Die mir in diesem Zusammenhang von Herrn Direktor Tebben über seinen Rechtsanwalt zugeleitete Unterlassungserklärung habe ich übrigens natürlich nicht unterzeichnet und ich sehe einer gerichtlichen Klärung dieses Sachverhaltes mit großem Interesse entgegen,
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Da können Sie sich noch dran erinnern, Herr Pastörs, nach dem Weinkonsum, den Sie in sich hatten?)
gäbe sie mir doch Gelegenheit, die eine oder andere heilige Einfalt mehr in die Öffentlichkeit tragen zu können.
In Anbetracht dieser jüngsten Ereignisse erscheint es da in besonderem Maße notwendig, mit Blick auf den Aufgabenbereich der Landtagsverwaltung einige Dinge hier klarzustellen.
Ausweislich der Weltnetzseite des Landtages Mecklenburg-Vorpommern hat die der Präsidentin unterstehende Landtagsverwaltung folgende Funktion: „Im Sinne einer modernen Dienstleistungsbehörde bereiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung die Sitzungen des Landtages und seiner Ausschüsse vor“
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Das tun sie. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das machen sie sehr gut, Herr Pastörs. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)
„Darüber hinaus steht die Verwaltung allen Abgeordneten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Verfügung.“
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Haben Sie da Beschwerde zu führen, Herr Pastörs? Haben Sie da Beschwerde zu führen? – Zuruf von Angelika Peters, SPD)
dass die Landtagsverwaltung den Wiedereinzug einer missliebigen politischen Partei in dieses Parlament zu verhindern hat.
sowie die Kriegsrhetorik des Landtagsdirektors aber insoweit auf einem Missverständnis, als die Verwaltung ja die Präsidentin zu unterstützen hat
und eben diese Präsidentin bekanntermaßen ihre Lebensaufgabe scheinbar darin sieht, die NPD mit allen lauteren, aber auch unlauteren Mitteln zu bekämpfen.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Nennen Sie mal ein paar unlautere Mittel, Herr Pastörs! Nennen Sie mal ein paar unlautere Mittel! – Zurufe von Angelika Peters, SPD, und Barbara Borchardt, DIE LINKE)
die Verwaltung müsste der Präsidentin auch bei ihrem privaten Feldzug gegen die NPD Hilfestellung leisten. Denn einer zur politischen Neutralität verpflichteten Landtagspräsidentin steht es schlichtweg nicht zu, andere politische Parteien oder gar Fraktionen
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Doch, wenn sie undemokratisch sind, schon. Wenn sie zutiefst undemokratisch sind, schon, Herr Pastörs.)
Gleiches gilt natürlich für die der Präsidentin unterstehende Landtagsverwaltung. Insoweit verweise ich ein weiteres Mal auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlands vom 1. Juli 2010
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist überhaupt nicht vergleichbar, das wissen Sie. Das ist gar nicht vergleichbar. – Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)