Darüber freue ich mich und auf der anderen Seite ist auch vollkommen klar, das Internet ist allgegenwärtig und wir wissen auch gemeinsam, es ist heute aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens nicht mehr wegzudenken. Dabei handelt es sich, wie wir alle wissen, um eine junge Technologie, die immer noch in der Entwicklung ist oder auch natürlich jeden Tag neue Konstellationen heraufbeschwört und damit rechtliche Fragen immer neu aufgeworfen werden.
Hier ist selbst die Europäische Union nur ein Teilmarkt. Ich glaube, auch das ist deutlich geworden, ich will das dick unterstreichen, geschweige denn noch Mecklenburg-Vorpommern oder Deutschland, sondern es ist ein weltweites Thema, mit dem wir uns auseinanderzusetzen haben. Daher werden auch die Schutzvorkehrungen für Verbraucherinnen und Verbraucher längst maßgeblich durch europäische Rechtsakte und natürlich bundeseinheitliche nationale Regelungen bestimmt und untermauert.
Bezogen auf das Internet sind aus meiner Sicht jedenfalls drei Problemfelder besonders bedeutsam, wie auch aus dem vorliegenden Antrag das ja zum Teil wirklich hervorgeht.
Da ist zum einen natürlich die Souveränität des Nutzers über die personenbezogenen Daten und das geistige Eigentum zu nennen. Die Nutzer müssen die Möglichkeit haben, über die Preisgabe und Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten souverän entscheiden zu können. Wir haben ja hier ein exemplarisches Beispiel eben gerade gehört, eine klassische Datenschutzangelegenheit, mit der wir uns auseinandersetzen müssen.
Hier ist im Übrigen auch das Onlinebanking einzuordnen, das höchste Sicherheitsanforderungen natürlich zu erfüllen hat. Es geht aber auch um den Urheberrechtsschutz und den Schutz des geistigen Eigentums, genau wie im vorliegenden Antrag mit dem Stichwort „Herunterladen von Musik“ darauf hingewiesen worden ist.
Was den Datenschutz anbelangt, ist uns und Ihnen im Hohen Hause sicherlich allen bekannt, dass spätestens seit der Problematik von Google Street View zwischen dem Bund und den Ländern längst über eine umfassende Novelle, auch das ist hier eben angeklungen, längst über eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes gesprochen wird und wir uns da natürlich auch innerhalb des Bundesratsverfahrens eingeschaltet haben.
die insbesondere das Internet und die modernen Medien einbeziehen muss. Ich denke, das wird auch natürlich von Herrn Dankert in der Zukunft sehr stark beleuchtet werden.
Zum Stichwort „Onlinebanking“: Überweisungen und andere Bankgeschäfte wickeln viele Verbraucherinnen und Verbraucher inzwischen bequem von zu Hause ab. Was wir hier zum Beispiel für Probleme in den letzten Jahren gehabt haben, ist für den einen oder anderen auch präsent. Die Sicherheitsstandards der Finanzinstitute sind zuletzt deutlich verbessert worden, auch aufgrund der Forderungen durch den Datenschutz. Trotzdem versuchen Betrüger – auch das ist aktuell ja wieder präsent –, durch immer geschicktere Methoden Kartennummern, PIN- oder TAN-Codes, Passwörter oder persönliche Daten zu stehlen, bekannt unter dem Stichwort „Phishing“.
Mecklenburg-Vorpommern begrüßt daher ausdrücklich die Initiative des Phishing-Radars von den Verbraucherzentralen und der Bundesregierung. Im Übrigen ist mir auch das außerordentlich wichtig: Hier können Verbraucher Phishingattacken melden und sich natürlich auch Tipps zum Erkennen und zur Abwehr einholen. Wichtig ist neben den Angeboten zur Hilfe und Selbsthilfe vor allen Dingen auch die Sensibilität der Verbraucherinnen und Verbraucher für diese Problematik. Hier beraten die Banken selbst, und das halten wir für richtig, aber es kümmern sich natürlich auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern um die Belange der Verbraucherinnen und der Verbraucher als Bankkunden.
