Meine Damen und Herren, zur Ausschöpfung aller Mitwirkungsmöglichkeiten auf Bundes- und der EU-Ebene bezüglich der Fangquoten
Über die zahlreichen Aktivitäten der Landesregierung wurde sowohl der Agrarausschuss als auch das Parlament umfänglich informiert.
Zum Stand der Problematik Heringsfangquoten Folgendes: Der EU-Ministerrat hat am 26.10.2010 die im Jahr 2011 zulässigen Gesamtfangmengen für die jeweiligen Fischbestände der Ostsee festgelegt.
Für die deutsche Fischerei sind folgende Quoten maßgebend: In der westlichen Ostsee eine Kürzung um 30 Prozent,
in der östlichen um 15 Prozent. Das heißt, insgesamt wird die Fangmenge von 13.256 Tonnen auf 9.409 Tonnen sinken, im Schnitt um 29 Prozent. Nachdem die deutsche Quote für den Heringsbestand der westlichen Ostsee in der Zeit von 2008 bis 2010 bereits um 49 Prozent reduziert wurde, hat der EU-Ministerrat für das Jahr 2011 nunmehr eine weitere Reduzierung um 30 Prozent beschlossen. Das ist richtig.
Ausschlaggebend dafür ist, dass die Laicherbiomasse mit 76.200 Tonnen mittlerweile erheblich unter dem von der Wissenschaft festgesetzten Schwellenwert für eine nachhaltige Bewirtschaftung von 110.000 Tonnen liegt.
Für Mecklenburg-Vorpommern dürfen 2011 noch 5.700 Tonnen zur Verfügung stehen. Die Erlöse aus der Heringsfischerei dürften 2011 lediglich noch 2,3 Millionen Euro betragen. So viel zu den Fakten.
Nach aktuellen wissenschaftlichen Berechnungen ist der 2009er-Jahrgang fast viermal stärker als der 2008er-Jahrgang – das ist ein sehr gutes Ergebnis –,
der der schwächste der Zeitserie war. Auch für den 2010er-Jahrgang wird eine durchschnittlich gute natürliche Reproduktion erwartet.
Die kontinuierliche Abnahme der Nachwuchsproduktion des Bestandes scheint damit vorerst gestoppt. Diese Jahrgänge werden allerdings zwei bis drei Jahre benötigen, bevor sie den Bestand anwachsen lassen können.
Vor diesem Hintergrund hat das Land MecklenburgVorpommern im Jahr 2010 unter Berücksichtigung des Referenzjahres 2008 für 84 Heringsfischer, die im Jahr 2008 zumindest 3.000 Euro aus der Heringsfischerei erwirtschaftet haben, 50 Prozent der quotenbedingten Erlösausfälle übernommen. Bislang wurden 369.000 Euro ausgereicht.
Bis zum Jahresende dürften knapp 100 Fischereiunternehmen circa 400.000 Euro erhalten. Unter Berücksichtigung der Erlösausfallentschädigung und der voraussichtlichen Erlöse aus der Heringsfischerei des Jahres 2010 werden den Fischern in diesem Bereich im Jahr 2010 voraussichtlich 4,1 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Das sind 95 Prozent des Jahresdurchschnittswertes der Jahre 2005 bis 2009.
Bei den vorgenannten 4,1 Millionen Euro ist zu berücksichtigen, dass der Kutter- und Küstenfischerei des Landes Mecklenburg-Vorpommern von der großen Hochseefischerei zu Jahresbeginn 850 Tonnen Hering mit einem Erlösanteil von circa 380.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt wurden als Quote. Es wurde also eine Hilfe geleistet. Somit wurden den Heringsfischern des Landes im Jahr 2010 zur Kompensation der Quotenkürzung circa 780.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Da im Haushaltsplan 2010/2011 festgelegt wurde, dass Ausgleichzahlungen aus dem Sondervermögen lediglich im Jahr 2010 genehmigt werden dürfen, erwägt die Landesregierung, in den Jahren 2011 und 2012 Mittel aus dem Europäischen Fischereifonds zur Verfügung zu stellen.
Für die Jahre 2011 und 2012 dürften circa 1 Million Euro erforderlich sein. Davon wären 0,75 Millionen Euro aus dem EFF und 0,25 Millionen Euro aus Landesmitteln zu finanzieren. Die EFF-Mittel stehen im Rahmen des bestehenden Operationellen Programms zur Verfügung. Die Landesmittel müssten aus dem Landeshaushalt bereitgestellt werden.
Das alles wüssten Sie, Herr Pastörs, wenn Sie das Protokoll schon gelesen hätten oder Herr Borrmann es Ihnen erzählt hätte.
(Heinz Müller, SPD: Herr Borrmann war nicht bei Stimme. – Detlef Müller, SPD: Selbst dann hätte er es nicht gewusst.)
Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Nord Stream AG im Jahr 2011 als Ausgleichmaßnahme für den Bau der Erdgastrasse für die Einstellung von Heringsfischerei im Greifswalder Bodden in der Zeit vom 20.04.2011 bis zum 30.04.2011 eine Fangausfallprämie gewähren wird. Etwa 80 Prozent der Heringsfischer, die 2010 vom Land eine Erlösausfallentschädigung erhalten haben, dürften 2011 in den Genuss der Mittel von Nord Stream gelangen.
Die Gewährung der EFF-Mittel aus hiesiger Sicht und aus Sicht des BMELV ist an folgende Bedingungen gebunden:
eine schrittweise Reduzierung des Fischereiaufwandes, der eine schrittweise Reduzierung des Fischereiaufwandes vorsieht
Vorlage eines auf nationaler Ebene erarbeiteten Planes zur vorübergehenden Einstellung der Fangtätigkeit
Der Entwurf eines entsprechenden mehrjährigen europäischen Bewirtschaftungsplanes wird voraussichtlich erst im Jahr 2011 vorliegen. Dieser Plan dürfte somit erst 2012 greifen.
Die Kommission hat auf Betreiben der Landesregierung jedoch in Aussicht gestellt, dass bei vorübergehender Einstellung der Fangtätigkeit die Gewährung entspre
chender EFF-Mittel lediglich auf der Grundlage eines nationalen, regionalen oder gar lokalen Planes zulässig ist. Die entsprechenden Abstimmungen werden gegenwärtig mit dem Bund und der Kommission vorgenommen.
Zu Punkt 2 des Antrages nur so viel: Das Informationsbüro des Landes ist eine Institution der Landesregierung. Die Landesregierung soll sich also selbst anweisen. Das ist NPD-Logik.