... weil ich mich persönlich seit 2007 darum bemühe, dass wir dieses Ding in den Landtag bekommen und darüber reden können, andere auch.
Und wenn wir hier darüber reden, wenn Frau Lück feststellt, dass in den Planungsregionen die Programme fertig sind, dann hat sie recht. Und es ist bedauerlich, dass aus diesem Grund, dass wir das hier im Landtag nicht
besprechen konnten, die Zeit verloren gegangen ist. Da pflichte ich Ihnen unbedingt zu, wenn Sie das denn so gesagt haben: Neues entwickeln, Vorhandenes bewahren.
Leistungssteigernd ist für mich der ingenieurtechnische Umgang mit Windenergiestandorten und mit Windenergieanlagen. In unserem Antrag bitten wir die Landesregierung, bei der Fortschreibung der regionalen Raumentwicklungsprogramme auch außerhalb von Eignungsgebieten stehende Windenergieanlagen technisch erneuern zu dürfen. Wir sind also höflich, wir bitten.
Hier handelt es sich sehr häufig um Anlagen, die 1991 beginnend gebaut worden sind. Damals gehörten Generatoren mit 300 und 500 Kilowatt zu den großen Anlagen. Windmühlen aus dieser Zeit haben neue landschaftliche Bezüge in der Ästhetik geschaffen,
haben ein neues Zeitalter der Stromerzeugung eingeläutet und den Maschinenbau zu immer perfekteren Konstruktionen getrieben. Mit ihnen wurde ein neuer Markt eröffnet, Geld verdient und Steuern in die Gemeindekassen gezahlt.
Die Lebensdauer solcher Anlagen liegt bei 20 bis 25 Jahren, das trifft für den Turm und die Gondel zu, und sie sind ja auch bereits dann abgeschrieben. Auf einer 20 Jahre alten Anlage ersetzt man eine 300-KilowattMaschine nicht durch eine Maschine gleicher Leistung. Das wäre, wenn ich das Repowering nicht will oder es umgehen muss, die Möglichkeit, aber die ist schlicht und ergreifend technischer Unsinn:
Und zweitens würde der Turm viel eher verschlissen sein als die neue Gondel, die wir oben draufgesetzt haben.
Jetzt kommt das Problem: Außerhalb von Eignungsräumen geht bei der Erneuerung des Turmes der Bestandsschutz verloren, der Standort der Windenergieanlagen damit auch. Aus mit den Gewerbesteuern für die Kommune, obwohl sie damit gerechnet hat. Es ist für einige Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern die einzige Steuereinnahme. Ich komme darauf noch mal zurück.
Und wenn wir uns, wie in dem vorliegenden Antrag beschrieben, erst bei der Fortschreibung des regionalen Raumentwicklungsprogramms mit dem Repowering von Windenergieanlagen außerhalb von Eignungsräumen auseinandersetzen, haben die meisten von ihnen durch eine nicht zulässige Erneuerung des Turmes ihren Bestandsschutz verloren. Das ist die Praxis.
Können wir uns das leisten? Wind kaputt, Kohle geht zu Ende, Atom verteufelt. Ich will das nicht und, ich glaube, viele von Ihnen auch nicht. Ich will da repowern, wo es technisch Sinn macht.
Nach Aussage des Landesvorstandes vom Windenergieverband Mecklenburg-Vorpommern Herrn Jesse gibt es auf den verschiedensten in Nichteignungsgebieten stehenden Windenergieanlagen, in der Regel 300-KilowattAnlagen, 360 Windkraftanlagen, die technisch repowerfähig sind.
Der Anlagenbestand reduziert auf die Hälfte, weniger Verspargelung, das bedeutet größere Abstände zur Bebauung. Wir kommen damit nicht in Konflikt mit unseren Vorschriften für die zukünftigen und für die bisherigen Anlagen. Das ist ein Trugschluss, der heute hier in den Saal reingetragen worden ist.
Ich will versuchen, Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordneten, meine Auffassung zu dem Problem nahezubringen, um zeitverkürzt das Repowering von Windenergieanlagen außerhalb von Eignungsgebieten zu ermöglichen. Hierzu ein Beispiel von der Insel Rügen, von der nördlichen Halbinsel Wittow, aus dem Slawischen übersetzt, das Windland: Auf Wittow stehen auf dem Territorium der Gemeinde Wiek und Altenkirchen 15 Windenergieanlagen, die jährlich 20.912.000 Kilowattstunden sauberen Strom erzeugen. Total haben sie bisher 306.000.000 Kilowattstunden ins Netz eingespeist. Die Leistung der Generatoren liegt zwischen 80 und 1.650 Kilowatt. In der Summe sind das bei den in Betrieb befindlichen Anlagen 8.000 Kilowatt.
Die ersten sieben Anlagen im Windpark Schwabe wurden 1991 mit je 300 Kilowatt aufgebaut. Sie stehen jetzt 19 Jahre. Gehen wir von einer Standzeit der Türme von maximal 25 Jahren aus, haben wir für die Vorbereitung des Repowering an dem Standort noch fünf Jahre Zeit. Das heißt, wenn wir das Wort „Fortschreibung des regionalen Entwicklungsprogramms“ nicht so verstehen, dass wir in zehn Jahren damit anfangen, um fortzuschreiben, dann sind die alle im Eimer, dann können wir die abreißen oder sie sind umgefallen. Ob zu diesem Zeitpunkt die Fortschreibung des regionalen Raumentwicklungsprogramms Planung und Bau fortgeschrieben ist, das glaube ich nicht.