Ich möchte die Gelegenheit auch hier ausdrücklich nutzen, der Verbraucherzentrale zu danken, und ich glaube, dass es eine wichtige Aufgabe ist, noch einmal deutlich zu machen, dass die neue Verbraucherzentrale in unserem Bundesland wirklich eine sehr, sehr gute Arbeit leistet,
weil wir das auch gerade in der letzten Woche bei einem Gespräch sehr schön herausgearbeitet haben. Sie erledigen die Arbeit im Übrigen, auch das ist sehr schön von Frau Schlupp hier deutlich geworden, in direktem Kontakt mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern und das Land Mecklenburg-Vorpommern sollte an dieser Arbeit keine Abstriche zulassen. Ich glaube, das Geld, was wir hier einsetzen, ist wirklich gut angelegtes Geld für die Menschen in unserem eigenen Land.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch der Urheberrechtschutz steht in einer engen Wechselwirkung mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern und deren Verhalten. So werden die Verbraucherverbände oder die Sozialämter häufig mit dessen Kehrseiten konfrontiert, wenn hauptsächlich Jugendliche oder junge Erwachsene
sich wegen illegaler Downloads strafrechtlicher Verfolgung oder schwerwiegender zivilrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sehen. Da ist Handlungsbedarf, Herr Bluhm, und da gibt es gar nichts schönzureden, daran muss auch weitergearbeitet werden.
Auch hier helfen in aller Regel Information und Aufklärung der Heranwachsenden über die möglichen Folgen.
Damit wären wir auch in dem zweiten Problemfeld, das ich hier kurz anreißen möchte, nämlich, wie wir hier mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen umgehen. Bei einem Medium, wo der Zugang für alles und jeden sowie unmittelbar weltweite Verfügbarkeit von Daten zu den Grundprinzipien zählen, sind Reflexionen denkbar schwierig überhaupt nur zu realisieren. Das wissen wir doch alle. Am Gedanken der universellen Datenfreiheit hat immerhin der Erfolg auch der Piratenpartei vor zwei, drei Jahren angesetzt und hier ist ja die Wikileaksproblematik unmittelbar auch angedockt worden. Auch das ist, glaube ich, hier sinnvoll anzusprechen.
Umfassende Datentransparenz wird aber beispielsweise auch bei der Lebensmittelsicherheit gefordert. Das ist im Übrigen oftmals ein schwieriger Spagat zwischen dem Datenschutz – der Datenschutzbeauftragte nickt – oder auch den Informationsrechten oder den Informationsfreiheitsgesetzen, die hier zu bewältigen sind. Auch hier fordern wir im Übrigen durch die Bundesregierung schon seit Langem, dass wir sofort …
Nein, es wird doch gar nicht alles gemacht. Gucken Sie sich doch den Forderungskatalog an, den wir aus dem Lande auch gegenüber der Bundesregierung gerade im Zusammenhang mit dem Dioxinskandal hier aufgenommen haben!
Unstrittig ist, dass der Staat auch im Internet effektiv vor jugendgefährdenden Inhalten schützen muss, darunter vor allen Dingen, Herr Bluhm, vor gewaltverherrlichenden, volksverhetzenden, diskriminierenden oder anderen Inhalten, die wir einfach nicht dulden können.
Dies gilt insbesondere für den effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch in Foren, in den Chaträumen im Internet, die man längst natürlich auch als die größte Kontaktbörse der Welt bezeichnen kann. Auch Mecklenburg-Vorpommern hat im Übrigen im Bereich der Polizei- und Staatsanwaltschaften längst Sondereinheiten gebildet, um derartige Inhalte, Netzwerke oder Provider im Netz intensiv zu verfolgen.
Daneben kommt es im Übrigen auch darauf an, auf eine frühzeitige Aufklärung der Kinder und Jugendlichen sowie auf die Sensibilisierung der Eltern natürlich Einfluss zu nehmen.
