Protocol of the Session on October 14, 2010

(Dr. Till Backhaus, SPD: Schläger!)

Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3799.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Gar keine namentliche Abstimmung beantragt?)

Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3799 bei Zustimmung der Fraktion der NPD, aber Ablehnung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP abgelehnt.

Meine Damen und Herren, vereinbarungsgemäß rufe ich den Zusatztagesordnungspunkt 1 auf: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Gleiche Chancen für Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/3839. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3846 vor.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU: Gleiche Chancen für Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 5/3839 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/3846 –

Irrtümlicherweise sind einige Exemplare des gleichen Änderungsantrages der Fraktion der FDP mit der Drucksachennummer 5/3845 verteilt worden. Gegenstand der Beratung ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3846. Ich bitte Sie, dies zu berücksichtigen.

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Heydorn von der Fraktion der SPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Unser Antrag zielt darauf ab, Benachteiligungen für die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern abzuwenden.

Am morgigen Freitag berät der Bundesrat über das gesetzliche Krankenversicherungsfinanzierungsgesetz. Im Rahmen dieses gesetzlichen Krankenversicherungsfinanzierungsgesetzes wird insbesondere auch über die Landesfallwerte, Basisfallwerte für die Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland entschieden beziehungsweise werden die Weichen gestellt.

Zurzeit sieht es noch so aus, dass in dem vorliegenden Gesetzentwurf im Rahmen einer Konvergenzphase die Landesbasisfallwerte, die sehr unterschiedlich sind von Bundesland zu Bundesland, aufeinander zugeführt werden, sodass irgendwann ein bundeseinheitlicher Basisfallwert entsteht, der im Ergebnis dazu führt, dass alle Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland gleichbehandelt werden. Das Ziel, Konvergenzphase, Gleichbehandlung von Krankenhäusern, das soll jetzt erreicht werden.

(Irene Müller, DIE LINKE: Aber das macht doch die Ministerin alles schon.)

Wenn man das nicht weiterverfolgt, passiert Folgendes, dass die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft benachteiligt sind, weil es bei uns in Mecklenburg-Vorpommern den geringsten Basisfallwert gibt. Ich glaube, der höchste ist in Rheinland-Pfalz, aber auch das Saarland hat einen sehr, sehr hohen Basisfallwert. Bei uns ist also die Blinddarm- oder die Mandeloperation deutlich weniger wert, als das in anderen Bundesländern der Fall ist. Und wenn man sich mal ansieht, wie die Situation innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist, dann kann man konstatieren, dass es Bundesländer gibt, die ihre Hausaufgaben bei der Anpassung der Infrastruktur gemacht haben. Ganz vorne dabei ist Mecklenburg-Vorpommern.

Wir haben im Laufe der letzten 20 Jahre in irrsinnigem Umfang Krankenhäuser geschlossen. Bestes Beispiel hier in Schwerin, eines der ersten Häuser, das vom Netz ging, ist das Anna-Hospital gewesen und so weiter und so fort. Schaut man sich dagegen die Situation vor allen Dingen in den westlichen Bundesländern an, gibt es da ganz andere Bettenzahlen. NRW ganz vorneweg, teuer ohne Ende, aber auch im Süden der Region sind die Dinge so, wie sie sind. Das heißt, Bettenabbau hat da so gut wie nicht stattgefunden und die Infrastrukturanpassung läuft da sehr, sehr langsam. Und sie kann deswegen langsam laufen, weil die Basisfallwerte und damit die Erträge in den Einrichtungen deutlich besser sind, als das bei uns der Fall ist.

Das können wir von hier nicht wollen. Und deswegen muss unsere Landesregierung noch einmal ein bisschen ermuntert werden, morgen in der Sitzung des Bundesrates dafür Sorge zu tragen, …

(Stefan Köster, NPD: Traurig, dass sie dazu ermuntert werden muss.)

Nicht ermuntert, sondern unterstützt werden.

… in der Sitzung des Bundesrates morgen darauf hinzuweisen,

(Irene Müller, DIE LINKE: Frau Schwesig ist nicht aktiv? Das kann doch nicht sein!)

dass wir das nicht mittragen, damit solche Dinge nicht zur Umsetzung kommen können. Deswegen heute der Antrag. Ich bitte um Unterstützung für den Antrag. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Meine Damen und Herren, es ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Um das Wort hat zunächst gebeten die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Frau Schwesig, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Morgen wird im Bundesrat das GKV-Finanzierungsgesetz verhandelt und ich habe mich mit den Vertretern des Gesundheitswesens aus Mecklenburg-Vorpommern vor einiger Zeit zusammengesetzt, um dazu zu beraten, was für unser Land gut ist, aber was vielleicht auch schwierig ist, damit wir uns hier abstimmen. Dabei waren die Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenhausgesellschaft. Eigentlich ist es sonst bei fast allen Runden so, dass die eher gegensätzliche Interessen haben, aber die haben alle ziemlich dieses GKVFinanzierungsgesetz bezüglich der Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern zerrissen.

Die Krankenkassen sehen mit Sorge, und das sehe ich auch, dass die Bürger, die gerade bei uns nicht so viel Geld haben, zusätzlich belastet werden und dass die Arbeitgeberseite eben aussteigt aus der Finanzierung. Die Kassenärztliche Vereinigung sieht mit Sorge, dass wir wieder bei den Honoraren,

(Irene Müller, DIE LINKE: Das passt ja alles ins Sparprogramm.)