Repowering auf Wittow bedeutet, dass die Anzahl der Altanlagen halbiert und die installierte Leistung mit den Neuanlagen verdoppelt wird. Die Altanlagen sollen durch Windenergieanlagen der neuesten Technik mit einer installierten Leistung von 2,3 Megawatt je Anlage und mit einer Flügelspitzenhöhe von kleiner als 100 Meter ersetzt werden. Es gibt dazu ganz klare und eindeutige Aussagen der Herstellerindustrie, dass sie in der Lage sind, mit maximal 100 Metern Flügelspitzenhöhe die Windkraftanlagen bis zu 2,3 Kilowatt zu bauen. Das ist enorm. Damit würden wir das, was wir hier vielfach gehört haben, was also die Landschaftsästhetik betrifft, was viele andere Dinge betrifft, was vor allen Dingen die Akzeptanz der bestehenden Anlagen in der Fläche, in der sie stehen, betrifft, nicht stören.
Meine Damen und Herren, wenn der Oberbürgermeister von Stralsund der Meinung ist, dass die Windenergieanlage, die kurz vor Altefähr steht, die Ansicht der Stadt Stralsund stören würde, dem würde ich dann gerne mal sagen, dass er vielleicht das Ende zu Fuß geht, dann hat er mehr Zeit zum Gucken. Das ist einfach Unsinn! Es haben sich inzwischen alle Leute, die über den Rügendamm fahren, damit abgefunden, dass die sogenannte Klorolle in der Silhouette der Altstadt Stralsund steht, das Meereskundemuseum. Das ist der freundliche Begriff dafür in der Gegend.
Ich habe diesen Hinweis vorhin bekommen, den will ich aufgreifen und gerne meinem CDU-Oberbürgermeister von Stralsund zur Hand gehen und mit ihm diesen Spaziergang machen, um ihm das zu erklären.
Das, was wir hier heute betreiben, würde vielleicht auch die Situation verbessern und uns unterstützen.
Damit würden dann Altanlagen entstehen, die in ihrer Wirkung auf die Landschaftsästhetik keinen neuen Störfaktor bilden, denn die Gondeln benötigen keine Befeuerung. Die Neuanlagen mit den schon genannten Leistungen würden prognostisch circa 7 Millionen Kilowattstunden pro Jahr und Maschine erbringen. Das heißt, zehn Altanlagen mit 2,3 Megawatt und 6 Millionen Kilowatt würden durch fünf Neuanlagen mit 11,5 Megawatt und jährlich 35 Millionen Kilowatt ersetzt. Das heißt, die jährliche Produktion von sauberem Windstrom wird in Wittow auf 470 Prozent gesteigert.
Meine Damen und Herren, wer dieses Thema nicht aufgreift und es nicht exakt und intensiv technisch verfolgt, der muss einfach nicht ganz in Ordnung sein. Also so etwas muss man doch einfach machen.
Meine Damen und Herren, es lohnt sich doch, nach neuen Lösungsansätzen zu suchen. Es lohnt sich auch, dafür zu kämpfen. Nach dem EEG wird in der ersten Vergütungsstufe für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein Preis von 9,02 Cent gezahlt. Danach erfolgt die Absenkung in die zweite Vergütungsstufe mit 4,92 Cent. Damit wäre der Strom aus Windenergieanlagen genauso teuer wie Atomstrom, der an der Leipziger Stromhandelsbörse gehandelt wird. Auch das ist also ein außerordentlich plausibler Grund, das zu machen. Das bedeutet, dass die Betreibergesellschaften nach maximal sieben Jahren wieder richtigen Gewinn machen und die Gemeinden Einnahmen aus der Gewerbesteuer erzielen. Sollten die Windenergieanlagen auf Wittow nicht repowert werden können, ist mittelfristig mit einem Rückbau der Anlagen zu rechnen und sechs Millionen Kilowattstunden sauberer Strom werden pro Jahr nicht mehr erzeugt.
Zu den Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden Wiek und Altenkirchen möchte ich Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, Folgendes ausführen: Die Gemeinde Wiek hat bisher 1.004.000 Euro und die Gemeinde Altenkirchen 262.000 Euro an Gewerbesteuern eingenommen.
Dieser Betrag ist natürlich durch das Repowering und die fast Verfünffachung der Energieleistungen weiter zu steigern.
Lassen Sie uns mit Ihrer Zustimmung, meine Damen und Herren, den Antrag an die Landesregierung zur positiven und zeitnahen Erledigung weitergeben, denn auch die Bundesregierung fordert in ihrem Energiekonzept 2050 Planungs- und Investitionssicherheit für Anbieter und Nachfrager, bessere Bedingungen für Repowering onshore, Ausweis neuer Flächen für Onshorewind in Raumordnungsplänen – das ist passiert – und Absicherung des Repowering im Bau- und Planungsrecht für bestehende Anlagen. Lassen Sie uns da gründlich drüber nachdenken!
Ich bin sehr erfreut, dass Herr Minister Schlotmann dieser Aufgabe sehr positiv gegenübersteht. Ich habe mit ihm mehrfach darüber sprechen können. Und so wage ich, die Hoffnung aufzunehmen, Herr Minister wird sich dafür ordentlich einsetzen. Wenn wir in fünf Jahren mit dem Repowering und damit mit dem Abbau von Anlagen, zehn Anlagen weg, fünf neu hin, das erfolgreich umsetzen können, dann werden die Gemeindekassen wieder zuversichtlich mit uns umgehen können, da wir ihnen auf diese Art und Weise eine finanzielle Ausgewogenheit ihres Haushaltes ermöglichen.