Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch nach den Beratungen im Bildungsausschuss bleibt die NPD-Fraktion bei ihrer ablehnenden Haltung zu dem vorgelegten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes und Gesetz zur Errichtung der Teilkörperschaft Universitätsmedizin Greifswald.
Es ist ja schön, dass Sie jetzt den Studenten zum Teil die Möglichkeit einräumen wollen, Abschlüsse statt mit Master mit Diplom machen zu können. Doch dies verkleistert doch die tatsächliche Situation. Ein bisher klassischer Diplomstudiengang kann doch nicht durch einen Masterstudiengang ersetzt und anschließend als Diplomabschluss bezeichnet werden.
(Egbert Liskow, CDU: Wissen Sie denn überhaupt, was ein Diplom ist? – Udo Pastörs, NPD: Das wissen wir gut.)
Die Proteste der Studentenschaft haben Sie wohl schon vernommen und Sie glauben jetzt, man könne hier große Freude verkünden, wenn man den Studenten vorgaukelt, sie könnten ja einen Diplomabschluss erwerben, wenn man einfach am Ende eines Masterstudiengangs den Abschluss als Diplom bezeichnet. Wir bezweifeln ernsthaft, ob dies so funktionieren kann.
Das Herumdoktern an den Studiengängen im Rahmen des unseligen Lissabon-Prozesses wird uns in Deutschland und insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern noch schwer zu schaffen machen. Auch Ihre unverblümte Zielsetzung, massenhaft ausländische Studenten ins Land nach Mecklenburg und Vorpommern locken zu wollen, ist geradezu grotesk. Ich will Ihnen auch sagen, warum diese Zielsetzung grotesk ist, denn wir haben mit einer ständigen Abwanderung gut qualifizierter junger Menschen zu kämpfen, für die Sie keine Perspektiven in der Heimat anbieten.
Viele dieser hervorragend ausgebildeten insbesondere jungen Leute ziehen nicht nur in Länder der AltBRD, sondern wandern immer mehr aus. Dieses Grundproblem muss endlich angepackt werden. Wir brauchen Perspektiven für diese jungen Leute in unserer Heimat.
Sie lässt dieses Problem offenbar völlig kalt, denn Sie wollen dieses Problem offenbar dadurch lösen, indem Sie massenhaft fremde Studenten aus dem Ausland herholen.
Diese Politik ist nicht nur jugendfeindlich, eine solche Politik ist geradezu volksfeindlich und muss endlich gestoppt werden.
Meine Damen und Herren, auch Ihre Idee für die Errichtung der Teilkörperschaft der Universitätsmedizin in Greifswald und in Rostock führt in die falsche Richtung. Sie schaffen für die Universitätsmedizin regelrecht ein Zweiklassensystem. Insbesondere wird dies beim Personal noch für erhebliche Probleme sorgen. Ob Ihnen Ihre Zielsetzung gelingen wird, hoch qualifizierte Mediziner so besser in Greifswald und in Rostock halten zu
können, wird von der NPD-Fraktion bezweifelt. Innerhalb einer Universität sollte es nach unserer Ansicht keine Teilkörperschaften geben, denn letztlich sind dadurch Kompetenzkonflikte vorprogrammiert.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Debatte heute hier im Plenum ist ja doch deutlich ruhiger als das, was uns die letzten Tage und Wochen im Zusammenhang mit dem Landeshochschulgesetz begegnet ist. Insofern zeigt sich auch, dass wir heute in diesem Hause doch weitestgehend mehr Einigkeit haben, als draußen offensichtlich angenommen wird. Es wurde viel diskutiert, das ist richtig. Herr Professor, Sie haben recht, es gab eine Reihe von Änderungsanträgen aus den Koalitionsfraktionen heraus. Aber ich sehe das gar nicht als kritikwürdig an. Ich glaube, dass das der Beweis der gelebten parlamentarischen Demokratie ist, die wir in diesem Land haben. Und zu dem Verdacht, dass wir doch ein Stück weit einer Ministerialdiktatur unterliegen, haben wir mit diesem Landeshochschulgesetz jedenfalls das Gegenteil bewiesen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das kann man bestätigen, ja. – Zuruf von Mathias Brodkorb, SPD)
Meine Damen und Herren, es gab viel Kritik, es gab unsachliche Kritik, es gab polemische Kritik, insbesondere zu dem Thema, zu dem auch Herr Brodkorb schon Ausführungen gemacht hat. Ich möchte auf diese Kritik zum Ende noch kurz eingehen. Denn eines, und das möchte ich hier betonen, müssen wir uns vergegenwärtigen: Der Kern und der Schwerpunkt der Novelle des Landeshochschulgesetzes liegen eben nicht dabei, wieder den Diplomgrad wieder neu einzuführen oder beziehungsweise zu verteidigen.
