Protocol of the Session on December 15, 2010

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 36 bis 55 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 35 bis 55 in der Fassung der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, einer Zustimmung aus der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der FDP und der NPD und ansonsten Stimmenthaltung bei der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 56 in der Fassung der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegen Ihnen zwei Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 5/4011 und 5/4012 vor.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4012 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag auf Drucksache 5/4012 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 5/4012 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der NPD, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der FDP abgelehnt.

Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4011 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag auf Drucksache 5/4011 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4011 bei gleichem Stimmverhalten wie bei der vorhergehenden Abstimmung abgelehnt.

Wer in Artikel 1 der Nummer 56 in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 56 in der Fassung der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, Gegenstimmen der Fraktion der FDP und der NPD sowie Stimmenthaltung bei der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 57 bis 63 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 57 bis 63 in der Fassung der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, Gegenstimmen der Fraktion der FDP, der NPD und Stimmenthaltung bei der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 1a in der Fassung der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/4002, soweit er den Artikel 1a betrifft, sowie ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4014 vor.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/4002, soweit er den Artikel 1a betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/4002, soweit er den Artikel 1a betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE, der FDP und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4014 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4014 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP und der NPD abgelehnt.

Wer dem Artikel 1a in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 1a in der Fassung der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, zwei Zustimmungen aus der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen aus den Fraktionen der NPD und FDP sowie drei Stimmenthaltungen aus der Fraktion DIE LINKE angenommen, mit der soeben beschlossenen Änderung, richtig. Wir haben ja den einen Antrag angenommen, das muss ich dann noch ergänzen.

Ich rufe auf die Artikel 2, 3 und 3a, die Anlagen 1 bis 5 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich

jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit sind die Artikel 2, 3 und 3a, die Anlagen 1 bis 5 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der NPD sowie Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4010 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4010 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP, nein, nicht der FDP, der NPD und Enthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt.

Wer dem Artikel 4 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU und der FDP sowie Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und der NPD angenommen.

Ich rufe auf die Artikel 5 bis 7 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 5 bis 7 in der Fassung der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/3981 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/3981 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und CDU, Gegenstimmen der Fraktionen der FDP und NPD sowie Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB II, Drucksache 5/3791, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 5/3993.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB II (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/3791 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 5/3993 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Herr Jochen Schulte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Frau Präsidentin, ganz so schnell, wie Sie eben geredet haben, werde ich jetzt nicht reden können, aber ich bemühe mich trotzdem, dass wir vielleicht in der Zeit etwas vorankommen.

Sehr geehrte Kollegen, das Bundesverfassungsgericht hat am 20. Dezember 2007 entschieden, dass die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Gericht hat dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist für eine Neuordnung bis zum 31. Dezember 2010 eingeräumt. Die Trägerschaft der 69 im Jahr 2005 zugelassenen kommunalen Träger, die ihre Aufgaben anstelle der Bundesagentur für Arbeit wahrnehmen, ist zudem im Gesetz bis zu diesem Datum als Experimentierklausel befristet.

Aufgrund der Änderungen im SGB II, die zwischenzeitlich vorgenommen wurden, und bedingt durch das in der Kommunalträger-Eignungsfeststellungsverordnung vorgesehene Verfahren zur Auswahl der kommunalen Träger sind daher Änderungen im Ausführungsgesetz zum SGB II auf Landesebene erforderlich.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung wird diesem Anpassungserfordernis Rechnung getragen. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird deshalb auf der Grundlage einer Grundgesetzänderung (Artikel 91e Grundgesetz) im Wege einer entsprechenden Änderung im SGB II sichergestellt, dass die heutige Struktur der Zusammenarbeit im Grundsatz bestehen bleibt und fortentwickelt wird. Die Leistungsträger Bundesagentur für Arbeit und Kommune bilden gemeinsame Einrichtungen und nehmen ihre Aufgaben zukünftig weiter gemeinsam wahr. Die Erbringung der Leistung aus einer Hand wird damit auch zukünftig sichergestellt.

Den bestehenden zugelassenen kommunalen Trägern wird über den 31. Dezember 2010 hinaus die Möglichkeit eröffnet, die Trägerschaft zeitlich unbeschränkt fortzusetzen. Weitere kommunale Träger können zur Aufgabenwahrnehmung anstelle der Bundesagentur für Arbeit zugelassen werden. Nach dem im Grundgesetz verankerten Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen der Aufgabenwahrnehmung in gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Trägern soll die Zahl Letzterer bezogen auf das gesamte Bundesgebiet höchstens ein Viertel der Aufgabenträger zum Antragszeitpunkt betragen.

Vor diesem Hintergrund, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, hat der Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/3791 in seiner 105. Sitzung am 13. Oktober 2010 an den Wirtschaftsausschuss federführend sowie an den Finanzausschuss und den Sozialausschuss zur Mitberatung überwiesen.

Der Wirtschaftsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 81. Sitzung am 3. November 2010, seiner 82. Sitzung am 10. November 2010, seiner 84. Sitzung am 24. November 2010 bei Durchführung einer nicht öffentlichen Anhörung sowie seiner 85. Sitzung am 1. Dezember 2010 und abschließend am 8. Dezember 2010 in seiner 87. Sitzung beraten.

