Die endgültige Entscheidung über die Annahme soll jedoch die Gemeindevertretung treffen. Dabei geht es nicht darum, den Bürgermeister oder seinen Stellvertreter zu bevormunden, vielmehr wollen wir Rechtssicherheit schaffen.
Wenn Sie sich die Korruptionstatbestände des Strafgesetzbuches einmal ansehen, werden Sie feststellen, dass der Bürgermeister in der Absicht, Gutes für seine Gemeinde zu tun, häufig mit einem Bein im Gefängnis steht.
Soweit dieses Verfahren im späteren Gesetzgebungsverfahren die parlamentarische Hürde nimmt, wird dieser Zustand der Rechtsunsicherheit beendet. Damit wird nicht zuletzt der eingangs genannten Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer Weiterentwicklung der Korruptionsvorschriften im kommunalen Bereich nachgekommen.
Meine Damen und Herren, ich fasse noch einmal zusammen: Korruption wird in Mecklenburg-Vorpommern nicht geduldet.
Durch die Verwaltungsvorschrift zur Bekämpfung der Korruption gibt es klare Verhaltensregeln für alle Beschäftigten in der Landesverwaltung. Im kommunalen Bereich helfen Mitwirkungsverbote und Vorschriften zur Unvereinbarkeit von Amt und Mandat, korruptives Verhalten zu verhindern. Außerdem ist vorgesehen, den Bürgermeistern, ihren Stellvertretern und den Mitgliedern der Gemeindevertretung eindeutige Regelungen für die Einwerbung von Spenden an die Hand zu geben. Mit diesen Maßnahmen tritt die Landesregierung bereits jetzt der Korruption in der von der Fraktion DIE LINKE geforderten Weise wirkungsvoll entgegen. – Herzlichen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Heinz Müller. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim Stichwort „Korruption“ mag mancher geneigt sein, dieses in irgendwelchen fernen, für unterentwickelt gehaltenen Ländern zu verorten, aber dieses ist nicht so. Korruption ist leider eine Realität auch in Europa und sie ist leider auch eine Realität in Deutschland.
Wir haben vor wenigen Tagen eine Untersuchung vorgestellt bekommen, die die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers zusammen mit der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg erarbeitet hat zum Thema „Korruption in Deutschland“. Danach gibt es – wohlgemerkt in Deutschland, nicht Mecklenburg-Vorpommern – etwa 20.000 Delikte, die in dieses Deliktfeld hineinfallen, mit einem Gesamtschaden von etwa 2 Milliarden Euro. Das ist keine Kleinigkeit. Und, und das sagt uns diese Untersuchung zusätzlich, vielleicht noch viel schlimmer als der materielle Schaden, der hier entsteht, ist der Schaden, der so aussieht, dass ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung inzwischen glaubt, dass Korruption in unseren Verwaltungen nicht so selten sei.
Dieser Glaube, so die Vertreter der Untersuchung, sei zwar ein Irrglaube, aber auch Irrglauben entfalten ja Wirkungen, und in diesem Falle negative Wirkungen.
Also das Thema, Kollegin Borchardt, das Sie auf den Tisch gelegt haben mit Ihrem Antrag, ist in der Tat ein wichtiges und ist in der Tat ein ernstes. Aber schauen wir uns bitte einmal an, was Sie uns denn in Ihrem Antrag anbieten, um uns mit diesem Problem auseinanderzusetzen. Wenn Sie gestatten, möchte ich das Punkt für Punkt machen.
Nun, als Abgeordneter einer regierungstragenden Fraktion bin ich natürlich immer hocherfreut, wenn ich aus den Reihen der Opposition Lob für die Arbeit der Regierung bekomme.
Allerdings gehört es auch zu den Gepflogenheiten dieses Hauses, und ich würde mich selbst in diesem Fall gerne an diese Gepflogenheiten auch weiterhin halten, dass wir Gesetzentwürfe der Landesregierung erst dann bewerten, wenn sie in dieses Parlament eingebracht worden sind.
Vielleicht können wir das in diesem Fall auch tun. Wenn Sie dann bei Ihrem Lob bleiben, bin ich in der Tat sehr froh.
Nun wissen wir alle, meine Damen und Herren, dass im Ältestenrat alle Fraktionen mit einem Parlamentarischen Geschäftsführer vertreten sind, Ihre Fraktion mit einer Parlamentarischen Geschäftsführerin.
Das war über lange Zeit Gabi Měšťan, das ist jetzt Regine Lück, zwei Kolleginnen, von denen ich unumwunden sage, dass ich sie beide sehr schätze
und dass ich von beiden weiß, dass sie sehr wohl in der Lage sind, die Positionen der Fraktion DIE LINKE im
Warum müssen wir als Parlament dem Ältestenrat einen Auftrag erteilen, wo sie da drinsitzen und dieses Thema im Ältestenrat selbst auf den Tisch legen könnten?
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Denkt dran, dass das der Landtag und nicht nur der Ältestenrat ist. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Punkt III, Sie verlangen, dass wir eine Vereinbarung der Innenministerkonferenz in Landesrecht übernehmen.
Nun haben Sie selbst gerade in Ihrer Einbringungsrede gesagt, das sei ja im Grunde genommen erledigt, weil es bereits eine entsprechende Verwaltungsvorschrift gibt. Richtig und schön, dass Sie es selbst für erledigt erklären, allerdings gibt es diese Verwaltungsvorschrift, in der diese interministerielle Absprache in Landesrecht übernommen worden ist, seit dem 23. August 2005.
Wenn Sie sich ernsthaft mit dem Thema auseinandergesetzt hätten und wenn Sie ernsthaft recherchiert hätten, dann hätten Sie seit fünf Jahren merken können,