Das ist zum einen die Stärkung der Hochschulautonomie durch die Professionalisierung der Leitungsstruktur.
Und es ist nicht zuletzt auch ein klares Bekenntnis zum Bologna-Prozess und zu den KMK-Vorgaben. Auch dazu will ich nachher einiges sagen.
Zunächst einmal dazu, was die Stärkung der Hochschulautonomie betrifft und die Professionalisierung der Leitungsstruktur: Meine Vorredner sind bereits darauf eingegangen, wir haben gerade im Bereich der Medizin eine umfassende Neustrukturierung der Leitungsstruktur. Wir schaffen durch das Integrationsmodell eine engere Verknüpfung zwischen Forschung und Lehre sowie der Krankenversorgung, sodass diese Bereiche zukünftig wieder einer einheitlichen Leitung und Aufsicht unterliegen. Dabei wird durch die organisatorische Veränderung im Vorstand und im Aufsichtsrat sichergestellt, dass die Teilkörperschaft Universitätsmedizin eng an die Universität gebunden bleibt. Darin liegt nämlich gerade die Besonderheit dieses Modells. Und sowohl auf der Vorstands- als auch auf der Aufsichtsratsebene sind Mitglieder der Universität mit eigenen Rechten vertreten. Dies
stärkt den Zusammenhalt und wird in der Praxis zu einer verbesserten Zusammenarbeit und Abstimmung der unterschiedlichen Interessen führen.
Zu bemerken ist in diesem Zusammenhang, dass durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zukünftig auch der Pflegebereich im Vorstand der Hochschulmedizin als voll stimmberechtigtes Mitglied vertreten sein wird, sodass sich auch dort niemand übergangen fühlen kann.
Wir haben im ursprünglichen Gesetzentwurf das Integrationsmodell zunächst nur für Greifswald vorgesehen. Ich freue mich, dass auch die Universität Rostock in der Kürze der Zeit noch die Voraussetzungen geschaffen hat, dass wir heute hier dieses Integrationsmodell auch für die Universität Rostock beschließen können. Ich glaube, dass wir hier auf einem guten Weg für eine stabile und gesicherte Zukunft der Universitäten und ihrer Kliniken sind.
Heftig diskutiert wurde im Zusammenhang mit der Stärkung und Professionalisierung der Leitungsstruktur auch bei den Koalitionsfraktionen die Wiedereinführung des sogenannten Lebenszeitkanzlers. Der Kanzler, auch das wurde bereits ausgeführt, wird zukünftig also wieder als Beamter auf Lebenszeit berufen werden können.
Grund dafür ist, dass das Amt des Kanzlers aus unserer Sicht kein hochschulpolitisches Wahlamt ist wie beispielsweise die Funktion des Rektors, sondern wir vertreten die Auffassung, dass das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit die Kontinuität und die Professionalität der Hochschulleitung erhöht. Die persönliche Unabhängigkeit des Kanzlers ist ein stabilisierender und ausgleichender Faktor gerade in einer stets auch von Partikularinteressen unterworfenen Einrichtung. Daher haben wir hier diese Änderung vorgenommen. Und alternativ, auch das ist das Ergebnis der heftigen Diskussionen, muss man schon sagen, haben wir vorgesehen, dass natürlich auch ein Prorektor für Verwaltung eingesetzt werden kann.
Meine Damen und Herren, als Zweites, ich wies bereits darauf hin, ist ein Ziel des Landeshochschulgesetzes die Verbesserung der Studienbedingungen für Studenten. Auch hier hat Herr Brodkorb bereits ausführlich darauf hingewiesen, was wir im Einzelnen an Neuerungen vornehmen. Ich will nur kurz noch mal zusammenfassen:
Und wir ermöglichen Studentinnen und Studenten zukünftig auch ein Teilzeitstudium, was insbesondere Eltern und Berufstätigen entgegenkommt.
Als Drittes, meine Damen und Herren, bekennen wir uns mit diesem Landeshochschulgesetz auch zu Bologna, auch wenn das in der Diskussion um den Diplomgrad oftmals vergessen beziehungsweise sogar das Gegenteil behauptet wird.
Zum einen möchte ich noch voranstellen, wir können anhand der Akkreditierungsregelung, die wir in dem Gesetzentwurf vorgesehen haben, deutlich erkennen, dass wir in diesem Land keine Sonderregel vorhaben und keine Lex Mecklenburg-Vorpommern schaffen wollen, die nicht mit den Vorgaben der KMK kompati
bel sind. Wir möchten, dass die Akkreditierung zukünftig eben genau den Vorgaben von Bund und Ländern folgt. Deshalb kann auch der Vorwurf, wir würden hier in Mecklenburg-Vorpommern Insellösungen schaffen, nicht greifen.