Ärztehonoraren auseinandergehen, und die Krankenhausgesellschaft sieht vor allem mit Sorge, dass wir uns verabschieden von dem, was mühsam errungen worden ist, von dem Gesetz, dass wir dauerhaft zu einem einheitlichen Bundesbasisfallwert kommen.

Deswegen freut mich, dass das Land MecklenburgVorpommern morgen diesem GKV-Finanzierungsgesetz, was eben keine Reform ist, weil es nicht die wirklichen Versorgungsprobleme löst, sondern wirklich nur ein Finanzierungsgesetz ist, dass Mecklenburg-Vorpommern diesem Gesetz nicht zustimmen wird

(Irene Müller, DIE LINKE: Dann ist doch alles in Ordnung.)

und dass auch unser Land wesentliche Änderungsanträge einbringt.

An der Stelle halte ich diesen Antrag nicht für überflüssig,

(Irene Müller, DIE LINKE: Ach, weil er nicht von der LINKEN kommt.)

weil es natürlich wichtig ist und ich mich sehr freuen würde, wenn sich alle Fraktionen, alle demokratischen Fraktionen, dahinterstellen, dass wir insbesondere auch für unsere Krankenhäuser kämpfen.

Warum ist es notwendig? Wir haben derzeit die Situation, dass die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern den niedrigsten Landesbasisfallwert haben bundesweit. Und wir haben mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz im Jahr 2009 zwischen Bund und Ländern verhandelt und uns darauf geeinigt, dass wir einen bundesweit einheitlichen Basisfallwert haben wollen. Der Kompromiss war ein sogenannter Korridor.

Was heißt Basisfallwert? Die Krankenhäuser bekommen grundsätzlich für einen Fall eine feste Summe und je nachdem, was sie dann machen, ob Herz-OP, Blinddarm-OP, wird die dann noch einmal potenziert. Das Problem ist, dass einfach derzeit eben die Blinddarm-OP in Mecklenburg-Vorpommern viel weniger vergütet wird

als zum Beispiel in Bayern. Da waren sich nach langen, zähen Verhandlungen alle einig. Sie können sich sicher sein, dass es für die Länder, die natürlich von einem hohen Niveau kommen, eher schwierig ist, das anzugleichen, denn die müssen sich herunterbewegen, und die Chance für unsere Krankenhäuser ist, dass wir uns hochbewegen. Deswegen haben wir auch einen längeren Korridor eingeführt.

Man muss sagen, der bundeseinheitliche Basisfallwert wird nach diesem Korridor erst 2019 erreicht. Insofern ist es sowieso noch eine lange Durststrecke, die unsere Krankenhäuser bis dahin gehen müssen. Aber die Krankenhäuser waren froh, dass wir das wirklich so zwischen Bund und Ländern 2009 hinbekommen haben, im Krankenhausfinanzierungsreformgesetz geregelt.

Darauf haben sich jetzt die Krankenhäuser eingestellt und die Bundesregierung hat nun im GKV-Finanzierungsgesetz die Streichung dieser Konvergenz zum bundeseinheitlichen Fallwert und auch die Streichung des Korridors vorgesehen. Im Ergebnis wird also das Ziel des bundeseinheitlichen Basisfallwerts für die Krankenhäuser aufgegeben. Damit wird im Ergebnis das Ziel aufgegeben, dass es irgendwann mal einheitliche Vergütungen gibt für medizinische Leistungen in Deutschland. Das trifft unser Land sehr, sehr hart. Das möchte ich Ihnen an einigen Beispielen deutlich machen.

Allein für die Universitätskliniken unseres Landes würden sich durch die fehlende Konvergenz in Zukunft 2 Millionen Euro jährlich ergeben, die sie sonst erhalten würden, wenn wir die Konvergenz einführen. Und für die Krankenhäuser des Landes beläuft sich der Nachteil insgesamt auf 33 Millionen Euro, also wirklich eine große Summe, die natürlich die Existenz gefährdet.

Sie müssen dabei daran denken, dass wir 17.500 Beschäftigte haben in den Krankenhäusern. Auch in den Krankenhäusern mangelt es derzeit an Fachkräften, nicht nur bei Ärzten, auch im sonstigen medizinischen Personal. Dieser Fachkräftemangel wird sich zuspitzen.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Irgendwann müssen Sie auch mal glaubwürdig sein.)

Und natürlich spielt für die Krankenhäuser auch die gute Bezahlung eine Rolle, und gut bezahlen können die Krankenhäuser nur, wenn sie entsprechend auch bessere Einnahmen haben, und der Landesbasisfallwert wird sich nur erhöhen,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das haben wir alles schon gehört.)

wenn wir auf diesen einheitlichen Bundesbasisfallwert zusteuern.

(Irene Müller, DIE LINKE: Hatten wir nicht schon mal so einen Antrag zur GKV?)

Deswegen bin ich sehr dankbar, dass wir mit anderen Ländern wie zum Beispiel auch mit Schleswig-Holstein einen entsprechenden Antrag in die Bundesratsberatung einbringen,

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

und hoffe, dass es dafür morgen eine entsprechende Mehrheit gibt.

Ich habe mit Aufmerksamkeit den Antrag der FDP-Fraktion gelesen und muss sagen, dass das, was in der Begründung steht, dass die geltende Rechtslage diese Angleichung nicht vorsieht, schlichtweg falsch ist. Das