Protocol of the Session on December 15, 2010

Diese Binsenweisheit, dafür hätten Sie nicht hier nach vorne zu treten brauchen bei Ihrer letzten Einlassung vor diesem sogenannten Hohen Haus. Diesen Gesetzentwurf mit so einer Floskel – denn mehr war das nicht, was Sie zu dem Punkt hier beizutragen hatten – zu befürworten, ist ein Armutszeugnis und spiegelt Ihre Grundhaltung in Bezug auf Umsetzung von Dingen, die von oben verordnet werden, eindeutig wider.

Das kennen Sie aus Ihrer Zeit als LPG-Vorsitzender, da waren Sie auch mehr oder weniger Apparatschick und haben alles das umgesetzt,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Was waren Sie eigentlich? Was waren Sie eigentlich?)

was Sie heute beklagen. Und bei der Kreisgebietsreform war das ganz genauso bei Ihnen. Da haben Sie hier getönt,

(Irene Müller, DIE LINKE: Wie viel Mal wollen Sie das eigentlich noch wiederholen?)

Kreisgebietsreform Nein, und heute stehen Sie an der Spitze dieser Bewegung. Sie sind ein Opportunist und so verhalten Sie sich auch.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Und das muss man den Menschen draußen im Lande deutlich sagen,

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Sie sind ein Demagoge.)

denn sonst kommt das Wesentliche zu kurz, meine sehr verehrten Damen und Herren: das obligatorische Nein der NPD-Fraktion zu allem, was die EU uns als Diktat auferlegt...

Herr Abgeordneter, ich habe Ihnen schon vor geraumer

(Der Abgeordnete Udo Pastörs beendet seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon.)

Zeit gezeigt,

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

dass Ihre Redezeit abgelaufen ist.

Herr Abgeordneter Pastörs, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf. Ich habe Sie darauf aufmerksam gemacht, dass es Ihnen nicht zusteht, das Parlament hier zu verunglimpfen, und erst recht nicht, Mitglieder der Landesregierung zu beschimpfen. Das haben Sie in Ihrem Beitrag getan.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen auf Drucksache 5/3476. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/3992 anzunehmen.

Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 40, die Überschrift sowie die Anlagen 1 bis 3 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 bis 40, die Überschrift sowie die Anlagen 1 bis 3 entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/3992 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/3992 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Wahlrechts im Land Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften, auf Drucksache 5/3568, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 5/3990. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/4005, ein Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/4008 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4009 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Wahlrechts im Land MecklenburgVorpommern und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/3568 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 5/3990 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/4005 –

Änderungsantrag der Fraktion der NPD – Drucksache 5/4008 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4009 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Innenausschusses Herr Dr. Timm. Bitte.

Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Neuordnung des Wahlrechtes für unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Der Landtag hat in seiner 100. Sitzung im Oktober 2010 den Gesetzentwurf der Landesregierung hierzu beraten und an den federführenden Ausschuss, nämlich den Innenausschuss, und mitberatend an den Rechtsausschuss überwiesen. Wir haben im Innenausschuss dazu in unserer 104. Sitzung am 7. Oktober eine öffentliche Anhörung durchgeführt.

(Detlef Müller, SPD: Europa- und Rechtsausschuss.)

Dazu haben wir die kommunalen Landesverbände, eine Gemeindewahlleiterin, ein Mitglied des Wahlausschusses, den Landesgeschäftsführer der SPD und den Landesjugendring angehört.

Ziel des Gesetzentwurfes war es, das Landeswahlgesetz, das Kommunalwahlgesetz und das Wahlprüfungsgesetz zusammenzufassen und ein Wahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen, das alle im Landesrecht zu regelnden Wahlen einheitlich und abschließend umfasst. Den derzeitigen Regelungsumfang von insgesamt etwa 150 Paragrafen in den drei genannten Gesetzen haben wir halbiert. Insgesamt handelt es sich also nicht nur um inhaltliche Änderungen und um eine systematische Modernisierung des Wahlrechtes in Mecklenburg-Vorpommern, sondern vor allem auch um ein wichtiges Deregulierungsvorhaben und in dem Sinne, weil dies vor allem auch ein Gesetz für die Bürgerinnen und Bürger ist, um ein bürgerfreundliches Gesetzgebungsvorhaben.

Vonseiten der Anzuhörenden wurde das gesetzgeberische Ziel, ein einheitliches Wahlrecht für den gesamten Landes- und Kommunalbereich zu schaffen, sehr begrüßt. Kontrovers wurde über Einzelvorschriften diskutiert, so zum Beispiel über die Frage des Wahlalters. Der Landesjugendring setzte sich dafür ein, das aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen, ebenso wie dies auch schon bei den Kommunalwahl praktiziert wird, abzusenken und dieses auch jungen Menschen einzuräumen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Dieses Thema wurde nicht nur in der Anhörung, sondern dann auch im Innenausschuss umfassend erörtert, auch unabhängig von der Frage, ob die Absenkung des Wahlalters verfassungsrechtlich überhaupt zulässig ist. Die Fraktion DIE LINKE hat diese Position in einem Änderungsantrag im Innenausschuss übernommen und eingereicht. Dieser fand allerdings keine Mehrheit. Jetzt sehe ich, wir haben auch in der Plenardebatte hier noch einmal einen Änderungsantrag zu beraten und abzustimmen.

