Vorpommern anzumelden. Aber, ich sage es noch mal, die Honorare für die Hausärzte und auch für die Fachärzte in Mecklenburg-Vorpommern sind deutlich gestiegen. Nichtsdestotrotz ist es richtig, darauf hinzuweisen.
Meine Damen und Herren, die anderen Fragen, die noch zu besprechen sind, müssen wir später aufrufen, weil noch einige Dinge festgelegt worden sind in diesem Gesetz, die keine Steigerung von Fallzahlen erlauben beziehungsweise eine Deckelung von Fallzahlen, bei deren Überschreiten ein Abzug von 30 Prozent erfolgt. Über die Dinge müssten wir allerdings dann noch intensiver diskutieren.
Auf alle Fälle denke ich, dass es unsere Krankenhäuser, die Beschäftigten in den Krankenhäusern und vor allem die Patienten verdient haben, gleichbehandelt zu werden, das heißt, einen einheitlichen Bundesbasisfallwert zu haben, der Mecklenburg-Vorpommern natürlich deutlich bessere Chancen und Einnahmen bescheren würde. Von daher bin ich sehr froh, dass die Sozialministerin unserer Aufforderung nachkommen will und die Dinge im Bundesrat und sicherlich auch über die Parteienebene im Bundestag vertreten wird. –
(Michael Roolf, FDP: Jetzt gibt’s den Antrag. – Raimund Frank Borrmann, NPD: Jetzt fehlt bloß noch, dass der Herr Backhaus noch redet. – Zuruf von Dr. Till Backhaus, SPD)
Sehr geehrter Herr Grabow, selbstverständlich gibt es den Antrag, denn der Antrag von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern wurde ja schon im Gesundheitsausschuss des Bundesrates eingebracht und abgestimmt. Und Sie haben recht, es gab ein Patt und deswegen hat Schleswig-Holstein angekündigt, im Bundesratsplenum diesen Antrag erneut zur Abstimmung zu stellen.
Ob jetzt Ihre Partei auf den letzten Metern im Land Schleswig-Holstein einknickt, das kann ich auch nicht sagen, und ich finde, Sie überfordern mich, wenn ich dafür jetzt die Hand ins Feuer legen sollte. Aber Fakt ist, es gibt den gemeinsamen Antrag und wir haben ihn auch schon längst abgestimmt.
Und ich will noch mal zurückweisen – Sie haben ja zitiert, Sie meinten vorhin BMAS, ich glaube, Sie meinen wahrscheinlich eher das BMWi –, natürlich argumentiert Ihr Gesundheitsminister, es wäre alles nicht so. Aber ich
kann mir nicht vorstellen, dass sich ehrlich gesagt acht Ministerien, Sie können ja noch sagen, wir haben es nicht im Blick, aber dass die anderen Länder nicht wissen, was los ist, das glaube ich nicht. Gucken Sie ins Krankenhausreformfinanzierungsgesetz!
Wenn es nicht so wäre, dann würde es doch darum gar keinen Streit geben und dann hätten wir doch gar nicht diesen gemeinsamen Antrag stellen müssen.
Herr Grabow, ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich frage mich eigentlich, ob Sie es nicht wissen, dann ist es schwierig, Sie sind ja Ausschussvorsitzender für Gesundheit, oder ob Sie den Leuten was Falsches sagen, und das würde ich noch schwieriger finden. – Vielen Dank.
(Raimund Frank Borrmann, NPD: Es könnte aber auch sein, dass Sie was Falsches sagen. – Dr. Till Backhaus, SPD: Herr Grabow, Herr Grabow, Herr Grabow!)
(Ralf Grabow, FDP: Das werden wir morgen sehen, das werden wir morgen sehen. – Zuruf von Ministerin Manuela Schwesig – allgemeine Unruhe)
Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3846 bei Zustimmung der Fraktion der FDP, Gegenstimmen der anderen Fraktionen abgelehnt.
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/3839 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/3839 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der Frak
Ich rufe auf den Zusatztagesordnungspunkt 2: Einspruch des Abgeordneten Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD, gegen die Erteilung von drei Ordnungsrufen und die damit verbundene Wortentziehung in der 105. Sitzung des Landtages während der Beratung des Tagesordnungspunktes 7.
Einspruch des Abgeordneten Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD, gegen die Erteilung von drei Ordnungsrufen und die damit verbundene Wortentziehung in der 105. Sitzung des Landtages während der Beratung des Tagesordnungspunktes 7
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Herr Borrmann hat mit Schreiben vom 13. Oktober 2010 gegen die Erteilung von drei Ordnungsrufen und die damit verbundene Wortentziehung in der 105. Sitzung des Landtages gemäß Paragraf 100 Geschäftsordnung des Landtages Einspruch eingelegt.
Lassen Sie mich zu den Einsprüchen Folgendes anmerken: Gemäß Paragraf 100 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag nach Beratung im Ältestenrat über die Einsprüche ohne Aussprache. Die Beratung im Ältestenrat hat in der 172. Sitzung desselben stattgefunden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Einspruch. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Borrmann, Fraktion der NPD, gegen den ersten Ordnungsruf in der 105. Sitzung des Landtages während der Beratung des Tagesordnungspunktes 7 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Borrmann bei Zustimmung von drei Abgeordneten der NPD-Fraktion, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN und der FDP abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den nächsten Einspruch. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Borrmann, Fraktion der NPD, gegen den zweiten Ordnungsruf in der 105. Sitzung des Landtages während der Beratung des Tagesordnungspunktes 7 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? –