Wir bekennen uns zum Bologna-Prozess und zu den modularisierten Studiengängen. Wir wollen eben nicht zurück zu den alten Diplomstudiengängen. Der Vorwurf, der uns gemacht worden ist, es hätte ein Rollback gegeben im Zusammenhang mit dem Landeshochschulgesetz, ist hier nachweisbar nicht wahr. Wir werden weiterhin auf die internationale Vergleichbarkeit der Studiengänge und der Studienleistungen abstellen und dafür sorgen, dass unsere Studenten auch zukünftig die Mobilität besitzen, sowohl innerhalb Deutschlands, aber auch im europäischen Ausland und international ihre Studienleistungen anerkannt zu bekommen.
Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit dem Diplom, das wurde bereits gesagt, gab es zahlreiche Kritiken, teilweise unsachliche, teilweise aber auch sehr polemische. Was mussten wir uns da nicht alles anhören?! Unter anderem hieß es, wir wären Nostalgiker – ich zitiere jetzt Herrn Klewe –, „die in einer Nacht-undNebel-Aktion in Hinterzimmern Nebelkerzen zünden“, um letztendlich den Diplomgrad hier zu retten oder wieder einzuführen. Ich kann dazu nur sagen, der Vorwurf von Nebelkerzen- und Hinterzimmeraktionen kann so nicht aufrechterhalten bleiben.
Wir haben in diesem Jahr zwei umfangreiche Anhörungen bezüglich der Hochschulen und der Studienqualität durchgeführt. Die erste Anhörung widmete sich insbesondere der Studienqualität an den Hochschulen unseres Landes unter Berücksichtigung des Bologna-Prozesses und fand am 22. Mai im Bildungsausschuss statt. Hier haben 22 offiziell benannte Sachverständige zu 26 Fragen Stellung nehmen können.
Eine zweite Anhörung im Zusammenhang mit der Novellierung des Landeshochschulgesetzes fand am 30. September im Bildungsausschuss statt. Hier waren 60 Sachverständige benannt und 35 Fragen zu beantworten. Sie sehen, dass durch diese umfangreichen Anhörungen, die hier geführt worden sind, natürlich auch gerade die Eingaben, die zu den Änderungen geführt haben, überhaupt erst Diskussionsgrundlage wurden. Wir haben also diese Einwendungen und die Anregungen sehr ernst genommen und keineswegs in Hinterzimmern versucht, hier Nebelkerzen zu zünden.
Aufgrund der wirklich umfangreichen Empfehlungen aus den Anhörungen wurden dann die verschiedenen Änderungsanträge erarbeitet und im Bildungsausschuss letztendlich auch mit großer Mehrheit angenommen. Insbesondere von der demokratischen Opposition wurde hier ja auch Zustimmung in vielen Punkten signalisiert beziehungsweise wurde Zustimmung erteilt.
Meine Damen und Herren, Herr Brodkorb hatte bereits darauf hingewiesen, wir haben also sehr divergierende Fürsprecher und ablehnende Stimmen zu der Frage des Diplomingenieurs. Ich möchte an dieser Stelle den Deutschen Hochschulverband zitieren, der in einer Presseerklärung die Regelung, wie wir sie hier im Landeshochschulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern nun vorsehen, sehr begrüßt und von einem bundesweiten Vorbildcharakter spricht. Ich zitiere:
„Wir sehen in dem neuen Gesetz eine gelungene Umsetzung der ursprünglichen Ideen und Empfehlungen des
Bologna-Prozesses aus dem Jahr 1999, nämlich eine konsequente Zweiteilung des Studiums unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten. Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist die Möglichkeit, Absolventen eines Masterstudiengangs auf Antrag das Diplom verleihen zu können. Dies bedeutet keinesfalls ein Festhalten an alten elitären Zöpfen oder ein Infragestellen der Bologna-Reform, sondern eine kreative Weiterentwicklung derselben.“ Zitatende.
Und dann weise ich darauf hin, dass der Deutsche Hochschulverband eine bundesweite Berufsvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland mit über 25.000 Mitgliedern ist. Ich glaube, dass das doch schon eine gewichtige Stimme ist, die uns zu Recht stolz auf eine Vorbildrolle sein lässt, die wir heute hier mit der Beschlussfassung zum Landeshochschulgesetz einnehmen.
Meine Damen und Herren, wir verabschieden heute das modernste Landeshochschulgesetz in Deutschland. Wir stärken unsere Hochschulen im nationalen und internationalen Wettbewerb. Wir verbessern die Studienbedingungen für die Studentinnen und Studenten in unserem Land und machen damit auch die Attraktivität unserer Hochschulen für Studenten aus anderen Bundesländern größer. Wir gehen letztendlich, wie gerade schon ausgeführt, mit Vorbildcharakter voran, sodass andere Bundesländer sicherlich folgen werden.