Auf einige weitere Änderungsanträge möchte ich ebenfalls gesondert eingehen. Im Zusammenhang mit der Wahlwerbung forderte die FDP eine Konkretisierung der gesetzlichen Regelung hierzu. Die derzeitige Situation laufe nach ihrer Auffassung dem Ansinnen einer ordentlichen und geregelten Wahlvorbereitungsphase entgegen. Die FDP-Fraktion sah es daher als geboten an, dass die Regelungen, die auf Erlassebene bestehen, in das Gesetz auf rechtlichen, gesetzlichen Rang gehoben werden sollen.

Dieser Antrag fand ebenfalls keine Mehrheit im Ausschuss. Die Mitglieder im Innenausschuss allerdings erwarten vom Innenministerium, dass die Kommunen bei der Durchführung eines der wichtigsten demokratischen Rechte, nämlich des Wahlrechtes, vorausschauend und umfassend begleitet und beraten werden.

Ferner beantragte die FDP eine Neuregelung zur Größe der kommunalen Vertretungen. Nach Ansicht dieser Fraktion bedarf es eines flexiblen, durchlässigen und demografiefesten Systems, das den Gegebenheiten Mecklenburg-Vorpommerns auf Dauer gerecht wird.

Zur Verhinderung sogenannter Scheinkandidaturen sei nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE die im Gesetzentwurf enthaltene Regelung nicht tauglich. Sie beantragte die Streichung dieser Neuregelung.

Diese von mir eben aufgeführten Änderungsanträge konnten alle im Ausschuss keine Mehrheit finden. Auch der von der FDP-Fraktion eingereichte Antrag, die Dauer der Legislaturperioden für den Landtag und die Kommunalvertretungen im Wahlgesetz zu regeln, fand ebenso keine Mehrheit. Die Mehrheit des Ausschusses war der Ansicht, dass der derzeitige Regelungsort, nämlich die Landesverfassung beziehungsweise die Kommunalverfassung, auch hierfür in Zukunft der richtige Regelungsort ist.

Die Änderung in Paragraf 6 war erforderlich, um die Prüfung des Wohnsitzes im Wahlgebiet im Rahmen einer Wahlzulassung zu ermöglichen. Da diese spätestens am 52. Tag vor der Wahl erfolgt, muss der Zeitpunkt, ab dem ein Kandidat im Wahlgebiet wohnhaft sein muss, auf einen Zeitpunkt rechtzeitig davor festgelegt sein. Dieser ist daher bei den bisherigen Terminen von drei Monaten vor der Wahl zu belassen. Folge ist ein Auseinanderfallen der Stichtage für Wahlberechtigung und Wählbarkeit, was aber sachlich erforderlich und in der Praxis nach Auskunft der Praktiker sozusagen unproblematisch ist.

Eine weitere Ergänzung dient dazu, die Partei oder Wählergruppe im Fall der kurzfristigen Nachnominierung eines Kandidaten von der gegebenenfalls nach Paragraf 55 bestehenden Pflicht zur Vorlage von 100 Unterstützungsunterschriften zu befreien. Diese wurden für den ursprünglichen Vorschlag bereits eingebracht. Es wäre unbillig, dies in der Kürze der dann zur Verfügung stehenden Zeit erneut zu verlangen.

(Udo Pastörs, NPD: Ja, nun schläft er wieder. Jetzt ist er aufgewacht.)

Meine Damen und Herren, eine weitere Änderung dient der Gleichbehandlung

(Udo Pastörs, NPD: Herr Müller schläft.)

von Parteien auf Landes- und Kommunalebene. In beiden Fällen ist es der Partei nicht zuzumuten, dass ein Nachrücker ein Mandat erhält, der seit der Wahl aus dieser Partei ausgetreten ist.

Bei den Änderungen zum Wahlprüfungsverfahren ist der Ausschuss vollumfänglich den Empfehlungen des Europa- und Rechtsausschusses gefolgt. Dieser hatte – Herr Kollege Müller, vielen Dank –

(Detlef Müller, SPD: Sehr gern. Sehr gern.)

in seiner mitberatenden Stellungnahme detailliert zum Wahlprüfungsverfahren Stellung genommen und in Anlehnung an die bundesrechtlichen Regelungen Vorschläge für die Nominierung in Mecklenburg-Vorpommern unterbreitet. Ich bedanke mich nicht nur bei dem Vorsitzenden, sondern bei allen Kollegen im Rechtsausschuss sehr herzlich

(Detlef Müller, SPD: Sehr richtig. Sehr richtig. – Egbert Liskow, CDU: Oh!)

für diese für uns sehr nützliche Zuarbeit.