(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das war aber sehr sachlich.)
die Einbringung des vorliegenden Gesetzentwurfes gibt uns die Möglichkeit, über etwas zu sprechen, das wir alle gemeinsam – mit Ausnahme natürlich der NPD – in den letzten Jahren ganz hervorragend hinbekommen haben. Ich meine damit unsere Krankenhauslandschaft mit ihren qualitativ hochwertigen Behandlungsmöglichkeiten
und die flächendeckende stationäre Versorgung für unsere Bürgerinnen und Bürger. Man darf mit Fug und Recht sagen, dass wir alle im Falle eines Falles in unseren Krankenhäusern sehr, sehr gut aufgehoben sind.
Deshalb stelle ich meiner Rede einen ausdrücklichen Dank an alle im Gesundheitswesen tätigen Menschen voran. Vielen Dank für Ihre gute Arbeit!
Unsere Krankenhauslandschaft, meine Damen und Herren, kann sich im bundesweiten Vergleich nicht nur sehen lassen,
die der demografische Wandel und die damit verbundene höhere Krankheitsanfälligkeit einer alternden Gesellschaft mit sich bringen werden. In keinem Land steigt der Altersdurchschnitt so schnell wie in Mecklenburg-Vorpommern.
Verbunden mit einer immer geringer werdenden Zahl niedergelassener Ärzte werden künftig Patienten häufiger in Kliniken eingewiesen, Frau Müller. Auch das können Sie wissen.
Dem müssen wir Rechnung tragen. Das vorliegende Krankenhausgesetz ist deshalb eines der wichtigsten Gesetze im Gesundheitsbereich überhaupt. Krankenhäuser sind hier im Lande die Leuchttürme der medizinischen Versorgung.
Und deshalb hängt von der Gestaltung der Krankenhauslandschaft auch die medizinische Versorgung unseres Flächenlandes insgesamt ab. Mit diesem Gesetz versuchen wir, die Rahmenbedingungen für unsere Krankenhäuser so gut wie möglich zu machen.
Durch seine Entscheidung, meine Damen und Herren, gegen einen bundeseinheitlichen Landesbasisfallwert verlieren unsere Krankenhäuser Millionen Euro.
Schon jetzt haben unsere Krankenhäuser erhebliche Probleme, da sie bei der geringsten Vergütung bundesweit mit den gleichen kostenmäßigen Belastungen zurechtkommen müssen wie alle anderen, die aber pro Fall wesentlich mehr Geld kassieren. In M-V fehlen den Krankenhäusern 32 Millionen Euro jährlich bis zu einem bundeseinheitlichen Preis für dieselben Leistungen.
Meine Damen und Herren, es kann doch nicht sein, dass eine Blinddarmoperation anderswo fast doppelt so viel kostet wie in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist nicht hinnehmbar.
Und ab 2014 erhalten unsere Krankenhäuser jährlich – und ich betone: jährlich – 16 Millionen Euro weniger per Gesetz.
Alles zusammen bedeutet das einen dauerhaften Wettbewerbsnachteil unserer Krankenhäuser gegenüber den Krankenhäusern in Berlin, Hamburg und anderswo. 20 Jahre nach der Wende, meine Damen und Herren, ist das ein skandalöser Vorgang.
die kostenintensive medizinische Versorgung in der Fläche. Viele Krankenhäuser im Land warnen nun davor, dass Röslers Politik für sie betriebswirtschaftlich fatale Folgen haben wird. Die Auswirkungen werden wieder einmal die Mitarbeiter der Häuser und die Bevölkerung tragen müssen. Das empfinden wir als massive Ungerechtigkeit.
tragen die Verantwortung für die drohende finanzielle Schieflage der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern. Das werden sich auch die Patienten in unserem Land sicher ganz genau merken.