Eltern müssen wissen, was ihre Kinder im Netz eigentlich treiben. Das heißt wiederum, dass Eltern nicht nur den Umgang mit dem Internet verstehen müssen, sondern auch die vielfältigen Angebote und Möglichkeiten zumindest in den Grundzügen kennen sollten. Hier sind
Demnächst wird die Landesregierung ihre Vereinbarung zur Förderung der Medienkompetenz mit der Landesmedienanstalt erneuern und sich genau dieses Themas in seiner Vielfalt auch annehmen. Zentrales Instrument der Vereinbarung soll der Medienkompass MecklenburgVorpommern sein. Dieser soll altersspezifische Elemente der Medienbildung, aber auch der Medienerziehung, des Jugendmedienschutzes, des Persönlichkeitsrechts, aber auch der Verbraucher und des Datenschutzes beschreiben und dabei die breit gefächerten präventiven Wirkungen entfalten. In der neuen Vereinbarung sind verstärkt im Übrigen auch Elemente des Datenschutzes und des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes enthalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das dritte Themenfeld sind die Auswirkungen privater und gewerblicher Aktivitäten, das man auf die Kurzformel bringen kann: Vertragsrecht gilt auch im Internet. Ein Klick kann hier – und das haben wir sehr schön anschaulich gehört – natürlich Vertragsabschlüsse bedeuten, ohne dass sich der Nutzer dessen überhaupt bewusst ist. Frau Schlupp, das haben Sie ja sehr schön herausgearbeitet.
Natürlich ist es das nicht. Das fordern wir seit Monaten auch, dass da eine Rückmeldung erfolgen muss. Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung nun endlich auch dieses Gesetz auf den Weg bringt und damit die allgemeinen Geschäftsbedingungen besser erklärt werden und die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich besser geschützt werden.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass auch deutlich werden muss, im Rahmen der Bundesratsbefassung und der Konferenzen der Verbraucherschutzminister haben wir zumindest erreicht, dass es bei den neuen EU-Verbraucherrichtlinien nun wohl eine explizite Sonderregelung in Bezug auf die Internetanwendung geben wird und damit die Debattenlösung in den Vordergrund gestellt ist. Ziel ist es, dass ein Verbraucher beim Surfen im Internet, der vielleicht unabsichtlich gerade im Begriff ist, einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen, klar und deutlich informiert werden muss. Dann wäre das Ihrem Sohn, Frau Schlupp, nämlich nicht passiert.
Insofern ist es hier wichtig, dass wir auch auf europäischer und Bundesebene diese Dinge jetzt durchgesetzt bekommen. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass viele Verbraucherangelegenheiten insbesondere im rechtlichen und wirtschaftlichen Bereich und darunter gerade auch der digitalen Welt nicht in der legislativen Verantwortung der Bundesländer liegen, sondern dass hier der Bund und insbesondere die Europäische Union hohe Verantwortung tragen. Trotzdem wird die Landesregierung die weitere Ausgestaltung von EU- und Bundesrecht auch in Zukunft in fachlicher Kooperation mit den anderen Ländern natürlich mitgestalten und umsetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass die Erläuterungen zeigen, dass tatsächlich der Verbraucherschutz exemplarisch aufzeigt, dass es hier um eine ressortübergreifende Zusammenarbeit geht und notwendig ist. Verbraucherschutz berührt jeden von uns tagtäglich im praktischen und gesellschaftlichen Bereich
und um Verbraucherschutz kümmern sich daher auch alle Ressorts innerhalb der Landesregierung. Und im Namen dieser gesamten Landesregierung kann ich nur resümieren, dass wir in der demnächst zu Ende gehenden Legislatur in den inhaltlichen Fragen des Verbraucherschutzes und in der Kooperation mit den anderen Ressorts, glaube ich, erhebliche Fortschritte erreicht haben. Das hat sich im Übrigen auch in der Notwendigkeit bestätigt. Da ist deutlich geworden, dass die übergreifenden Angelegenheiten des Verbraucherschutzes 2006 eben in einem Ressort zusammengefügt worden sind. Ich danke insofern auch den anderen Ressorts, aber auch dem Hohen Hause, dass wir die Hinweise, die wir von Ihnen bekommen haben, selbstverständlich aufnehmen werden. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Sag ich doch, es ist alles gut.)
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Alles gut, aber die Landesregierung macht doch ’ne Menge. – Zurufe von Minister Dr. Till Backhaus und Heinz Müller, SPD)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verbraucherschutz bei Internetanwendung verbessern, mit den Worten von Günter Grass: „Ein weites Feld“.