Der mitberatende Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 102. Sitzung am 11. November 2010 und abschließend in seiner 103. Sitzung am 2. Dezember 2010 beraten und mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und NPD vorbehaltlich etwaiger finanzrelevanter Änderungen durch den Wirtschaftsausschuss dessen unveränderte Annahme empfohlen.

(Vizepräsident Hans Kreher übernimmt den Vorsitz.)

Der gleichfalls mitberatende Sozialausschuss hat den Gesetzentwurf der Landesregierung während seiner 82. Sitzung am 10. November 2010 und abschließend während seiner 83. Sitzung am 1. Dezember 2010 beraten. Er hat mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und FDP bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE sowie Enthaltung der Fraktion der NPD im Rahmen seiner Zuständigkeit dem Wirtschaftsausschuss dessen unveränderte Annahme empfohlen.

An der vom Wirtschaftsausschuss durchgeführten nicht öffentlichen Anhörung in seiner 84. Sitzung haben Sachverständige des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e. V., des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern sowie der Stadt Neubrandenburg teilgenommen.

Bezüglich der inhaltlichen Ausführungen der Stellungnahmen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, erlaube ich mir, auf die Ihnen vorliegende schriftliche Beschlussempfehlung zu verweisen.

In den Ausschussberatungen des Wirtschaftsausschusses hat das Wirtschaftsministerium ausgeführt, dass nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 20. Dezember 2007 die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch SGB II nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Der Bundesgesetzgeber habe daher mit der Novellierung des SGB II auf der Grundlage einer Grundgesetzänderung zu Artikel 91e Grundgesetz eine Neuordnung vornehmen müssen.

Die Kernpunkte der bundesrechtlich geregelten …

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Sie werden ja immer schneller.)

Das schaffe ich auch noch, Herr Koplin.

(Irene Müller, DIE LINKE: Aber nicht sehr verständlich.)

Gut, ich bemühe mich, verständlicher zu sprechen, Herr Kollege.

Die Kernpunkte der bundesrechtlich geregelten Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende würden im Wesentlichen drei Punkte beinhalten:

Erstens soll die Erbringung der Leistungen aus einer Hand in gemeinsamen Einrichtungen von Agenturen für Arbeit und Kommunen auf verfassungsrechtlich gesicherter Rechtsgrundlage fortgesetzt werden.

Zweitens soll den bereits zugelassenen 69 kommunalen Trägern die Möglichkeit eröffnet werden, die Trägerschaft zeitlich unbeschränkt fortzusetzen. In Mecklenburg-Vorpommern habe dieses Relevanz für den Landkreis Ostvorpommern. Ein entsprechender Antrag auf Entfristung sei durch den Landkreis gestellt und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Zustimmung des Wirtschaftsministeriums zugeleitet worden.

Drittens würden zu den bestehenden 69 kommunalen Trägern 41 weitere zur alleinigen Aufgabenwahrnehmung anstelle der Bundesagentur für Arbeit zugelassen werden können, von denen auf Mecklenburg-Vorpommern zwei entfallen würden.

Die Auswahlentscheidung über weitere kommunale Träger werde vom Land nach bundeseinheitlichen Kriterien getroffen werden, die in der Kommunalträger-Eignungsfeststellungsverordnung festgelegt seien. Die Neuregelungen im SGB II sowie die anstehende Kreisstrukturreform bedingen grundlegende Änderungen des bestehenden Landesausführungsgesetzes.

Der Gesetzesentwurf der Landesregierung regele deshalb zum einen die neuen Verfahrenszuständigkeiten, die Wahrnehmung der Aufsichtsrechte durch die oberste Landesbehörde und die Zustimmungs- und Mitwirkungspflichten sowie Gremienbeteiligungen auf Landesebene. Zum anderen würde das Zulassungsverfahren für weitere kommunale Träger geregelt. Insbesondere werde das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit für die Beschlussfassung landesgesetzlich abgesichert. Außerdem würden die antragstellenden Landkreise zur Übernahme des SGB-II-Personals aus den kreisangehörigen Gemeinden ihres Kreisgebietes verpflichtet. Die Feststellung der Eignung und Bestimmung der Reihenfolge der antragstellenden kommunalen Träger werde vom Land nach bundeseinheitlichen Kriterien getroffen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen der Ausschussberatungen im Wirtschaftsausschuss hat die Fraktion DIE LINKE die Auffassung vertreten, dass die Datenübertragung von den gemeinsamen Einrichtungen auf die Optionskommune eine große Herausforderung darstelle, denn der Leistungsempfänger dürfe keine Beeinträchtigung erfahren. In Bezug auf den Gesetzentwurf wurden die gesetzliche Fixierung des Vertrages sowie die finanzielle Belastung der betroffenen Gebietskörperschaften hinterfragt.

Die Fraktion der FDP äußerte im Hinblick auf Paragraf 10 Unverständnis darüber, dass die beiden kommunalen Spitzenverbände sich nicht in der Lage gesehen haben, einen gemeinsamen Finanzierungsvorschlag an das Land heranzutragen.