Protocol of the Session on October 14, 2010

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Margret Seemann, SPD: Sechs Stimmen maximal.)

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: 90 Minuten! Das brauchen wir aber nicht, oder?)

Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Heinz Müller von der Fraktion der SPD.

(Zurufe von Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Udo Pastörs, NPD)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Verwaltung des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern sind ein umfassender Dienstleister für die Abgeordneten dieses Hohen Hauses. Sie sind auch Dienstleister für Sie, Herr Pastörs, und Sie und Ihre Fraktion und Ihre Fraktionskollegen nehmen ganz selbstverständlich diese Dienstleistungen in Anspruch.

(Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

Und wenn Sie am Monatsende Ihre Diäten, bei Ihnen ja über 10.000 Euro, auf dem Konto haben, und wenn Ihre Fahrtkosten korrekt abgerechnet werden,

(Rudolf Borchert, SPD: Ich denke, der kriegt keine Fraktionsvorsitzendenzulage? – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Doch.)

dann sind dies alles Dienstleistungen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Hauses für Sie erbringen.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Und in den Ausschüssen nicht ordentlich arbeiten!)

Und wenn dort ein siebenstelliger Betrag in Ihrer Fraktionskasse ankommt, von dem niemand so genau weiß, ob er denn eigentlich rechtmäßig verwendet wird – oder besser gesagt, kaum jemand glaubt es –, dann ist dies am Ende, was die Kontoüberweisung angeht, auch eine Dienstleistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Hauses.

Und wenn Sie sich ein bisschen mehr an Ausschussarbeit beteiligen würden, dann würden Sie feststellen, in welch hoher Qualität gerade die Sekretärinnen und Sekretäre unserer Ausschüsse Dienstleister für unsere parlamentarische Arbeit sind.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Und so könnte ich bei den vielfältigen Dienstleistungen weitermachen.

(Reinhard Dankert, SPD: Die sich immer hinstellen und schimpfen, das sind die Richtigen!)

Ich darf die EDV-Abteilung nicht vergessen, die auch den manchmal etwas aufgeregten Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion dann wieder an seinen PC bringt und sein Gerät wieder irgendwie in Gang bringt. Und vor allen Dingen möchte ich nicht vergessen – und das ist dann etwas weniger scherzhaft als die unzureichenden EDV-Kenntnisse von mir –, ich darf auch das Thema Sicherheit nicht vergessen. Wir alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, können uns in diesem Hause sicher fühlen, obwohl es hier eine Fraktion gibt, deren Mitarbeiter nicht immer ganz frei von entsprechenden Vorstrafen auf diesem Feld sind. Dennoch fühlen wir uns hier sicher, und auch das ist Dienstleistung der Verwaltung.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

Aber, meine Damen und Herren, eine solche Dienstleistung gäbe es vielleicht auch in anderen Bereichen, auch im privatwirtschaftlichen Bereich, aber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung haben noch eine darüber hinausgehende Aufgabe: Sie dienen auch der parlamentarischen Demokratie. Und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, soweit sie beamtet sind, haben einen Eid geschworen. Und die angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind eine analoge Verpflichtung eingegangen, eine Verpflichtung, die sie auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und auf die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in besonderer Weise verpflichtet.

Und in dieser Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern heißt es im Artikel 18a Absatz 1: „Alles staatliche Handeln muss dem inneren und äußeren Frieden dienen und Bedingungen schaffen, unter denen gesellschaftliche Konflikte gewaltfrei gelöst werden können.“

Ja, meine Damen und Herren, wir haben uns verpflichtet als Demokraten dieses Landes zur gewaltfreien Konfliktlösung, und da stehen Sie außerhalb unserer Gemeinschaft.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Und der zweite Absatz dieses Artikels heißt: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker oder der Bürger Mecklenburg-Vorpommerns zu stören“

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

„und insbesondere darauf gerichtet sind, rassistisches oder anderes extremistisches Gedankengut zu verbreiten, sind verfassungswidrig.“ So weit das Zitat.

Das, was Sie machen, meine Herren von der NPD, das ist verfassungsfeindlich. Und wenn ich den Text des Artikels 18a unserer Verfassung nehme, ist es auch verfassungswidrig.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Sie sind Verfassungsfeind.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Und Ihr Chefjurist Andrejewski ist ja im Moment nicht da. Vielleicht interessiert ihn das Thema nicht, aber bei seinem Versuch, Landrat zu werden

(Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

beziehungsweise für das Amt des Landrats zu kandidieren, hat er ja sehr schmerzhaft erfahren müssen, dass ihm das auch unsere Gerichte sagen. Lesen Sie das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald nach, dann werden Sie dies haarklein argumentativ untersetzt sehen!

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Ja, das ist eindeutig bestandskräftig.)

Und ich möchte ein zweites Beispiel nennen: Ein Unterstützer der NPD kann kein ehrenamtlicher Richter sein,

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Ja, ja, ja, ja, ja.)

so Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 2008

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Das ist noch nicht die letzte Instanz.)

zu einem Musiker Ihrer berüchtigten Schulhof-CDs.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Und wenn Sie glauben, es gehe doch niemanden etwas an, ob jemand NPD-Mitglied ist oder nicht, auch da irren Sie, auch da darf ich Sie auf ein einschlägiges Urteil hinweisen. Da hat ein Soldat – oder jemand, der Soldat werden wollte – bei seiner Einstellung verschwiegen, dass er Mitglied der NPD ist. Er ist als Soldat wieder entlassen worden wegen arglistiger Täuschung.

(Stefan Köster, NPD: Ja, das sind chinesische Verhältnisse.)

Meine Damen und Herren, es ist nicht gleichgültig, ob jemand einer verfassungsfeindlichen Partei angehört oder nicht. Das alles waren Urteile aus den letzten drei Jahren, und das erste Urteil – dass die NPD verfassungsfeindlich ist – des Bundesverfassungsgerichts, stammt aus dem Jahr 1981.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Das ist also alles altbekannt.

Und deswegen, meine Damen und Herren, sage ich hier in aller Klarheit: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verhalten sich parteipolitisch neutral und sie respektieren die Rechte der einzelnen Abgeordneten. Aber – und Sie wollen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtags hier gegen ihre Pflichten verstoßen – diese Mitarbeiter haben nicht nur das Recht, sondern Sie haben sogar die Pflicht, sich aktiv für das demokratische System einzusetzen.

Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu im Jahre 2008 – Sie zitieren ja gern das Verfassungsgericht, Herr Pastörs –, das Bundesverfassungsgericht hat dazu im Jahre 2008 ausgeführt: „Unverzichtbar ist, dass der Beamte den Staat und die … verfassungsrechtliche Ordnung bejaht, sie als schützenswert anerkennt, in diesem Sinne sich zu ihnen bekennt und aktiv für sie eintritt. … Die … Treuepflicht fordert mehr als nur eine formal korrekte, im Übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren...“ Zitatende.

Das ist ein klarer Auftrag, und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen diesem Auftrag nach.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

Und ich kann Ihnen sagen, ich bin weiß Gott nicht der Einzige, der hier sagt, ich bin stolz auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich über ihre dienstlichen Pflichten hinaus engagieren, die beispielsweise das Bündnis „WIR. Erfolg braucht Vielfalt“, das von den Sozialpartnern, von den Kirchen und von der Landtagspräsidentin als Repräsentantin der demokratischen Parteien ins Leben geru