahres Alarm und wies darauf hin, dass sich für die professionellen Nutzer von Mikrofonanlagen die Problematik mittlerweile potenziert habe. Nicht nur, dass die zugesagten Gelder nicht fließen. Zwar hatte der Bund von den 3 Milliarden Euro vor einiger Zeit 75 Millionen Euro in Aussicht gestellt, aber wir alle wissen, „in Aussicht gestellt“ heißt nicht, dass man das Geld auch wirklich sieht. Hinzu kommt, die Nutzer werden von Mobilfunkanbietern nicht informiert, wann und wo die per Bieterverfahren erworbenen Frequenzen von ihnen in Betrieb genommen und damit die drahtlosen Mikrofonanlagen bei Aufführungen gestört oder gar ausfallen werden.

Das war für uns Grund genug, eine Abfrage zu starten und die Situation bei den Betroffenen in MecklenburgVorpommern zu erfragen. Bei der Gelegenheit wollten wir natürlich auch erfahren, wie es mit der Unterstützung des Landes, also letztendlich mit der Umsetzung des Landtagsbeschlusses aussieht. Um es vorwegzunehmen: Von landesseitigem Engagement, ob gegenüber dem Bund oder gegenüber den Betroffenen, konnte niemand berichten. Niemand hat bislang finanzielle oder anderweitige Unterstützung erfahren. Was noch schlimmer ist, niemand hatte desgleichen erwartet. Wie meist gelte auch hier die Devise, ist uns gesagt worden: Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott.

In welch bedrohliche Lage Künstlerinnen und Künstler, Techniker und Veranstalter kommen, mögen zunächst zwei Beispiele belegen. Am Theater Anklam muss man dringend neue Technik kaufen. Sie würde 40.000 Euro kosten, pro Kanal und Darsteller mehr als 2.000 Euro. Dieses Geld hat man nicht, schon gar nicht über. Man hilft sich provisorisch und ist dem Theater Greifswald dankbar. Wenn man so will, haben die Theater in der Region eine Selbsthilfegruppe bilden müssen, weil die Bundesregierung ihre Zusage nicht einhält und die Landesregierung untätig ist.

Die Firma Nordlite, ein zweites Beispiel, ist im Auftrag der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern tätig. Sie legte uns gegenüber dar, dass allein für das Umrüsten auf andere Frequenzen eine Anmeldegebühr fällig ist. Überhaupt bestünden die letztlich immensen Kosten aus drei Teilen: dem Kauf neuer Technik, der einmaligen Anmeldegebühr und einer jährlichen Gebühr je genutztem Sender. Wörtlich hieß es: „Der momentan noch genutzte Frequenzbereich ist nicht mehr lange verwendbar. Schon jetzt kommt es immer wieder zu massiven Störungen.“